In nichtöffentlicher Sitzung
1. Zivilhospize: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
2. Sozialamt: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
3. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung
In öffentlicher Sitzung
4. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats
5. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
6. Verträge – Billigung
7. Kostenvoranschläge – Billigung:
- Detailliertes endgültiges Projekt für die Arbeiten zur Neugestaltung des Geländes des ehemaligen provisorischen P+R-Platzes beim Stade de Luxembourg
8. Städtebau:
- Punktuelle Änderung im Textteil des PAP „Kennedy-Sud – Zone A1“ in Luxemburg-Kirchberg – Abstimmung
- Punktuelle Änderung am grafischen Teil des PAP QE „secteur protégé du Pfaffenthal [SPR-pf]“ – Gebäude 2-10, place Dargent und 80, côte d’Eich – Abstimmung
- Einstufung der Gebäude in der Rue Auguste Lumière Nr. 11, 13 und 15 als nationales Kulturerbe – Stellungnahme
- Einstufung des Gebäudes in der Rue de Wiltz Nr. 12 als nationales Kulturgut – Stellungnahme
- Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung
Download
9. Mehrjähriger Finanzplan – Vortrag und Diskussion
10. Änderung der Gebührenverordnung (règlement-taxe) – Beschlussfassung:
- Anpassung von Artikel 1 „Musées de la Luxembourg“ in Kapitel „B-1: Etablissements culturels“ des Abschnitts „B: Culture“
11. Gewährung von Zuschüssen – Beschlussfassung
12. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung
13. Sozialamt: Schaffung von Stellen – Stellungnahme
14. Umwandlung/Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung
Live-Übertragung der Sitzungen
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Analytischer Bericht
Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.
Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.
Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen
1) Zwangsräumungen
Dringliche Frage von Rätin Marie-Marthe Muller
Ich habe diese Frage am 5. Januar 2026 gestellt, um Informationen über ein Paar zu erhalten, das eine Sozialwohnung der Stadt verlassen muss. Nach den uns vorliegenden Informationen basiert diese Entscheidung auf mehreren Faktoren, die mit der persönlichen Situation der betroffenen Personen zusammenhängen.
Nach Rücksprache mit den zuständigen Dienststellen der Stadt Luxemburg und dem Sozialamt scheint es, dass derzeit keine Dienststelle der Gemeinde diesen Personen eine angemessene Betreuung gewährleisten kann. Ich möchte betonen, dass die Dienststellen der Stadt Luxemburg ihre Aufgabe professionell und engagiert erfüllen und eine hochwertige Arbeit leisten. Die festgestellte Situation scheint daher auf strukturelle Grenzen zurückzuführen zu sein.
Das betreffende Paar benötigt eine intensive Betreuung und ist nicht in der Lage, autonom zu leben. Daher muss die Stadt ihrer sozialen Verantwortung nachkommen und dafür sorgen, dass diese Personen nicht ohne angemessene Wohnlösung bleiben. Obwohl die Sonderregelung bezüglich einer Winterpause seit 2023 nicht mehr in Kraft ist, trägt die Stadt dennoch eine moralische und soziale Verantwortung gegenüber den betroffenen Personen, insbesondere angesichts der winterlichen Wetterbedingungen und der damit verbundenen erhöhten Gesundheitsrisiken.
- Welche konkreten Alternativen sind derzeit für die betroffenen Personen vorgesehen?
- Gibt es eine geeignete Unterkunftslösung und wird eine angemessene Betreuung gewährleistet?
- Wie stellt die Stadt im Allgemeinen sicher, dass solche Maßnahmen nicht zu einem Anstieg der Zahl der Obdachlosen beitragen?
Antwort von Schöffin Corinne Cahen
Ich schätze das Engagement von Rätin Muller für ihre Mitmenschen, und ich denke, dass wir alle in diesem Gremium, quer durch alle Parteien, das gleiche Engagement zeigen. In den vergangenen Wochen habe ich Rätin Muller in voller Transparenz alle Informationen geliefert, über die ich verfüge. Die Wohnung, die an die betreffende Frau vermietet wurde, befindet sich in einem so desolaten Zustand, dass sie mit Steuergeldern im sechsstelligen Bereich von Grund auf renoviert werden muss – und es handelt sich bereits um die zweite Wohnung, die in einem solchen Zustand hinterlassen wurde. Auf den Fotos, die ich Rätin Muller weitergeleitet habe, ist das Ausmaß der Beschädigungen zu sehen: von Löchern in den Mauern über stark beschädigte Türen bis hin zu herausgerissenen Wasserhähnen. Die Unterkunft befindet sich in einem unhygienischen Zustand und ist mit Abfall und Hundekot übersät. Zudem wurden mehrmals Exkremente der Hunde im Briefkasten der Nachbarn gefunden. Die Post der Nachbarn kommt derzeit im Rathaus an.
Die Stadt Luxemburg tut im sozialen Bereich, was sie kann, und nichts ist ihr dafür zu teuer. Die Stadt Luxemburg ist jedoch nicht das Gesundheitsministerium und hat auch keine Möglichkeiten, die betreffenden Personen angebracht zu begleiten, was in diesem Fall vermutlich eine professionelle psychiatrische Begleitung bedeutet. Man muss bereit sein, sich helfen zu lassen. Wenn eine Person z. B. einen Termin beim Sozialamt hat und sie taucht nicht auf, wenn sie keine Bereitschaft zur Zusammenarbeit zeigt und sich nicht helfen lassen will, sind die Sozialarbeitenden irgendwann mit ihrem Latein am Ende.
Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass die betreffenden Personen Hunde haben und daher nicht in einem Foyer aufgenommen werden können.
Wie Rätin Muller am Freitag vom Service Logement telefonisch mitgeteilt wurde, läuft zwar die Prozedur, doch die betreffenden Personen müssen die Wohnung nicht sofort verlassen. Dass sie die Wohnung nach einiger Zeit verlassen müssen, ist jedoch unvermeidbar – auch, um die anderen Menschen zu schützen. Wo die betroffenen Personen letztendlich landen und wer ihnen helfen kann, vermag ich Rätin Muller derzeit nicht zu sagen. Eine Wunderlösung gibt es leider nicht. Die Stadt Luxemburg tut weiterhin ihr Bestes, um den Menschen zu helfen, die Hilfe benötigen, doch irgendwann sind wir mit unserem Latein am Ende.
2) Automatische externe Defibrillatoren (AED) im öffentlichen Raum
Frage von Rat François Benoy
Nach Angaben des CGDIS erleiden in Luxemburg jährlich mehr als 600 Menschen einen Herzstillstand. In etwa 70 % der Fälle tritt der Herzstillstand in Anwesenheit eines Zeugen auf. Laut dem Bericht „Out-of-Hospital Cardiac Arrest – Attempted Resuscitations, Annual Report 2021“ wurden im Jahr 2021 insgesamt 263 Herzstillstände vom CGDIS verzeichnet. Allerdings wurden nur 43,7 % der Wiederbelebungsversuche von Zeugen eingeleitet, obwohl eine schnelle Intervention bei einem Herzstillstand von entscheidender Bedeutung ist.
Automatisierte externe Defibrillatoren (AED) sind ein wichtiges Instrument, um die Überlebenschancen zu erhöhen, wenn sie für die Öffentlichkeit schnell zugänglich sind. Laut der Website reagis.lu gibt es in der Stadt etwa 75 Defibrillatoren. Es scheint jedoch, dass sich die überwiegende Mehrheit dieser Geräte in geschlossenen oder nur begrenzt zugänglichen Gebäuden befindet.
So sind beispielsweise in Bonneweg, einem der bevölkerungsreichsten Stadtviertel, nur wenige Defibrillatoren registriert, unter anderem in der Arbeitnehmerkammer, im Lycée technique de Bonnevoie und bei der CFL, also an Orten, die teilweise weit entfernt und für die Öffentlichkeit nicht rund um die Uhr zugänglich sind.
Darüber hinaus gibt es derzeit keine zentralisierte und leicht zugängliche Liste auf der Website der Stadt, in der alle von der Stadt in ihren Einrichtungen (Kulturzentren, Sportanlagen, Schwimmbäder, kommunale Gebäude usw.) installierten Defibrillatoren aufgeführt sind.
- Wo hat die Stadt bisher Defibrillatoren installiert?
- Gibt es eine Richtlinie oder Strategie, die die Kriterien für die Installation von Defibrillatoren durch die Stadt festlegt (Art des Gebäudes, Besucherzahl, Zugänglichkeit, Öffnungszeiten)?
- Ist der Schöffenrat nicht der Ansicht, dass es angesichts der Tatsache, dass die Stadt derzeit keine gesetzliche Verpflichtung in dieser Hinsicht hat, sinnvoll wäre, Defibrillatoren systematisch im öffentlichen Raum zu installieren, wie es viele andere Gemeinden auch tun?
- Wenn ja, welche Richtlinien wären für eine solche Installation im öffentlichen Raum, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, in Stadtvierteln und an rund um die Uhr zugänglichen Orten, vorgesehen, um im Falle eines Herzstillstands ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen, und welche kurz- und mittelfristigen Ziele würde sich der Schöffenrat hinsichtlich der Abdeckung des Stadtgebiets mit öffentlich zugänglichen Defibrillatoren setzen?
- Wenn der Schöffenrat diesen Weg nicht einschlagen möchte, aus welchen Gründen? Wie begründet er diese Entscheidung, da der schnelle Zugang zu einem Defibrillator Leben retten kann und viele luxemburgische Gemeinden bereits beschlossen haben, AEDs im öffentlichen Raum zu installieren?
Antwort von Schöffe Maurice Bauer
Derzeit gibt es auf dem Stadtgebiet mehr als 200 Defibrillatoren. Zusätzlich zu den 75 Defibrillatoren, die auf der Website reagis.lu erfasst sind, gibt es 136 Defibrillatoren der Stadt Luxemburg. Viele davon wurden in den vergangenen acht Jahren hinzugefügt.
Die überwiegende Mehrheit unserer kommunalen Dienststellen verfügt über einen Defibrillator. Alle Sporthallen sind damit ausgestattet, ebenso wie unsere Schwimmbäder, Sportplätze und Kulturzentren. Auch in den Kasematten befinden sich zwei Defibrillatoren.
Was die Richtlinien betrifft, so wurden die Defibrillatoren in einer ersten Phase an Orten installiert, an denen Menschen Sport treiben und an denen sich oft ältere Menschen aufhalten.
Die meisten der 136 Defibrillatoren der Stadt befinden sich in Gebäuden, sodass sie nur während der Öffnungszeiten dieser Gebäude zugänglich sind. Derzeit befinden sich drei Defibrillatoren im Freien: einer in der Nähe des „Haus vun der Natur“, einer beim Service Eaux und einer beim Service Parcs. Die zuständigen kommunalen Dienststellen arbeiten derzeit an einer Strategie, um eine größere Anzahl von Defibrillatoren außerhalb von Gebäuden zu installieren. Die entsprechenden Vorschläge werden dem Schöffenrat im Frühjahr 2026 vorgelegt. Vielbesuchte Orte (Place d’Armes, Place Guillaume II, Place de la Constitution usw.) werden dabei Vorrang haben.
Die Stadt hat dem CGDIS die Standorte der Defibrillatoren im Stadtgebiet mitgeteilt, damit diese auf der Website stayingalive.lu des CGDIS veröffentlicht werden können. Wir werden dafür sorgen, dass die Standorte der Defibrillatoren auch auf der Website der Stadt angezeigt werden. Es sei darauf hingewiesen, dass alle Trambahnen ebenfalls mit Defibrillatoren ausgestattet sind.
3) Anpassung von Multisportplätzen an die aktuellen Bedürfnisse der Nutzer/innen
Frage von Rat François Benoy
In mehreren Stadtvierteln werden die öffentlich zugänglichen Multisportplätze regelmäßig genutzt, insbesondere von Jugendlichen und Erwachsenen für das Basketballspielen. Konkrete Rückmeldungen von Nutzern und lokalen Sportgemeinschaften weisen jedoch auf erhebliche Einschränkungen hinsichtlich der Qualität, Sicherheit und Eignung einiger dieser Anlagen hin. So wird insbesondere berichtet, dass einige Plätze über sehr harte Beläge wie Asphalt verfügen (z. B. in Kaltreis), die für regelmäßige sportliche Aktivitäten wenig geeignet sind und das Verletzungsrisiko erhöhen können. Auch die Ausrüstung selbst, wie z. B. Basketballkörbe aus starren Metallkonstruktionen, wird als wenig förderlich für eine sichere Nutzung empfunden. Darüber hinaus schränkt das Fehlen oder die Begrenzung der Beleuchtung am Abend die Nutzung dieser Plätze nach der Arbeit oder der Schule ein (z. B. in Kaltreis), während das Fehlen von Trinkbrunnen an mehreren Standorten insbesondere bei großer Hitze oder nach längerer sportlicher Aktivität auffällt.
- Wie viele Multisportplätze gibt es derzeit auf dem Stadtgebiet, und welche Arten von Belägen werden dort verwendet?
- Teilt der Schöffenrat die Einschätzung, dass bestimmte Beläge ein erhöhtes Verletzungsrisiko darstellen, und erwägt er deren Ersatz durch besser geeignete und gelenkschonendere Beläge (z. B. synthetische Dämpfungsbeläge)? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
- Ist die Anpassung bzw. der Austausch von Sportgeräten (z.B. Basketballkörbe) geplant, um die Sicherheit und die Spielqualität auf diesen Plätzen zu verbessern?
- Wie ist die Situation hinsichtlich der Beleuchtung der Multisportplätze, und wird die Möglichkeit einer Beleuchtung bis 22:00 Uhr in Betracht gezogen oder an bestimmten Standorten bereits umgesetzt?
- Plant die Stadt, die Multisportplätze systematisch mit Trinkwasserbrunnen und Toiletten auszustatten, wie sie bereits an einigen Standorten vorhanden sind?
- Beabsichtigt der Schöffenrat, die Nutzer/innen und lokalen Sportgemeinschaften stärker in die Planung, Gestaltung und Verbesserung der Multisportplätze einzubeziehen, um den Bedürfnissen vor Ort besser gerecht zu werden?
Antwort von Schöffe Maurice Bauer
Derzeit gibt es in der Hauptstadt 19 Multisportplätze. Drei Multisportplätze werden ersetzt: Der Platz in Gasperich (Mühlenweg) wird im Rahmen des Jugendhaus-Projekts ersetzt, jener im Petruss-Park wird nach Abschluss der Arbeiten im Petruss-Tal ersetzt, und der Platz in Dommeldingen (Rue Mongenast-Servais, neben dem Spielplatz) wird durch einen neuen Multisportplatz auf dem Dach der geplanten Sporthalle (im Rahmen des neuen Schulcampus) ersetzt.
Von den 19 Multisportplätzen verfügen acht über einen Asphaltbelag, die anderen über einen anderen Belag. Auf Plätzen ohne Asphaltbelag besteht ebenfalls ein gewisses Verletzungsrisiko, da die Bälle auf einem zu weichen Belag nicht richtig springen.
Selbstverständlich berücksichtigt die Stadt bei der Planung neuer Multisportplätze die Entwicklung der verfügbaren Technologien und Materialien. Alle Multisportplätze sowie Spielplätze und Fitnessgeräte werden drei- bis viermal pro Jahr von der Firma Luxcontrol kontrolliert. Es ist uns wichtig, dass die Menschen diese Einrichtungen unter den besten Sicherheitsbedingungen benutzen können.
Was die Frage der Beleuchtung der Multisportplätze betrifft, ist das nicht so einfach. Bei manchen Personen besteht der Wunsch, abends länger spielen zu können. Spricht man jedoch mit den Menschen, die in der Umgebung eines Multisportplatzes wohnen, wo bis 22:00 Uhr Basketball gespielt wird, stellt man fest, dass die Lebensqualität dort nicht mehr sehr groß ist. Es besteht dann ein Konflikt zwischen dem berechtigten Bedürfnis der Anrainer/innen, einen ruhigen Abend verbringen zu können, und dem ebenfalls berechtigten Wunsch der Nutzer/innen der Multisportplätze, über einen Ort zu verfügen, wo sie Basketball bzw. andere Freizeitaktivitäten ausüben können. Es wird daher um Rücksichtnahme auf die Anwohner/innen gebeten.
Hinzu kommt, dass man manchmal auf den Multisportplätzen Personen antrifft, deren Präsenz dort nicht wünschenswert ist, und die Aktivitäten nachgehen, die dort nicht stattfinden sollten. Es kommt auch vor, dass Kinder und Jugendliche aus dem jeweiligen Viertel von älteren Personen, die an ihrem Wohnort nicht über Multisportplätze verfügen, vertrieben werden. In den kommenden Wochen werden wir über die Einführung von Alters- und Zugangsbeschränkungen diskutieren.
Im Rahmen der Versammlungen in den einzelnen Stadtvierteln haben viele Menschen den Wunsch nach zusätzlichen Outdoor-Fitnessgeräten geäußert, während die Nachfrage nach zusätzlichen Multisportplätzen weniger ausgeprägt war. Im Rahmen der Ausarbeitung des „Plan plein air“ der Stadt Luxemburg soll u. a. auch analysiert werden, an welchen Standorten zusätzliche Multisportplätze und Outdoor-Fitnessgeräte geschaffen werden können.
Öffentliche WCs werden gemäß dem diesbezüglichen Konzept der Stadt nur an Orten installiert, wo sich viele Menschen über längere Zeit aufhalten und wo sich keine anderen öffentlichen Toiletten in unmittelbarer Nähe befinden. Einer rezenten Bestandsaufnahme zufolge sind derzeit alle Standorte, die diesen Kriterien entsprechen, mit WCs ausgestattet.
Eine Reihe von Multisportplätzen sind bereits mit Trinkbrunnen ausgestattet. In den kommenden Monaten ist die Installation von Trinkbrunnen auf den Multisportplätzen in der Rue de Marche, am Boulevard Kaltreis und in der Rue Thomas Byrne vorgesehen. Wird ein zusätzlicher Bedarf festgestellt, werden wir weitere Trinkbrunnen einrichten, sofern dies am jeweiligen Standort technisch möglich ist. Die Stadt Luxemburg wird weiterhin für ein möglichst breit gefächertes Angebot an Sporteinrichtungen in den Stadtvierteln sorgen und dabei die Bedingungen für ein gutes Zusammenleben nicht aus den Augen verlieren.
Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (<em>loi communale</em>) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.
Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.