In nichtöffentlicher Sitzung

  1. Beratende Kommissionen: Ersetzung eines Mitglieds
  2. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung

In öffentlicher Sitzung

3. Von den Mitgliedern des Gemeinderats gestellte Fragen

4. Schulen: Schulorganisation für das Jahr 2025/2026:

  • Antworten des Schöffenkollegiums auf die Wortmeldungen
  • Abstimmung

5. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung

6. Verträge – Billigung

7. Kostenvoranschläge – Billigung – Berichtigter Kostenvoranschlag für das Projekt zur Sanierung der Quellfassungen B9, B10 und B10a der Gruppe „Birelergronn“

8. Städtebau:

  • Punktuelle Änderung des PAG – Rue de Marville – Befassung
  • Punktuelle Änderung des PAP „Parc des Aubépines“ – Abstimmung
  • Punktuelle Änderung des PAP „Grossfeld ZM Sud – îlots D et E“ – Abstimmung
  • Punktuelle Änderung des PAP „Cité de la Sécurité Sociale“ – Abstimmung – Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi concernant l'aménagement communal et le développement urbain) – Beschlussfassung

9. Gewährung von Zuschüssen – Beschlussfassung

10. Erhöhung des Stammkapitals der Luxexpo SA – Beschlussfassung

11. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung

12. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung

Live-Übertragung der Sitzungen

Das Video dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.

Analytischer Bericht

Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.

Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.

Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Die bei dieser Sitzung gestellten Fragen werden zeitnah bereitgestellt.

Zeitfenster und Verfügbarkeit von Sportanlagen für Schwimmvereine

Frage von Claudie Reyland

Sport ist für unsere körperliche und geistige Gesundheit unerlässlich und empfehlenswert. Das Bevölkerungswachstum und die Attraktivität der Sportvereine führen zu einer Überlastung der Infrastrukturen. Der Bau neuer Infrastrukturen schreitet nicht schnell genug voran, um den Bedarf zu decken. Daher ist eine intelligente Verwaltung der begrenzten Kapazitäten von großer Bedeutung.

Im Bereich Schwimmen sind zwei Vereine (Swimming Luxembourg und Luxembourg Sharks) in der Stadt sehr aktiv. Beide Vereine haben viele Mitglieder und bieten Schwimmkurse sowie Trainingseinheiten auf Amateur- und auf Wettkampfebene an.

  • Welche städtischen Schwimmbäder (einschließlich Schulschwimmbäder) stehen den Vereinen derzeit zur Verfügung? Welche Vereine haben Zugang zu städtischen Schwimmbädern erhalten?
  • In welchen Zeitabständen und nach welchen Kriterien werden die Schwimmbäder und die Zeitfenster für diese beiden Vereine vergeben? Wer legt die Kriterien fest? Auf welcher Grundlage (z. B. Anzahl der Mitglieder oder Anteil der Kinder/Jugendlichen)?
  • Wie sieht die Zuteilung der Infrastrukturen und Zeitfenster für die beiden semiprofessionellen Vereine Swimming Luxembourg und Luxembourg Sharks aus? Für manche Schwimminfrastrukturen besteht eine größere Nachfrage als für andere, insbesondere hinsichtlich ihrer Modernität und ihrer geografischen Lage bzw. ihrer Erreichbarkeit. Wie gewährleistet die Stadt eine gleichberechtigte Behandlung der Anträge der Vereine?
  • Sind die Schwimmbäder/Zeitfenster derzeit ausreichend, um den Bedarf der Vereine zu decken?
  • Nach Schätzungen eines der Vereine könnte durch eine Neuorganisation der Zuteilung die Kapazität der zur Verfügung stehenden Bahnen und Zeitfenster erhöht werden. Dies würde die Organisation von mehr Schwimmkursen begünstigen, für die es eine lange Warteliste gibt. Hat die Stadt solche Vorschläge geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  • Hat die Stadt angesichts des unzureichenden Angebots an Schwimmkursen die Schwimmvereine aufgefordert, solche Kurse anzubieten? Welche Maßnahmen hat die Stadt seit der diesbezüglichen Frage von Rätin Brömmel vom 12. 1.2024 ergriffen, um die Anzahl der Schwimmkurse in der Stadt Luxemburg zu erhöhen?
  • Wie ist die Situation in anderen Sportbereichen (Leichtathletik, Fußball, Basketball usw.)? Wie kann die Stadt die Trainingskapazitäten für diese Vereine erhöhen?

Antwort von Schöffin Simone Beissel

Rat François Benoy hatte kürzlich eine Frage mit ähnlicher Thematik gestellt, doch werde ich erneut darauf eingehen, damit jeder den gleichen Wissensstand hat.

Die Stadt ist rasch gewachsen und unsere Infrastrukturen sind voll ausgelastet. Der Umstand, dass die internationalen Schulen ohne Sporteinrichtungen gebaut wurden, erhöht die Nachfrage zusätzlich. Den Gemeinderatsmitgliedern wurden die Tabellen mit den genauen Zeitfenstern für die verschiedenen Vereine und Nutzungen – von 6 Uhr morgens bis 23 Uhr abends – zugestellt.

Wir haben sieben Schwimmbäder in der Hauptstadt (einschließlich der Badanstalt). In sechs dieser Schwimmbäder können alle Aktivitäten ausgeübt werden – vom Schwimmenlernen über das Training bis hin zu Wettbewerben.

Im Jahr 2018 wurde der neue Verein Sharks gegründet, als eine Reihe von Mitgliedern des 1919 gegründeten Vereins Swimming sich von diesem abspalteten. Swimming hat derzeit 1533 Mitglieder und Sharks 731 Mitglieder. Sowohl Swimming als auch Sharks haben Wartelisten. Zum Zeitpunkt der Gründung von Sharks waren die Infrastrukturen schon voll ausgelastet, doch haben wir es letztendlich fertiggebracht, ihnen Zeitfenster zur Verfügung zu stellen (insbesondere im Bahnhofsviertel), wobei wir darauf geachtet haben, dass kein Gebäude mit Swimming geteilt werden muss.

Daneben gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Akteure in der Hauptstadt, die unsere Schwimmbäder benötigen: der Sub Aqua Club, der Triathlon Luxembourg Trilux, der Canoë-Kayak Club, die LASEP und die FLASSA (Fédération luxembourgeoise des activités et sports sub-aquatiques). Hinzu kommen noch die Aktivitäten im Rahmen unseres „Sport für alle“-Programms.

Für die Zuteilung der Zeitfenster kontaktiert der Service Sports jedes Jahr die einzelnen Vereine, um deren Bedürfnisse zu ermitteln. Dabei müssen die Besonderheiten der verschiedenen Aktivitäten berücksichtigt werden: Für das Schwimmenlernen reicht ein Schwimmbecken mit einer Tiefe von 1,20 Metern, während für andere Aktivitäten (Subaqua, Synchronschwimmen usw.) eine Tiefe von 2,00 bis 3,80 Metern benötigt wird.

Was die Infrastrukturen betrifft, tun wir unser Bestes. Es sind zwei zusätzliche 25-Meter-Schwimmbäder und ein 50-Meter-Schwimmbad geplant. Im Viertel Cents wurde das neue Schwimmbad eröffnet, nachdem das Problem des Mangels an Bademeistern gelöst war. In Zessingen ist ein großer Campus mit Schwimmbad geplant. In Dommeldingen wird der neue Schulkomplex ebenfalls ein Schwimmbad umfassen. Daneben haben wir Schwimmbäder in Belair, Bonneweg, Gasperich und Limpertsberg. Doch es reicht immer noch nicht.

Selbstverständlich gilt das Prinzip der gleichberechtigten Behandlung der verschiedenen Akteure. Unsere Dienststelle vergibt die Zeitfenster, ohne sich in die Interna der verschiedenen Vereine einzumischen, d. h. die Vereine können selbst bestimmen, wie sie die ihnen zugeteilten Zeitfenster nutzen.

In Zusammenarbeit mit der LASEP bemühen wir uns, den Kindern Kurse zum Schwimmenlernen anzubieten.

Ich richte einen Appell an alle Vereine, Abspaltungen möglichst zu vermeiden, denn unsere Infrastrukturen sind derart überlastet, dass zusätzliche Zeitfenster höchstens noch um 4 Uhr morgens zur Verfügung gestellt werden könnten.

Städtische Buslinie 20 in Richtung Gewerbegebiet „Luxite“ (Kockelscheuer)

Frage von François Benoy

Seit dem Winter 2022 verbindet die städtische Buslinie Nr. 20 die Stadt Luxemburg mit dem Parc Luxite in Kockelscheuer. Derzeit verkehrt sie an Werktagen im 15- bis 30-Minuten-Takt zwischen dem Hauptbahnhof und Kockelscheuer (über die Cloche d’Or und das Stade de Luxembourg). Angeblich wird derzeit aus finanziellen Gründen über die Beibehaltung dieser Buslinie diskutiert.

  • Kann der Schöffenrat dies bestätigen?
  • Welche konkreten Gründe sprechen für eine mögliche Einstellung oder Abänderung dieser Linie?
  • Wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten dieser Linie und wie werden diese derzeit finanziert (Stadt, andere Gemeinden, Staat, Privatsektor)?
  • Wie hoch sind die Fahrgastzahlen der Linie Nr. 20 seit ihrer Inbetriebnahme? Wurde eine Nutzungsanalyse durchgeführt?
  • Werden Alternativen für den Fall einer Einstellung oder Reduzierung des Dienstes geprüft? Wenn ja, welche?
  • Gibt es Gespräche mit externen Partnern (z. B. Luxite, Staat, Gemeinde Roeser) über eine mögliche finanzielle oder logistische Beteiligung bzw. die Integration in das RGTR-Netz?
  • Wie steht der Gemeinderat derzeit zur Beibehaltung dieser Linie im AVL-Angebot?
  • Wie werden die Bürger/innen und Fahrgäste der Linie informiert und einbezogen?

Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt

Nach Kenntnis der Stadt Luxemburg wird diese Buslinie nicht in Frage gestellt. Die Linie Nr. 20 wurde nach der Inbetriebnahme der Tramlinie in Richtung Gasperich abgeändert. Zuvor war die Taktfrequenz etwas höher.

Es handelt sich weder um eine RGTR-Linie noch um eine „koordinierte“ Linie. Als die Stadt Luxemburg die Anfrage erhielt, die Linie 20 zu verlängern, wurden Verhandlungen geführt, die zu einer Konvention zwischen der Gemeinde Roeser und der Stadt Luxemburg führten. In dieser Konvention von Januar 2023 ist festgehalten, dass die Gemeinde Roeser sich an den Kosten für den Betrieb der Linie auf ihrem Gebiet beteiligt. Ihr Beitrag deckt eine tägliche Fahrleistung von 177,966 km ab. Der Kilometerpreis (indexiert) ist auf 6,30 € ohne MwSt. festgelegt. Diese Kosten werden der Gemeinde Roeser monatlich von der Stadt Luxemburg in Rechnung gestellt. Derzeit ist nicht vorgesehen, dass der Staat die Kosten übernimmt. Wir wissen nicht, ob der Staat der Gemeinde Roeser möglicherweise einen Zuschuss gewährt.

Seit September 2022 wurde die Linie 20 von mehr als zwei Millionen Fahrgästen genutzt. Wir sind also weit davon entfernt, sie einstellen zu wollen. Sollte in Zukunft einmal eine Änderung gewünscht sein, müssten sich die beiden Partner zusammensetzen und über die erforderlichen Änderungen diskutieren.

Wir unterziehen das gesamte Busnetz regelmäßig einer Analyse, um festzustellen, welche Änderungen möglicherweise erforderlich sind, insbesondere, um neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Apéri’tours im Jahr 2024

Frage von François Benoy

Im vergangenen Jahr organisierte die Stadt Luxemburg die sogenannten Apéri’tours in verschiedenen Stadtteilen der Hauptstadt. Bei diesen Spaziergängen stellten die politisch Verantwortlichen und die verschiedenen städtischen Dienststellen aktuelle und zukünftige Projekte vor und nutzten die Gelegenheit, um mit den Teilnehmenden unter anderem über die Begegnungsdynamik in den Stadtvierteln zu diskutieren. Laut der Zeitschrift City sollen die gesammelten Ideen nun in Stadtteilversammlungen vorgestellt werden.

  • Was war das genaue Ziel der Apéri’tours? Entsprechen diese nach Ansicht des Schöffenrates den Kriterien für eine hochwertige Bürgerbeteiligung?
  • Wer hat diese Veranstaltungen konzipiert und wurden sie professionell begleitet? Hat die Stadt externe Dienstleister hinzugezogen, die Experten für Bürgerbeteiligung sind?
  • Wie hoch sind die Gesamtkosten der Aktion (einschließlich Logistik, Kommunikation, Verpflegung und eventueller Dienstleistungen)?
  • Wurde ein Zwischenbericht über die Apéri’tours erstellt? Wenn ja: Wer hat ihn verfasst (intern oder extern)? Wann wird dieser Bericht fertiggestellt und veröffentlicht?
  • Inwieweit werden die bei den Apéri’tours geäußerten Anmerkungen, Vorschläge oder Kritikpunkte in der kommunalen Politik berücksichtigt?
  • Welche wichtigsten Schlussfolgerungen zieht der Gemeinderat aus dieser Aktion?
  • Wie sieht die aktuelle Strategie des Gemeinderats im Bereich Bürgerbeteiligung generell aus? Welche neuen Formen des Dialogs mit den Bürgerinnen und Bürgern sind geplant?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Wie in der Schöffenratserklärung angekündigt, war das Jahr 2024 das Jahr der 24 Stadtteile. Ziel war es, den Inhalt der Schöffenratserklärung im Rahmen eines bürgernahen Ansatzes mit den in den Vierteln lebenden Menschen zu diskutieren. Wir wurden dabei von professionellen Teams unter der Koordination des Service Urbanisme begleitet. Eine Architektin dieser Dienststelle war das ganze Jahr über ausschließlich mit diesem Dossier befasst. Ziel war es auch, den Menschen zuzuhören und ihre Gedanken zur Entwicklung ihres Stadtteils kennenzulernen. Im Jahr 2024 wurden 22 Veranstaltungen organisiert. Mehr als 1800 Personen nahmen daran teil. Ein Dokument mit den Fragen und Antworten wurde stets schon am Tag nach der Versammlung im betreffenden Stadtteil auf der Website der Stadt Luxemburg veröffentlicht.

Auf unserer Website www.vdl.lu wurden auf den Seiten zu den 24 Stadtteilen mehr als 48 000 Besuche gezählt. Diese Seiten waren vor Beginn der Stadtviertelversammlungen komplett überarbeitet worden. Sie bieten eine detaillierte Vorstellung der 24 Stadtteile (Einwohnerzahl, Geschäfte, Sportanlagen, Schulen usw.).

Wir sind der Meinung, dass unser Ansatz die Kriterien der Bürgerbeteiligung zu 100 % erfüllt. Das Kriterium der Zugänglichkeit ist erfüllt, da die 22 Veranstaltungen für alle zugänglich waren. Das Kriterium „Zuhören und Mitreden” ist ebenfalls erfüllt, da wir den Menschen zugehört haben, was sie über ihr Stadtviertel denken. Es kamen inklusive Methoden zur Anwendung, da wir jedes Mal einen einstündigen Spaziergang durch die jeweiligen Stadtteile unternommen haben, bevor wir uns in einen Saal begaben, um unsere Projekte vorzustellen und den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern. Eine strukturierte Nachbereitung der Veranstaltungen wurde gewährleistet. Ich möchte daran erinnern, dass die Analyse bereits am nächsten Tag auf unserer Website veröffentlicht wurde. Auch das Kriterium der Geselligkeit wurde erfüllt, da es nach den formelleren Diskussionen die Möglichkeit gab, bei einem Glas Wein, Wasser oder Orangensaft weiter zu diskutieren.

Die methodische und technische Begleitung der Apéri’tours wurde vom Planungsbüro Zeyen+Baumann gewährleistet, das mit der Ausarbeitung des PAG 2017 beauftragt war – und bekanntlich muss der PAG in den kommenden Jahren erneut angepasst werden. Mitarbeitende dieses Planungsbüros nahmen an allen Sitzungen teil und hielten die Hunderte, ja sogar Tausende von Vorschlägen schematisch fest. Die Stadt arbeitete auch mit der Uni Luxemburg bei der Entwicklung einer Methodik und der Durchführung von 22 partizipativen Workshops zusammen, die sich unter anderem auf die bei den Spaziergängen gesammelten Elemente stützten. In Zusammenarbeit mit der Agentur Quest wurden Online-Umfragen in den Stadtvierteln durchgeführt. Die große Mehrheit der Bürger/innen ist mit der Lebensqualität in ihrem Stadtviertel zufrieden. Das Unternehmen „YO studio s.à r.l.“ hat das Projekt „Quartiermathon“ konzipiert und umgesetzt – eine interaktive Kabine, in der die Bewohner/innen ihre Vision eines idealen Stadtviertels mitteilen können. Das Unternehmen STDM s.à rl. hat Malworkshops in den Stadtvierteln durchgeführt und eine Reihe von Skizzen angefertigt, die die Besonderheiten und die Atmosphäre jedes Stadtviertels veranschaulichen. Das Projekt „Mémoires sonores” zielte darauf ab, eine mündliche Architektur des Stadtviertels zu schaffen, die von den Stimmen seiner Bewohner/innen und den charakteristischen Geräuschen des Gebiets geprägt ist. Die Aufnahmen können über eine interaktive digitale Kartografie angehört werden. Es wurde ein Ideation Lab organisiert, in dessen Rahmen die Bewohner/innen zweieinhalb Tage lang über ein konkretes Projekt diskutiert haben. Die Moderation und logistische Unterstützung des Ideation Lab wurde von der Agentur Verbalius s.à r.l. in Zusammenarbeit mit „DoYourThing s.à r.l.” und mit Unterstützung der Uni Luxemburg gewährleistet.

Die Gesamtkosten der Aktion (Honorare, Veranstaltungs- sowie Dokumentations- und Informationskosten) belaufen sich laut Budgetvoranschlag auf 707 265 € inkl. MwSt. (604 500 € ohne MwSt.), davon 29 500 € ohne MwSt. für Phase 1A (interaktive Karten, Online-Umfrage und Kick-off), 300 000 € ohne MwSt. für Phase 1B (Maßnahmen in den Stadtvierteln: Apéri’tours und Ideation Lab) sowie 275 000 € ohne MwSt. für die Phasen 2 und 3 (Analyse, Stadtviertelversammlungen, Ausarbeitung eines Aktionsplans und Dokumentation).

Es war eine äußerst bereichernde Erfahrung für uns. Rat Benoy hat zu Recht betont, dass die Einwohner/innen der Stadtviertel im Rahmen der Apéri’tours die Möglichkeit erhalten, sich besser kennenzulernen. Genau das ist unser aller Wunsch: dass unsere Stadt so gesellig wie möglich ist. In den kommenden Monaten werden wir in alle Stadtviertel zurückkehren, in denen wir die Apéri’tours durchgeführt haben. Wir werden die dort lebenden Menschen darüber informieren, inwiefern wir ihre Vorschläge berücksichtigen können, und erneut mit ihnen über ihre Wünsche und Probleme sprechen.

Installation unterirdischer Container für Lebensmittelabfälle

Frage von Antónia Afonso

Die Stadt Luxemburg hat eine Reihe von bemerkenswerten Initiativen im Bereich des Recyclings und der Abfallverwertung ins Leben gerufen. Sie leistet damit einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Gesellschaft. Angesichts des Bevölkerungswachstums scheinen jedoch zusätzliche Anstrengungen erforderlich zu sein. Laut einer aktuellen Studie der Umweltverwaltung könnten fast 50 % der Haushaltsabfälle noch verwertet werden, insbesondere Lebensmittelabfälle (Schalen, Reste usw.). Bei der Gemeinde können zwar Behälter für Bioabfälle angefragt werden, doch ist dies für Haushalte in Mehrfamilienhäusern wegen administrativer Auflagen oder zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen oft nicht möglich.

Mehrere europäische Städte haben öffentliche Behälter für Bioabfälle mit unterirdischen Sammelbehältern aufgestellt, wodurch Belästigungen begrenzt werden. Zudem wird der Zugang zur Abfalltrennung für alle Menschen erleichtert. Plant die Stadt Luxemburg die Installation von unterirdischen Containern für Lebensmittelabfälle, um deren Verwertung zu fördern?

Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt

Alle Einwohner/innen der Stadt können einen braunen Abfallbehälter beantragen. Der Schöffenrat und die kommunalen Dienststellen sind der Ansicht, dass es aus Gründen der Hygiene und der öffentlichen Gesundheit nicht wünschenswert ist, öffentliche Behälter für die Sammlung von Bioabfällen einzurichten, da dies zu Problemen mit Ratten führen kann.

Was die Mehrfamilienhäuser betrifft, möchte ich daran erinnern, dass das Gesetz vom 21. März 2012 über die Abfallbewirtschaftung in Artikel 13 Absatz 3 vorsieht, dass private oder öffentliche Einrichtungen sowie Apartmentgebäude mit den erforderlichen Infrastrukturen ausgestattet sein müssen, die eine getrennte Sammlung der verschiedenen Abfallfraktionen und -qualitäten ermöglichen. Wenn jemand einen braunen Abfallbehälter haben möchte und die Eigentümergemeinschaft damit nicht einverstanden ist, kann sie/er sich an den Service Hygiène der Stadt Luxemburg wenden, um sich beraten zu lassen.

Was die eventuellen Geruchsbelästigungen betrifft, möchte ich daran erinnern, dass es möglich ist, die Abfallbehälter nach der Leerung gegen Entrichtung einer Gebühr von einem Team des Service Hygiène reinigen zu lassen. Dies kann vor allem im Sommer sehr nützlich sein.

Einführung eines Hitzeschutzplanes für Obdachlose

Frage von Marie-Marthe Muller

In Luxemburg konzentriert sich der Hitzeschutzplan hauptsächlich auf den Schutz älterer und gefährdeter Personen, was absolut richtig und notwendig ist. Es gibt spezielle Maßnahmen wie Kontrollbesuche und Hilfe bei der Flüssigkeitszufuhr für alleinlebende Menschen über 75 Jahre. Die Stadt Luxemburg informiert auf ihrer Website darüber, dass man sich beim Roten Kreuz anmelden muss.

Es gibt jedoch keine spezifischen kommunalen Maßnahmen für Obdachlose während Hitzewellen. Die Unterstützung dieser Bevölkerungsgruppe beruht hauptsächlich auf den Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen, die von der Stadt stark unterstützt werden. Den Akteuren vor Ort zufolge wurde jedoch noch kein Hitzeschutzplan aufgestellt, obwohl die Temperaturen bereits hohe Werte erreicht haben. Obdachlose sind allen Witterungseinflüssen ausgesetzt, nicht nur im Winter.

  • Ist eine Verteilung von Wasserflaschen vorgesehen?
  • Ist es vorgesehen, an Orten, an denen sich die betroffenen Menschen aufhalten (z. B. auf der Place du Théâtre), sonnengeschützte Bereiche (climate shelters) zu schaffen, beispielsweise durch die Anbringung von Sonnensegeln? Andere europäische Städte wie Barcelona oder Münster bieten bereits solche schattigen Plätze für Obdachlose an.
  • Wie viele Trinkwasserbrunnen (wie z. B. auf der Place Guillaume II) gibt es auf dem Stadtgebiet?
  • Wie viele öffentliche Duschen stehen den Obdachlosen derzeit zur Verfügung? Der Zugang zu Duschen könnte auch dazu beitragen, die mit der Sonneneinstrahlung verbundenen Risiken zu verringern.
  • Plant die Stadt mobile Duschen, die in verschiedene Stadtteile verlegt werden können, um den Obdachlosen zu helfen, die für die kommenden Wochen angekündigten hohen Temperaturen besser zu ertragen?

Antwort von Schöffin Corinne Cahen

In der Tat stellt sich für die Obdachlosen nicht nur das Problem der Kälte im Winter, sondern auch das der Hitze im Sommer. Der „Plan canicule“ (Hitzeschutzplan), der seit 2003 besteht, gilt nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für Obdachlose.

Bei Hitze verteilen unsere Streetwork-Teams zusätzliche Wasserflaschen (die sie immer dabeihaben) und sensibilisieren die Betroffenen für die Bedeutung einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr. Die Streetworker/innen sind für diese Aufgabe gut geeignet, da sie in direktem Kontakt zu den Obdachlosen stehen und die Orte kennen, an denen diese sich häufig aufhalten.

Die Installation von Sonnensegeln ist nicht geplant, doch gibt es zahlreiche schattige Plätze in der Stadt, z. B. in den Parks. Außerdem gibt es zahlreiche Einrichtungen, die Obdachlose aufsuchen können, z. B. das „Bistrot social“ oder das „Para-Chute“.

Im Sommer sind etwa 50 Trinkbrunnen, die jeder nutzen kann, über das Stadtgebiet verteilt.

Duschen können sich die Obdachlosen an mehreren Stellen: in der „Badanstalt“ (mit einem Gutschein des Roten Kreuzes), im Gebäude des „Bistrot social“, bei der „Stëmm vun der Strooss“, in der „Halte 28“ und im Abrigado. Weitere Duschen auf dem Stadtgebiet wären sinnvoll, denn das Gefühl der Sauberkeit ist wichtig für das Selbstwertgefühl. Wir setzen deshalb die Suche nach geeigneten Standorten fort. Wir möchten dabei keine mobilen Duschen schaffen, sondern fest installierte Duschen, die das ganze Jahr über genutzt werden können.

Weiteres Vorgehen nach dem in Berufungsinstanz zugunsten der Vereinigung ZUG ergangenen Urteil

Dringliche Frage von François Benoy

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juni 2025, mit dem die Vereinigung ZUG erneut Recht in seiner Klage auf Zugang zu Dokumenten über die Sicherheit von Fußgängerüberwegen in der Stadt Luxemburg erhalten hat, möchte ich dem Schöffenrat eine Reihe von dringenden Fragen stellen. Ich möchte betonen, dass der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil feststellt, dass er „nicht erkennen kann, inwiefern die Übermittlung dieser Informationen sensible Daten betreffen oder der öffentlichen Ordnung oder der Sicherheit von Personen zuwiderlaufen würde“.

Es handelt sich hierbei um einen Sieg der Zivilgesellschaft und der Bürger/innen für mehr Transparenz. Ich möchte daran erinnern, dass die Vereinigung ZUG das Gerichtsverfahren teilweise durch Crowdfunding finanziert hat. Die Klage richtete sich gegen die Stadt Luxemburg mit ihrer DP-CSV-Mehrheit, die sich geweigert hatte, ZUG die angeforderten Daten einfach zur Verfügung zu stellen, und es vorgezogen hatte, die Vereinigung sich mit den verschiedenen Instanzen des Justizsystems herumschlagen zu lassen. Es war ein wenig wie David gegen Goliath. David hat gewonnen. Was die Transparenz betrifft, ist dies ist eindeutig eine Ungenügende für die politische Mehrheit. Wir hoffen, dass die Stadt die notwendigen Lehren daraus zieht und in Zukunft in ihren Beziehungen zu den Vereinen die erforderliche Transparenz walten lässt, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist und wie es nun auch die Justiz bestätigt hat.

  • Wann und wie beabsichtigt die Stadt, die von ZUG angeforderten Dokumente zur Verfügung zu stellen und die Einsichtnahme in ihre Datenbank zu organisieren?
  • Wie wird der Zugang für die Öffentlichkeit organisiert?
  • Wie hoch sind die Anwaltskosten, die der Stadt im Rahmen dieser Verfahren entstanden sind (mit Angabe der Aufteilung nach Instanzen)? Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für das Recht auf Information und administrative Transparenz.
  • Wann und in welcher Form plant die Stadt die Veröffentlichung der Dokumente, die gemäß Artikel 2 des abgeänderten Gesetzes vom 14. September 2018 über eine transparente und offene Verwaltung automatisch veröffentlicht werden müssen?
  • Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Stadt, um die Transparenz gegenüber den Bürgern nachhaltig zu verbessern?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Die Darstellung von Rat Benoy entspricht nicht der Realität. Bleiben wir bei den Fakten! Es ging um zwei Dinge. Es war sicherlich eine Prinzipienfrage für uns, aber es war genauso eine Prinzipienfrage für ZUG.

Es ging einerseits um die Frage, wie ein „internes Dokument“ zu definieren ist. Denn die Stadt Luxemburg hat sich so verhalten, wie es in einem ministeriellen Rundschreiben (das unter der damaligen Innenministerin Taina Bofferding versandt wurde) vorgesehen ist. Im Gesetz vom 14. September 2018 über eine transparente und offene Verwaltung ist ganz klar festgehalten, dass der Schöffenrat die Offenlegung interner Dokumente, die in einer nicht öffentlichen Sitzung vorgelegt wurden, verweigern kann. Die Sitzungen des Schöffenrates sind nun einmal nicht öffentlich. Aufgrund des erwähnten ministeriellen Rundschreibens war unsere Interpretation die, dass die in einer nicht öffentlichen Sitzung vorgelegten internen Dokumente ebenfalls nicht öffentlich sind. In diesem Punkt hat die Vereinigung ZUG – im vorliegenden Fall – tatsächlich Recht bekommen: Das Gericht hat entschieden, dass die fraglichen Dokumente nicht mehr interner Natur seien, da in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates darüber diskutiert wurde. Wir haben das zur Kenntnis genommen. Am Tag nach dem Urteil haben wir der Vereinigung ZUG und ihrem Anwalt unverzüglich die drei Seiten der „Note“ der betreffenden Dienststelle an den Schöffenrat sowie das als „Analyse“ bezeichnete Dokument übermittelt.

Kommen wir nun zum zweiten Aspekt: Die Vereinigung ZUG hatte Zugang zur elektronischen Datenbank der Stadt Luxemburg verlangt. Sie hatte sogar verlangt, dass ihr die gewünschten Informationen auf einem USB-Stick zur Verfügung gestellt werden. Im April 2022 hat der Schöffenrat Vertreter von ZUG empfangen. Wir haben ihnen dabei angeboten, ihnen in den Räumlichkeiten der zuständigen Dienststelle die betreffenden Fußgängerüberwege in der Datenbank der Stadt zu zeigen. Dieses Angebot haben wir ihnen schriftlich bestätigt. Dies reichte ihnen jedoch nicht aus, da sie eine Grundsatzentscheidung in dieser Frage wollten. Und in diesem Punkt hat ZUG nicht Recht bekommen. Das Gericht hat der Vereinigung genau das zugesprochen, was wir ihr vor drei Jahren angeboten hatten – und nicht mehr! Wir haben ihr unmittelbar nach dem Urteil geschrieben. Sie kann nun einen Termin vereinbaren, um die Datenbank mit den Fußgängerstreifen einzusehen. Bis zum heutigen Tag hat ZUG noch keinen Termin angefragt.

Wir haben nichts zu verbergen – weder vor drei Jahren noch heute. Wenn es eine transparente Verwaltung gibt, sind wir es! Meines Wissens haben wir noch nie einem Gemeinderatsmitglied ein angefordertes Dokument verweigert. Aber wir müssen auch die Gesetze einhalten und für die Sicherheit unserer Bürger/innen sorgen. Die erwähnte Datenbank enthält viele sensible Daten, z. B. über das Strom- und Gasnetz. Es ist wichtig, dass diese nicht von der Öffentlichkeit eingesehen werden können. Wir haben immer für einen vertraulichen Umgang mit sensiblen Daten gesorgt und werden dies auch weiterhin so handhaben.

Was die Frage nach den Kosten für die Gerichtsprozedur betrifft, lautet die Frage: keinen Cent! Sämtliche Kosten werden von unserer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Rat François BENOY: Ich werde mich dann bei Gelegenheit erkundigen, was die Rechtsschutzversicherung kostet, denn die ist bestimmt nicht kostenlos!

Ich bin mit Ihrer Analyse der Situation absolut nicht einverstanden, Frau Bürgermeisterin. Sie haben einen Meinungsaustausch vorgeschlagen, haben ZUG aber keinen Zugang zur Datenbank gewährt.

Bürgermeisterin Lydie POLFER: Doch!

Rat François BENOY: Das Angebot der Stadt Luxemburg an ZUG entsprach nicht dem, was im Urteil steht: ZUG muss einen ganzen Tag lang Zugang zur Datenbank bekommen.

Sie haben mir nicht auf die Fragen geantwortet, wie Sie vorgehen wollen, wenn ein andere Person Zugang zur Datenbank wünscht, und was der Schöffenrat zu ändern gedenkt, um die Transparenz gegenüber den Bürgern und der Zivilgesellschaft zu verbessern.

Bürgermeisterin Lydie POLFER: Rat Benoy, Sie liegen falsch! Wir hatten der Vereinigung ZUG in unserem Schreiben genau das angeboten, was ihr der Verwaltungsgerichtshof nun zugestanden hat. Das Gericht hat lediglich präzisiert, dass der Zugang zur Datenbank während acht Stunden gewährleistet sein muss. Der Zugang ist also zeitlich begrenzt. Zudem muss ein Mitglied der Gemeindeverwaltung anwesend sein. Es geht hier um grundlegende Sicherheitsfragen!

Wenn eine andere Person Zugang zur Datenbank beantragt, müssen wir prüfen, welche Informationen sie genau erhalten möchte und ob ein legitimes Interesse daran besteht. Wenn jemand z. B. ohne legitimes Interesse (als Eigentümer/in oder Bewohner/in) die Pläne eines Gebäudes anfordert – sei es ein Wohnhaus oder z. B. eine Bank –, erhält sie/er diese Informationen nicht von uns. Wenn ein legitimes Interesse besteht und die Stadt Luxemburg berechtigt ist, die gewünschten Informationen bereitzustellen, erhält die betreffende Person Zugang zur Datenbank. ZUG hatte einen allgemeinen Zugang zur Datenbank sowie die Bereitstellung aller Informationen auf einem USB-Stick gefordert. Diese Forderungen hat das Gericht zurückgewiesen.

Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.

Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.