The Luxembourg City Film Festival has started its hybrid edi...
Gründung eines Geschäfts oder eines Unternehmens
Folgende Einrichtungen können Sie bei der Geschäfts- oder Unternehmensgründung in Luxemburg-Stadt unterstützen:
House of Entrepreneurship
Das House of Entrepreneurship ist ein ONE-STOP-SHOP, der auf dem Kirchberg von der Handelskammer Luxemburg eingerichtet wurde und Sie bei Ihrer Unternehmensgründung beraten und unterstützen kann. Die angebotenen Dienstleistungen sind sehr vielfältig: Beratung von Unternehmen über die erforderliche Niederlassungsgenehmigung, die Voraussetzungen für eine Gründung sowie arbeitsrechtliche, versicherungsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten, Unterstützung bei der Gründung einer „Sàrl“ (vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sowie Beratung über direkte und indirekte Steuern.
Horesca
Wenn Sie ein Restaurant eröffnen möchten, ist Horesca - eine Einrichtung, die sich um das Hotelgewerbe, Gastronomiebetriebe und Cafés in Luxemburg kümmert - der richtige Ansprechpartner für Sie.
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Für jegliche andere Beratung und Unterstützung konsultieren Sie die Rubrik zu diesem Thema.
Geschäftseröffnung
Beachten Sie, dass nicht alle gewerblichen Tätigkeiten im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden dürfen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Cellule Développement économique et commercial (Referat Entwicklung von Wirtschaft und Handel, DEC).
Klassifizierte Einrichtungen (commodo/incommodo)
Einleitung
Jeglicher Industrie-, Gewerbe- oder Handwerksbetrieb öffentlicher oder privater Natur, jegliche Anlage, jegliche Nebentätigkeit und jeglicher Vorgang, dessen Bestehen, Betrieb oder Ausführung eine Gefahr oder einen Nachteil für die Wahrung nachstehender Interessen darstellen könnte:
- Prävention und Reduktion der von Betrieben verursachten Umweltverschmutzung
- Schutz der Sicherheit, Hygiene und Bequemlichkeit in Bezug auf die Öffentlichkeit, die Nachbarschaft oder das Personal des Betriebs, der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer/innen an ihrem Arbeitsplatz sowie der menschlichen und natürlichen Umwelt
- Förderung der nachhaltigen Entwicklung
Beispiele
- Klasse 1: Industrie, Flughäfen, Parkhäuser > 250 Fahrzeuge, Werkstätten unterschiedlicher Art, je nach Stromleistungsbedarf; Büros > 4000 m2, Kliniken, Theater; Säle für Veranstaltungen, Aufführungen und Feiern, Sporthallen, Diskotheken, Zirkusse > 500 Personen, Klimaanlagen mit einer Kühlleistung von > 300 kW, Lagerflächen mit erheblichen Mengen entflammbarer Flüssigkeiten usw.
- Klasse 2: Säle für Veranstaltungen, Aufführungen und Feiern, Diskotheken, Sporthallen und Zirkusse für 100 bis 500 Personen; Werkstätten unterschiedlicher Art; Metzgereien, Bäckereien usw., je nach Stromleistungsbedarf; Fischgeschäfte, Jahrmarktgeräte; Kegelbahnen; Restaurants für > 50 Personen; bestimmte Lagerflächen für entflammbare Flüssigkeiten usw.
- Klasse 3: Betriebe unterschiedlicher Art sowie Gewerbeflächen, je nach Lage; Büros zwischen 1600 und 4000 m2; Hotels; Klimaanlagen < 300 kW; Hebevorrichtungen, bestimmte Lagerflächen usw.
- Klasse 4: Imkereien, Parkhäuser mit 5 bis 20 Fahrzeugstellplätzen, Ställe für 20 bis 200 Tiere, Lagerflächen für Diesel von 300 bis 20 000 l usw.
Vollständige Liste: Nomenklatur und Kategorien klassifizierter Einrichtungen (auf Französisch - Verordnung vom 10. Mai 2012)
Betriebe der Klasse 2 in der Stadt Luxemburg
Es handelt sich insbesondere um:
- Restaurants mit Sitzplätzen für über 50 Personen (seit 1999)
- Sporthallen, Säle für Feiern, Versammlungen, Konferenzen, Bälle und Tanzveranstaltungen, Kinosäle, Diskotheken, Theater, Konzertsäle, Ausstellungshallen oder -räume, Mehrzweckhallen, Gaststätten, Zirkusse (mit Ausnahme solcher, die allein zu pädagogischen Zwecken in Schulen eingerichtet werden), unabhängig davon, ob die Nutzung dauerhaft oder vorübergehend erfolgt, sofern 100 bis 500 Personen darin Aufnahme finden
- Kegelbahnen
- Bäckereien, Metzgereien, Fischgeschäfte
Geschäftsschilder, Markisen und Terrassen
Geschäftsschilder und Werbeträger
Unter Werbeträger versteht man alle Vorrichtungen, die auf privatem Grund angebracht bzw. projiziert werden und Werbebotschaften in jeglicher Form verbreiten.
Umfassende Informationen zu folgenden Werbeträgern finden Sie im nachstehenden Dokument:
- allgemeine Informationen
- an Gebäudefassaden befestigte Werbeträger
- vor Gebäuden eingerichtete, freistehende Werbeträger
- Einkaufszentren
- vorübergehend eingerichtete Werbeträger
Markisen und Terrassen
Markisen, Dekorationselemente und Jalousien müssen so installiert sein, dass mindestens 2,30 Meter über dem Niveau des Bürgersteigs bzw. der Fußgängerwege frei gelassen werden. Sofern ein Abstand von 0,50 Metern bis zur Kante des Bürgersteigs gewahrt wird, dürfen sie bis zu drei Meter nach vorne herausragen.
Für Installationen an einer Fußgängerzone ist es möglich, dass eine Genehmigung nur in Verbindung mit bestimmten Auflagen erteilt wird.
Vermietung von Geschäftslokalen der Stadt
Die Stadt ist Eigentümerin von 33 Geschäftslokalen (Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants, Gaststätten, Cafés, Imbisse) in verschiedenen Stadtvierteln, die der Gemeinderat nach einem Bewerbungsverfahren an die ausgewählten Betriebe vermietet.
Sobald ein Geschäftslokal frei geworden ist, wird ein öffentliches Bewerbungsverfahren eingeleitet und hier veröffentlicht.
Bauprojekte
Bauen, umbauen und renovieren
Jeglicher Neubau sowie jegliche bauliche Veränderung oder Renovierung, sowohl von Innenräumen als auch des Gebäudeäußeren, bedarf entweder einer Baugenehmigung oder einer Erklärungsabgabe zu den geplanten baulichen Maßnahmen.
Kommunale Verordnungen
Zahlreiche kommunale Verordnungen sind für die Gründung eines Unternehmens oder die Eröffnung eines Geschäfts, Restaurants oder Cafés relevant.
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