In nicht-öffentlicher Sitzung
1. Beratende Kommissionen: Ersetzung von Mitgliedern
2. Fondation J.-P. Pescatore: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
3. Zivilhospize: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
4. Sozialamt: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
5. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung
In öffentlicher Sitzung
6. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats
7. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
8. Verträge – Billigung
9. Kostenvoranschläge – Billigung:
- Endgültige Detailplanung für den Bau eines Gebäudes „Housing First“ in der Rue Baudoin Nr. 66 in Luxemburg-Hollerich
- Berichtigter Kostenvoranschlag für die Ausführung von Modernisierungsarbeiten in der Rue Adolphe und der Rue de Vianden
10. 6. Vorentwurf einer großherzoglichen Verordnung über die Erklärung des Gebiets „Reckendallerkopp“ zu einem Schutzgebiet von nationalem Interesse (zone protégée d'intérêt national) in Form eines Naturschutzgebiets und ökologischen Korridors – Stellungnahme
11. Forstwirtschaftsplan für den Wald der Zivilhospize der Stadt Luxemburg, Forstrevier Lorentzweiler, für das Haushaltsjahr 2026 – Stellungnahme
12. Von der Fraktion déi Gréng eingereichter Antrag für den Beitritt der Stadt Luxemburg zum Bündnis der Gemeinden gegen die Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks Cattenom - Abstimmung
13. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung
14. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung
Live-Übertragung der Sitzungen
Schauen sie sich das Video der Sitzung an.
Analytischer Bericht
Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.
Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.
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Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen
Überflutungen in der Nacht vom 8. auf den 9. September und bessere Prävention gegen die Auswirkungen von Starkregen
Dringliche Frage von Rat François Benoy
Durch die sintflutartigen Regenfälle in der Nacht vom 8. auf den 9. September wurden Straßen und Keller überflutet und die Hauptstadt geriet in eine besorgniserregende Lage. Es gab 89 Einsätze des CGDIS in Luxemburg-Stadt. Der Pegel der Alzette blieb zwar unter dem Niveau der verheerenden Überschwemmungen von 2021, doch die Gefahr ist weiterhin real und erfordert erhöhte politische Wachsamkeit.
Auch wenn die Stadt Luxemburg und ihr Personal angesichts dieser außergewöhnlichen Situation ihr Bestes gegeben haben, wurden kritische Stimmen gegen die politischen Entscheidungsträger/innen laut.
Ein vor zwei Jahren vom Gemeinderat verabschiedetes Projekt zur Schaffung von zwei Rückhaltebecken im oberen Teil des Val de Hamm wurde aufgrund anhaltender Meinungsverschiedenheiten zwischen der Stadt Luxemburg und den zuständigen staatlichen Behörden nicht umgesetzt, sodass die Menschen weiterhin der Gefahr von Überschwemmungen ausgesetzt sind. Zudem versiegelt die Stadt weiterhin große Flächen, anstatt sich entschlossen für eine Politik der Entsiegelung einzusetzen.
- Welche konkreten Maßnahmen hat der Gemeinderat seit den Überschwemmungen von 2021 umgesetzt, um den Hochwasserschutz zu verbessern?
- Gibt es einen integrierten und aktualisierten Hochwasser-Aktionsplan? Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen (insbesondere Rückhaltebecken, Renaturierungen usw.)?
- Wie ist die Stadt in die Koordination mit dem Hochkommissariat für nationale Sicherheit bei Überschwemmungen eingebunden?
- Wie werden die von Überschwemmungen betroffenen Menschen konkret von der Stadt unterstützt und welche Verbesserungen sind denkbar, um sie noch besser zu schützen und zu unterstützen? Gibt es eine finanzielle Unterstützung?
- Warum wurden die beiden Rückhaltebecken im Val de Hamm, deren Bau vom Gemeinderat beschlossen wurde, noch nicht umgesetzt? Worin bestehen konkret die Meinungsverschiedenheiten mit den staatlichen Behörden?
- Wie viele Flächen wurden in den vergangenen Jahren auf dem Stadtgebiet entsiegelt und wie viele versiegelt, und welche Ziele werden für die kommenden Jahre angestrebt? Gibt es Richtlinien für die städtischen Dienststellen zur Verringerung der Versiegelung?
- Wie ist es möglich, dass die Stadt nur wenige Tage nach den starken Regenfällen einen über 500 Quadratmeter großen Parkplatz im Millewee in Gasperich vollständig asphaltiert und damit versiegelt hat, anstatt diese Gelegenheit zu nutzen, um dort eine durchlässige Fläche zu schaffen, beispielsweise mit Rasengittersteinen oder anderen Lösungen, die das Versickern von Wasser ermöglichen? Teilt der Schöffenrat meine Meinung, dass ein solches Vorgehen in Zukunft nicht mehr vorkommen sollte?
- Teilt der Schöffenrat nach wie vor nicht meine Ansicht, dass es dringend notwendig ist, die städtebaulichen Vorschriften anzupassen, um der Klimakrise Rechnung zu tragen und die Resilienz gegenüber Überschwemmungen zu stärken?
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Wir haben die von uns getroffenen technischen Maßnahmen bereits mehrfach im Gemeinderat erörtert. Alle, die sich dafür interessieren, hatten ausreichend Gelegenheit, sich ausführlich darüber zu informieren. Ich erinnere an die vier großen Konferenzen, die wir zwei Jahre nach den großen Überschwemmungen organisiert hatten. Schöffin Beissel wird im Detail darauf zurückkommen. Man kann wirklich nicht behaupten, dass wir seit 2021 nicht über das Thema Überschwemmungen gesprochen hätten.
Was das Val de Hamm betrifft, hatten wir am 28. Juni 2021 den Bau eines Rückhaltebeckens beschlossen, das hinter den Gebäuden der Firma Schockmel entstehen sollte. Es sollte sich um ein offenes Rückhaltebecken handeln, das überlauft, wenn es voll ist. Dieser Umstand führte zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen zwei staatlichen Instanzen: dem Umweltministerium und dem Wasserwirtschaftsamt. Das Umweltministerium war der Ansicht, dass das Wasser bei schweren Überschwemmungen über die durch den Val de Hamm führende Straße fließen sollte, um somit größere Schäden zu vermeiden. Die Straßenbauverwaltung war kategorisch dagegen, so dass das geplante Rückhaltebecken nicht gebaut wurde. Mittlerweile ist es der Stadt Luxemburg gelungen, einen Kaufvorvertrag (compromis de vente) für den Ankauf der Gebäude am betreffenden Standort – ein Wohnhaus und die Gebäude der Firma – zu unterschreiben. Es ist geplant, diese Gebäude abzureißen, um eine andere Lösung zu ermöglichen. Wenn diese ausgearbeitet ist, wird sie dem Gemeinderat vorgelegt. Ein offenes Rückhaltebecken macht keinen Sinn mehr, da der Standort der Gebäude praktisch ein natürliches Rückhaltebecken bildet.
In punkto Bautenreglement stellt sich die Frage, wie viele Gebiete wasserdurchlässig sind – und das ist für den allergrößten Teil des Stadtgebiets der Fall. Wie ich schon oft erklärt hatte, macht die Fläche der Stadt Luxemburg rund 2 % der Landesfläche aus. Von diesen 2 % ist über die Hälfte wasserdurchlässig, d. h. es handelt sich um Wälder, Wiesen, Parks und Felder. Für die restliche Fläche (also 1 %) enthält das Bautenreglement sehr strikte Regeln bezüglich der Bodenversiegelung (durch Gebäude und Zufahrtswege). Auf die Einhaltung dieser Regeln wird natürlich bei jeder Baugenehmigung streng geachtet. Wir arbeiten weiter an einer Anpassung unseres Bautenreglements, warten aber zunächst ab, welche Maßnahmen auf nationaler Ebene festgelegt werden. Unser bestehendes Bautenreglement geht aber schon sehr weit, z. B. was Vorgärten und Zufahrtswege betrifft.
Die Oberfläche des von Rat Benoy erwähnten Parkplatzes in Gasperich wurde lediglich erneuert, da sie sich seit längerer Zeit in einem schlechten Zustand befand. Es wurde also kein einziger Quadratmeter zusätzlich versiegelt.
Antwort von Schöffin Simone Beissel
Am vergangenen 8./9. September gab es Starkregen, dessen Auswirkungen aber nicht das Niveau von Juli 2021 erreichten. Seit 2021 hat sich viel getan. Wir hatten vier große Informationsversammlungen, denen jeweils mindestens 100 Personen beiwohnten. Mit dabei waren nicht nur Vertreter/innen unserer zuständigen Dienststellen, sondern auch des Wasserwirtschaftsamts und des bekannten deutschen Ingenieurbüros, das in ganz Europa Beratungen im Bereich des Hochwasserschutzes durchführt und den Anwesenden bei unseren Versammlungen detaillierte Erklärungen über den Starkregen, die Präventivmaßnahmen sowie die Handlungsmöglichkeiten des Staates und der Gemeinden gab. Auch viele Gemeinderatsmitglieder wohnten diesen Versammlungen bei.
Es wurden eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen. Im Bereich der „gestion intégrée“ sind unsere internen Dienststellen betroffen (Service Canalisation, Délégué à l’Environnement, Service Voirie, Service Parcs, Service Forêts) sowie die „Cellule de crise“ der Stadt Luxemburg. Im Bereich der „gestion coordonnée“ ist die Stadt Luxemburg durch ihre Autoritäten und ihre „Cellule de crise“ im nationalen Krisenstab vertreten, der unter der Ägide des Ministeriums für innere Angelegenheiten und des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (HCPN) funktioniert. Dazu gehören auch das CGDIS, die Polizei und das Wasserwirtschaftsamt.
Es wurden umfangreiche Pläne aufgestellt. Der „Plan d’intervention d’urgence“ (PIU) umfasst 16 Phasen. Der Wasserstand wird auf dem ganzen Stadtgebiet ständig überwacht. Es wurden 8 neue Sensoren installiert. Die „Cellule de crise“ wird sofort informiert. Wenn die Stufe der „préalerte“ erreicht ist, wird der Schöffenrat informiert. Darüber hinaus bestehen der Hochwasserrisiko-Managementplan und der seit 2013 auf nationaler Ebene bestehende Leitfaden.
Das HCPN ruft den Krisenfall auf regionaler oder nationaler Ebene aus und informiert die betroffenen Gemeinden über das Ereignis sowie die erforderlichen Maßnahmen. Es besteht eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern des HCPN und des Ministeriums für innere Angelegenheiten.
Die Bevölkerung der Stadt ist in den vergangenen 30 Jahren unablässig gewachsen. Es werden ständig Analysen durchgeführt, um zu gewährleisten, dass die Kapazität das Kanalnetzes mit der Entwicklung der Stadtviertel Schritt hält. Seit 2021 wurden über neun Kilometer Rohre repariert bzw. neu gebaut. In der Rue de Vianden wurde der Durchmesser der Kanalrohre von 1,00 auf 1,30 Meter erhöht.
Es bestehen derzeit 62 Rückhaltebecken („bassins de rétention“) und 49 weitere sind geplant. Bei jedem Teilbebauungsplan (PAP) ist mindestens ein Rückhaltebecken verpflichtend vorgeschrieben. Daneben bestehen 19 Überlaufbecken („bassins d’orage“) und neun weitere sind in Planung.
Für den Fall von Stromausfällen stehen Generatoren zur Verfügung, die auf Anhängern transportiert werden können.
Es wurde in Hochwasserschutzbarrieren investiert, um punktuell intervenieren zu können, und die Stadt verfügt über ein riesiges Lager an Sandsäcken.
Über die im Herbst/Winter 2021 erteilten Ratschläge und Empfehlungen hinaus hat die Stadt Luxemburg alle Eigentümer/innen von Gebäuden, die auf in einer Überschwemmungszone liegen, kontaktiert und ihnen eine kostenlose Beratung über individuell angepasste Präventionsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei Überschwemmungen angeboten. Bis dato wurden 179 kostenlose Gutachten durchgeführt und dieses Angebot besteht weiterhin. Es wurden Faltblätter verteilt und Ratschläge im „City“-Magazin sowie auf der Website der Stadt Luxemburg veröffentlicht.
Was die Entsiegelung betrifft, wird bei neuen Bauvorhaben darauf geachtet, dass die Ableitung des Regenwassers gewährleistet ist. Dies geschieht entweder dadurch, dass das Durchsickern des Wassers zwischen den Platten ermöglicht wird, oder durch das Anlegen zusätzlicher Abflüsse. Es werden doppelt so viele Siphons installiert wie früher. Diese müssen ständig gereinigt werden, was im Herbst, wenn die Blätter fallen, für unsere Dienststellen viel Arbeit bedeutet. Als weitere Maßnahme wird den Bauherren angeraten, die Dächer nach Möglichkeit zu begrünen.
Es werden auch neue Kanaldeckel installiert, die bei zu viel Druck nicht unkontrolliert nach oben geschleudert werden und so Schäden verursachen können, sondern sich lediglich anheben und sich später wieder absenken.
Bei Überflutungen sind unsere zuständigen Dienststellen unterwegs, um Bäume und Trümmer aus den Wasserläufen zu entfernen, dies insbesondere bei den Brücken.
Die Stadt Luxemburg wird ihre Bemühungen in diesem Bereich fortsetzen.
Rat François BENOY: Wenn ich das richtig verstehe, verfolgt die Stadt Luxemburg keinerlei konkreten Ziele in puncto Entsiegelung und hält im Bautenreglement immer noch keine neuen Bestimmungen im Bereich des Klimaschutzes fest. Dabei ist festzustellen, dass derzeit viele Menschen in puncto Fotovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Isolierungen nicht alles umsetzen können, was sie wollen.
Wir haben nie verlangt, dass der Parkplatz im Millewee in Gasperich entfernt werden sollte. Man hätte aber von der Gelegenheit der Erneuerung profitieren sollen, um diese Fläche von rund 500 m2 zu einem ökologischen Parkplatz umzugestalten und so eine Entsiegelung zu erreichen. Warum wurde das nicht getan, und ist das an anderen Orten vorgesehen?
Bürgermeisterin Lydie POLFER: Eine Frage an den Schöffenrat sollte nicht als Anlass für eine breite Diskussion genutzt werden. Ich habe Rat Benoy auf seine Fragen geantwortet. Was die Wärmepumpen betrifft, wird versucht, die diesbezüglichen Bestimmungen im Bautenreglement präziser zu definieren. Derzeit stellt sich bei bestehenden Gebäuden das Problem der Lärmbelästigung, da die Wärmepumpen draußen installiert werden müssen. Die Technik entwickelt sich aber weiter, und bei neuen Gebäuden sollen die Wärmepumpen in Zukunft im Inneren installiert werden. Bestimmungen dieser Art werden selbstverständlich im Bautenreglement verankert. Dies führt aber jetzt über den Rahmen einer Frage an den Schöffenrat hinaus. Wir können gerne in einer Sitzung der Stadtentwicklungskommission eine eingehende Diskussion darüber führen.
Bewertung und Perspektiven der LUGA
Frage von Rätin Linda Gaasch
Die vor kurzem zu Ende gegangene Gartenbauausstellung „Luxembourg Urban Garden“ (LUGA) war ein wichtiges Ereignis für die Stadt Luxemburg. Diese Initiative erforderte erhebliche finanzielle Investitionen und war beim Publikum sehr erfolgreich. Ich frage mich jedoch, welche langfristigen Auswirkungen sie für die Stadt und die dort lebenden Menschen haben wird und wie nachhaltig die im Rahmen der LUGA geschaffenen Infrastrukturen und Projekte sind.
- Wie fällt die erste Bewertung des Schöffenrates zur Gesamtbilanz der LUGA aus, sowohl in finanzieller und organisatorischer Hinsicht als auch in Bezug auf die Besucherzahlen?
- Wie hoch werden die Gesamtkosten der LUGA für die Stadt letztendlich sein?
- Wurde das Ziel einer pestizidfreien und umweltbewussten LUGA erreicht? Welche Lehren zieht der Schöffenrat daraus?
- Welche Einrichtungen, Infrastrukturen oder Installationen werden über die Veranstaltung hinaus erhalten bleiben?
- Werden die während der LUGA verwendeten Materialien wiederverwendet, recycelt oder demontiert und gelagert?
- Wie sieht die Zukunft für konkrete Projekte aus, die im Rahmen der LUGA entstanden sind, wie beispielsweise der „Mikrokosmos“ im Stadtpark?
- Beabsichtigt die Stadt, einen Teil des im Rahmen der LUGA eingestellten Personals zu übernehmen, um bestimmte Aktivitäten, die im Rahmen der Veranstaltung initiiert wurden, fortzusetzen?
Antwort von Schöffe Maurice Bauer
Ich möchte zunächst allen an der LUGA Beteiligten einen großen Dank aussprechen und ihnen zum überwältigenden Erfolg dieses Projekts gratulieren. Die LUGA hat die Stadt Luxemburg von ihrer besten Seite gezeigt.
Am 18. Oktober ging die LUGA zu Ende. Der Endspurt mit einem breit gefächerten Programm erwies sich nochmals als ziemlich stressig, so dass zu diesem Zeitpunkt noch keine definitive Bilanz gezogen werden kann.
Die LUGA war das erste Projekt dieser Art, das in Luxemburg organisiert wurde, um die „écologie urbaine“, den Gartenbau und die Landwirtschaft nach vorne zu bringen, und das ist uns gut gelungen. Im Gegensatz zu Veranstaltungen im Ausland fand die LUGA unter freiem Himmel an zahlreichen verschiedenen Stadtorten auf dem Stadtgebiet statt und es war kein Eintritt zu bezahlen. Es gab über 1000 Aktivitäten, die ein breites Publikum ansprachen. Auch sozial schwächere Menschen wurden eingebunden.
Von den Gästen, den Einwohner/innen und unseren Partnern haben wir ausschließlich positive Rückmeldungen erhalten. Die LUGA hat eine Sensibilisierung für die Stadtökologie erlaubt. Sie war ein zusätzlicher Anziehungspunkt für die Stadt während des Sommers und hat die Bürgerinnen und Bürger zusammengebracht. Sie hat den sozialen Zusammenhalt und das Vereinsleben gefördert. Es gab ein breit gefächertes pädagogisches Angebot für die Schulen. Sie war eine Bereicherung der Kulturlandschaft. Auch für den Hotel- und Gaststättenbereich war die LUGA sicherlich nicht von Nachteil, denn sie zog zahlreiche zusätzliche Besucher/innen an.
Es bestand eine gute Zusammenarbeit zwischen der LUGA und den zuständigen Dienststellen der Stadt Luxemburg und des Landwirtschaftsministeriums. Wenn es vereinzelt zu kleineren Problemen kam, konnten diese rasch gelöst werden.
Da die LUGA über das ganze Stadtgebiet verteilt war, ist es schwierig, genaue Besucherzahlen zu erhalten, doch folgende Zahlen zeigen, dass ein großes Interesse bestand: Es gab 500 000 Views auf der Website, 7,5 Millionen Views in den sozialen Netzwerken und eine Million Views auf Google Maps. Darüber hinaus wurden rund 70 000 Tickets für die Ausstellungen verkauft und rund 150 000 Faltblätter verteilt.
Die Kosten wurden zu gleichen Teilen zwischen der Stadt Luxemburg und dem Staat aufgeteilt. Die definitiven Abrechnungen liegen noch nicht vor. Die LUGA rechnet damit, dass das verfügbare Budget nicht ganz aufgebraucht wird, so dass noch eine gewisse Summe an den Staat und an die Stadt Luxemburg zurückfließen dürfte.
Alle für die Planung und Gestaltung sowie das gastronomische Angebot zuständigen Akteure und andere Partner der LUGA haben sich in einer mit der Stadt Luxemburg unterzeichneten Konvention verpflichtet, auf die Anwendung von Pestiziden zu verzichten, Wasser und Energie zu sparen, biobasierte Materialien zu verwenden, die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft einzuhalten, Abfall zu vermeiden und keine Lebensmittel zu verschwenden. Die LUGA geht davon aus, dass dies im Allgemeinen zu 90 Prozent respektiert wurde. Ausnahmen bildeten Bewässerungsmaßnahmen wegen des sehr trockenen Sommers sowie der Einsatz besonders witterungsbeständiger Materialien.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die LUGA ein Erfolg war. Die Stadt Luxemburg und der Staat haben unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage sind, gemeinsam ein tolles Projekt auf die Beine zu stellen. Die Teams haben gut gearbeitet und ein positives Bild nach außen vermittelt.
Dann zur Frage, welche Elemente erhalten werden sollen. Der Schöffenrat hat die Liste, die rund 50 Elemente enthält, geprüft und beschlossen, eine Reihe davon zu erhalten. Dazu zählt z. B. der „Mikrokosmos“. Dieser muss zunächst zurückgebaut werden, da er nicht für den Winter ausgerichtet ist, doch im kommenden Jahr werden wir eine Ausschreibung lancieren, um definitive Infrastrukturen zu schaffen. Erhalten bleibt auch der „Science Hub“. Es bleibt noch zu analysieren, ob dieser auf der Place St. Ulric bleiben soll oder an einen anderen Standort verlegt wird. Die schönen Gärten vor dem Gelände der Fondation Pescatore bleiben ebenfalls erhalten. Wir arbeiten dabei mit der Gartenbauföderation zusammen. Ein Privatmann hat vorgeschlagen, eine Installation aus Stahl, die die Wurzeln von Pflanzen darstellt und auf seinem Grundstück in Clausen errichtet wurde, kostenlos zu unterhalten – ein Angebot, das gerne angenommen wurde.
Andere Objekte werden nicht erhalten, da es kaum möglich wäre, diese ordentlich zu unterhalten. Dazu zählen z. B. ein künstlicher Weiher neben dem „Stierchen“ und die kleinen Gärtchen gegenüber vom neuen Kiosk im Petrusstal. Die „Lëtzebuerger Blannevereenegung“ hat angeboten, die Installationen dieser kleinen Gärten abzubauen und in ihrer eigenen Parkanlage (in Rollingen/Mersch) wieder aufzubauen und zu unterhalten. An den betreffenden Standorten in der Hauptstadt wird die ursprüngliche Situation wiederhergestellt.
Was das bei der LUGA benutzte Material betrifft, findet dabei das Prinzip der Kreislaufwirtschaft Anwendung. Das Material wird vor Ort belassen, an einem anderen Standort genutzt oder auseinandergenommen und einer neuen Verwendung zugeführt. Blumen und kleine Bäume wurden verteilt. Manche technischen Ausrüstungen werden verkauft. Als letztes Mittel werden Materialien, die nicht anders genutzt werden können, dem Recycling zugeführt. Die Rücknahme erfolgt in der Reihenfolge ihrer Priorität durch die Stadt und den Staat, die Partnervereinigungen der LUGA, andere Vereinigungen und Privatpersonen.
Mit unserer Direction Ressources humaines gab es Diskussionen bezüglich der Frage, inwiefern ein Teil der Personen, die im Rahmen der LUGA auf begrenzte Zeit eingestellt worden waren, eventuell dauerhaft von der Stadt Luxemburg eingestellt werden könnten. Eine Person wurde bei der Cinémathèque eingestellt. Mit anderen Personen laufen noch Gespräche. Dabei ist anzumerken, dass ein Teil dieser Personen noch bis ins Jahr 2026 hinein für die LUGA arbeitet, um abschließende Arbeiten, insbesondere im Hinblick auf die Auflösung der Vereinigung „LUGA a.s.b.l.“ durchzuführen.
Die LUGA hat Luxemburg von seiner besten Seite gezeigt, und ich möchte nochmals allen Personen, die daran beteiligt waren, einen großen Dank aussprechen.
Fahrradständer und -unterstände in der Hauptstadt
Frage von Rat François Benoy
Was die Fahrradständer angeht, haben wir in letzter Zeit Fortschritte festgestellt, worüber wir uns freuen, auch wenn in einigen Punkten noch Verbesserungsbedarf besteht. In einigen Stadtteilen wie dem Stadtzentrum, Bonneweg oder Limpertsberg gibt es viele Wohnungen ohne Garage, was das Abstellen von Fahrrädern für die dort lebenden Menschen erschwert. Zwar wurden bereits einige große Fahrradboxen aufgestellt, doch ihre Zahl ist begrenzt und sie sind nicht immer praktisch, da die Nutzer/innen manchmal eine gewisse Strecke zurücklegen müssen, um zu ihrem Fahrrad zu gelangen.
Ich möchte dem Schöffenrat folgende Fragen stellen:
Fahrradständer
- Wie viele Fahrradständer hat die Stadt derzeit aufgestellt?
- In welchen Stadtteilen oder an welchen Orten besteht Ihrer Meinung nach noch dringender Bedarf an zusätzlichen Fahrradständern?
- Welche Projekte sind kurz- und mittelfristig geplant, um diese Lücken zu schließen?
Fahrradunterstände/-boxen
- Wie werden die bestehenden Unterstände bewertet? Wie viele gibt es derzeit?
- Welche Projekte gibt es für die Installation neuer Unterstände? Ist geplant, mehrere kleine Boxen (z. B. in der Größe eines Parkplatzes) in verschiedenen Stadtvierteln zu installieren, anstatt einiger großer zentraler Einheiten, um den Zugang zu erleichtern? Wir möchten daran erinnern, dass wir diese Art von Lösung bereits angesprochen haben, insbesondere bei den Diskussionen im Gemeinderat über die Arbeiten in der Rue Pierret.
Parken und Regulierung
- Wir haben beobachtet, dass die Stadt Luxemburg (Service Voirie) bestimmte Fahrräder, die sie als falsch geparkt ansieht, mit Hinweisen versieht. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Praxis?
- Wäre es nicht effektiver, in den betreffenden Zonen mehr Fahrradständer aufzustellen, anstatt die Nutzer/innen zu bestrafen?
Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt
Ich danke Rat Benoy für das Lob, das er uns bezüglich der Zahl der Fahrradständer ausgesprochen hat. Ich werde es an die zuständigen Dienststellen weiterleiten.
Rat Benoy sagt zu Recht, dass die Anfragen für die Installation von Fahrradständern und -boxen zugenommen haben. Seit vielen Jahren besteht die Vorgehensweise der Stadt Luxemburg darin, dass Fahrradständer in der Nähe von strategischen Punkten im öffentlichen Raum, wo viele potenzielle Nutzer/innen unterwegs sind, installiert werden (bei Bushaltstellen, Bahnhöfen, Schulen, öffentlichen Gebäuden usw.). Im Oktober 2025 gab es auf dem Stadtgebiet an 266 Standorten Fahrradständer mit insgesamt 3041 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. 36 dieser Standorte befinden sich nicht im allgemein zugänglichen öffentlichen Raum, sondern z. B. in Schulhöfen. Im Parkhaus Neipperg befinden sich 46 Abstellplätze für Fahrräder, im Parkhaus Martyrs 32 und im Parkhaus Knuedler 68. Die Stadt erhält regelmäßig Mitteilungen von Einwohner/innen des Bahnhofsviertels, die es begrüßen, dass sie ihr Fahrrad an einem sicheren und sauberen Ort abstellen können. Das Hyperzentrum ist gut aufgestellt, was die Zahl der Fahrradständer betrifft. In den kommenden Wochen und Monaten wollen wir über 300 zusätzliche Fahrradständer in den verschiedenen Stadtvierteln installieren. Es werden laufend diesbezügliche Analysen durchgeführt und auf dieser Grundlage wird gegebenenfalls die Installation zusätzlicher Fahrradständer beschlossen. An vielen Standorten werden derzeit auch alte Fahrradständer, die besser an heutige Fahrradtypen, wie z. B. E-Bikes und Lastenfahrräder, angepasst sind, durch neue ersetzt.
Die vier Bike-Boxes auf dem Stadtgebiet werden von den CFL verwaltet. Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten hatte vor einigen Jahren eine Strategie ausgearbeitet, auf deren Grundlage diese Bike-Boxes in der Nähe von multimodalen Umsteigeplattformen bzw. an Standorten, die von der Stadt Luxemburg für geeignet angesehen werden, eingerichtet werden. Diese Boxes befinden sich in der Nähe der LuxExpo, am „Dernier Sol“ in Bonneweg, auf der Place du Théâtre und in der Nähe der Victor-Hugo-Halle, wo eine viele Gebäude keine Garagen besitzen. Wir erhalten das Feedback, dass diese Bike-Boxes nicht sehr stark ausgelastet sind. In letzter Zeit erhalten wir verstärkt Anfragen von Personen, die ihr Fahrrad nicht in einer eigenen Garage abstellen können, bzw. das Fahrrad in ihr Apartment mitnehmen müssen. Die zuständigen kommunalen Dienststellen schauen sich derzeit um, welche Lösungsansätze in anderen Ländern bestehen.
Die Einrichtung einer Bike-Box erfordert mehr Fläche als ein oder auch zwei Autostellplätze. Die Boxen sind rund zwei Meter hoch und müssen über die nötige Breite verfügen, damit ein paar Fahrräder darin Platz finden. Die Bike-Boxen dürfen nicht privatisiert sein. Es muss festgelegt werden, wie der Zugang erfolgt: Werden die Boxen verschlossen sein, erfolgt der Zugang über Chipkarten usw.? Bislang haben wir noch keine optimale Lösung gefunden, um flächendeckend Bike-Boxes in den Stadtvierteln einzurichten. Ich hoffe jedoch, dass wie eine Lösung finden werden. Wir wollen dabei größere Bike-Boxes installieren, da die Einrichtung kleiner Bike-Boxes einer Privatisierung gleichkäme.
Die letzte Frage betraf die Anbringung schriftlicher Hinweise an Fahrrädern, die als falsch im öffentlichen Raum abgestellt angesehen werden. Auf einem Foto ist ein Fahrrad zu sehen, das an einer Sitzbank angekettet ist. Das verhindert nicht nur teilweise, dass man sich auf die Bank setzen kann, sondern das Stadtmobiliar kann dadurch auch beschädigt werden. Der Service Voirie basiert sich dabei auf Artikel 2 der allgemeinen Polizeiverordnung vom 26. März 2001, in der es heißt: « Il est interdit d’entraver la libre circulation sur la voie publique sans motif légitime ou sans autorisation spéciale » sowie auf Artikel 37 dieser Verordnung, der besagt: « Il est défendu, soit intentionnellement, soit par manque de précaution, de dégrader les voies publiques et ses dépendances ». Es werden dabei keine Strafzettel verteilt, sondern es handelt sich lediglich um einen freundlichen Hinweis seitens des Service Voirie. Dieser teilt aber auch dem Service Circulation mit, dass es an diesem oder jenen Standort an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder mangelt. Wir können nicht an jeder Ecke zehn Fahrradabstellplätze schaffen, doch wir haben in den vergangenen Jahren viele hinzugefügt und werden dies auch in Zukunft tun.
Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (<em>loi communale</em>) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.
Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.