Regelungen zur Vergabe von Schulzuschüssen

Gemäß der kommunalen Verordnung zur Vergabe von Schulzuschüssen (règlement du 7 mai 2018 sur l’allocation d’un subside d’études aux élèves et étudiants s’adonnant à des études postprimaires) haben Schüler/innen und Studierende ein Anrecht auf einen Schulzuschuss, sofern sie zum 1. Oktober des laufenden Jahres ihren Wohnsitz seit mindestens einem Jahr auf dem Gebiet der Stadt haben und sie eine Schule des sekundären oder tertiären Bildungsbereichs in Vollzeit besuchen (Universität, Hochschule, klassisches Gymnasium, technisches Gymnasium usw.).

Schüler/innen und Studierende, die mindestens seit dem 1. Oktober 2024 in der Stadt Luxemburg wohnen und im Schuljahr 2025-2026 eine Schule des sekundären oder tertiären Bildungsbereichs (Universität, Hochschule, klassisches Gymnasium, allgemeine höhere Sekundarschule usw.) in Vollzeit besuchen, können den Schulzuschuss der Stadt Luxemburg beantragen.

Auszufüllende(s) Formular(e)

Formular

Das Formular ist verfügbar ab dem 15 September 2025

Kontakt

Weitere Informationen sind bei Lynn Christophe im Service Jeunesse et intervention sociale (Dienststelle Jugend und soziale Intervention) erhältlich: