Der Gemeinderat regelt alle Angelegenheiten von kommunalem Interesse und erlässt eine Reihe von Bestimmungen, die im Kommunalen Gesetz und in den Kommunalen Verordnungen festgelegt sind, um „den Menschen eine Politik zugute kommen zu lassen, die insbesondere der Sauberkeit, Hygiene und Ruhe auf öffentlichen Straßen, Plätzen und in öffentlichen Gebäuden zuträglich ist“.
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Kommunale Bestimmungen
Das Funktionieren einer Gemeinde ist an eine Reihe von Regelungen gebunden, die im kommunalen Gesetz (loi communale) und in den kommunalen Verordnungen (règlements communaux) festgelegt sind.
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Kommunale Verwaltungssanktionen
Die 17 Tatbestände der Artikel 44 bis 60 der Allgemeinen Polizeiverordnung und die im Falle einer Übertretung verhängten Verwaltungsstrafen in Höhe von 25 bis 250 €.
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Einschränkung der Bettelei und soziale Hilfsangebote
Die Stadt hat beschlossen, ihre Allgemeine Polizeiverordnung anzupassen, um die Bettelei einzuschränken. Die Stadt arbeitet eng mit verschiedenen Sozialdiensten zusammen, die u. a. Obdachlosen warme Mahlzeiten, hygienische Grundversorgung, Kleidung und Übernachtungsmöglichkeiten bieten.