In nichtöffentlicher Sitzung
1. Aufsichtsrat der Zivilhospize der Stadt Luxemburg: Erneuerung durch ein Fünftel des Aufsichtrats
2. Sozialamt: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
3. Fondation Jean-Pierre Pescatore: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
4. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung
In öffentlicher Sitzung
5. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats
6. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
7. Finanzen der Stadt:
- Antworten der Mitglieder des Schöffenrats zu den vorgetragenen Bemerkungen
- Prüfung und Abstimmung über die eingebrachten Änderungsvorschläge und Vorschläge
- Abstimmung über den berichtigten Haushalt 2025 und den Haushalt 2026
- Verwaltungskonten für das Haushaltsjahr 2024 sowie Jahresrechnungen der Stiftungen – Billigung
- Abrechnungen von Bauvorhaben – Billigung
8. Verlängerung der Energieprämie für das Jahr 2026 – Beschlussfassung
9. Beteiligung der Stadt an der Finanzierung des Baus des Abstell- und Wartungszentrums für die Tram an der Cloche d'Or und dessen Anschluss an das bestehende Netz – Billigung.
10. Entlastung bezüglich der Rechnung Nr. F2990613 vom 18. April 2024 für Arbeiten an der Stützmauer hinter dem Wohngebäude „Terrasses du Soleil“ (1-5, rue du Kirchberg) – Beschlussfassung
11. Der Stadt unterstellte öffentliche Einrichtungen:
- Office Social: Jahresabrechnungen 2022 und 2023 – Billigung
- Office Social: berichtigter Haushalt 2025 und Haushalt 2026 – Billigung
- Zivilhospize: Jahresabrechnung 2023 – Billigung
- Zivilhospize: berichtigter Haushalt 2025 und Haushalt 2026 – Billigung
- Fondation Jean-Pierre Pescatore: Jahresabrechnung 2022 – Billigung
- Fondation Jean-Pierre Pescatore: berichtigter Haushalt 2025 und Haushalt 2026 – Billigung
12. Städtebau:
- Einstufung des Gebäudes 37, Raspert als nationales Kulturgut – Stellungnahme
- Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung
Download
13. Musikkonservatorium: Schulorganisation 2025/2026 – endgültige Billigung
14. Forstwirtschaftsplan für den Wald der Zivilhospize der Stadt Luxemburg – Forstrevier Lorentzweiler – 2026-2035 – Stellungnahme
15. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung
16. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung
Live-Übertragung der Sitzungen
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Analytischer Bericht
Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.
Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.
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Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen
Anrainerparken
Frage von Rat Tom Weidig
Wir werden oft kontaktiert von Menschen, die sich darüber beschweren, dass es für sie immer schwieriger wird, in ihrer Straße oder in ihrem Stadtviertel einen Parkplatz zu finden. Besonders problematisch ist dies für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Personen, die schwere Einkäufe nach Hause tragen müssen.
- In anderen Ländern gibt es oft Parkplätze, die für Menschen reserviert sind, die in der Nachbarschaft wohnen („Anliegerparkplätze“). Könnte dies auch in der Stadt Luxemburg eingeführt werden?
- Was den Mangel an Parkplätzen betrifft: Uns wurde gesagt, dass manche Personen über die App „Indigo Neo“ ein Parkticket kaufen und dann, beim Erreichen der maximalen Parkdauer, online ein weiteres Ticket kaufen, ohne das Auto zu bewegen. Haben die „Agents municipaux“ die Möglichkeit festzustellen, ob diese Vorgehensweise angewendet wird? Ist geplant, etwas an der App zu ändern, um dies zu verhindern?
Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt
Der „Code de la Route“ erlaubt die Schaffung von Anrainerparkplätzen nicht, wie es sie in anderen Ländern gibt. Ausnahmen sind nur für verschiedene Kategorien von Verkehrsteilnehmenden möglich: Artikel 5 des „Code de la Route“ sieht vor, dass « toute réservation d’emplacements de stationnement sur les rues et places publiques est interdite, excepté pour les catégories d’usagers de la route énumérées expressément par la loi, à savoir la Police grand-ducale, les voitures officielles des représentations diplomatiques étrangères ainsi que les voitures destinées au transport de personnes handicapées ». Solange dies so festgeschrieben ist, dürfen keine Anrainerparkplätze eingerichtet werden.
Was die App „Indigo Neo“ betrifft, so ist die falsche Meinung verbreitet, dass man das Auto umparken müsse, wenn die maximale Parkdauer erreicht ist und man weiterhin in der betreffenden Zone parken will. Gemäß der Straßenverkehrsordnung besteht die Verpflichtung zum Umparken nur in Zonen, in denen das Parken kostenlos ist. In gebührenpflichtigen Parkzonen ist es nicht erforderlich, das Fahrzeug umzuparken. Die Parkdauer kann dort durch eine erneute Zahlung am Parkautomaten oder via die App „Indigo Neo“ verlängert werden. Persönlich halte ich es nicht für wünschenswert, die Parkdauer über die App vom Büro aus verlängern zu können, aber da die Straßenverkehrsordnung dies zulässt, können wir daran nichts ändern.
Tag der Luxemburger Sprache und Städtenetz QuattroPole
Frage von Rat Tom Weidig
Der 26. September 2025 war der Tag der Luxemburger Sprache. Laut dem Kulturministerium soll dieser Tag die Menschen dazu ermutigen, Luxemburgisch zu sprechen, unabhängig vom Niveau ihrer Sprachkenntnisse. Man sollte keine Angst haben, Luxemburgisch zu sprechen, und anderen zuhören, wenn sie es sprechen, ganz nach dem Motto: „Schwätz mat – Lëtzebuergesch verbënnt“. Der Tag unserer Landessprache soll uns auch mehr Möglichkeiten bieten, unsere Sprache zu feiern und zu pflegen. Meines Wissens hat die Stadt Luxemburg an dieser ersten Ausgabe des Tages der luxemburgischen Sprache nicht teilgenommen.
Am 27. November haben wir das 20-jährige Bestehen von QuattroPole gefeiert. Es handelt sich dabei um eine bedeutende Initiative, um die Verbindungen zwischen den vier großen Städten der Großregion – Metz, Saarbrücken, Trier und Luxemburg – zu stärken, aber auch, um unsere Vielfalt in der Großregion zu pflegen. Mir ist jedoch aufgefallen, dass der Text auf den QuattroPole-Plakaten für die deutschen Städte auf Deutsch und für die Stadt Metz auf Französisch verfasst ist, während für unsere Stadt ebenfalls Französisch statt Luxemburgisch gewählt wurde. Dabei wäre doch wünschenswert, unseren Nachbarn unsere Sprache näherzubringen.
- Trifft es zu, dass die Stadt Luxemburg nicht an der ersten Ausgabe des Tages der luxemburgischen Sprache teilgenommen hat?
- Beabsichtigt die Stadt Luxemburg, für das Jahr 2026 etwas zu organisieren? Hat der Schöffenrat bereits diesbezügliche Ideen?
- Gibt es Überlegungen, unserer Sprache bei QuattroPole mehr Gewicht zu geben, beispielsweise auf Plakaten, während Deutsch und Französisch als Kommunikationssprachen beibehalten würden?
Antwort von Schöffe Maurice Bauer
Die Stadt Luxemburg hat nicht an der ersten Ausgabe des Tages der luxemburgischen Sprache teilgenommen, da unsere Dienststellen zu kurzfristig informiert wurden, um eine Teilnahme vorzubereiten. An der Ausgabe 2026 wird die Stadt Luxemburg teilnehmen. Unsere Dienststellen werden dabei insbesondere dem umfangreichen bestehenden Angebot der Stadt Luxemburg im Bereich der luxemburgischen Sprache mehr Sichtbarkeit verschaffen.
Ich danke Rat Weidig für die lobenden Worte bezüglich des Städtenetzes QuattroPole. In der Satzung des Vereins „QuattroPole e.V.“ ist festgehalten: „Die Sitzungen des Vereins werden in französischer und/oder deutscher Sprache abgehalten. Die Arbeitsdokumente werden auf Deutsch und Französisch erstellt, sie werden gleichzeitig in beiden Sprachen übermittelt. Beide Sprachen sind gleichberechtigt.” Von Luxemburgisch ist dabei also nicht die Rede. Wir versuchen jedoch, der Luxemburger Sprache im Rahmen von QuattroPole eine gewisse Bedeutung zu verschaffen. So ist beispielsweise die Veröffentlichung „Sprechen Sie Großregion? – Ein kleiner Kommunikationsleitfaden“ in den drei Sprachen verfasst. Auch die Neujahrskarten, die von den Einrichtungen des Hauses der Großregion verschickt werden, sind in den drei Sprachen verfasst. Wir sind dabei, im Hinblick auf die Ausgabe 2026 des Tages der luxemburgischen Sprache über weitere Aktionen nachzudenken.
„Cafészëmmeren“
Frage von Rätin Maxime Miltgen
Ein Artikel im „Tageblatt“ vom 10. Dezember 2025 hat alarmierende Lebensbedingungen in mehreren „Cafészëmmeren“ über dem Café „Lakert“ enthüllt: Zwei Personen leben dort ohne Strom, ohne Heizung und ohne Warmwasser. Diese Bedingungen verstoßen klar gegen das Gesetz vom 20. Dezember 2019 über die Kriterien für Gesundheit, Hygiene, Sicherheit und Bewohnbarkeit von Wohnungen und Zimmern, die vermietet oder zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt werden.
Laut einem Artikel im „Luxemburger Wort“ vom 11. Dezember 2025 soll die Stadt Luxemburg seit fast einem Jahr über diese Situation informiert sein. Wir begrüßen es, dass Schöffin Corinne Cahen die inakzeptablen Bedingungen, unter denen verschiedene Mieter leben müssen, mit Nachdruck anprangert und erklärt: „Bei Kontrollen stellen wir regelmäßig besorgniserregende Situationen fest. Es ist inakzeptabel, dass Mieter wie Vieh leben müssen. Ich setze mich dafür ein, dass die Sanktionen verschärft werden.“ Wir bedauern jedoch, dass sich die Schöffin hinter dem Argument der angeblich unzureichend strengen Sanktionen versteckt, obwohl das Gesetz vom 20. Dezember 2019 bereits eine Geldstrafe von 251 € bis 125 000 € und/oder eine Freiheitsstrafe von acht Tagen bis zu fünf Jahren vorsieht – also bereits außergewöhnlich hohe Strafen. Die Höhe der Sanktionen kann daher nicht das Ausbleiben von Maßnahmen seitens der Stadt Luxemburg rechtfertigen, die sich bisher darauf beschränkt hat, Verwarnungen auszusprechen.
- Warum hat die Stadt Luxemburg nicht die Schließung der „Cafészëmmer“ über dem Café „Lakert“ verfügt, obwohl die festgestellten Tatsachen einen offensichtlichen Verstoß gegen Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2019 darstellen und die dem Eigentümer bzw. dem Betreiber des Gebäudes eingeräumten Fristen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden?
- Nach welchen Kriterien, Fristen und Verfahren gehen die städtischen Dienststellen bei unzumutbaren Wohnverhältnissen vor? Wurden diese Prozeduren in diesem speziellen Fall eingehalten? Wenn nicht, warum nicht?
- Welche dringenden Maßnahmen gedenkt die Stadt zu ergreifen, um die Sicherheit, die Gesundheit und die Würde der Menschen zu gewährleisten, die noch immer gezwungen sind, unter solchen Bedingungen zu leben?
Antwort von Schöffin Corinne Cahen
Der von Rätin Miltgen beschriebene Fall hat in den vergangenen Tagen für viel öffentliches Interesse und Aufregung gesorgt. Ich verstecke mich keineswegs hinter irgendwelchen gesetzlichen Bestimmungen – ganz im Gegenteil. Ich habe mich in der vergangenen Woche gleich dafür eingesetzt, dass der Mann, der noch in einem der besagten „Cafészëmmer“ wohnt, wieder Zugang zur Stromversorgung erhält.
Die Situation ist nicht so einfach. Der betreffende Bewohner möchte nicht umziehen und ist nun, da die Stromversorgung wieder hergestellt ist, wieder ganz zufrieden. Ich hatte Kontakt mit seinem Anwalt und mit Enovos. Die Situation ist insofern etwas kompliziert, als der Betreiber, der die Zimmer vermietet und bei Enovos sowie beim Besitzer des Gebäudes hohe Schulden hat, verschwunden ist. Es handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.à r.l.). Ich habe mit der Firma Enovos – die sich sehr flexibel gezeigt hat – ausgemacht, dass die Stadt Luxemburg bzw. das Sozialamt die Stromkosten übernimmt. Die Stadt Luxemburg hat zudem eine Reparatur am Stromzähler durchgeführt, da dieser nicht auf den Untermieter, sondern auf den verschwundenen Betreiber angemeldet war.
Ein ähnliches Problem hatten wir beim Café „Siechenhaff“, wo der Betreiber Konkurs angemeldet hatte, wo aber die Brauerei die Stromkosten übernommen hat. Es handelt sich also nicht um einen Einzelfall.
Der Service Logement der Stadt Luxemburg hatte die betreffenden „Cafészëmmeren“ bereits kontrolliert und eine „mise en demeure“ geschrieben, damit die Vorschriften eingehalten werden. In solchen Fällen verlassen die betroffenen Personen aber nicht sofort die jeweilige Wohnung, weil sie dies erstens oft nicht wollen, zweitens, weil dies nur dann möglich ist, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist, und drittens, weil dann auch ein Platz benötigt wird, wo die Personen untergebracht werden können. Als letzte Möglichkeit werden die betroffenen Personen in einem Hotel untergebracht, wie es im vergangenen Jahr der Fall war für zwei Familien mit Kindern, die in einer nicht zumutbaren Unterkunft an der Route d’Esch gewohnt hatten.
In diesem konkreten Fall stehen wir mit dem betroffenen Einwohner und seinem Anwalt in Kontakt. Wir werden ihm andere Lösungsvorschläge unterbreiten, da er zwar vorerst noch dort wohnen bleiben will, er die Wohnung aber irgendwann verlassen muss. Im Januar 2026 wird sich das Gericht mit dem Prozess zwischen der Brauerei und dem Betreiber befassen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um zu betonen, dass es inakzeptabel ist, dass manche Eigentümer/innen ihrer Verantwortung nicht nachkommen und einfach den Strom und das Wasser abschalten, wenn sie einen Mieter loswerden wollen – weil ihnen das einfacher erscheint als eine oft langwierige Gerichtsprozedur –, und dann gesagt wird, die Stadt Luxemburg müsse die Mieter andernorts unterzubringen. Das kann einen Lawineneffekt bewirken. Ich habe deshalb am vergangenen Freitag [am 12. Dezember] in einem Interview im Radio 100,7 auf die Notwendigkeit hingewiesen, die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen anzuwenden. Und ich habe betont, dass „Eigentum verpflichtet“. Es kann nicht sein, dass man Dutzende oder gar Hunderte „Cafészëmmer“ besitzt, die noch untervermietet werden, und man als Eigentümer so tut, als ob man nichts damit zu tun hätte – und dass dann die öffentliche Hand eingreifen muss, weil die Eigentümer ihre Verantwortung nicht übernehmen. Die Stadt Luxemburg übernimmt jedenfalls ihre Verantwortung. Wir kümmern uns ständig um die Unterbringung von Personen, die sich in solchen Situationen befinden. Erst am vergangenen Freitag war das für zwei Familien der Fall.
Doch was passiert dann? Die zwei Familien, die im vergangenen Jahr aus der Wohnung an der Route d’Esch ausgezogen sind, haben vor Gericht gegen den Eigentümer verloren. Das bedeutet, dass die Stadt Luxemburg sich um ihre Unterbringung kümmern muss – und diese Unterbringung ist meistens nicht provisorisch, sondern dauerhaft. Denn als Zwischenlösung käme nur die Unterbringung in einem Foyer in Frage. Ich bin überzeugt, dass die beste Lösung darin besteht, dass die Stadt mehr Wohnraum (Apartments, Studios, möblierte Zimmer) erwirbt und selbst verwaltet. Auch in diesem konkreten Fall werden wir dafür sorgen, dass die betroffene Person eine anständige Unterkunft bekommt.
Vorfall im Fernwärmenetz
Dringende Frage von Rat Nicolas Back
Am vergangenen Wochenende kam es zu einem Zwischenfall im Fernwärmenetz. Laut Presseinformationen waren die Stadtviertel Kirchberg und Bonneweg betroffen. Als Ursache wurde ein Wasserleck in der Rue des Muguets genannt. Nach unserem Kenntnisstand sind die Fernwärmenetze von Bonneweg und Kirchberg jedoch nicht miteinander verbunden, was Fragen hinsichtlich der Ursache der Störung im Netz von Bonneweg aufwirft. Darüber hinaus scheint es, dass weder die Stadt Luxemburg noch der Netzbetreiber proaktiv kommuniziert haben, sodass viele Menschen keine Informationen über die Situation und die Lösung des Problems erhalten haben.
- Welche Fernwärmenetze waren betroffen und welches waren die genauen Ursachen?
- Wurden in den vergangenen Tagen oder Wochen Vorfälle im Netz festgestellt, die diese Probleme verursacht haben könnten, bzw. wäre es möglich gewesen, diese Probleme zu verhindern?
- Wie viele Nutzer/innen waren von der Wärmeversorgung ausgeschlossen und wie lange?
- Welche Kommunikationsmaßnahmen wurden von der Stadt Luxemburg und dem Betreiber ergriffen? Ist der Schöffenrat der Ansicht, dass eine proaktivere Information der Nutzer/innen angemessen oder sogar notwendig gewesen wäre?
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Wie auch andere Verantwortliche der Stadt Luxemburg wurde ich gestern [Sonntag] bezüglich dieses Vorfalls kontaktiert. Weder die Notrufzentrale (112), noch der „Service dépannage“ des Service Eaux der Stadt Luxemburg hatten diesbezüglich Anrufe erhalten. Später am Abend und heute Morgen erhielt ich die vollständigen Informationen: Der Vorfall betraf die Kogenerationsanlage von Kirchberg, die seit 2001 von der Gesellschaft LuxEnergie betrieben wird. Im Vertrag ist festgehalten, dass die besagte Firma täglich rund um die Uhr für den Unterhalt und das Funktionieren der Anlage sorgen muss. Meine letzten Informationen zufolge – die von heute um 13:37 Uhr stammen – hat es sich nur um die Kogenerationsanlage in Kirchberg gehandelt. Auf dem Stadtgebiet bestehen neun Fernwärmenetze, die – wie Rat Back richtig festgestellt hat – nicht untereinander verbunden sind. Ob es also auch in anderen Vierteln zu Problemen gekommen war, kann ich nicht sagen.
Die Firma LuxEnergie hat vor drei Wochen festgestellt, dass pro Tag 20 Kubikmeter Liter Wasser verloren gehen, und hat seither versucht festzustellen, wo sich das Leck befindet. Am Samstagmorgen wurde das Leck lokalisiert: Ein Rohr in der Rue des Muguets war beschädigt. LuxEnergie hat die für sie tätige Baufirma vor Ort geschickt, um die Reparatur vorzunehmen. Die Arbeiten erwiesen sich als schwieriger als erwartet und dauerten daher länger als es gewöhnlich bei einem Leck der Fall ist. Es hat bis am Sonntagnachmittag gedauert, bis alles wieder funktioniert hat.
Die kritischen Infrastrukturen – das Rehazenter und das Hôpital Kirchberg – wurden in der Nacht von Samstag auf Sonntag über den Vorfall informiert. 50 Personen haben sich bei LuxEnergie gemeldet, um auf das Problem hinzuweisen. Insgesamt waren 131 Anschlüsse in 21 Straßen betroffen.
Es muss nun analysiert werden, ob das Problem eventuell anders hätte behoben werden können, denn normalerweise kann ein Leck viel schneller repariert werden.
Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.
Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.