Arbeiten und Bautätigkeiten geringen Umfangs
Die folgenden Arbeiten und Bautätigkeiten erfordern, da es sich um Maßnahmen geringen Umfangs handelt, weder eine Baugenehmigung noch eine Anmeldung baulicher Maßnahmen (Artikel 57.3. der Verordnung über Baumaßnahmen der Stadt Luxemburg) und können, sofern im allgemeinen Bebauungsplan (PAG) und den Teilbebauungsplänen (PAP) nichts anderes vorgeschrieben ist, ohne Behördengänge durchgeführt werden.
Nützliche Links
Code civil (Zivilgesetzbuch); Kataster- und Vermessungsamt; Straßenbauverwaltung; Nationale Denkmalschutzbehörde; Gewerbeaufsicht
Erteilung der Baugenehmigung
Für Neubauten, Erweiterungsbauten, Renovierungen, Umbauten, Abrisse, Gartenhäuser, Vordächer, Markisen, Rollläden, Aushängeschilder, Zäune entlang öffentlicher Straßen, Brunnen, Wasserzisternen, Silos, Mist- und Jauchegruben, Erdarbeiten wie Aushub und Anschütten von Boden, Stützmauern, Freiraumgestaltungen und Nutzungsänderungen von Räumen oder Räumlichkeiten.
Anmeldung baulicher Maßnahmen
Für größere Instandsetzungsarbeiten im Gebäudeinneren, Erneuerung der Fassadenverkleidung und Instandsetzung von Dächern.
Parzellierung
Eigentümer/innen von baureifem – bebautem oder unbebautem – Land, welche die Absicht haben, das Grundstück in mehrere Parzellen aufzuteilen, müssen zuvor eine Genehmigung beantragen.
Sonstige Anträge
Antragsformulare für eine Bestätigung über den Schutz auf kommunaler Ebene, für Kopien von Plänen und für Bescheinigungen des Baujahrs eines Gebäudes
Vorschriften
Verordnungen über Baumaßnahmen, Sonderbestimmungen für geschützte Zonen und „Ensembles sensibles“ sowie damit verbundene Vorschriften.
Zuschuss für Arbeiten zum Schutz des Kulturerbes
Zuschuss für Arbeiten zur Pflege, Erhaltung, Restaurierung und Renovierung eines Gebäudes, das sich in einem geschützten Bereich von öffentlichem Interesse der Kategorie „environnement construit – C“ (Gebäude – C) befindet.
Eine Privatbaustelle einrichten
Bodenmarkierungen, Maßnahmen auf öffentlichen Verkehrswegen, Nutzung öffentlicher Verkehrswege, Anschluss an das Wasser- und Fernwärmenetz
Stadtentwicklung
Allgemeiner Bebauungsplan (PAG), Teilbebauungsplan (PAP), städtische Projekte, laufende Bauvorhaben und durchgeführte Projekte.
Mietkommission
Die Mietkommission (Commission des loyers) ist eine Schlichtungsstelle zwischen Eigentümern und Mietern in Bezug auf Mieterhöhungen oder -minderungen.