Was ist Chèque-Service Accueil (CSA)?

Chèque-Service Accueil (Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung, CSA) ist eine Finanzhilfe, die es Eltern ermöglicht, außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zu vergünstigten Tarifen in Anspruch zu nehmen, freie Plätze vorausgesetzt.

Der staatliche Anteil (CSA-Betrag), sowie der Elternanteil, werden fallweise unter Berücksichtigung folgender Kriterien errechnet:

  • Art der Leistung
  • Einkommenssituation
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, für die Familienzulagen geleistet werden
  • Anzahl der beanspruchten Stunden

Weitere Informationen zu den Gebühren erhalten die Eltern beim Helpdesk des Chèque-Service Accueil oder im Internet unter http://www.men.public.lu/fr/enfance/de/index.html

Kontakt

Helpdesk Chèque-Service Accueil

Altersbedingungen

Um vom CSA-System profitieren zu können, müssen die Kinder folgende Bedingungen erfüllen:

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 11 Jahre alt sein
  • oder noch Grundschüler/in sein
  • oder eine sonderpädagogische Bildungseinrichtung besuchen

Wo ist der Antrag zu stellen?

Sie wohnen nicht im Großherzogtum Luxemburg, sind aber dort beschäftigt:

Wenn es sich bei den Eltern oder dem/der gesetzlichen Vertreter/in des Kindes um Arbeitnehmer/innen aus der Europäischen Union handelt, die ihren Wohnsitz nicht im Großherzogtum Luxemburg haben, aber dort beschäftigt sind, so ist der Antrag bei der Zukunftskeess zu stellen.

Sie sind in der Stadt Luxemburg wohnhaft:

Wenn die Eltern oder der/die gesetzliche Vertreter/in des Kindes im Gebiet der Stadt Luxemburg ansässig sind, ist der Antrag auf Teilnahme am CSA im Bierger-Center zu stellen.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Sie stellen Ihren Antrag per Post oder per E-Mail über das entsprechende Formular und fügen alle evtl. erforderlichen Belege bei (siehe unten). Der Vertrag wird Ihnen zur Unterzeichnung per Post zugesandt, sobald die Akte vollständig ist.
  • Sie gehen an den Schalter im Bierger-Center und legen alle evtl. erforderlichen Belege (siehe unten) vor. Der Vertrag wird vor Ort ausgestellt, sofern alle erforderlichen Belege vorhanden sind.

Einzureichende Dokumente

Fallweise sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Beamte oder Bedienstete einer europäischen/internationalen Institution:
    • Bescheinigung der Personalabteilung über die Anzahl der Kinder, für die Familienzulagen gewährt werden
  • Neuankömmlinge, die aus dem Ausland nach Luxemburg gezogen sind:
    • Bescheinigung der Zukunftskeess, dass ein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde

Optionale Angaben:

  • Antragstellende haben die Möglichkeit, unter Vorlage entsprechender Haushaltseinkommensnachweise eine zusätzliche Vergünstigung im Rahmen des CSA zu beantragen.
Für Eltern, die keine Angaben zum Einkommen machen möchten, wird der Maximaltarif verrechnet.

Wenn das monatliche Haushaltseinkommen ≥ 4,5 x sozialer Mindestlohn ist, wird der verrechnet und es müssen keine Unterlagen zum Einkommen vorgelegt werden.

Die oben genannten Angaben sind allgemeiner Art. Es wird unbedingt empfohlen, sich vorab im Bierger-Center darüber zu informieren, welche Unterlagen für die Antragstellung vorgelegt werden müssen.

Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht vor, weitere Unterlagen zum Beleg des Haushaltseinkommens einzufordern.

Gültigkeit

Die Teilnahme am CSA ist jeweils 12 Monate gültig und muss jährlich erneuert werden. Die Eltern (oder gesetzlichen Vertreter/innen) werden schriftlich über die Fälligkeit der Erneuerung in Kenntnis gesetzt.

Bei verspäteter Erneuerung des CSA-Vertrags wird für die monatliche Abrechnung der Maximaltarif verrechnet.