Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Verfahren

Persönliche Anwesenheit?

  • Die antragstellende Person muss persönlich mit vollständigen Unterlagen und den beigefügten Originaldokumenten vorstellig werden. Eine Ausnahme hiervon gilt lediglich, wenn die antragstellende Person unter Vormundschaft steht.
  • Minderjährige Kinder müssen nicht anwesend sein. Dies gilt jedoch nicht, wenn sie einen Antrag auf Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option gemäß Artikel 86 als Minderjährige stellen.

Terminvereinbarung

Um Ihnen die Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit zu erleichtern, wird dringend empfohlen, einen Termin zu vereinbaren.

Zur Terminvereinbarung schicken Sie bitte eine E-Mail an: bc-indigenat@vdl.lu

Geben Sie in Ihrer E-Mail bitte das Zeitfenster und die Tage an, die Ihnen passen. Sie können uns auch einen Scan Ihrer Unterlagen im PDF-Format schicken, damit wir überprüfen können, ob diese vollständig sind.

Unterlagen unvollständig?

  • Ein unvollständiger Antrag wird abgelehnt. Sie erhalten die Bestätigung Ihres Termins erst dann, wenn wir Ihren Antrag beurkundet haben. Sind Ihre Unterlagen bei Ihrem Erscheinen im Bierger-Center unvollständig, so wird Ihr Antrag abgelehnt.

Benötige ich einen Dolmetscher?

  • Wir sprechen vier Sprachen: Luxemburgisch, Französisch, Deutsch und Englisch. Wenn Sie Verständnisprobleme haben sollten, so können Sie sich von einem Dolmetscher begleiten lassen.

Termin im Bierger-Center

Was muss man beachten, wenn man beim Bierger-Center vorstellig wird?

  • Alle Belege zu Ihrem Antrag müssen ausgedruckt und idealerweise ungefaltet ausgehändigt werden.
  • Um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen, müssen die Dokumente auch durch die antragstellende Person sortiert werden.
  • Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin.
  • Wenden Sie sich mit der Bestätigung Ihres Termins an den Empfang, um Ihr Ticket zu erhalten.
  • Bitte warten Sie, bis Ihre Nummer aufgerufen wird und geben Sie Acht, damit Sie Ihren Aufruf nicht verpassen.

Einzureichende Unterlagen

Gültigkeit

  • Die Strafregisterauszüge sind sechs Monate lang gültig.
  • Alle anderen Dokumente sind unbegrenzt gültig.

Apostille

  • Für die Dokumente ist keine Apostille erforderlich.

Originale

Alle Dokumente müssen im Original eingereicht werden. Wir haben die Möglichkeit, für bestimmte Dokumente eine beglaubigte Kopie anzufertigen.

Übersetzungen

  • Alle Dokumente, die nicht in französischer, deutscher, englischer oder luxemburgischer Sprache abgefasst sind, müssen von einem/einer vereidigten Übersetzer/in übersetzt werden.

Minderjährige Kinder

  • Ein Kind erhält automatisch gemeinsam mit einem Elternteil die luxemburgische Staatsangehörigkeit, wenn es an dem Tag, an dem das Elternteil die Staatsangehörigkeit erwirbt, minderjährig ist. Daher sind vollständige Abschriften der Geburtsurkunden sowie Kopien der gültigen Ausweisdokumente minderjähriger Kinder nicht optional, sondern stellen einen festen Bestandteil Ihrer Unterlagen dar.

Zur Info: Das Datum des Erwerbs der luxemburgischen Staatsangehörigkeit wird in der Rubrik „Weitere Angaben“ der vollständigen Abschrift, die Sie per Post erhalten, vermerkt.

  • Das Gesetz erlaubt nicht, dem automatischen Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch die minderjährigen Kinder der antragstellenden Person zu widersprechen. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr minderjähriges Kind die luxemburgische Staatsangehörigkeit erhält, müssen Sie die Volljährigkeit Ihres Kindes abwarten, bevor Sie Ihren Antrag auf Erwerb der Staatsangehörigkeit stellen.
  • Ihre minderjährigen Kinder müssen am Tag Ihrer Antragstellung nicht anwesend sein.

Ich habe meinen Staatsangehörigkeitsnachweis verloren

  • Der Staatsangehörigkeitsnachweis wird vom Ministerium der Justiz ausgestellt.
    Bitte wenden Sie sich an das Ministerium, um ein DUPLIKAT zu erhalten
    (nationalite@mj.public.lu / +352 2478 4532)

Feiertage 2024 in Luxemburg

  • 1. Januar (Neujahr)
  • 1. April (Ostermontag)
  • 1. Mai (Tag der Arbeit)
  • 9. Mai (Europatag)
  • 9. Mai (Himmelfahrt)
  • 20. Mai (Pfingstmontag)
  • 23. Juni (Nationalfeiertag)
  • 15. August (Mariä Himmelfahrt)
  • 1. November (Allerheiligen)
  • 25. Dezember (Erster Weihnachtsfeiertag)
  • 26. Dezember (Zweiter Weihnachtsfeiertag)

Nach der Beantragung der Staatsangehörigkeit

Welche Fristen gelten?

Einbürgerung

Die Einbürgerung wird innerhalb von maximal acht Monaten genehmigt oder verweigert. Sind die Unterlagen nicht vollständig, verbleibt der Antrag so lange unbearbeitet beim Ministerium der Justiz, bis die antragstellende Person das fehlende Dokument einreicht.

  • Verfahren:
    Das Bierger-Center schickt Ihnen Ihren Ministerialerlass per Post zu, zusammen mit einem Informationsblatt, auf dem Ihnen die zu unternehmenden Schritte zum Erhalt luxemburgischer Ausweispapiere erläutert werden. Bitte rechnen Sie mit ungefähr einer Woche Bearbeitungszeit ab dem Datum der Entscheidung.

Einbürgerung und Wiedereinbürgerung

Für einen Antrag auf Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung beträgt die Bearbeitungszeit ab Eingang der Unterlagen beim Ministerium der Justiz genau vier Monate.

  • Verfahren: Das Bierger-Center schickt Ihnen ein Informationsschreiben sowie eine neue vollständige Abschrift Ihres Antrags auf Einbürgerung/Wiedereinbürgerung, die Ihnen als Nachweis des Erwerbs der luxemburgischen Staatsangehörigkeit dient. Bitte rechnen Sie mit ungefähr zwei bis sechs Wochen Bearbeitungszeit ab dem Datum des Erwerbs der Staatsangehörigkeit.

Minderjährige Kinder

  • Ein minderjähriges Kind erhält automatisch gemeinsam mit einem Elternteil die luxemburgische Staatsangehörigkeit, wenn es an dem Tag, an dem das Elternteil die Staatsangehörigkeit erwirbt, minderjährig ist.
  • Verlangt eine ausländische Behörde von Ihnen einen schriftlichen Nachweis für die luxemburgische Staatsangehörigkeit Ihres Kindes (Staatsangehörigkeitsnachweis), so können Sie sich an das Ministerium der Justiz wenden: +352 247 84 5 32 - nationalite@mj.public.lu

Ausweispapiere

  • Die Beantragung eines Personalausweises ist Pflicht für ansässige Personen ab dem 15. Lebensjahr. Hierzu finden Sie Anweisungen in dem Schreiben, in dem Sie über den Erhalt der Staatsangehörigkeit informiert werden.
  • Nicht ansässige Personen sind nicht verpflichtet, ein luxemburgisches Ausweisdokument zu beantragen.
    Weitere Angaben finden Sie unter: www.guichet.public.lu

Umschreibung einer Personenstandsurkunde

  • Alle Bürgerinnen und Bürger luxemburgischer Staatsangehörigkeit können sich ihre Personenstandsurkunden in ihrer Wohnortgemeinde umschreiben lassen. Wenn Sie in der Stadt Luxemburg wohnen, können Sie sich an das dortige Standesamt wenden: 4796-2632 - etatcivil@vdl.lu

Wahlen

  • Die im Großherzogtum gemeldeten Bewohnerinnen und Bewohner luxemburgischer Staatsangehörigkeit über 18 Jahren sind von Amts wegen im Wählerverzeichnis für die Parlaments-, Kommunal- und Europawahlen eingetragen. Jede in das Wählerverzeichnis eingetragene Person ist verpflichtet, am Wahltag zu wählen.
  • Nicht ansässigen Personen luxemburgischer Staatsangehörigkeit steht es frei, zu wählen.