Da jede Nutzung des öffentlichen Raums, die über die normale Nutzung hinausgeht, d. h. jede Ausübung einer beruflichen, industriellen, kommerziellen, handwerklichen oder künstlerischen Tätigkeit und jede Organisation einer Veranstaltung o ä., von der Bürgermeisterin genehmigt werden muss, ist zunächst ein Antrag an den Schöffenrat zu richten.

Ein solcher Antrage ist durch nachstehendes Formular zu stellen. Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag!
Eine Papierversion des Formulars kann bei der unter „Kontakt“ angegebenen Adresse angefragt werden.

Gebühr

Für die Nutzung des öffentlichen Raums bzw. die Darbietung von Aufführungen oder öffentlicher Unterhaltung kann gemäß der Gebührenverordnung (règlement-taxe) die Zahlung einer Gebühr fällig werden.

Für komplexere Fälle der Nutzung des öffentlichen Raums können Sie sich direkt an die Cellule Utilisation Espace Public (Referat Nutzung öffentlicher Raum) des Service Espace public, fêtes et marchés (Dienststelle Öffentlicher Raum, Veranstaltungen und Märkte) wenden, das Sie bei den erforderlichen Schritten begleiten und beraten wird.

Ausschuss für Veranstaltungskoordination

Für die Bearbeitung von Anfragen für die Organisation von Veranstaltungen hat die Stadt einen Ausschuss für Veranstaltungskoordination (Comité de coordination événementiel) eingerichtet, der regelmäßig zusammenkommt, um die Nutzung des öffentlichen Raums für Veranstaltungen zu koordinieren.

Den Vorsitz dieses Ausschusses, der sich aus Mitgliedern verschiedener städtischer Dienststellen sowie staatlichen und privaten Partner zusammensetzt, hat der Service Espace public, fêtes et marchés inne.