Die Einstellung von Personal erfolgt auf der Grundlage von Aufrufen zur Bewerbungseinreichung, die auf dieser Seite veröffentlicht werden, sowie von Einstellungsgesprächen. Bei bestimmten Stellen ist die Absolvierung von Eignungstests und spezifischen Tests erforderlich. Die Einstellungsbedingungen sowie die Beschreibung der offenen Stelle sind im Merkblatt der jeweiligen Anzeige aufgeführt. Beachten Sie, dass für alle Stellen entsprechende Kenntnisse der drei Amtssprachen (Luxemburgisch, Französisch, Deutsch) erforderlich sind. Die Entscheidung über die Einstellung von Kommunalbeamten/innen und kommunalen Angestellten wird vom Gemeinderat getroffen. Für die Einstellung von privaten Angestellten („salariés“) gemäß der kommunalen Gesetzgebung ist der Schöffenrat zuständig.
Initiativbewerbungen
Initiativbewerbungen können nur für Stellen für nicht qualifiziertes Personal oder manuelle Arbeiten abgegeben werden.