Rechtsgrundlage (nur die französische Fassung der Gesetzestexte ist rechtsgültig)

Gesetz über die Miete zu Wohnzwecken (Loi du 21 septembre sur le bail à loyer à usage d'habitation)
 

Kurzgefasst

Es kann vorkommen, dass sich die Eigentums- und die Mietpartei in Bezug auf den Mietbetrag und/oder die Nebenkosten uneinig sind. Wenn sich die Parteien nicht einig werden, kann sich die Eigentumspartei an die Mietkommission wenden, um einen Antrag auf Erhöhung der Miete zu stellen. Die Mietpartei kann sich ihrerseits an die Mietkommission wenden, um eine Mietminderung zu verlangen.

Die Mietkommission entscheidet darüber, welchem Antrag – dem der Eigentums- oder dem der Mietpartei – stattgegeben wird.

Die als Schlichtungsstelle dienende Mietkommission ist eine hilfreiche Einrichtung für die friedliche Beilegung von Konflikten. Der praktische Nutzen dieser Kommission ist groß, denn viele Streitigkeiten können so beigelegt werden, ohne ein Gerichtsverfahren nach sich zu ziehen.

Dieses Verfahren betrifft sämtliche Miet- und Eigentumsparteien von Wohnimmobilien im Stadtgebiet.

Zusammensetzung der Mitglieder

  • Krisztina Szombathy, Vorsitzende
  • Ferdinand Burg, stellvertretender Vorsitzender
  • Steve Kieffer, Beisitzer - Eigentümer
  • Steve Buffadini, stellvertretender Beisitzer - Eigentümer
  • Isabelle Jacquot, Beisitzerin - Mieter
  • Charles Siweck, stellvertretender Beisitzer - Mieter
  • Shari Thyuns, Sekretärin
  • Susanna Sportelli, stellvertretende Sekretärin

Antrag auf Festlegung des Mietpreises

Sekretariat

Für das Sekretariat der Mietkommission ist gemäß Artikel 7-11 des Gesetzes über die Miete zu Wohnzwecken der Service Logement (Dienststelle Wohnungswesen) zuständig.

Kontakt

Kontaktperson: 

Shari Thyuns
Tél. : 4796-4333
E-Mail: commissiondesloyers@vdl.lu