In nichtöffentlicher Sitzung

1. Beratende Kommissionen: Ersetzung von Mitgliedern

2. Fondation J.-P. Pescatore: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

3. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung

In öffentlicher Sitzung

4. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats

5. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung

6. Verträge – Billigung

7. Kostenvoranschläge – Billigung

  • Detaillierter endgültiger Entwurf für die Arbeiten zum Ersatz des Naturrasen durch Kunstrasen in der Sportanlage Boy Konen in Luxemburg-Zessingen
  • Berichtigter Kostenvoranschlag für das Projekt zum Bau eines Heims für die Pfadfindergruppe Telstar in 66, Rue de la Montagne, Hamm

8. Städtebau:

  • Punktuelle Änderung des grafischen Teils des PAG in Bezug auf die Grundstücke, die unter den PAP NQ „Lycée Kuebebierg [KI-19]“ fallen - Befassung
  • Punktuelle Änderung am schriftlichen und grafischen Teil des PAP QE „Kirchberg Grünewald Sud [KIR-gs]“ (Pojekt „Kronos“) – Abstimmung
  • Punktuelle Änderung des grafischen Teils des PAG in Bezug auf die Grundstücke, die unter den PAP NQ „Grünewald Ouest“ in Luxemburg-Weimershof fallen - Abstimmung
  • Punktuelle Änderung des grafischen Teils (Lageplan) des PAP QE in Bezug auf die Grundstücke, die unter den PAP NQ „Grünewald Ouest“ in Luxemburg-Weimershof fallen - Abstimmung
  • PAP NQ „Grünewald Ouest“ in Luxemburg-Weimershof - Abstimmung
  • Punktuelle Änderung des grafischen Teils des PAG in Bezug auf die Grundstücke, die im Kataster unter den Nummern 444/2381, 444/2396 und 443/2131 der Sektion EA von Beggen eingetragen sind und sich bei der Rue de Marville in Luxemburg-Beggen befinden – Abstimmung
  • Punktuelle Änderung des grafischen Teils (Lageplan) des PAP QE in Bezug auf die Grundstücke, die im Kataster unter den Nummern 444/2381, 444/2396 und 443/2131 der Sektion EA von Beggen eingetragen sind und sich bei der Rue de Marville in Luxemburg-Beggen befinden – Abstimmung
  • Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung

9. Verabschiedung eines neuen Kapitels „G-6: Stade de Luxembourg“ des Abschnitts „G: Sports, tourisme et loisirs" sowie eines neuen Kapitels „A-1: Tarifs de personnel“ des Abschnitts „A: Administration“ in der Gebührenverordnung (règlement-taxe) – Beschlussfassung

10. Anpassung der geänderten Verordnung vom 5. Mai 2014 über die Abfallverwaltung (Règlement concernant la gestion des déchets) sowie des Kapitels „F-4: Déchets“ des Abschnitts „F: Environnement et sûreté“ der Gebührenverordnung (règlement-taxe) – Beschlussfassung

11. Umweltbericht 2024 und Umweltaktionsplan – Vorstellung

12. Gewährung von Zuschüssen – Beschlussfassung

13. Office social: Bestellung eines Erbpachtrechts zugunsten des Fonds du Logement – Stellungnahme

14. Fondation J. - P. Pescatore: Schaffung einer Stelle – Stellungnahme

15. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung

16. Entlastung von Rechnungen –- Beschlussnahme

17. Umwandlung/Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung

Live-Übertragung der Sitzungen

Schauen Sie das Video dieser Sitzung an.

Analytischer Bericht

Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.

Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.

Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Die bei dieser Sitzung gestellten Fragen werden zeitnah bereitgestellt.

Plakatierung von Kultur- und Vereinsveranstaltungen in der Stadt Luxemburg

Frage von Rat François Benoy

Als Antwort auf meine Frage an den Schöffenrat bezüglich der Litfaßsäulen der Stadt Luxemburg hatten Sie mir am 6. Mai 2024 im Gemeinderat mitgeteilt, dass „unser Service Communication et relations publiques derzeit gemeinsam mit dem Service TIC ein Pilotprojekt ausarbeitet. Wir befinden uns auf dem Weg einer zunehmenden Digitalisierung. In diesem Sinne möchten wir die ‚Reider‘ in den verschiedenen Stadtvierteln neu gestalten, was es uns zudem ermöglichen wird, kulturelle Veranstaltungen der Vereine auf elektronischem Wege anzukündigen. Dieses Pilotprojekt wird zunächst in zwei großen Stadtvierteln durchgeführt.

  • Wie ist der konkrete Stand der Umsetzung des angekündigten Pilotprojekts zur Digitalisierung der „Reider“ und zur elektronischen Bekanntgabe kultureller Veranstaltungen?
  • Liegt nun ein Zeitplan für die Umsetzung vor? Für wann ist der tatsächliche Start des Projekts vorgesehen?
  • In welchen Stadtvierteln wird das Pilotprojekt umgesetzt? Nach welchen Kriterien wurden diese Viertel ausgewählt?
  • Wie ist die Zusammenarbeit mit den Kulturvereinigungen und lokalen Vereinen vorgesehen, insbesondere hinsichtlich des Zugangs, der Verwaltung und der Verbreitung kultureller Inhalte?

In der Vergangenheit waren die Litfaßsäulen fester Bestandteil des Stadtbilds von Luxemburg-Stadt. Über ihre informative Funktion hinaus stellten sie ein kulturelles und ästhetisches Element des öffentlichen Raums dar und trugen zu einer Art urbanistischer Inszenierung des kulturellen und Vereinslebens bei. Wie es in vielen europäischen Städten, insbesondere in Paris oder in der Schweiz, nach wie vor der Fall ist, trugen diese physischen Träger zur Sichtbarkeit von Bildern im öffentlichen Raum und zu ihrer sozialen Rolle als Mittel der Debatte, der Begegnung und des kollektiven Ausdrucks bei. Das schrittweise Verschwinden dieser analogen Plakatformen zugunsten ausschließlich digitaler Medien könnte einen symbolischen und kulturellen Verlust mit sich bringen, den elektronische Bildschirme nicht vollständig ausgleichen können.

  • Wie bewertet der Schöffenrat den kulturellen, ästhetischen und symbolischen Verlust, der mit dem Verschwinden der Litfaßsäulen im städtischen öffentlichen Raum verbunden ist?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um diese kulturelle und künstlerische Dimension der öffentlichen Plakatierung in der Stadt Luxemburg zu bewahren oder wiederherzustellen?

Bürgermeisterin Lydie POLFER:

Im Jahr 2024 wurde in Zusammenarbeit mit Post Luxemburg ein Pilotprojekt durchgeführt mit dem vorrangigen Ziel, den Vereinigungen aus den verschiedenen Stadtvierteln mehr Sichtbarkeit zu verleihen. Die Anzeigetafeln wurden gekauft und das Pilotprojekt wurde in den Vierteln Bonneweg, Limpertsberg und Gasperich sowie auf dem Knuedler (vor und im Bierger-Center) durchgeführt. Leider stellte sich jedoch heraus, dass das nicht gut funktionierte, sodass der Vertrag aufgelöst wurde. Post Luxemburg hatte dabei mit einem Subunternehmer gearbeitet.

Wir arbeiten nun mit einer anderen Gesellschaft zusammen, nämlich der Agentur Apart, die auch die „City-App“ betreut. Wir gehen davon aus, dass das Projekt im Oktober 2026 funktionieren wird.

Die „e-Reider“ sollen interessante Informationen liefern über das Leben im Stadtviertel, z. B. über Events, Busverbindungen und Baustellen. Die Informationen dürfen keinen kommerziellen Charakter haben.

Bei den Litfaßsäulen – von denen es nicht sehr viele gab – bestand das Problem darin, dass die Informationen kommerziellen Charakter hatten. Die Preise waren hoch, mit dem Ergebnis, dass vor allem Werbung von Akteuren aus dem Ausland auf den Säulen zu finden war. Heute richten sich die Werbeflächen von JCDecaux an den Bushäuschen an diese Klientel.

Wie gesagt hoffen wir, dass das System ab Oktober funktionieren wird, damit die Bürgerinnen und Bürger sich noch besser darüber informieren können, was in ihrem Stadtviertel läuft.

Digitale Souveränität und Resilienz der Stadt Luxemburg

Frage von Rat François Benoy

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche europäische Städte und öffentliche Verwaltungen eingehende Überlegungen zu ihrer Abhängigkeit von digitalen Lösungen angestellt, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die außereuropäischen, insbesondere US-amerikanischen Rechtsordnungen unterliegen. Diese Überlegungen haben in mehreren Fällen zu Strategien geführt, die auf die Stärkung der digitalen Souveränität, des Datenschutzes und der institutionellen Resilienz abzielen. So haben beispielsweise Städte wie München, Berlin, Barcelona, Amsterdam oder Kopenhagen in unterschiedlichem Maße Maßnahmen ergriffen, um ihre Abhängigkeit von Softwarelösungen und Cloud-Infrastrukturen amerikanischer Anbieter zu verringern, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des europäischen Rechts, die strategische Kontrolle und die Kontinuität des öffentlichen Dienstes.

Diese Problematik ist in einem gut dokumentierten rechtlichen und geopolitischen Kontext zu sehen. Seit der Verabschiedung des US CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) im Jahr 2018 können die US-Behörden Zugang zu Daten verlangen, die sich im Besitz von Unternehmen befinden, die der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten unterliegen – auch dann, wenn diese Daten physisch auf dem Gebiet der Europäischen Union gespeichert sind. Dieser Mechanismus steht in direktem Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere in Bezug auf Transparenz, die Rechte der betroffenen Personen, wirksame Rechtsbehelfe und die Wahrung der europäischen Rechtshoheit.

Vor dem Hintergrund eines internationalen Umfelds, das von zunehmenden geopolitischen Spannungen, Handelskonflikten und einer Infragestellung bestimmter Gleichgewichte im Völkerrecht geprägt ist, weisen zudem mehrere Experten und Institutionen auf das Risiko hin, dass der Zugang zu Daten, Software oder digitaler Infrastruktur zu einem strategischen Druckmittel werden könnte. Diese Frage betrifft insbesondere öffentliche Verwaltungen, deren reibungsloser Betrieb zunehmend auf unverzichtbaren digitalen Instrumenten beruht (Verwaltungsmanagement, Kommunikation, Dienstleistungen für die Bevölkerung, sensible Daten).

  • Welche wichtigen Softwareprogramme, Cloud-Dienste und digitalen Infrastrukturen nutzt die Stadt Luxemburg derzeit, um den Betrieb ihrer Verwaltung und ihrer Dienststellen sicherzustellen, und inwieweit sind diese von Anbietern abhängig, die der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten unterliegen (beispielsweise Lösungen wie Microsoft 365, Azure, Entra ID oder gleichwertige Dienste)?
  • Kann der Schöffenrat die Gesamtkosten der derzeit von der Stadt Luxemburg genutzten Softwarelizenzen sowie deren Aufschlüsselung nach Anbietern angeben? Wurden diese Lizenzen im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Vergabeverfahrens erworben? Ist die Stadt an Verträge gebunden, die Mindestlaufzeiten, Klauseln zur automatischen Verlängerung oder andere Formen vertraglicher Verpflichtungen enthalten, die ihren Handlungsspielraum oder ihre digitale Souveränität einschränken könnten?
  • Kann der Schöffenrat darlegen, inwieweit die Daten der Stadt Luxemburg (Verwaltungsdaten, personenbezogene Daten, sensible Daten) sowie die für den autonomen Betrieb der Stadt erforderlichen Softwareprogramme vor Zugriffen geschützt sind, die durch ausländische Rechtsvorschriften auferlegt werden, insbesondere im Hinblick auf den bestehenden juristischen Konflikt zwischen dem RGPD und dem US CLOUD Act?
  • Wurde eine interne Analyse durchgeführt, um die kritischen digitalen Dienste der Stadt Luxemburg zu ermitteln, die im Falle einer teilweisen oder vollständigen Nichtverfügbarkeit bestimmter Netzwerke, Server oder externer Cloud-Dienste zumindest in minimalem Umfang weiter funktionieren müssen? Falls ja, wie lauten die wichtigsten Schlussfolgerungen?
  • Welche Maßnahmen hat die Stadt Luxemburg im Bereich der Datensicherung und -sicherheit (Backups) ergriffen, insbesondere hinsichtlich des Standorts, der Unabhängigkeit und der Möglichkeit einer schnellen Wiederherstellung im Falle einer Cyberkrise oder eines Ausfalls des Zugangs zu externen Diensten?
  • Hat der Schöffenrat alternative Lösungen, insbesondere europäische oder Open-Source-Lösungen, identifiziert oder geprüft, mit denen die Abhängigkeit der Stadt von Anbietern, die außereuropäischen Rechtsordnungen unterliegen, verringert werden kann? Welche davon wurden gegebenenfalls bereits umgesetzt oder werden derzeit geprüft?
  • Teilt der Schöffenrat die Einschätzung, dass digitale Souveränität, die Resilienz öffentlicher Dienste und operative Autonomie zunehmend strategische Herausforderungen für die Gemeinden darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen und erhöhter Cyberrisiken?
  • Falls ja, welche Leitlinien oder Richtlinien plant der Schöffenrat kurz- und mittelfristig, um die digitale Unabhängigkeit und die autonome Funktionsfähigkeit der Stadt Luxemburg zu stärken? Falls nein, aus welchen Gründen hält er eine solche Strategie zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht notwendig oder nicht prioritär?

Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt

Es handelt sich um eine interessante, aber aus technischer Sicht auch sehr komplexe Frage. Die Stadt investiert jedes Jahr mehrere Millionen Euro in die Informatik, um sich in diesem Bereich gut aufzustellen und zu gewährleisten, dass ihre über 4000 Mitarbeitenden in ihrem Alltag gut arbeiten können und dass die erforderliche Sicherheit und Resilienz gewährleistet sind. 

Unser Service TIC beschäftigt bereits über 80 Personen, und der Schöffenrat hat der Einstellung von zusätzlichem Personal zugestimmt, um sich in den angesprochenen Bereichen noch besser aufzustellen. Es geht dabei nicht nur um die USA, sondern auch um Sicherheitsrisiken durch Personen mit schlechten Absichten.

Rat Benoy hat den „Cloud Act“ von 2018 erwähnt. Den USA geht es darum, Zugang zu allen Daten zu haben, die über die Server amerikanischer Firmen laufen, unabhängig davon, in welchem Land diese installiert sind. Europa ist darüber weniger erfreut, und es gibt zwei Urteile („Schrems 1“ und „Schrems 2“) des Europäischen Gerichtshofs, die festhalten, dass das nicht geht. Deshalb sind wir heute einen großen Schritt weiter. Wir haben nun das „Data Privacy Framework“ – was zwar nicht unbedingt bedeutet, dass weniger Daten in die USA oder anderswohin fließen, doch es wird ständig darauf geachtet, dass so wenige Daten wir möglich nicht datenschutzkonform übermittelt werden. Das Ziel der Anfragen zum Datenzugang besteht in der Kriminalitätsbekämpfung (Betrug, Cyberkriminalität, usw.) und der Terrorabwehr. Natürlich gehen die Anfragen aber zu weit. Es wird geschätzt, dass wir pro Jahr zwischen 40 000 und 50 000 automatisierte Anfragen erhalten.

Mit Ausnahme von Teams und Sharepoint werden alle von der Stadt Luxemburg benutzten Anwendungen intern entwickelt oder stammen von europäischen Firmen und die entsprechenden Daten werden auf lokalen Servern der Gemeinde gespeichert, so dass über diesen Weg keine Daten in Richtung USA fließen können. Outlook z. B. befindet sich nicht in der Cloud, sondern auf unseren eigenen Servern. Unsere internen Anwendungen betreffen z. B. den Bereich „Etat civil“, das Personalmanagement und die Buchhaltung.

Was Teams und Sharepoint betrifft, bestehen für unserer Mitarbeitenden Richtlinien über den Umgang mit dieser Software, insbesondere, welche Dateien darüber geteilt werden dürfen. Es ist nur schwer festzustellen, wie weit die diesbezügliche Umrahmung reicht.

Aus Sicherheitsgründen ist im Budget nicht jede einzelne Softwarelizenz einzeln aufgelistet.

Es wurde ein externes Assessment durchgeführt, um die Resilienz der Stadt Luxemburg im Informatikbereich zu überprüfen. Die dabei untersuchten Bereiche umfassten beispielsweise auch die Zugangskontrolle zu den kommunalen Gebäuden.

Es wurde angesprochen, dass andere Länder versuchen, ausschließlich auf europäische Lösungen zu setzen. Es gibt Bereiche, in denen dies nicht möglich ist. In diesen Bereichen müssen wir eben auf eine möglichst gute Absicherung setzen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die meiste Hardware und die meisten Chips entweder aus den USA oder aus China stammen. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, denn man kann nicht mit Sicherheit sagen, dass die Gesetze von allen eingehalten werden und es keine Datenlecks gibt.

Ich kann Ihnen jedenfalls versichern, dass die Stadt Luxemburg alles tut, um so resilient und so sicher wie möglich zu sein, und auch dafür erforderliche Ausgaben nicht scheut.

„Fête des voisins 2026“

Frage von Rätin Christa Brömmel

Ein kürzlich erschienenes Rundschreiben des Familienministeriums befasst sich mit dem Nachbarschaftsfest. Für das Jahr 2026 ist dieses für den 22. Mai angekündigt. Das Ministerium teilt zudem mit, dass die Teilnahme künftig kostenlos sein wird und dass die Vereinigung ASTI angesichts der Auflösung der Vereinigung ALPS nun für die Koordination zuständig ist.

Die Stadt Luxemburg setzt sich seit vielen Jahren für das Zusammenleben in der Nachbarschaft ein und beteiligt sich an der Initiative „Fête des voisins“. Allerdings stellt sie den Bürgerinnen und Bürgern die Bänke und Tische nur für das „offizielle“ Nachbarschaftsfest (also an dem oben genannten Datum) zur Verfügung. Daher müssen Nachbarschaften, die aus verschiedenen Gründen das Fest nicht am 22. Mai (sowie am 23. und 24. Mai) veranstalten möchten, dieses Material mieten, was mit Kosten verbunden ist. Zu diesen Gründen zählen unter anderem die unbeständigen Wetterbedingungen im Frühling (Kälte, Regen) oder der Beginn bzw. das Ende der Schulferien (viele Menschen sind bereits weg oder noch nicht zurückgekehrt). Daher ziehen es manche Nachbarschaften vor, das Fest erst später im Sommer zu veranstalten.

  • Wird es Änderungen bei der Organisation des Nachbarschaftsfests geben, nachdem die Koordination nun von der ASTI übernommen wurde (für die Dienststellen der Stadt Luxemburg sowie für die Bürgerinnen und Bürger)?
  • Beabsichtigt der Schöffenrat, den Personen, die ihr Nachbarschaftsfest zu einem anderen Zeitpunkt vor den Sommerferien veranstalten möchten, Bänke und Tische zur Verfügung zu stellen?
  • Kann der Schöffenrat eine Bilanz der vergangenen Veranstaltungen ziehen und den Gemeinderat über die Entwicklung der Beteiligung informieren, insbesondere über die Anzahl der Feste nach Stadtvierteln sowie über die erteilten Genehmigungen für die Nutzung von Parks oder die Sperrung von Straßen für den Verkehr?
  • Welche Maßnahmen ergreift der Schöffenrat / die Stadt Luxemburg, um die Einwohner/innen zu umweltbewusstem Verhalten (z. B. Abfallvermeidung/Recycling) zu motivieren? Wäre es denkbar, in Absprache mit der Umweltkommission und der Kommission für interkulturelles Zusammenleben einen Preis ins Leben zu rufen, um Nachbarschaften auszuzeichnen, die sich zur Einhaltung ökologischer Kriterien verpflichten?

Antwort von Schöffin Corinne Cahen

Ich danke Rätin Brömmel für die Werbung, die sie mit dieser Frage für das Nachbarschaftsfest macht. Dieses Fest spielt eine wichtige Rolle, genauso wie die „Tiers-lieux“, die ebenfalls dafür sorgen, dass die in einem Viertel lebenden Menschen sich begegnen und kennenlernen. Die Stadt unterstützt dieses Fest weiterhin und wirbt auch dafür. Unser Service IBS stellt den Einwohnerinnen und Einwohnern Material dafür zur Verfügung (Einladungskarten, Gadgets, Banner usw.). Die Tische und Bänke werden nur an dem Wochenende, an dem das Fest stattfindet, zur Verfügung gestellt. 

Der Service IBS zieht jedes Jahr eine Bilanz. Im Jahr 2025 wurden 36 Feste in 18 Vierteln organisiert, wobei die meisten (9) in Bonneweg stattfanden. Im Jahr 2024 waren es 70 Feste in 21 Vierteln, und auch in dem Jahr hatte Bonneweg mit zehn Veranstaltungen die Nase vorn. Es gibt also noch Luft nach oben. Rätin Brömmel hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass das Fest am ersten Wochenende der Pfingstferien stattfindet und viele Menschen zu der Zeit in den Urlaub fahren. Viele Expats sind ohnehin öfters am Wochenende nicht in Luxemburg.

Die Stadt Luxemburg unterstützt jedenfalls alle Initiativen, die „bottom-up“ von den Einwohnerinnen und Einwohnern kommen. Ich erinnere dabei z. B. an die „Initiative Cents“, die so viele Begegnungen organisiert, dass in Cents praktisch jeden Tag eine Art Nachbarschaftsfest stattfindet. Das Angebot reicht dort von Walking, Yoga, Sprachkursen bis hin zu geselligem Beisammensein mit Essen und Trinken.

Was die Umweltmaßnahmen betrifft, stellt die Stadt Luxemburg ihre Expertise zur Verfügung, vom Service Hygiène über den Service Evénements, fêtes et marchés bis hin zum Umweltdelegierten. Letzterer hat Info-Blätter mit Empfehlungen ausgearbeitet, wie die Feste umweltfreundlich veranstaltet werden können.

Die Banner sind wiederverwertbar und werden nach dem Nachbarschaftsfest wieder eingesammelt. Der Service Hygiène reinigt sie, damit sie im folgenden Jahr wieder eingesetzt werden können.

Die Organisation eines Wettbewerbs ist eine interessante Idee. Derzeit ist es unser Ziel, dass die Bürger/innen die Empfehlungen des nationalen Labels „Green Events“ umsetzen. Der Umweltdelegierte stellt derzeit Überlegungen an im Hinblick auf eine weitere Sensibilisierung der Organisatoren, wobei auch ein Wettbewerb in Betracht gezogen werden könnte.

Auf der Website der Stadt Luxemburg sind eine Reihe von Faltblättern zu finden mit praktischen Informationen für die Organisation von Festen (wiederverwertbare Becher, Nutzung des Fahrrads oder des öffentlichen Transports, Leitungswasser statt Wasser aus Flaschen usw.).

Kontrolle von (gesundheitsgefährdenden) Wohnungen

Frage von Rätin Christa Brömmel

In der Antwort auf die parlamentarische Anfrage Nr. 3342 wird auf eine Studie des Observatoire de l’habitat verwiesen, wonach in der Stadt Luxemburg mehr als 400 Adressen identifiziert wurden, die „verschiedene Wohnformen kombinieren“. In den untersuchten Stadtvierteln wurden insgesamt 41 Adressen von Cafés ermittelt, wobei 29 Adressen als „café/immeuble locatif“ katalogisiert wurden, die „eher nach dem Prinzip eines in Wohnungen unterteilten Gebäudes funktionieren“. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine vollständige Bestandsaufnahme handelt.

Gemäß dem Gesetz vom 20. Dezember 2019 sind zur Vermietung angebotene Zimmer bei der Gemeinde anzumelden, und diese ist verpflichtet, die Kriterien hinsichtlich Gesundheit, Hygiene, Sicherheit und Bewohnbarkeit durchzusetzen.

  • Wie hoch schätzt die Stadt Luxemburg die Anzahl der auf ihrem Gebiet zur Vermietung angebotenen Zimmer ein?
  • Wie viele Meldungen über zur Vermietung angebotene Zimmer hat die Stadt Luxemburg in den Jahren 2023, 2024 und 2025 entgegengenommen?
  • Über welche Informationen verfügt die Stadt hinsichtlich der Konformität dieser Wohnungen mit den Bestimmungen des Gesetzes von 2019?
  • Wie viele dieser Unterkünfte wurden in den vergangenen drei Jahren kontrolliert? Welche Feststellungen gab es dabei?
  • Teilt der Schöffenrat die Auffassung, dass die Kenntnis der Wohnformen eine wichtige Voraussetzung für die Überprüfung der Wohnqualität ist? Was unternimmt er, um sich einen besseren Überblick über die Verteilung der verschiedenen Wohnformen in der Stadt zu verschaffen?
  • Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Mieter/innen und Untermieter/innen über ihre Rechte zu informieren und sie diesbezüglich zu unterstützen?

Antwort von Schöffin Corinne Cahen 

Die Schlussfolgerung von Rätin Brömmel ist richtig. Es stimmt, dass es manchmal schwierig ist, weil die Menschen auf ihre Wohnung angewiesen sind. Im Dezember 2025 habe ich Rätin Miltgen auf eine ähnliche Frage geantwortet, die spezifisch die „chambres meublées“ („Cafészëmmeren“) betraf.

Wir schätzen, dass es auf dem Stadtgebiet 443 Wohnungen gibt, die als Zimmer vermietet werden. Diese Schätzung beruht auf den offiziellen Meldungen der Eigentümer/innen bzw. Betreiber/innen – dass es dabei einen Unterschied gibt, vereinfacht die Sache nicht. Oft findet nämlich eine Untervermietung statt, z. B. wenn die Eigentümerin eine Brauerei ist, wie es bei den Zimmern über Gaststätten („Cafészëmmeren“) der Fall ist. Die Stadt Luxemburg steht in Kontakt mit den großen Brauereien, und es werden große Anstrengungen unternommen, um diese Zimmer zu renovieren und zu verbessern.

In den Jahren 2023 bis 2025 wurden 59 Gebäude gemeldet, von denen 35 kontrolliert wurden. Die Stadt erhielt Beschwerden für 77 Gebäude, von denen 27 kontrolliert wurden.

Zu den Mängeln, die im Rahmen dieser Kontrollen festgestellt werden, zählen fehlende Genehmigungen, eine unzureichende Wohnfläche, das Fehlen einer Küchenzeile bzw. der fehlende Zugang zu einer Küche, die Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften (Rauchmelder, Feuerlöscher, zweiter Fluchtweg usw.), das Fehlen eines Raums zum Wäschetrocknen sowie nicht konforme elektrische Einrichtungen. Werden solche Mängel festgestellt, erhalten die Eigentümer/innen bzw. Betreiber/innen einen Brief der Gemeinde, dass sie diese Mängel beheben müssen.

Bei den Kontrollen wird u. a. überprüft, um welche Art von Wohnung es sich handelt (z. B. „Airbnb“) und ob die genehmigten Pläne eingehalten wurden. Die Polizei und der CGDIS sind im Prinzip nicht bei den Kontrollen dabei. Ich empfehle die rezente Fernseh-Dokumentation über den Service Logement, die einen guten Einblick in dessen Arbeit gewährt. Das Ziel ist dabei stets, dass die Menschen unter würdigen Umständen in den jeweiligen Wohnungen leben können.

Angriff auf eine 14-jährige Person

Frage von Rat Tom Weidig

In der Zeitung „L’Essentiel“ war heute Morgen zu lesen, dass am 19. März in Bonneweg eine 14-jährige Person in Bonneweg von einer Gruppe Jugendlicher überfallen wurde.

  • Was weiß der Schöffenrat über diesen Vorfall und die Angeklagten?
  • Sind ihm weitere Fälle dieser Art bekannt?
  • Welche Maßnahmen trifft die Stadt Luxemburg gegen Angriffe auf Jugendliche?
  • Was rät die Bürgermeisterin Eltern von Jugendlichen, um diese vor Angriffen zu schützen?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Ich war doch erstaunt, als ich diese Frage heute Morgen erhielt, denn als gewählter Volksvertreter müsste Rat Weidig eigentlich wissen, dass weder die Bürgermeisterin noch die Stadt Luxemburg Zugang zu den gefragten Informationen haben. Die Stadt Luxemburg ist weder Kriminalpolizei noch Polizei oder Gericht.

Ich verfüge lediglich über die Informationen, die heute Morgen von der Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung veröffentlicht wurden: dass es am 19. März im Park Kaltreis zu dieser Tat gekommen ist, dass es sich beim Opfer um eine 14-jährige Person handelt und bei den Tätern um 13- bis 17-Jährige, die anscheinend einer „bekannten Gruppe“ angehören. Die Staatsanwaltschaft sagt selbst, dass es sich um eine besonders schwerwiegende Tat handelt („que de tels agissements (…) constituent des faits d’une particulière gravité“), und dass die Täter sich dabei gefilmt haben: „Il ressort en outre de l’enquête que les faits ont été filmés par les auteurs eux-mêmes. Ces enregistrements, saisis dans le cadre des investigations, semblent avoir été réalisés dans une logique de mise en scène et de valorisation des actes commis, pouvant s’apparenter à une forme de ‘trophée’.“ Das Dossier wurde vom Polizeikommissariat Bonneweg gleich an die Kriminalpolizei übermittelt, die zwölf spezialisierte Ermittler/innen darauf angesetzt hat.

Es bleibt zu hoffen, dass rasch Klarheit geschaffen wird und die nach einem derart schwerwiegenden, gewalttätigen Angriff erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich heute Morgen auch von einer Einwohnerin auf Fälle von nächtlicher Ruhestörung im Kaltreis-Park hingewiesen wurde, und dass der Schöffenrat vorsieht, eine Sicherheitsfirma, die im Stadtpark in der Oberstadt tätig ist, damit zu beauftragen, auch im Kaltreis-Park Sicherheitspersonal einzusetzen.

Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (<em>loi communale</em>) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.

Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.