In nichtöffentlicher Sitzung

1. Aufsichtsrat der Zivilhospize der Stadt Luxemburg: Ersetzung eines Vollmitglieds

2. Sozialamt: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

3. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung

In öffentlicher Sitzung

4. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats

5. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung

6. Verträge – Billigung

7. Kostenvoranschläge – Billigung

  • Bau einer Sportanlage in Hamm - detaillierter endgültiger Entwurf für die 1. Bauphase (BA1) des Leichtathletikstadions und der Fußballfelder in Hamm
  • Umbau und Modernisierung der Gebäude 336 und 338, route de Longwy in Luxemburg-Merl

8. Städtebau:

  • Punktuelle Änderung des PAG bezüglich des PAP NQ „Laangfur KI-10“ – Befassung
  • PAP „Im Breitenbusch“ in Bonneweg - Abstimmung
  • Einstufung des Gebäudes in der Rue Albert Philippe Nr. 9 als nationales Kulturgut – Stellungnahme
  • Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung

9. Die Zukunft der Gesellschaft Carsharing Luxembourg S.A. und des Carsharings auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg – Vorstellung und Erörterung

10. Gewährung von Zuschüssen – Beschlussfassung

11. Gewährung eines Zuschusses an die Vereinigung AIMF – Beschlussfassung

12. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung

13. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung

Live-Übertragung der Sitzungen

Schauen sie sich das Video der Sitzung an.

Analytischer Bericht

Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.

Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.

Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Die bei dieser Sitzung gestellten Fragen werden zeitnah bereitgestellt.

Hotel- und Freizeitkomplex „Forêt d’Or“ und Entwicklung rund um das Stadion

Frage von Rat François Benoy

Am Boulevard de Kockelscheuer, gegenüber dem Stadion, plant die Félix Giorgetti-Gruppe den Bau eines großen Hotel- und Freizeitkomplexes. Das Projekt umfasst ein Fünf- und ein Drei-Sterne-Hotel sowie eine Hotelresidenz mit einer Gesamtkapazität von 522 Zimmern. Außerdem sind Restaurants, ein Spa, Freizeitbereiche, Schwimmbäder sowie Tagungsräume und ein Mehrzwecksaal für bis zu 4476 Personen vorgesehen. Auch sollen Parkplätze mit einer maximalen Kapazität von 477 Stellplätzen entstehen.

Laut dem Umweltportal der Regierung wurde das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) am 9. Juli 2025 mit einer „conclusion motivée“ abgeschlossen. Die zuständige Behörde hat jedoch zusätzliche Informationen angefordert.

In ihrer ersten Stellungnahme vom 19. Juni 2023 schrieb die Stadt Luxemburg, dass „das vorliegende Projekt zwar einen Mehrwert für die Attraktivität der Stadt Luxemburg in den Bereichen Hotelwesen, Handel und Freizeit bringen wird, aber angesichts der aktuellen Überlegungen zur nachhaltigen Entwicklung und zur Optimierung der Energieeffizienz zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks der Umfang des Projekts zu überdenken wäre“.

  • Wie ist der aktuelle Stand des Projekts? Gibt es derzeit Gespräche oder Verhandlungen zwischen der Stadt Luxemburg und dem Bauträger? Wann sollen die Bauarbeiten beginnen und wann sollen sie abgeschlossen sein?
  • Dieses Projekt hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und das Landschaftsbild in diesem Gebiet. Wie bewertet der Schöffenrat dieses Projekt heute? Ist er der Ansicht, dass das Projekt in seiner jetzigen Form realisiert werden kann, oder sind noch weitere Anpassungen erforderlich? Ist der Schöffenrat nicht der Meinung, dass der Umfang des Projektes (zu) groß bleibt?

Ist der Schöffenrat außerdem der Ansicht, dass das derzeitige Hotelangebot in der Hauptstadt dieser neuen Konkurrenz standhalten kann, ohne dass dies negative Auswirkungen auf die bestehenden Einrichtungen hat? Auf welcher Analyse basiert Ihre Einschätzung?

Wie beabsichtigen der Schöffenrat und die Gemeindeverwaltung die Umsetzung dieses Projekts zu begleiten? 

Bietet die „REC“-Zone, wie die Parzelle im allgemeinen Bebauungsplan (PAG) klassifiziert ist, einen ausreichenden Rahmen, um eine harmonische Integration des Projekts in die umgebende Landschaft zu ermöglichen?

  • Sind im Rahmen dieses Projekts Änderungen des Flächennutzungsplans (PAG) oder die Ausarbeitung eines Teilbebauungsplans (PAP) vorgesehen? Wenn ja, wann werden sie dem Gemeinderat vorgelegt?

In diesem Gebiet befinden sich bereits mehrere große Infrastrukturen: das Stadion, eine Umsteigehaltestelle mit Park&Ride-Parkplatz und Tram, ein Sportkomplex mit Golfplatz, Tennisplätzen und Campingplatz. Hinzu kommen in Zukunft ein Straßenbahndepot und das seit Jahrzehnten geplante kommunale Freibad.

  • Wie ist der Stand der Planung dieser verschiedenen Projekte, insbesondere des Straßenbahndepots, der Verlängerung der Linie nach Leudelingen und des Freibads? Sind Änderungen im PAG oder die Ausarbeitung eines Teilbebauungsplans erforderlich? Wenn ja, wann werden diese dem Gemeinderat vorgelegt?
  • Besteht ein allgemeiner Stadtentwicklungsplan für dieses Gebiet, der auch die Wechselbeziehungen mit den anderen Stadtteilen im Südwesten der Stadt berücksichtigt? Wenn ja, bitte ich um dessen Übermittlung. Falls nein, aus welchen Gründen wurde kein solcher Plan erstellt? Teilt der Schöffenrat nicht meine Ansicht, dass es wünschenswert wäre, einen solchen Plan zu erstellen, um eine städtebauliche Entwicklung mit einer hochwertigen Mobilität und Grünflächen zu gewährleisten?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Am 20. Oktober 2021 wurde bei der Stadt Luxemburg ein Projekt eingereicht, das die Umsetzung eines Hotelkomplexes und einer großen Halle für Events vorsieht. Wir haben das im Detail analysiert. 2023 haben wir ein Schreiben an das Umweltministerium gerichtet, um die von Rat Benoy erwähnte Umweltverträglichkeitsprüfung (EIE) anzufragen. Darin haben wir zum Ausdruck gebracht, dass uns das Ausmaß des Projekts relativ groß erscheint. Das betreffende Areal ist im Flächennutzungsplan (PAG) als „zone de récréation“ (REC) eingestuft, was ein Projekt dieser Art im Prinzip erlaubt, allerdings mit der Einschränkung, dass nicht mehr als 15 Prozent des Geländes bebaut werden dürfen. Ich versichere Ihnen, dass wir bei der eventuellen Erteilung einer Baugenehmigung zu 100 Prozent darauf achten werden.

Im Juli 2025 haben wir die Schlussfolgerungen der EIE erhalten. Das Ministerium spricht sich darin nicht gegen das Projekt aus, macht aber auf eine Reihe von Dingen aufmerksam. Ich werde jetzt nicht darauf eingehen, weil das Dokument 19 Seiten hat, doch jeder kann es einsehen. Sollten wir eine Baugenehmigung erteilen, würde diese selbstverständlich auch den betreffenden Anmerkungen Rechnung tragen.

Im Juni 2025 haben wir mitgeteilt, dass das Projekt in einer Reihe von Punkten überdimensioniert ist und überarbeitet werden muss. Bislang wurde uns kein neues Projekt vorgelegt, so dass es kein Projekt gibt, für das wir eine Baugenehmigung erteilen könnten. Der Zeitpunkt der Umsetzung des Projektes hängt also nicht von der Stadt Luxemburg ab.

Wenn eine Baugenehmigung angefragt wird, werden wir die Pläne mit der üblichen Sorgfalt prüfen. Eine Abänderung des PAG ist nicht erforderlich, und es muss auch kein Teilbebauungsplan (PAP) erstellt werden. Der bestehende PAG sieht genau vor, wie dieses Areal im Süden der Hauptstadt genutzt werden kann. Die bestehende Nutzung entspricht ebenfalls diesen Bestimmungen. Bekanntlich befinden sich dort bereits das Stadion und ein großer Parkplatz. Daran angrenzend soll das Depot unseres Service Autobus entstehen und etwas weiter entfernt das neue Tram-Depot. Mit dessen Finanzierung soll in den kommenden Wochen die Abgeordnetenkammer befasst werden. Die Umsetzung des neuen Tram-Depots wird eine Abänderung des Flächennutzungsplans erforderlich machen. Eine Baugenehmigung dafür wurde noch nicht beantragt. Was das Projekt des Freibads betrifft, ist es der Stadt Luxemburg gelungen, die letzten benötigten Terrains zu erwerben.

Der PAG ermöglicht die Umsetzung all dieser Projekte, doch wir werden natürlich eng mit dem Umweltministerium zusammenarbeiten.

Was die Frage betrifft, ob wir das Hotelprojekt benötigen, ist es nicht an uns zu beurteilen, ob jemand in ein Hotel investieren möchte. Dies obliegt dem Wirtschaftsministerium. Dieses hat dem Promotor mitgeteilt, dass „ce type d’équipement polyvalent répond à un besoin croissant dans notre pays, qui ambitionne de renforcer sa position comme destination privilégiée pour le tourisme d’affaires et les événements professionnels internationaux“.

Rat François BENOY: Es ist also im Rahmen der erwähnten Projekte nicht vorgesehen, den PAG abzuändern, mit Ausnahme des Projekts für das neue Tram-Depot?

Bürgermeisterin Lydie POLFER: So ist es.

Rat François BENOY: Besteht ein Gesamtkonzept für dieses Areal, das festlegt, welche Grünflächen erhalten werden sollen, wie die Mobilität organisiert wird, auch mit Blick auf das geplante Freibad? 

Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die betreffenden Zonen sind durch unseren PAG bestens geschützt. In diesem Bereich beginnt der Grüngürtel der Stadt Luxemburg, und wir werden alles tun, um diesen zu erhalten. Wir haben den Standort für das geplante Freibad nicht zuletzt wegen des unmittelbaren Zugangs zur Tram und der Nähe zu den bestehenden Sportinfrastrukturen ausgewählt. Ich freue mich jetzt schon auf die Diskussionen, die wir – hoffentlich recht bald – in den Kommissionen und im Gemeinderat führen werden, wenn das Freibad-Projekt vorliegen wird. Wir werden dann im Detail auf alle Fragen eingehen können.

Budget der Feierlichkeiten anlässlich des Thronwechsels

Dringliche Frage von Rätin Maxime Miltgen

Im Rahmen des Thronwechsels am 3. Oktober 2025 fanden zahlreiche Veranstaltungen statt. Der Höhepunkt war am Abend des 4. Oktober in der Hauptstadt, als die „Rout Bréck“ in eine Bühne verwandelt wurde, gefolgt von der Rede des neuen Großherzogs, einer Drohnen-Show sowie einem Konzert mit 30 lokalen Künstlerinnen und Künstlern sowie Bands auf dem Glacis.

Dieses außergewöhnliche und spektakuläre Ereignis bedurfte eines erheblichen organisatorischen Aufwands. Wir begrüßen die Entscheidung der politischen Verantwortlichen und Organisationsteams, mit lokalen Künstlern zusammenzuarbeiten, denen dadurch eine große Plattform geboten wurde. Die Vielfalt der luxemburgischen Kulturszene wurde dadurch besonders hervorgehoben.

Wir waren jedoch überrascht von einem Artikel, der am 24. September 2025 nach einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Programms für das Wochenende des Thronwechsels im Luxemburger Wort erschien. In diesem Artikel erklärte die Bürgermeisterin auf eine Frage zum Budget, dass „wir beschlossen haben, vorerst keine Zahlen zu veröffentlichen“. Zwar wurde präzisiert, dass „98 % des Budgets für den künstlerischen Bereich für lokale Künstler/innen vorgesehen sind“, jedoch wurden keine Angaben zum Gesamtbudget oder zu den betreffenden Haushaltsposten gemacht.

Ich hatte diese dringliche Anfrage vor dem Thronwechsel eingereicht, jedoch wurde sie vor den Feierlichkeiten nicht auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt. Mir wurde mitgeteilt, dass es noch nicht möglich sei, alle Details bekannt zu geben, und dass die Dringlichkeit der Frage nicht anerkannt werde.

Ich halte die Art und Weise, wie die Fragen der Presse und meine eigenen Fragen behandelt wurden, für problematisch, da es sich um öffentliche Gelder handelt. Die Steuerzahler/innen haben ein Recht auf vollständige Informationen über die Verwendung ihrer Gelder, und zwar in aller Transparenz, was eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen in die öffentlichen Institutionen ist. Die Haushaltstransparenz ist ein grundlegendes Prinzip guter Regierungsführung und trägt dazu bei, mit Steuergeldern finanzierte Projekte zu legitimieren. Darüber hinaus wäre es wünschenswert gewesen, den vorläufigen Haushalt vor dem Thronwechsel zur Abstimmung vorzulegen, wie dies in anderen Gemeinden, beispielsweise in Düdelingen, der Fall war.

  • Unter welchen Haushaltsposten werden die Feierlichkeiten zum Thronantritt am 3. und 4. Oktober 2025 finanziert?
  • Wie hoch ist der vorläufige Betrag, den die Stadt für diese Veranstaltungen veranschlagt hat?
  • Wann und in welcher Form beabsichtigt die Stadt, der Bevölkerung eine detaillierte und transparente Abrechnung dieser Ausgaben vorzulegen?
  • Welche Argumente haben die Bürgermeisterin dazu bewogen, vor den Feierlichkeiten keine Angaben zum Budget zu machen?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Der Thronwechsel war ein wichtiges Ereignis für das Land und hat die Menschen zusammengebracht. Den wichtigsten Satz des Tages hat Großherzog Guillaume abends auf der Bühne gesagt: Gefeiert werde nicht er als Person, sondern das Land. Die Bewohner/innen dieses Landes haben durch die Feierlichkeiten zusammengefunden und die Tour des großherzoglichen Paares durch das Land hat dessen Vielfalt verdeutlicht.

Die Ausgaben waren nicht im Budget 2025 vorgesehen, da dieses im September/Oktober 2024 aufgestellt wurde, also zu einem Zeitpunkt, als die Struktur der Feierlichkeiten zum Thronwechsel noch nicht feststand. Die Buchhaltung der Gemeinden erlaubt im Vergleich zum Staat eine größere Flexibilität. So konnten die benötigten Finanzmittel im „budget rectifié“ vorgesehen werden. Natürlich können die Ausgaben aber erst getätigt werden, wenn der berichtigte Haushalt im kommenden Dezember vom Gemeinderat genehmigt wurde. Die Stadt Luxemburg hat die Finanzierung der zwei großen Events übernommen, die auf dem Glacis (am 4.10.) und auf dem Knuedler (am 3.10.) stattgefunden haben. Das Event auf dem Knuedler kostete etwa 215 000 Euro (Tribüne, Dekor, Absperrungen usw.), während die Feierlichkeiten abends auf dem Glacis (mit Ausnahme der Drohnen-Show) mit rund vier Millionen Euro zu Buche schlagen werden. Da wir bislang erst etwa ein Drittel der ausstehenden Rechnungen erhalten haben, kann sich die Gesamtsumme noch leicht nach oben oder unten ändern. Wir waren uns mit der Regierung und mit dem großherzoglichen Hof einig, dass es sinnvoller sei, ein Gesamtkonzept auszuarbeiten, in dessen Rahmen die Stadt Luxemburg die Kosten für das Event am Abend des 4. Oktober auf dem Glacis übernimmt, als wenn wir in der Stadt Luxemburg z. B. nur ein separates Konzert organisiert hätten. Die Events auf der Roten Brücke und die Drohnen-Show auf dem Glacis wurden von der Regierung finanziert.

Die größten Kosten entfallen auf die Bühne, denn es handelt sich um eine sehr seltene Bühne, wie es sie noch nie in Luxemburg gab.

Für das Sicherheitsmaterial (Betonblöcke, Absperrungen usw.) wurden rund 450 000 Euro fällig und für das Personal der Sicherheitsfirmen rund 180 000 Euro. 

Der Gesamtbetrag liegt somit bei 4 845 000 Euro.

Darüber hinaus hat das Gemeindepersonal 1377 Überstunden geleistet. Diese werden nicht unbedingt ausbezahlt, da die Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, sie zu einem späteren Zeitpunkt auszugleichen. Wenn man davon ausgeht, dass die Hälfte der betreffenden Mitarbeiter/innen sich die Überstunden vergüten lassen, kann man von zusätzlichen Kosten von etwa 55 000 bis 60 000 Euro ausgehen.

Automatische Auszahlung von kommunalen Sozialleistungen

Frage von Rätin Christa Brömmel

Die Regierung hat im Sommer beschlossen, die Auszahlung der Teuerungszulage an berechtigte Personen zu automatisieren. Infolge dieser Entscheidung stellt sich die Frage nach einer möglichen Anwendung eines ähnlichen Automatismus auf kommunaler Ebene. In der Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums heißt es: „Um auch der Nichtinanspruchnahme kommunaler Sozialleistungen entgegenzuwirken, wird der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) den Gemeinden künftig von Amts wegen die Daten der Empfänger der Teuerungszulage mitteilen, die im Gebiet der jeweiligen Gemeinden wohnen. Somit haben die Gemeindeverwaltungen die Möglichkeit, ebenfalls einen Automatismus für die Auszahlung von kommunalen Beihilfen einzuführen, die sich an der Teuerungszulage orientieren.“ Laut der Website der Stadt Luxemburg wurde dieser Automatismus bislang nicht eingeführt.

  • Wie viele Personen mit Wohnsitz in der Stadt Luxemburg sind derzeit auf der vom FNS übermittelten Liste aufgeführt?
  • Wie hoch ist der Anteil der Personen, die die Solidaritätszulage und die Energieprämie nicht in Anspruch nehmen?
  • Wie hoch sind die kommunalen Sozialleistungen pro Empfänger/in (Einzelbetrag) und insgesamt (Gesamtbetrag pro Jahr)?
  • Gibt es derzeit einen automatischen Transfer der Solidaritätszulage und/oder der Energieprämie der Stadt an die berechtigten Personen auf der Grundlage der vom FNS übermittelten Daten?
  • Falls nein: Aus welchen Gründen wurde dies nicht eingeführt?
  • Beabsichtigt der Schöffenrat, in Zukunft einen solchen Automatismus einzuführen, insbesondere vor dem Hintergrund einer steigenden Armutsquote?

Antwort von Schöffin Corinne Cahen

Ich danke Rätin Brömmel für diese Frage zu einem Thema, das uns auch schon im Schöffenrat beschäftigt hat.

Zum 25. September 2025 hatte die Stadt Luxemburg 5219 vorausgefüllte Antragsformulare an Personen versandt, die Anspruch auf die Solidaritäts- und die Energieprämie hatten. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 5368 Antragsformulare verschickt.

Der FNS stellt der Stadt Luxemburg zwei bis drei Mal pro Jahr die Liste der anspruchsberechtigten Personen zu, denn diese Liste wird ständig aktualisiert. Dies stellt ein Problem bei der Einführung eines Automatismus dar – aber wir arbeiten daran. 

Von den erwähnten 5219 Anträgen wurden 3089 positiv beantwortet, 1892 waren noch in Bearbeitung und 238 Anträge wurden negativ beantwortet, was meistens dadurch bedingt ist, dass die betreffenden Personen nicht mehr in der Hauptstadt wohnen.

Der Anteil der Personen, die die Beihilfen nicht in Anspruch nehmen, ist in den vergangenen Jahren ständig gesunken und lag im Jahr 2024 bei zwölf Prozent. Die Höhe der Beihilfen ist durch ein Gemeindereglement festgehalten und richtet sich nach der Größe des Haushalts. Im Jahr 2024 waren es im Durchschnitt 831 Euro pro Empfänger/in, wobei die Beihilfen zwischen 220 und 2030 Euro lagen.

Das Gesamtbudget lag im Jahr 2024 bei 3 623 715 Euro. Für 2025 sind wir zurzeit (Stand 25.9.) bereits bei 3 702 140 Euro, und wir gehen davon aus, dass wir einen Gesamtbetrag von 5 200 000 Euro erreichen werden.

Was die Einführung einer automatischen Prozedur betrifft, so sendet die Stadt derzeit den Berechtigten die vorausgefüllten Formulare zu, damit diese darauf ihre Bankverbindung angeben. Ich habe mich diesbezüglich beim FNS erkundigt und die Antwort erhalten, dass es möglich ist, eine automatische Prozedur einzuführen, d. h. dass der FNS uns die Bankverbindungen der Begünstigten direkt mitteilt. Ein Problem besteht noch darin, dass der FNS oft mehrere Beihilfen pro Jahr gewährt, beispielsweise nach der Geburt eines Kindes. Wir prüfen derzeit, wie dies gehandhabt werden kann. Ich hoffe, dass diese technischen Fragen geklärt werden können, damit wir ein automatisiertes System einrichten können.

Problem mit dem Trinkwasser in einem Schulgebäude in Kirchberg

Dringliche Frage von Rätin Liudumila Branca

Seit einiger Zeit haben die Kinder, die die neue Schule in Kirchberg (Kiem) besuchen, keinen Zugang mehr zu Leitungswasser, da dieses für nicht trinkbar erklärt wurde. Am Eingang der Schule wurden Paletten mit Wasserflaschen bereitgestellt, um die Versorgung der Schüler/innen und des Personals mit Wasser zu gewährleisten. Allerdings wurden weder von der Schulleitung noch von der Stadt Luxemburg offizielle Informationen an die Eltern weitergegeben. Diese Situation gibt Anlass zu großer Besorgnis, sowohl hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit als auch hinsichtlich der Kommunikation mit den betroffenen Familien.

  • Seit wann genau wurde das Leitungswasser der betreffenden Schule für nicht trinkbar erklärt und aus welchen Gründen?
  • Welche Analysen wurden durchgeführt, um die Ursache zu ermitteln, und welches waren die Ergebnisse?
  • Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Abhilfe zu schaffen, und wann ist mit einer Normalisierung der Lage zu rechnen?
  • Welche Anweisungen wurden dem Schulpersonal hinsichtlich des Wasserverbrauchs und der Hygiene (Händewaschen usw.) gegeben?
  • Aus welchem Grund wurden die Eltern nicht offiziell über die Situation informiert, und welche Maßnahmen gedenkt die Stadt Luxemburg zu ergreifen, um in Zukunft eine schnelle und transparente Kommunikation zu gewährleisten?
  • Bestehen in der neuen Schule in Kiem noch weitere Probleme?

Einwohner/innen haben zudem die Frage aufgeworfen, ob das Leitungswasser in dem betreffenden Stadtteil trinkbar ist.

Antwort von Schöffe Paul Galles

Es handelt sich hierbei insofern um ein Missverständnis, als das angesprochene Problem nicht die neue Schule im Stadtteil Kiem betrifft, sondern das Gebäude in der Rue Anne Beffort Nr. 4, d. h. der große Modulbau, der vom Boulevard Pierre Frieden aus auf der rechten Seite zu sehen ist. Die Verwirrung könnte dadurch entstanden sein, dass die Stadt eine Mitteilung zu diesem Thema nicht nur an das Personal des betreffenden Gebäudes, sondern an alle Lehrkräfte in Kirchberg verschickt hat.

Die Stadt Luxemburg führt regelmäßige Kontrollen des Trinkwassers durch. Bei der letzten regelmäßigen Kontrolle war alles in Ordnung. Im August wurde jedoch bei einer zusätzlichen Kontrolle, die im Rahmen der Erweiterung des Schulfoyers durchgeführt wurde, eine erhöhte Konzentration an Legionellen festgestellt. Die durchgeführten Analysen bezogen sich auf die bakteriologische, physikalisch-chemische und spektroskopische Qualität des Wassers. Eine erhöhte Legionellen-Konzentration kann auftreten, wenn das Leitungswasser über einen längeren Zeitraum (z. B. im Sommer) nicht verbraucht wird. Als das Ergebnis der ersten Analyse am 16. September nach einer zweiten Analyse bestätigt wurde, wurden alle betroffenen Dienststellen der Stadt Luxemburg informiert.

Anzumerken ist, dass die Qualität des Wassers, das über das städtische Trinkwassernetz in das Schulgebäude geliefert wird, ausgezeichnet ist. Das Problem beschränkt sich auf die Leitungen innerhalb des Gebäudes. Für die in dem Stadtviertel lebenden Menschen besteht also kein Problem.

Die Stadt Luxemburg nahm anschließend Kontakt mit der Gesundheitsinspektion auf. Diese erklärte, das Wasser sei trinkbar und ein Problem könne nur dann entstehen, wenn man es als Aerosol einatme, z. B. beim Duschen oder beim Benutzen von Warmwasser. Gemäß dem Vorsorgeprinzip hat die Stadt dennoch beschlossen, Wasser in Flaschen bereitzustellen und das Leitungswasser im betreffenden Schulgebäude nicht zu verwenden, bis das Ergebnis der dritten Analyse vorliegt. Letztere soll der Stadt am heutigen 20. Oktober zugestellt werden. Dem Erziehungspersonal wurde mitgeteilt, dass das Wasser nicht getrunken werden darf und nur kalt verwendet werden soll. Es gab keine allgemeine Mitteilung an die Eltern, da es sich nicht um ein schwerwiegendes Problem handelte und die Stadt nur jegliches Risiko ausschließen wollte. Die Erzieherinnen und Erzieher haben die Kinder über die Situation informiert.

Was die neue Schule im Stadtteil Kiem betrifft, bleiben noch kleinere, abschließende Arbeiten durchzuführen, wie ich es in der vergangenen Gemeinderatssitzung erklärt hatte.

Antwort von Schöffin Simone Beissel

Unser Service Eaux führt regelmäßige Kontrollen durch – sogar drei Mal häufiger als es das Gesetz verlangt. Mindestens einmal pro Monat findet eine Kontrolle statt. Im August wurde im besagten Gebäude, das im Erdgeschoss ein Schulfoyer und auf der ersten Etage Säle der Grundschule umfasst, eine erhöhte Konzentration an Legionellen festgestellt. Die betroffenen Akteure wurden daraufhin informiert, auch Frau Fandel vom schulmedizinischen Dienst. Es wurde auch ein Spezialist im Bereich der Wasserqualität hinzugezogen. Ich möchte betonen, dass zu keinem Zeitpunkt ein Risiko beim Trinken von Leitungswasser bestand. Vorsorglich wurde trotzdem entschlossen, Wasserflaschen zur Verfügung zu stellen. Das Händewaschen mit kaltem Wasser stellt überhaupt kein Problem dar. Ein solches besteht nur bei Aerosolen, insbesondere beim Duschen.

Unsere zuständigen Dienststellen (Service Architecte und Service Foyers scolaires) bemühen sich derzeit, das Problem zu lösen. Das Spülen der Leitungen reicht in diesem Fall nicht, da die Infrastrukturen, und insbesondere die Wasserhähne, ein gewisses Alter haben und wahrscheinlich teilweise ersetzt werden müssen. Während der Allerheiligenferien werden die Arbeiten durchgeführt, die unverzüglich ausgeführt werden können. In absehbarer Zeit soll das Leitungswasser im betreffenden Gebäude also wieder für alle Nutzungen zur Verfügung stehen.

Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.

Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.