In nichtöffentlicher Sitzung
1. Aufsichtsrat der Zivilhospize der Stadt Luxemburg: Ersetzung eines Vollmitglieds
2. Sozialamt: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
3. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung
In öffentlicher Sitzung
4. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats
5. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
6. Verträge – Billigung
7. Kostenvoranschläge – Billigung
- Bau einer Sportanlage in Hamm - detaillierter endgültiger Entwurf für die 1. Bauphase (BA1) des Leichtathletikstadions und der Fußballfelder in Hamm
- Umbau und Modernisierung der Gebäude 336 und 338, route de Longwy in Luxemburg-Merl
8. Städtebau:
- Punktuelle Änderung des PAG bezüglich des PAP NQ „Laangfur KI-10“ – Befassung
- PAP „Im Breitenbusch“ in Bonneweg - Abstimmung
- Einstufung des Gebäudes in der Rue Albert Philippe Nr. 9 als nationales Kulturgut – Stellungnahme
- Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung
Download
9. Die Zukunft der Gesellschaft Carsharing Luxembourg S.A. und des Carsharings auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg – Vorstellung und Erörterung
10. Gewährung von Zuschüssen – Beschlussfassung
11. Gewährung eines Zuschusses an die Vereinigung AIMF – Beschlussfassung
12. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung
13. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung
Live-Übertragung der Sitzungen
Schauen sie sich das Video der Sitzung an.
Analytischer Bericht
Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.
Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.
Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen
Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.
Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.