In nichtöffentlicher Sitzung
1. Office social (Sozialamt): teilweise Erneuerung des Verwaltungsrats – Beschlussfassung
2. Beratende Kommissionen: Ersetzung von Mitgliedern
In öffentlicher Sitzung
3. Finanzen der Stadt:
Sitzung vom 8. Dezember 2025
- Allgemeine Einführung durch die Bürgermeisterin und Vorsitzende Lydie Polfer
- Bericht der Finanzkommission, erarbeitet von Gemeinderätin Anne Kaiffer
- Berichtigter Haushalt 2025 und Haushaltsentwurf 2026: Vortrag von Finanzschöffe Laurent Mosar
Sitzung vom 12. Dezember 2025
- Haushaltsdebatte: Beiträge der Mitglieder des Gemeinderats
Sitzung vom 15. Dezember 2025
- Antworten der Mitglieder des Schöffenrats zu den vorgetragenen Bemerkungen
- Prüfung und Abstimmung über die eingebrachten Änderungsvorschläge und Vorschläge
- Abstimmung über den berichtigten Haushalt 2025 und den Haushaltsentwurf 2026
- Verwaltungskonten für das Haushaltsjahr 2024 sowie Jahresrechnungen der Stiftungen – Billigung
- Abrechnungen von Bauvorhaben – Billigung
4. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats
5. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
6. Verträge – Billigung
7. Kostenvoranschläge – Billigung
- Detailliertes endgültiges Projekt zur Erschließung des Grundstücks „Op dem Tëschel“ für die Zwecke des Service Hygiène und das Ressourcencenter in 285, Val Ste Croix in Luxemburg-Stadt
8. Städtebau:
- Punktuelle Änderung des PAG „Parc de Cessange“ – von den PAP NQ [CS-09] und [CS-11] abgedeckte Grundstücke – Befassung
- Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi concernant l'aménagement communal et le développement urbain) – Beschlussfassung
Download
9. Gewährung von Zuschüssen – Beschlussfassung
10. Vollmacht des Gemeinderats zugunsten des Schöffenrats zum Verkauf von Fahrzeugen für das Jahr 2026 – Beschlussfassung
11. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung
12. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung
Live-Übertragung der Sitzungen
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Analytischer Bericht
Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.
Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.
Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen
Initiative „Generation ohne Tabak“ der Fondation Cancer
Frage von Christa Brömmel
Mit der Initiative „Generation ohne Tabak“ verfolgt die Krebsstiftung (Fondation Cancer) das Ziel, Kindern und Jugendlichen von heute ein Aufwachsen in einer tabakfreien Umgebung zu garantieren, damit sie im Jahr 2040 die erste „tabakfreie Erwachsenengeneration“ sind. Die Gesundheitsschäden durch Nikotinkonsum sind allgemein bekannt. In Luxemburg engagieren sich 16 Gemeinden als „rauchfreie Gemeinden“. Damit unterstützen sie die nationale Strategie „Generation ohne Tabak“, deren Ziel es ist, die Zahl der Raucher/innen bis 2040 auf unter fünf Prozent der Bevölkerung zu senken. Eine Gemeinde, die „Silber“-Partner der Charta „Generation ohne Tabak“ wird, verpflichtet sich z. B. dazu, dieses Thema in einer Veranstaltung, die innerhalb der Gemeinde stattfindet, zu integrieren, und Vereine und Sportclubs dafür zu sensibilisieren, ebenfalls zu dieser Strategie beizutragen. Alle notwendigen Informationen sind auf der Website der Fondation Cancer zu finden.
- Ist der Schöffenrat darüber informiert, dass die Stadt Luxemburg der Initiative „Generation ohne Tabak“ beitreten kann?
- Ist der Schöffenrat der Ansicht, dass die Stadt die Verantwortung hat, zur Prävention und zum Schutz vor den schädlichen Folgen des Tabak- bzw. Nikotinkonsums beizutragen?
- Ist der Schöffenrat bereit, insbesondere jungen Menschen in der Stadt dabei zu helfen, ihr Recht auf ein Aufwachsen in einer rauchfreien Umgebung auszuüben?
- Ist der Schöffenrat bereit, Maßnahmen zu ergreifen, die zur Entnormalisierung des Tabakkonsums und zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor Passivrauchen beitragen?
- Beabsichtigt der Schöffenrat, das Label „Tabakfreie Gemeinde“ zu erhalten und damit die Strategie „Tabakfreie Generation“ zu unterstützen? Wenn ja, welches Engagement-Niveau (Bronze, Silber, Gold) wird angestrebt?
- Wird der Schöffenrat die Sozialkommission sowie die Kinder- und Jugendkommission beauftragen, den Beitritt zu „Generation ohne Tabak“ zu prüfen?
Antwort von Schöffe Maurice Bauer
Ich finde es erstaunlich, dass eine solche Frage von einer politischen Partei gestellt wird, die vor einigen Jahren die Legalisierung von Cannabis unterstützt hat. Das erscheint mir ziemlich heuchlerisch.
Um die erste Frage zu beantworten: Ja, wir haben am 29. Januar 2025 Mitglieder der Fondation Cancer empfangen, um über einen eventuellen Beitritt der Stadt Luxemburg zur Initiative „Generation ohne Tabak“ und die allgemeine Zusammenarbeit mit der Stiftung zu sprechen.
Wie jede Gemeinde hat auch die Stadt Luxemburg eine Verantwortung im Bereich der Prävention. Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die gemäß der nationalen Gesetzgebung ergriffen werden müssen. So ist das Rauchen in den Büros und öffentlichen Räumen der kommunalen Gebäude verboten.
Die Stadt hat nicht auf die Kampagne „Generation ohne Tabak“ gewartet, um dazu beizutragen, dass junge Menschen in einer rauchfreien Umgebung aufwachsen können. Seit 1998 organisiert sie in Zusammenarbeit mit der Stiftung Sensibilisierungsaktionen, darunter die Abschlussfeier der „Mission Nichtraucher“ auf der Place d’Armes, die in Zusammenarbeit mit dem Service Sports der Stadt Luxemburg organisiert wird und an der jedes Jahr zahlreiche Schüler/innen der Gymnasien des Landes teilnehmen. Am 9. Juni 2026 findet erneut eine große Sensibilisierungsaktion in der Innenstadt statt. Alle zwei Jahre organisiert die Stadt für ihr Personal Sensibilisierungswochen mit Workshops und Schulungen zu den Themen Gesundheit und Sicherheit, in denen regelmäßig das Thema Rauchen behandelt wird. Die nächste Ausgabe findet im November 2026 statt.
Die Stadt engagiert sich also seit vielen Jahren konsequent und in Zusammenarbeit mit der Fondation Cancer im Kampf gegen das Rauchen, sodass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit sehen, uns der genannten Initiative anzuschließen, um dieses spezielle Label zu erhalten. Die Frage, ob sich die Sozialkommission und die Kinder- und Jugendkommission mit diesem Thema befassen sollten, ist überflüssig. Wir können jedoch in einer Kommissionssitzung alles besprechen, was die Stadt in diesem Bereich unternimmt.
Regelung des Zugangs externer Personen zu Schulen
Frage von Christa Brömmel
Die Erziehung zur Staatsbürgerschaft und zur politischen Teilhabe wird zu Recht als sehr wichtig für die junge Generation angesehen und beginnt bereits in der Grundschule. Dazu gehört auch der Kontakt der Schulkinder mit Politikerinnen und Politikern.
Gemäß Artikel 8 der abgeänderten großherzoglichen Verordnung vom 7. Mai 2009 concernant les règles de conduite et l’ordre intérieur communs à toutes les écoles muss die Bürgermeisterin vor jeder Intervention einer externen Person in einer Schule informiert werden und seine Zustimmung geben.
Im Juni 2025 wurde der Europaabgeordneten Tilly Metz (déi gréng) der Zugang zur Grundschule von Bonneweg verwehrt, obwohl Frau Metz vom Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Luxemburg im Rahmen des europäischen Projekts „Lego League“ ausdrücklich für diesen Auftritt ausgewählt worden war und die betreffende Lehrerin zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt hatte.
Es ist festzustellen, dass andere Politikerinnen und Politiker, insbesondere Mitglieder des Schöffenrates, im Laufe des Jahres mehrfach in Grundschulen anwesend sind, z. B. im Rahmen von Workshops, Schulfesten, Baumpflanzungen oder anderen pädagogischen Aktivitäten.
- Kann uns der Schöffenrat Auskunft über die Anträge auf externe Interventionen geben, die in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gestellt wurden? Wie viele Anträge gab es? Welche Schulen und welche Schulzyklen waren betroffen? Was waren die Themen bzw. Projekte, in deren Rahmen die externen Interventionen stattfanden?
- Welche Anträge wurden bewilligt und welche abgelehnt?
- Kann uns der Schöffenrat die Kriterien mitteilen, nach denen eine Genehmigung erteilt bzw. abgelehnt wurde? Sind diese Kriterien öffentlich?
- Werden alle Anträge auf die gleiche Art und Weise behandelt, unabhängig davon, ob es sich um Interventionen von Politikern oder Privatpersonen handelt? Wenn nicht, warum nicht?
- Wird im Falle einer Ablehnung der antragstellenden Person (d. h. der Lehrkraft bzw. dem externen Referenten) eine Begründung gegeben?
- Gilt dieses Verfahren auch für die Mitglieder des Schöffenrates? Wenn nein, warum nicht?
- Ist der Schöffenrat der Meinung, dass die Erziehung zur Staatsbürgerschaft und zur politischen Teilhabe in Luxemburg-Stadt verstärkt werden muss? Wenn ja, wie gedenkt er diese zu fördern?
Antwort von Schöffe Paul Galles
Diese Frage betrifft einen Fall, der schon lange zurückliegt. Damals habe ich mir die Zeit genommen, mit Tilly Metz zu sprechen, um ihr zu erklären, dass die Ablehnung keine persönlichen Gründe hatte. Ich nehme an, dass Rätin Brömmel vor allem am Prinzip interessiert ist.
Alle Anträge auf Mitwirkung externer Personen in Schulen werden entweder an die Stadt oder an die Regionaldirektion gerichtet. Wenn einer dieser beiden Akteure Nein sagt, ist der Antrag abgelehnt. Im vorliegenden Fall wurde der Antrag an den Schöffenrat gerichtet. Er wurde abgelehnt, da wir nach dem Grundsatz „keine politischen Parteien in der Schule“ handeln.
Unsere zuständige Dienststelle führt keine Liste der Anträge, zum einen aufgrund des damit verbundenen Arbeitsaufwands und zum anderen aufgrund der Tatsache, dass viele Anträge an die Regionaldirektion gerichtet werden, so dass zwei Listen geführt werden müssten. Ich kann jedoch einige Beispiele nennen. Die Anfragen kommen z. B. von Studierenden, Ergotherapeuten oder Psychomotorikern. Es besteht eine Zusammenarbeit mit externen Partnern wie dem „Kannerhaus“ oder „Elisabeth“. Die Anfragen können von verschiedenen Fachleuten kommen, insbesondere von Mitgliedern von Kompetenzzentren. Es kann sich auch um therapeutische Interventionen, kulturelle Themen, Präventionsmaßnahmen („Bee Secure“, Polizei usw.) oder Aktivitäten im Rahmen der „Elternschule“ handeln.
Die Stadt erteilt immer dann ihre Zustimmung, wenn sie es für wünschenswert und angemessen hält, dass die betreffende Person Zugang zu einem Schulgebäude erhält. Die Regionaldirektion muss ebenfalls ihre Zustimmung geben und dabei sicherstellen, dass die betreffende Maßnahme einen Bezug zum Lehrplan hat. Die Regionaldirektion hat das letzte Wort in Bezug auf Interventionen während der Unterrichtszeit. Wenn die Gemeinde einer Person jedoch den Zugang verweigert, respektiert die Regionaldirektion diese Entscheidung.
Anders verhält es sich mit den Mitgliedern des Schöffen- und Gemeinderates, die im Rahmen ihrer politischen Tätigkeiten und Zuständigkeiten Zugang zu den Gebäuden und Schulhöfen haben, jedoch immer die Genehmigung der Regionaldirektion einholen müssen, wenn der Besuch während der Unterrichtszeit stattfindet. Wenn ich als Schulschöffe aus irgendeinem Grund während der Unterrichtszeit ein Schulgebäude betreten muss – was ich a priori nur in Notfällen tue –, frage ich zuvor die Genehmigung der Regionaldirektion an. Wenn ich ein Schulgebäude außerhalb der Unterrichtszeit betrete, informiere ich die Regionaldirektion darüber, auch wenn dies eigentlich nicht erforderlich wäre.
Das Thema der politischen Bildung und die Beteiligung von Kindern liegt dem Schöffenrat besonders am Herzen, geht aber weit über die Frage der Intervention politischer Parteien in der Schule hinaus. Im Bahnhofsviertel wurde in Zusammenarbeit mit der Up-Foundation das Projekt „MEGARE“ ins Leben gerufen. Dieses Projekt wird uns grundlegende Informationen darüber liefern, was wir auch in anderen Stadtteilen anbieten können, um Kinder stärker einzubeziehen und ihnen zu ermöglichen, sich in ihrem Stadtviertel mehr zu Hause zu fühlen. Meiner Meinung nach hat politische Beteiligung zwei Aspekte: zum einen, dass wir Kinder zu allem, was sie betrifft, um ihre Meinung fragen, und zum anderen die Vermittlung von Wissen. Wir wollen schrittweise im Schulzyklus 3.2 (d. h. im „vierten Schuljahr“) eine „Beteiligungskette“ einrichten. Dabei handelt es sich um das Pilotprojekt #menggemeng. Im Rahmen dieses Projekts kommen die Klassen ins Rathaus und erhalten Informationen über die Funktionsweise der Gemeinde, können sich aber auch zu ihrem Stadtviertel und ihren Wünschen äußern. Das Projekt umfasst auch einen kleinen Workshop, der in Zusammenarbeit mit dem „Zentrum fir politesch Bildung“ organisiert wird und sich mit der Sichtweise der Kinder auf die Stadt als Ganzes befasst. Wir haben gute Erfahrungen mit dem Pilotprojekt gemacht und möchten es nun weiterentwickeln, damit die Kinder verstehen, dass sie Teil einer Stadt sind und dass ihr Stadtteil eine wichtige Rolle in der Gemeinde spielt. Im Zyklus 4.1 möchten wir Konferenzen für Kinder organisieren und „Stadtviertelräte“ einführen, um den Kindern die Möglichkeit zu geben, sich zu ihren Stadtvierteln zu äußern. Im Zyklus 4.2 gibt es bereits Abschiedsfeiern, mit denen wir den Kindern einen schönen Abschluss ihrer Grundschulzeit bieten, ihnen für die Zeit danken möchten, die sie bei uns verbracht haben, und ihnen zeigen möchten, dass sie in unserer Gemeinde willkommen sind. Das ist ein kurzer Überblick über das, was die Gemeinde zusätzlich zum Programm des Bildungsministeriums anbietet.
Rätin Christa BRÖMMEL: Können Sie bestätigen, dass die von mir in meiner Frage erwähnte Verordnung Anwendung findet?
Schöffe Paul GALLES: Ja, diese Verordnung findet Anwendung.
Flächendeckende Einführung einer roten Markierung für Radwege
Frage von François Benoy
Um den Anteil des Fahrrads am Gesamtverkehrsaufkommen in der Hauptstadt zu erhöhen, was zu den Zielen des Mobilitätsplans der Stadt gehört, ist es unerlässlich, eine vom motorisierten Verkehr und vom Fußverkehr getrennte Fahrradinfrastruktur zu entwickeln. Allerdings kann bereits heute ein durch eine charakteristische Farbe deutlich gekennzeichneter Radweg zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrer/innen beitragen.
Mobilitätsministerin Yuriko Backes hat mehrfach betont, dass sie vom Nutzen roter Fahrbahnbeläge auf Radwegen überzeugt ist und diesen Ansatz „so weit wie möglich“ umsetzen und allgemein einführen möchte. Die DP-Ministerin bezieht sich auf eine repräsentative Umfrage des Mobilitätsministeriums aus dem Jahr 2023, wonach 71 % der Autofahrer/innen und 80 % der Radfahrer/innen eine solche Maßnahme befürworteten, da sie der Meinung waren, dass eine auffällige visuelle Kennzeichnung, wie sie in den Niederlanden verwendet wird, dazu beitragen würde, die Fahrradinfrastruktur besser zu erkennen und zu respektieren.
Die Regierung hat in den Gemeinden Esch/Alzette und Hesperingen (Howald) längere, durchgehende Abschnitte von rot markierten Radwegen eingerichtet, während in Luxemburg-Stadt rote Markierungen nur an besonders gefährlichen Stellen benutzt werden.
Wie steht die Stadt Luxemburg zu den Aussagen der Ministerin bezüglich der „möglichst weitgehenden“ Verwendung eines roten Belags auf Radwegen?
- Teilt die Stadt die Ansicht, dass diese Maßnahme zu einer Verbesserung der Sicherheit beiträgt, insbesondere an gefährlichen Kreuzungen, aber auch entlang von Radwegen, die (ohne Abtrennung) parallel zu Straßen verlaufen?
- Wurde bereits eine Analyse zur Umsetzung dieser Art von Markierungen auf dem Stadtgebiet durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie sieht der voraussichtliche Zeitplan aus? Welche konkreten Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant?
Hier sind einige Beispiele für Stellen, die uns für Radfahrer/innen sehr gefährlich erscheinen und an denen dringend eine rote Markierung angebracht werden sollte:
- Einbahnstraßen, die für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet sind (z. B. Côte d’Eich im Stadtzentrum, Rue de la Fonderie und Rue Adolphe Fischer)
- die gesamte Avenue de la Gare, insbesondere im Bereich der Bushaltestelle (Richtung Hauptbahnhof) und an der Kreuzung mit der Rue Bourbon
- Boulevard Roosevelt (insbesondere in der Nähe der britischen Botschaft)
- Avenue de la Liberté (insbesondere an den Kreuzungen mit der Rue Dicks und der Rue de la Grève sowie an der Place de Paris)
- Rue de Bonnevoie (ab der Rocade / den Rotunden) und Rue du Laboratoire (entlang des Verwaltungsgebäudes „Rocade“ der Stadt Luxemburg)
- Avenue Marie-Thérèse: auf dem Abschnitt zwischen der Kreuzung mit dem Boulevard Prince Henri und der Kreuzung mit dem Boulevard Royal (Place de Bruxelles, wo sich ein sehr schwerer Unfall ereignet hat)
- Boulevard Patton
- Rue des Aubépines
- Boulevard Pierre Dupong
- Route d’Esch (ab der „Porte de Hollerich“, insbesondere entlang des „Gaasperecherbierg“)
Ich könnte die Liste der besonders gefährlichen Stellen auf dem Stadtgebiet noch fortsetzen. Wie ich bereits vorgeschlagen hatte, müssten die Markierungen nicht rot sein, sondern können auch grün (wie in Frankreich) oder blau sein.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um mich über den Fortschritt des integrierten Konzepts für sanfte Mobilität zu informieren, mit dem das Büro Gehl beauftragt wurde. Das betreffende Konzept war ursprünglich für Ende Juni 2025 vorgesehen, wurde aber noch immer nicht veröffentlicht. Ist die Ausarbeitung dieses Konzepts abgeschlossen? Wann wird es veröffentlicht? Wird es vollständig verfügbar gemacht und veröffentlicht, wie es der Mobilitätsschöffe mehrfach versprochen hat?
Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt
Seit vielen Jahren verfolgt die Stadt Luxemburg die Politik, rote Markierungen nur an besonders gefährlichen Stellen anzubringen. Und daran halten wir fest. Der erste Grund dafür ist, dass wir die Farbe Rot nicht banalisieren wollen, denn die Autofahrer/innen wissen, dass sie an rot markierten Stellen besonders aufmerksam sein müssen. Ein zweiter Grund ist, dass wir die städtische Umgebung berücksichtigen wollen: Die Farbe Rot eignet sich besser außerhalb von Ortschaften als innerhalb, insbesondere in Zonen mit historischen Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen oder in geschützten Sektoren liegen.
Die Tatsache, dass wir die Farbe Rot weiterhin nur an besonders gefährlichen Stellen verwenden, schließt jedoch die Verwendung anderer Farben nicht aus. So hat der Schöffenrat beschlossen, neue Radwege blau zu markieren – wie in Kopenhagen, wo das Planungsbüro Gehl seinen Sitz hat –, um sie sowohl für den Auto- als auch den Fußverkehr besser sichtbar zu machen. Die blauen Markierungen werden für neu angelegte Radwege verwendet, aber auch auf der bestehenden Route in der Avenue de la Gare, wo ein hohes Konfliktpotenzial zwischen Rad- und Fußverkehr besteht.
Rat Benoy nannte mehrere andere Stellen in der Stadt, an denen seiner Meinung nach rote Markierungen erforderlich wären. In Einbahnstraßen, die für Radfahrer/innen im Gegenverkehr geöffnet sind, sind keine farbigen Markierungen möglich, da es sich dabei um eine „gemischte“ Situation handelt und die ministeriellen Richtlinien für die Beschilderungen und Markierungen strikt eingehalten werden. In der Rue de Bonnevoie und am Boulevard Patton gibt es separate Radwege, sodass keine gefährliche Situation besteht, die eine farbige Markierung rechtfertigen würde. In der Rue des Aubépines, der Route d’Esch und am Boulevard Pierre Dupong befinden sich lediglich Angebotsstreifen, die nicht rot markiert werden können, da auch der Autoverkehr den betreffenden Teil der Fahrbahn nutzen kann und Markierungen in dem Fall nur Verwirrung stiften würden. Dagegen wurden im Jahr 2023 auf dem Abschnitt der Avenue Marie-Thérèse zwischen dem Boulevard Prince Henri und der Place de Bruxelles rote Markierungen angebracht, um Autofahrer/innen, die die Spur wechseln, auf die Anwesenheit von Fahrrädern aufmerksam zu machen.
Was das Konzept für sanfte Mobilität betrifft, so handelt es sich zum einen um den in Ausarbeitung befindlichen Bericht und zum anderen um konkrete Maßnahmen, die dem Schöffenrat vorgelegt wurden und die wir im Januar 2026 der Mobilitätskommission vorstellen werden. Dazu gehören Verbesserungen für eine Reihe von Orten, die Rat Benoy in seiner Frage erwähnt hat. Der Service Circulation arbeitet bereits in Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen kommunalen Dienststellen an einem Zeitplan für die rasche Umsetzung verschiedener Maßnahmen im Laufe des Jahres 2026.
Ich möchte betonen, dass uns die Sicherheit sehr am Herzen liegt und dass es keineswegs gefährlich ist, in der Stadt Luxemburg Fahrrad zu fahren. Zwar sind Verbesserungen erforderlich, doch immer mehr Menschen benutzen das Fahrrad. In den vergangenen 18 Monaten gab es keinen tödlichen Unfall zu beklagen, und ich hoffe, dass dies noch viele Jahre so bleiben wird. Wir werden in den kommenden Monaten und Jahren weiter an der Verbesserung der Fahrradinfrastruktur arbeiten.
Rat François BENOY: Ich danke dem Schöffenrat für die angekündigten Verbesserungen. Allerdings hat Schöffe Goldschmidt meine Frage zum Konzept für sanfte Mobilität, das vom Büro Gehl ausgearbeitet wird, nicht beantwortet. Wird dieses Konzept vollständig veröffentlicht werden, wie es bei der Studie für das Stadtviertel Kirchberg der Fall war?
Bürgermeisterin Lydie POLFER: Sobald das Konzept fertiggestellt ist und im Schöffenrat diskutiert wurde, werden wir dem Gemeinderat unsere Schlussfolgerungen mitteilen. Es wird noch ausreichend Gelegenheiten geben, darüber zu diskutieren.
Neue Software für die Verwaltung des Programms „Sport für alle“
Frage von Marie-Marthe Muller
„Sport für alle“ (Sports pour tous) ist ein großartiges Programm, das die Stadt Luxemburg ihren Bürgerinnen und Bürgern und sogar Menschen aus anderen Gemeinden anbietet. Seit etwa zehn Jahren verzeichnet die Stadt ein starkes Bevölkerungswachstum, sodass die Zahl der Personen, die sich für die mehr als 200 Kurse anmelden möchten, kontinuierlich steigt. Probleme treten beim Anmeldesystem auf. Die dafür verwendete Software scheint veraltet zu sein, da das Personal, das ansonsten hervorragende Arbeit leistet, nicht mehr in der Lage ist, innerhalb einer angemessenen Frist Informationen über die Anmeldungen und zur Zahlung der Anmeldegebühren bereitzustellen. Die Kursleiter/innen, die angemeldeten Personen und diejenigen, die sich noch anmelden wollten, wussten Ende Oktober nicht, wie viele Personen tatsächlich angemeldet und zur Teilnahme an den jeweiligen Kursen berechtigt waren. Es ist jedoch wichtig, die endgültige Anzahl der Anmeldungen zu kennen, nicht nur wegen der aus Sicherheitsgründen begrenzten Kapazität der Sportanlagen, sondern auch wegen der Tatsache, dass die Teilnehmerzahl für bestimmte Kurse, z. B. „Aquagym“, begrenzt ist. Diese Situation hat bei vielen Personen zu einer gewissen Unzufriedenheit geführt, zumal sie die Anmeldegebühren für die gesamte Saison bezahlt hatten.
Da die betreffenden Aktivitäten eine äußerst wichtige Rolle für das Zusammenleben in unserer Stadt spielen und es wichtig ist, die Gesundheit der gesamten Bevölkerung zu fördern, einschließlich der älteren und gebrechlichen Menschen, haben wir folgende Fragen:
- Ist dem Schöffenrat bekannt, dass die für „Sport für alle“ zuständige Abteilung des Service Sports mit IT-Problemen zu kämpfen hat?
- Beabsichtigt die Stadt Luxemburg, eine neue Software einzusetzen, um die betroffenen Personen schneller über ihre Anmeldung zu informieren?
- Wie sehen die aktuellen Prozeduren für die Anmeldung zu den Kursen und die Zahlung der Anmeldegebühren aus?
- Wie und von wem wird die Kontrolle der Anmeldungen zu den verschiedenen Kursen durchgeführt?
Antwort von Schöffin Simone Beissel
Das Programm „Sport für alle“ erfreut sich wachsender Beliebtheit. Wir bieten mehr als 160 Kurse (in Sporthallen und im Freien) an. In Luxemburg-Stadt gibt es mehr als 190 Sportvereine. Die Infrastrukturen sind täglich von 6 bis 23 Uhr zu 98 % ausgebucht. Für den Service Sports wird es immer schwieriger, allen Anmeldungen stattzugeben.
Im Jahr 2023 schlug der Service Sports eine Abänderung des Gebührenverordnung in Bezug auf die Anmeldegebühren vor. Die Umsetzung erforderte eine Reihe von Anpassungen auf administrativer Ebene und bei der verwendeten Software. Eine Firma, mit der die Stadt seit vielen Jahren zusammenarbeitet, hat die notwendigen Änderungen vorgenommen, und die neuen Tarife gelten seit diesem Jahr. Wie jedes Jahr haben die Kurse am 1. Oktober begonnen. Bereits in der darauffolgenden Woche wurde mir mitgeteilt, dass die Einführung der neuen Software und die erforderlichen administrativen Anpassungen zu Verzögerungen geführt hatten, unter anderem beim Versand der Rechnungen. Nach einer Intervention des Innenministeriums werden die Rechnungen heute nicht mehr – wie es seit Jahrzehnten gehandhabt worden war – vom Service Sports verschickt, sondern von der Recette communale, die ohnehin schon viel Arbeit hat. Die Tausenden von Rechnungen, die im Rahmen des Programms „Sport für alle“ verschickt werden, stellen eine nicht unerhebliche zusätzliche Belastung dar.
Grundsätzlich sind Anmeldungen nun nur noch über die Website der Stadt oder über myguichet.lu möglich, außer für ältere Menschen, die sich weiterhin mit einem Papierformular anmelden können. Die Anmeldungen erfolgen in der folgenden Reihenfolge: ab dem 8. September für in der Stadt Luxemburg lebende Menschen, ab dem 17. September für Einwohner/innen der umliegenden Gemeinden und ab dem 24. September für alle anderen Personen.
Die eingegangenen Anmeldungen werden strikt nach Datum und Uhrzeit des Eingangs bearbeitet, unabhängig davon, ob die betreffende Person bereits für einen Kurs angemeldet war oder nicht und unabhängig vom Gesundheitszustand der betreffenden Person. Wenn ein Platz verfügbar ist, die Formulare ordnungsgemäß ausgefüllt sind und die angegebenen Informationen korrekt sind, erhält die antragstellende Person eine positive Antwort.
Im Gegensatz zu den allgemeinen Kursen (insbesondere den „Aquagym“-Kursen) sind in den speziellen Kursen für Menschen mit Gesundheitsproblemen in der Regel noch Plätze frei. Die Kursleiter/innen überprüfen die Anmeldelisten vor Kursbeginn. Wenn in einem Kurs ein Platz frei wird, wird die nächste Person auf der Liste per E-Mail (bzw. per Post, wenn es sich um ältere Menschen handelt) benachrichtigt.
Die Kontrolle erfolgt also auf mehreren Ebenen: durch den Service Sports, durch die Recette communale und durch die Trainer/innen der betreffenden Kurse.
Die Nachfrage war dieses Jahr so groß, dass viele Interessierte leider keinen Platz in den gewünschten Kursen bekommen haben. Sie wurden auf die Warteliste gesetzt. Wir verbessern ständig die Sportanlagen der Stadt und planen den Bau neuer Sporthallen und Schwimmbäder. Wir tun unser Bestes, um den Menschen ein optimales Kursangebot für ihre Gesundheit zu bieten.
Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (<em>loi communale</em>) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.
Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.