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Eine Immobilie der Stadt mieten
Wohnimmobilien, möblierte Zimmer oder Gemeinschaftsgärten der Stadt, die gemäß bestimmter Vergabebedingungen vermietet werden, entweder durch in einer großherzoglichen Verordnung festgelegte Zuteilungskriterien oder andere Auswahlkriterien.
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Beihilfen für den Wohnungsbau oder den Wohnungserwerb
Unter gewissen Bedingungen kann die Stadt eine Beihilfe für den Wohnungsbau oder den Wohnungserwerb im Stadtgebiet leisten.
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Baugemeinschaften
Angesichts des Erfolgs des ersten „Baugemeinschaftsprojekts“ in Belair und Bonneweg im Jahr 2017 hat die Stadt beschlossen, das Projekt 2023 neu aufzulegen: Auf vier neuen Grundstücken in drei verschiedenen Stadtvierteln sollen so insgesamt zwischen 19 und 25 Wohneinheiten geschaffen werden.