In nichtöffentlicher Sitzung

1. Beratende Kommissionen: Ersetzung eines Mitglieds

2. Mietkommission: Ersetzung eines Mitglieds

3. Zivilhospize: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

4. Fondation J.-P. Pescatore: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

5. Office social: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

6. Office social: Ersetzung eines Verwaltungsratsmitglieds

7. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung

In öffentlicher Sitzung

8. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats

9. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung

10. Verträge – Billigung

11. Kostenvoranschläge – Billigung: Bauprojekt zur Neugestaltung der Rue de Gasperich

  • Bauprojekt zur Neugestaltung der Rue de Gasperich
  • Bauprojekt zur Neugestaltung der Rue Michel Weyer
  • Berichtigter Kostenvoranschlag für das Projekt zur Renovierung und zum Umbau der alten Schule in Limpertsberg, Rue Henri VII Nr. 48, für die Zwecke des Service Foyers scolaires (Dienststelle Schülerhorte) und des Service Enseignement (Dienststelle Schulwesen)
  • Berichtigter Kostenvoranschlag für das Projekt zum Ausbau des Schulgebäudes in der Rue Anne Beffort Nr. 3

12. Städtebau:

  • Punktuelle Änderung des PAG (Abstimmung) – Erweiterung des Reitzentrums im Reckenthal
  • Punktuelle Änderung des PAP QE (Abstimmung) – Erweiterung des Reitzentrums im Reckenthal
  • Punktuelle Änderung des PAG (Abstimmung) – PAP NQ „Rue du Fort Dumoulin [CT-24]“
  • Punktuelle Änderung des PAG QE (Abstimmung) – PAP NQ „Rue du Fort Dumoulin [CT-24]“
  • Einstufung des Gebäudes in der Rue Laurent Menager Nr. 1 als nationales Kulturgut – Stellungnahme
  • Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung

13. Gewährung von Zuschüssen – Beschlussfassung

14. Antrag der Partei Déi Gréng auf Überarbeitung der Pläne zur Neugestaltung der Rue de Gasperich – Abstimmung

15. Fondation J.-P. Pescatore: Statuten der Asbl „Résidence Berlaimont“ – Stellungnahme

16. Office social:

  • Anwendung der Bestimmungen der internen Regelung zur Gleitzeit – Stellungnahme
  • Schaffung einer Stelle – Stellungnahme

17. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung

18. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung

Live-Übertragung der Sitzungen

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Analytischer Bericht

Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.

Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.

Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Folgemaßnahmen nach einem schweren Unfall im Viertel Limpertsberg

Frage von Rat François Benoy

Am Nachmittag des 14. März kam es im Viertel Limpertsberg zu einem schweren Verkehrsunfall. Bei der Kollision von zwei SUV an der Kreuzung Avenue Victor Hugo / Rue Ermesinde wurden sechs Personen verletzt und es entstand hoher Materialschaden, nicht nur an den Fahrzeugen, sondern auch an einem Verteilerkasten und an der Mauer eines Apartmentgebäudes. Dieser Unfall, bei dem hohe Geschwindigkeit im Spiel war, ereignete sich mitten im Viertel Limpertsberg, wo sich eine Brasserie, Geschäfte und Schulen befinden. Es ist nicht auszudenken, was hätte passieren können, wenn dort zu diesem Zeitpunkt Schüler/innen unterwegs gewesen wären. Es hätte zu Schwerverletzten, vielleicht sogar zu Todesopfern kommen können.

Als déi gréng fordern wir seit langer Zeit Maßnahmen zur Verringerung des Verkehrsaufkommens, zur Bekämpfung des Durchgangsverkehrs und zur Begrenzung der Geschwindigkeit, auch durch bauliche Maßnahmen. Die Wahrscheinlichkeit schwerer Unfälle würde dadurch verringert. Ist der Schöffenrat bereit, die nötigen Konsequenzen aus diesem Unfall zu ziehen und entsprechende Maßnahmen im Viertel Limpertsberg umzusetzen? Der lokale Interessenverein hat bei seiner Generalversammlung Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gefordert. In diesem Sinne wurde auch eine Petition lanciert, die bereits von rund 200 Personen unterzeichnet wurde und demnächst dem Schöffenrat unterbreitet werden soll.

  • Verfügt der Schöffenrat über neue Informationen bezüglich des erwähnten Unfalls? Es war von sechs Verletzten die Rede. Wir hoffen, dass es allen beteiligten Personen mittlerweile wieder gut geht.
  • Welche konkreten Maßnahmen plant der Schöffenrat, um die Verkehrssicherheit im Viertel Limpertsberg zu verbessern?
  • Sind Verbesserungen in puncto Beschilderung und Markierungen geplant? Die Verkehrsteilnehmenden sollten daran erinnert werden, dass sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden. Sind Verengungen oder andere bauliche Maßnahmen geplant? Gibt es Möglichkeiten, den Verkehr so zu regeln, dass es gar nicht erst möglich ist, hohe Geschwindigkeiten zu erreichen?
  • Was ist geplant, um den Durchgangsverkehr in Limpertsberg zu unterbinden?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Die Stadt Luxemburg ist nicht in die Untersuchung eingebunden. Die genauen Umstände müssen noch von der Polizei untersucht werden. Allem Anschein nach hat ein Fahrer die Rechtsvorfahrt nicht beachtet, während ein anderer mit sehr hoher Geschwindigkeit durch die Avenue Victor Hugo gefahren ist. Die Personen in beiden Fahrzeugen wurden so schwer verletzt, dass sie mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gefahren werden mussten. Ein Schaltkasten und ein Beleuchtungsmast wurden umgefahren. Wie es den betreffenden Personen geht, wissen wir nicht, und wir können es aus Datenschutzgründen auch nicht nachfragen. Die Stadt Luxemburg kann auch nicht feststellen, mit welcher Geschwindigkeit genau eines der beteiligten Fahrzeuge in der Avenue Victor Hugo unterwegs war, doch er fuhr mit Sicherheit nicht mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Es wurden zwei grundlegende Regeln der Straßenverkehrsordnung nicht eingehalten. Dass Rechtsvorfahrt besteht, ist an allen Kreuzungen ausgeschildert. Die Eltern sollen die Jugendlichen darauf hinweisen, wie wichtig es ist, die grundlegenden Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten, und natürlich muss jeder Erwachsene sich auch selbst daran halten. Schöffe Goldschmidt wird darauf eingehen, wie die Stadt Luxemburg ganz allgemein zum Thema Durchgangsverkehr steht und was sie in den kommenden Monaten plant.

Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt

Die Kreuzung Avenue Victor Hugo / Rue Ermesinde war nie ein schwarzer Punkt, was die Sicherheit betrifft. Wie Bürgermeisterin Lydie Polfer bereits betont hat, müssen wir das Ergebnis der Untersuchung abwarten, um zu wissen, was genau passiert ist. Die Stadt Luxemburg ist nicht in die Untersuchung eingebunden. Wenn solche Unfälle passieren, liegt der Grund meistens darin, dass sich ein, oder wie im vorliegenden Fall wahrscheinlich zwei Verkehrsteilnehmende nicht an die Regeln gehalten haben.

Sowohl die Avenue Victor Hugo als auch die Rue Ermesinde sind Tempo-30-Zonen. Zudem ist die Avenue Victor Hugo bereits so verengt, dass man automatisch langsamer fährt. Es fahren viele Busse durch diese Straße, sowohl Linien- als auch Schulbusse. Sowohl in der Avenue Victor Hugo als auch in der Rue Ermesinde ist alles so reglementiert und vor Ort ausgeschildert, wie es in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen ist.

Der Unfall hätte noch schlimmere Folgen haben können, denn es hätten durchaus Passierende auf dem Bürgersteig verletzt werden können.

Was die von der Stadt geplanten Maßnahmen betrifft, möchte ich unterstreichen, dass einer der Hauptpunkte des kommunalen Mobilitätsplans die Verkehrsberuhigung in den Stadtvierteln betrifft. Es geht vor allem darum, den Durchgangsverkehr zu bekämpfen. Die Dienststellen der Stadt Luxemburg arbeiten daran. In den kommenden Monaten werden wir uns in verschiedene Stadtviertel begeben und Maßnahmen vorschlagen, die dann im Rahmen einer einjährigen Testphase umgesetzt werden sollen. Man muss sich der Tatsache bewusst sein, dass Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durch die Änderung der Fahrtrichtung in manchen Straßen zur Folge haben, dass dort wohnende oder arbeitende Personen einen Umweg von ein paar Hundert Metern fahren müssen. Wenn die diesbezüglichen Analysen abgeschlossen sind, werden sie dem Schöffenrat vorgeschlagen, in der Kommission begutachtet und den Einwohnerinnen und Einwohnern der betreffenden Stadtviertel in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 vorgestellt.

Rat François Benoy: Dass die Verkehrsteilnehmenden sich an die Regeln halten müssen, erscheint mir selbstverständlich. Der Punkt ist folgender: Wenn Maßnahmen getroffen werden, ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls weniger hoch. Meine konkreten Fragen lauten: Gehört Limpertsberg zu den Vierteln, für die die Stadt in den kommenden Monaten Vorschläge machen will? Oder gedenkt die Stadt zum aktuellen Zeitpunkt keine Maßnahmen für Limpertsberg zu ergreifen? Unsere Forderungen betreffend dieses Viertel bestehen schon seit geraumer Zeit.

Schöffe Patrick Goldschmidt: Rat Benoy weiß genau, wie es funktioniert. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nicht von einem Tag auf den anderen. In den kommenden Wochen wird der Schöffenrat im Detail über die geplanten Maßnahmen diskutieren. Letztere werden dann der zuständigen beratenden Kommission und den in den betreffenden Stadtvierteln lebenden Menschen vorgestellt. Und dann setzen wir die Maßnahmen um. Wie gesagt haben wir keine näheren Informationen über den besagten Unfall. Waren es vielleicht Einwohner aus dem Stadtviertel, die am Unfall beteiligt waren? Wenn von 1000 Autofahrern einer meint, er müsse schnell fahren, können sämtliche Maßnahmen zur Vermeidung des Durchgangsverkehrs nichts daran ändern. Wir werden jedenfalls konkrete Maßnahmen ergreifen, und Limpertsberg gehört zu unseren Prioritäten.

Bürgermeisterin Lydie Polfer: Es ist immer wieder erstaunlich, dass die elementaren Fragen, die hier gestellt werden müssten, nicht gestellt werden, und dass auch die wesentlichen Feststellungen, die gemacht werden müssten, nicht gemacht werden. Beide Verkehrsteilnehmende haben grundlegende Regeln nicht eingehalten: Rechtsvorfahrt bzw. Geschwindigkeitsbegrenzung. Wäre es zu Todesopfern gekommen, hätte man von Totschlag (homicide involontaire) reden müssen. Ich hoffe, dass die Untersuchung rasch abgeschlossen wird und die Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Ich hoffe auch, dass das keine drei Jahre dauern wird. Unsere Maßnahmen werden jedenfalls rascher umgesetzt. Was die Verkehrsberuhigung betrifft, weiß Rat Benoy genau, dass es im Viertel Limpertsberg derzeit noch viele Schulen gibt, die mit viel Busverkehr verbunden sind. Das wird in den kommenden Jahren noch nicht zu verhindern sein. Es wird aber alles getan, um die bestmögliche Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Die geltenden Bestimmungen müssen jedoch eingehalten werden. Es darf nicht so getan werden, als ob die Schuld bei anderen Personen zu suchen wäre. Die Verkehrsteilnehmenden müssen ihre Verantwortung übernehmen.

Einrichtung von Unterständen für die „agents municipaux“

Frage von Rätin Antonia Afonso

Die „agents municipaux“, die den Kindern und Eltern in der Nähe von Schulen und an Bushaltestellen helfen, sind vor allem im Winter, aber auch bei großer Hitze im Sommer, mit den Unwägbarkeiten des Wetters konfrontiert und leiden an den betreffenden Tagen unter erschwerten Arbeitsbedingungen. Plant der Schöffenrat die Installation von Unterständen für die „agents municipaux“?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Die betreffenden Mitarbeitenden müssen bei jedem Wetter draußen sein, so wie es auch der Fall für anderes Personal ist (z. B. des Service Hygiène). Ihre Kleidung ist darauf ausgerichtet: wärmere Kleidung im Winter und leichtere Kleidung im Sommer. Den „agents municipaux“ stehen zudem in fast allen Stadtvierteln Räumlichkeiten zur Verfügung, wo sie ihre Pause von 30 Minuten verbringen oder bei allzu schlechter Witterung Schutz suchen können. Diese Räumlichkeiten befinden sich in kommunalen Gebäuden in Beggen, Belair, Bonneweg, Zessingen, Eich, auf dem Glacis, in Hollerich, Limpertsberg, Merl und in der Oberstadt.

Einführung einer Leerstandstaxe

Frage von Rätin Linda Gaasch

Die Leerstandsquoten der Geschäftsflächen in Luxemburg-Stadt sind nicht unerheblich: 7,5 % in der Oberstadt, 10,6 % im Bahnhofsviertel und bis zu 25 % in der Avenue de la Gare (nach Zahlen des Geschäftsverbands der Stadt Luxemburg vom November 2023).

Die Stadt Esch/Alzette hat ein ähnliches Problem wie die Hauptstadt in Bezug auf leerstehende Geschäftsflächen im Stadtzentrum. Um die Eigentümer/innen zu ermutigen, leerstehende Räumlichkeiten auf den Markt zu bringen, plant der Schöffenrat der Stadt Esch (CSV/DP/déi gréng), eine Steuer auf leerstehende Immobilien einzuführen. Diese Steuer soll im ersten Jahr 20 % und in den Folgejahren 50 % der durchschnittlichen Miete betragen.

  • Welche Position vertritt der Schöffenrat der Stadt Luxemburg bezüglich der Einführung einer solchen Steuer auf leerstehende Immobilien? Wird derzeit eine Analyse bezüglich der Einführung einer solchen Steuer durchgeführt? Ist eine solche Steuer geplant? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Zeitplan?
  • Welche anderen konkreten Maßnahmen wurden ergriffen oder sind geplant, um gegen die Leerstände vorzugehen? Was sind die genauen Ziele? Wie sieht der Zeitplan aus?

Ich bin froh, dass diese Frage jetzt auf der Tagesordnung steht, denn ich hatte sie bereits vor rund einem Jahr gestellt.

Antwort von Schöffe Laurent Mosar

Ich bitte Rätin Gaasch um Entschuldigung für die lange Bearbeitungsdauer ihrer Frage. Es mussten eine ganze Reihe von Gutachten eingeholt werden, und es gab zudem auch ein Gerichtsurteil, das es bei der Beantwortung der Frage zu berücksichtigen gilt.

Die Leerstandstaxe ist eigentlich eine sympathische Idee, die auch schon sehr lange besteht. In den vergangenen zwölf Jahren gab es acht Fragen von Gemeinderatsmitgliedern zu diesem Thema. Unter einer anderen Zusammensetzung des Schöffenrates gab eine grüne Schöffin Rätin Gaasch so ziemlich die gleiche Antwort wie ich heute. Die Probleme sind die gleichen geblieben. Unseren Informationen zufolge wurde die Leerstandstaxe bislang nur in Esch/Alzette eingeführt. Dort besteht sie zudem nur auf dem Papier, d. h. sie wird derzeit noch nicht erhoben. Es stellen sich nämlich eine Reihe von praktischen Problemen, insbesondere im Bereich des Datenschutzes. Es ist nicht so leicht, an die nötigen Informationen über die Eigentümer/innen der Geschäftsflächen zu kommen. Zudem stellen sich Fragen in Bezug auf die Kontrollen und die Sanktionen.

Es gibt allerdings ein neues Element: In einem Gerichtsurteil über die von der Gemeinde Diekirch erhobene Grundsteuer wurden die großen Prinzipien definiert, denen die Einführung einer neuen Gemeindesteuer zugrunde liegt. Es geht dabei insbesondere um die Verhältnismäßigkeit, doch es wird auch etwas sehr Wichtiges wiederholt. Es handelt sich dabei um eine Bestätigung der Jurisprudenz und der Doktrin: „D’une manière globale, la taxation doit respecter l’intérêt général ainsi que les droits fondamentaux et libertés publiques dans la liberté du commerce et de l’industrie. La commune doit en outre démontrer l’existence d’un besoin financier en vertu du Kommunalabgabengesetz.“ Wenn man eine neue Steuer einführt, muss man also beweisen, dass ein reeller finanzieller Bedarf besteht. Ein solcher besteht wahrscheinlich bei unseren Kollegen in Esch/Alzette, gottseidank aber nicht in Luxemburg-Stadt. Das ist der Hauptgrund, warum wir diesen Weg noch nicht gehen können. Es muss zunächst eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Das Ministerium für innere Angelegenheiten ist dabei, ein entsprechendes Gesetzesprojekt auszuarbeiten.

Die Stadt Luxemburg hat jedoch eine Reihe anderer Maßnahmen ergriffen, um Leerstände – die in der Hauptstadt nicht zahlreicher sind als in anderen Gemeinden – zu bekämpfen. Dazu gehört das bestens bekannte Projekt der Pop-up-Stores. Eine weitere Maßnahme besteht darin, dass bei der Vermietung von gemeindeeigenen Geschäftsflächen der angebotene Mietpreis nicht das auschlaggebende Element ist. Dadurch will die Stadt Luxemburg jedem die Chance bieten, ein Geschäftslokal in der Hauptstadt zu einem erschwinglichen Preis anzumieten. Die Stadt mietet auch selbst leerstehende Geschäftsflächen an, um sie unterzuvermieten. Es ist also schon vieles geschehen, und diese Maßnahmen sind nach meiner Ansicht der beste Weg, um die Leerstände zu bekämpfen, denn mit Steuern allein kann man das Problem nicht lösen.

Förderung der öffentlichen Grundschule und sozialer Mix

Frage von Rätin Christa Brömmel

Rund 50 % der in Luxemburg-Stadt lebenden Kinder besuchen eine andere Grundschule als eine der 19 städtischen Grundschulen. In den CityMag-Ausgaben von Februar und März 2025 bewarben zwei Privatschulen (die Sainte-Sophie- und die Waldorf-Schule) ihre Einrichtungen mit ganzseitigen Anzeigen, um ihr schulisches Angebot vorzustellen und zu einem Tag der offenen Tür einzuladen.

  • Hat der Schöffenrat diese Werbung genehmigt? Hält er den Inhalt für angemessen? Welche Richtlinien gelten für Werbung im CityMag?
  • Auf welche Art und Weise wirbt die Stadt Luxemburg für die öffentliche Schule in der Stadt?
  • Auch, wenn wir unserer vielfältigen Bevölkerung ein vielfältiges Bildungsangebot anbieten müssen: Teilt der Schöffenrat teilt die Auffassung, dass sich die öffentliche Schule der Stadt Luxemburg den Eltern von Kindern im schulpflichtigen Alter offensiver vorstellen muss?
  • Verfügt die Stadt Luxemburg über Vergleichsdaten, die Aufschluss über den sozialen Mix in den Grundschulen der einzelnen Stadtviertel geben?
  • Wie, über welche Kanäle und zu welchem Zeitpunkt wird die öffentliche Grundschule bei den Eltern in der Stadt beworben, um den sozialen Mix in der öffentlichen Grundschule zu verbessern?
  • Ist in diesem Zusammenhang die systematische Organisation von Tagen der offenen Tür vorgesehen? Wenn nicht, warum nicht?

Antwort von Schöffe Paul Galles

In der Konvention mit dem Medienunternehmen „Maison Moderne“ wurde festgehalten, dass dieses die Werbung im CityMag verwaltet. Es gibt dabei zwei Kriterien: Der lokale Handel soll nicht benachteiligt werden und es muss Wert auf Neutralität gelegt werden (z. B. wird keine politische Werbung angenommen). Im Zweifelsfall hält „Maison Moderne“ mit unserem Service Communication et relations publiques Rücksprache. In diesem Fall wurden die bestehenden Richtlinien korrekt angewendet. Wir werden im Schöffenrat darüber diskutieren, ob in Zukunft weitere Werbung von Privatschulen im CityMag wünschenswert ist oder nicht.

Es ist in der Tat wichtig, die öffentlichen Schulen zu fördern und zu zeigen, wie gut sie sind. In unserem CityMag wird keine diesbezügliche Werbung geschaltet, doch es erscheinen darin Artikel mit Erklärungen, Hintergrundgeschichten und Erfahrungsberichte von Personen, die im Schulbereich arbeiten. So enthält die Ausgabe 6/2025 einen Artikel über „Donne-moi la main“, eine Zusammenarbeit der Rotondes mit dem Service Enseignement. Die Ausgabe 3/2025 befasste sich mit dem umfangreichen Projekt „Megare“, das in Zusammenarbeit mit der UpFoundation im Bahnhofsviertel umgesetzt wird. In der Nummer 10/2024 wurden das Pedibus-Projekt und die Personen, die die Kinder auf dem Schulweg begleiten, thematisiert. In der Ausgabe 9/2024 wurde eine Auswahl an pädagogischen und kulturellen Projekten des Service Enseignement vorgestellt, darunter der Makerspace des TechnoLink. In der Ausgabe 2/2024 wurde über die Pflanzung von Hecken durch Schüler/innen aus den Grundschulen der Hauptstadt und den „Laf vum Bam“ berichtet. Im CityMag werden die Angebote unserer Grundschulen also häufig beleuchtet. Es besteht auch ein Faltblatt mit den Adressen, Kontaktpersonen und weiteren praktischen Informationen über die einzelnen Schulen.

Was die Forderung nach einer proaktiveren Vorgehensweise betrifft, bin ich der Ansicht, dass der Akzent darauf liegen soll, die hohe Qualität unserer Schulen zu unterstreichen. Im Internet wird das Angebot derzeit nicht global dargestellt, da wir den Schultourismus vermeiden wollen. Manche Schulen haben selbst einen gemeinsamen Internetauftritt ausgearbeitet, andere stellen sich über den „Plan d’encadrement périscolaire“ (PEP) vor. Es handelt sich dabei um gute Initiativen, die auch gut umgesetzt sind. Wir werden erneut Überlegungen anstellen, ob man auf den Weg eines globalen, strukturierteren Internetauftritts gehen sollte, und wie die Schulen sich noch besser darstellen ließen. Es soll aber keine gezielte Werbung für die eine oder andere Schule geben, da wir nicht den Eindruck erwecken wollen, dass bestimmte Schulen attraktiver sind als andere.

Es gilt dabei stets, ein Gleichgewicht zu wahren. Das gilt auch für den Prozentsatz der Kinder, die in der Hauptstadt wohnen und die öffentliche Grundschule besuchen. Man kann es natürlich für wünschenswert halten, diesen Anteil zu erhöhen, doch muss man sich auch der Tatsache bewusst sein, dass die bestehenden Infrastrukturen derzeit keine deutliche Erhöhung dieses Anteils erlauben. Bei der Umsetzung neuer Wohnviertel wird der Bedarf an Grundschulen stets berücksichtigt. Dabei wird auch berücksichtigt, dass es Eltern gibt, die ihre Kinder nicht in unsere öffentliche Grundschule einschreiben. Die Gründe der Eltern können durchaus gut und nachvollziehbar sein. Die Einführung der Alphabetisierung auf Französisch könnte den Anteil der Kinder, die die öffentliche Grundschule besuchen, steigen lassen. Zu einer dramatischen Steigerung wird es aber vermutlich nicht kommen, da viele Familien wollen, dass ihre Kinder während ihrer gesamten Schulzeit ausschließlich auf Französisch oder Englisch unterrichtet werden.

Über den sozialen Mix erhebt die Stadt Luxemburg keine direkten Daten. Sie verfügt jedoch über Informationen durch den Sozialindex, den wir aufgrund einer Konvention mit dem LISER regelmäßig geliefert bekommen. Darüber hinaus gibt uns das „Observatoire social“ einen Einblick in das Geschehen in den Stadtvierteln im Allgemeinen, und die „épreuves standardisées“ ermöglichen uns einen genaueren Blick auf die einzelnen Schulen.

Die Eltern, deren Kinder im Alter sind, die Zyklen 1.0 („précoce“) und 1.1. der Grundschule zu besuchen, werden von der Stadt Luxemburg kontaktiert. Im Bierger-Center werden die Hinzugezogene ebenfalls über unsere Grundschulen informiert.

Die Organisation von Tagen der offenen Tür liegt in der Verantwortung der einzelnen Schulen, bzw. der jeweiligen „présidence d’école“. Die Stadt Luxemburg ermutigt die einzelnen Schulen, Tage der offenen Tür zu organisieren. Dabei gilt es jedoch anzumerken, dass es – im Gegensatz zu den Lyzeen, bei denen die Schüler/innen die Wahl haben – nicht darum geht, sich eine Schule auszusuchen, da die Grundschulen Schulbezirken zugeteilt sind.

Mobilisierung leerstehender Wohnungen

Frage von Rat François Benoy

Im Rahmen der Ausstellung „Who’s next? – Obdachlosigkeit, Architektur und Städte“, die vom 26.11.2024 bis 2.2.2025 von der Vereinigung Inter-Actions in Neimënster organisiert wurde, war auf einem Schild zu lesen, dass die Leerstandsquote in der Stadt Luxemburg im Jahr 2021 bei 7,7 % gelegen habe. Auf meine Nachfrage hin verwies mich der Veranstalter auf einen Artikel von L’Essentiel, der sich auf Daten von Statec und Liser aus dem Jahr 2010 bezog. Die Zahl von 7,7 % ist weder im lokalen Aktionsprogramm „Logement“ (PAL), noch in einem anderen Dokument der Stadt Luxemburg zu finden. Der Direktor der Agence immobilière sociale (AIS) hat in der Vergangenheit von 20 % leerstehenden Wohnungen auf nationaler Ebene gesprochen, und kürzlich bezifferte er die Zahl der leerstehenden Wohnungen auf 10 000 bis 20 000.

Es ist wichtig, die Zahl leerstehender Wohnungen zu kennen, damit politische Instrumente ausgearbeitet werden können, um dagegen vorzugehen. Daher habe ich folgende Fragen an den Schöffenrat:

  • Kann der Schöffenrat bestätigen, dass der Anteil leerstehender Wohnungen in der Stadt Luxemburg bei 7,7 % liegt? Wenn nicht, auf welchen Prozentsatz wird dieser Anteil geschätzt?
  • Ist der Schöffenrat mit den Studien von Statec und Liser vertraut, die von L’Essentiel erwähnt wurden? Wenn ja, warum wurden diese Daten nicht in Dokumenten der Stadt Luxemburg, insbesondere im PAL, veröffentlicht?
  • Könnte es angesichts der Bezugnahme auf das Jahr 2010 sein, dass sich der Artikel auf die von der Stadt Luxemburg beim Ceps/Instead in Auftrag gegebene Erhebung über leerstehende Wohnungen und das Mietkataster bezieht ?
  • Aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, die einen Formfehler feststellte, wurde diese Studie nicht veröffentlicht. Diese Informationen wären jedoch sehr nützlich. Stimmt mir der Schöffenrat nicht zu, dass eine solche Studie erneut durchgeführt werden sollte?
  • Im Gegensatz zu anderen Gemeinden, insbesondere Esch/Alzette, Diekirch und Redingen/Attert, erhebt die Stadt Luxemburg keine kommunale Steuer auf unbewohnte Wohnungen. Teilt der Schöffenrat nicht meine Meinung, dass eine solche Maßnahme notwendig wäre, um leerstehende Wohnungen zu mobilisieren?
  • Ein weiteres wirksames Instrument zur Mobilisierung leerstehender Wohnungen ist die Förderung der sozialen Mietverwaltung. Was sind die konkreten Ergebnisse der aktuellen Konvention der Stadt Luxemburg mit der Agence immobilière sociale (AIS), in deren Rahmen die Stadt derzeit die Personalkosten von nur vier Mitarbeitenden übernimmt? Teilt der Schöffenrat nicht meine Meinung, dass diese Zusammenarbeit intensiviert werden sollte?
  • Welche anderen Möglichkeiten erwägt der Schöffenrat, um die leerstehenden Wohnungen in der Stadt Luxemburg zu mobilisieren?

Antwort von Schöffe Laurent Mosar

Die von Rat Benoy erwähnten Studien sind uns nicht bekannt, so dass wir die Zahlen weder bestätigen noch dementieren können. Diese Zahlen wären auch erstaunlich, denn eines der Probleme besteht darin, dass es extrem schwierig ist, alle Wohnungen zu erfassen, da für die Hauptstadt noch kein vertikales Kataster existiert.

Was die Einführung einer Steuer auf leerstehende Wohnungen betrifft, gilt das gleiche Prinzip wie bei der Leerstandstaxe auf Geschäftsflächen (siehe Frage Nr. 3). Bezüglich der leerstehenden Wohnungen besteht jedoch ein Gesetzesprojekt, das eine Rechtsgrundlage schaffen soll. Es handelt sich um das am 10. Oktober 2022 eingereichte Gesetzesprojekt 8082 über die Grundsteuer, die Mobilisierung von Grundstücken und die Einführung einer Leerstandstaxe („impôt sur la non-occupation de logements“). Die aktuelle Regierung hat Arbeitsgruppen eingesetzt, um zu analysieren, wie das Gesetzprojekt umgesetzt werden kann. Derzeit ist vorgesehen, den Aspekt der Grundsteuer von der Einführung von Steuern loszulösen, dies wegen einer Reihe von Problemen, insbesondere in Bezug auf das „cadastre vertical“.

Wegen der fehlenden Rechtsgrundlage ist die Einführung einer Steuer auf leerstehende Wohnungen also leider noch nicht für heute oder morgen. Wie bei der Leerstandstaxe auf Geschäftsflächen meinen wir auch nicht, dass man das Problem mit Steuern lösen kann. Erforderlich ist vielmehr eine voluntaristische Wohnungsbaupolitik, wie sie die Stadt Luxemburg auch umsetzt. Es wurde viel getan in den vergangenen Monaten, und vieles steht noch in den kommenden Monaten an. Ich möchte dabei nur den Ankauf von VEFA-Projekten erwähnen, durch den die Stadt Luxemburg das Wohnungsangebot vergrößert. Der Schöffenrat hat die Absicht, seine Politik in diesem Sinne weiterzuführen.

Wenn sich die Situation im Rahmen des Gesetzesprojektes über die Grundsteuer bzw. die Steuern auf leerstehende Wohnungen ändert, werden wir die nötigen Schlussfolgerungen ziehen.

Brief der Vereinigung „Planning familial“ an den Gemeinderat

Dringliche Frage von Rat Tom Weidig

Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass die Mitglieder des Gemeinderats kurz vor der Abstimmung über Zuschüsse für die Vereinigung „Vie naissante“ per E-Mail einen Brief der Vereinigung „Planning familial“ erhalten haben. Darin erheben die Präsidentin des „Planning familial“, Frau Achutegui, und die Sekretärin, Frau Rougi, schwere Vorwürfe gegen die Vereinigung „Vie naissante“. Sie werfen ihr vor, Behauptungen aufzustellen, die im Widerspruch zum wissenschaftlichen Konsens stehen, und die Rechte der Frauen zu verletzen. Dabei sind in der Vereinigung „Vie naissante“ viele Frauen engagiert. Eine dieser Frauen wohnt der heutigen Gemeinderatssitzung bei.

Daher habe ich folgende Fragen an den Schöffenrat:

  • Hat jede Organisation und jede in der Stadt Luxemburg lebende Person das Recht, vor jeder Abstimmung im Gemeinderat einen Brief an alle Gemeinderatsmitglieder zu schicken?
  • Falls nein, warum wurde in diesem Fall eine Ausnahme gemacht?
  • Hat der Schöffenrat die Vereinigung „Vie naissante“ gefragt, ob auch sie einen Brief an den Gemeinderat richten möchte, um sich gegen die schweren Anschuldigungen, die von „Vie naissante“ als unfair und falsch angesehen werden, zu wehren?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Wir haben hier keine Ausnahme gemacht. Der Brief war an die Bürgermeisterin und an alle Mitglieder des Gemeinderats gerichtet. Unsere normale Vorgehensweise besteht darin, Briefe an die jeweiligen Empfänger/innen weiterzuleiten. Es handelte sich in diesem Fall um ein Thema, das heute auf der Tagesordnung steht, und es war daher umso mehr selbstverständlich, dass dieser Brief weitergeleitet wurde. Hätten sich andere Personen ebenfalls zu diesem Thema zu Wort gemeldet, hätten wir die entsprechende Stellungnahme natürlich ebenfalls weitergeleitet. Es wurde also alles so gemacht, wie es sich gehört. Wir legen Wert darauf, dass alle gleichbehandelt werden. Es kommt ja auch manchmal vor, dass die Gemeinderatsmitglieder Einladungen auf ihren Plätzen im Saal vorfinden. Solche Mitteilungen leiten wir im Sinne der Transparenz und der Hilfsbereitschaft weiter.

Rat Tom Weidig: Sie haben nicht auf die dritte Frage geantwortet. Die Stadt Luxemburg hat der Vereinigung „Vie naissante“ nicht die Chance gegeben, zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen. Das ist kein Fairplay.

Bürgermeisterin Lydie Polfer: Wir fragen nicht, ob jemand uns Briefe schreiben will. Wenn uns jemand einen Brief schreibt, schreibt er ihn, ansonsten schreibt er ihn nicht.

Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.

Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.