In nichtöffentlicher Sitzung

1. Sozialamt: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

2. Office social: Ersetzung eines Verwaltungsratsmitglieds

3. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung

In öffentlicher Sitzung

4. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats

5. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung

6. Verträge – Billigung

7. Kommunale Verordnung über die Gewährung eines Zuschusses an Personen mit bescheidenem Einkommen, die den Service „Petits travaux“ in Anspruch nehmen - Verabschiedung

8. Änderung der Gebührenverordnung (règlement-taxe) – Beschlussfassung:

  • Anpassung von Kapitel „C-2: Kurse für Erwachsene“ aus Teil „C : Éducation et encadrement pédagogique“

9. Sozialamt – Stellungnahme:

  • Verkauf einer Parzelle.
  • Schaffung von Stellen.
  • Organigramm

10. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung

11. Umwandlung/Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung

Live-Übertragung der Sitzungen

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Analytischer Bericht

Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.

Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Übergriffe auf das Busfahrpersonal der Stadt Luxemburg

Frage von François Benoy

Die Übergriffe auf das Fahrpersonal nehmen im Busnetz der Stadt Luxemburg (AVL) besorgniserregende Ausmaße an. Laut der kürzlich veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ist die Zahl der gemeldeten Übergriffe von 35 Fällen im Jahr 2023 auf 163 Fälle bis Ende des Jahres 2025 gestiegen. Insbesondere die Fälle von Beleidigungen sollen sich im betreffenden Zeitraum mehr als vervierfacht haben.

Diese Entwicklung steht im Gegensatz zur Situation bei anderen öffentlichen Verkehrsbetrieben wie dem TICE und dem RGTR, bei denen die Zahlen rückläufig sein sollen. In seiner schriftlichen Antwort vom 26. April 2023 auf meine Anfrage vom 17. Januar 2023 hatte der Schöffenrat noch erklärt, dass die körperlichen Übergriffe auf das Fahrpersonal im Busnetz der Stadt Luxemburg seit einigen Jahren rückläufig seien, mit einem Rückgang um mehr als 50 % zwischen 2019 und 2022.

  • Wie beurteilt der Schöffenrat die aktuelle Situation hinsichtlich der Übergriffe auf das Busfahrpersonal der Stadt Luxemburg?
  • Wie hat sich diese Situation in den vergangenen Jahren entwickelt?
  • Welche Präventions- und Schutzmaßnahmen wurden ergriffen, um diese Vorfälle zu reduzieren?
  • Welcher Austausch und welche Abstimmungen finden regelmäßig mit der Personalvertretung und dem Fahrerpersonal bezüglich dieser Problematik statt?
  • Im Gegensatz zu den Bussen des RGTR und des TICE sind die Busse der Stadt Luxemburg nicht mit Sicherheitskabinen ausgestattet. Hält der Schöffenrat an seiner Position fest, keine solchen Kabinen einzubauen, oder plant er die Installation solcher Vorrichtungen?

Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt

Die Gesamtzahl der verzeichneten Aggressionen hat in der Tat zugenommen. Angestiegen ist aber nicht die Zahl der tätlichen Angriffe, sondern die der mündlichen Angriffe. Dies ist auch dadurch bedingt, dass das Fahrpersonal nun verpflichtet sind, jeden Vorfall dieser Art zu melden. Jeder Vorfall wird schriftlich in einer Datenbank festgehalten. Es handelt sich dabei nicht nur um Vorfälle zwischen Fahrgästen und Fahrpersonal, sondern auch um Vorfälle unter den Fahrgästen. Diese Zahl ist seit der Einführung des kostenlosen öffentlichen Transports gestiegen. Seither befinden sich mehr Personen in den Bussen – vor allem auf bestimmten Buslinien –, die nicht von A nach B fahren wollen, sondern sich längere Zeit im Bus aufhalten und zum Teil auch Alkohol konsumieren.

Gegen das Busfahrpersonal der Stadt Luxemburg (AVL) gab es im Jahr 2021 zwei tätliche und 27 verbale Angriffe; im Jahr 2025 waren es vier tätliche und 79 mündliche Angriffe. Beim Fahrpersonal der Subunternehmen, die auf städtischen Buslinien fahren, waren es im Jahr 2021 sieben tätliche und zwölf mündliche Angriffe; im Jahr 2025 waren es sechs tätliche und 74 mündliche Angriffe. Unter den Fahrgästen der städtischen Busse gab es im Jahr 2021 zwei tätliche und sechs mündliche Angriffe; im Jahr 2025 waren es 21 tätliche und ebenfalls 21 verbale Angriffe. Unter den Fahrgästen der Subunternehmen waren es im Jahr 2025 insgesamt 28 tätliche und 37 mündliche Angriffe.

Angesichts der hunderttausenden Fahrten pro Jahr kommt es demnach relativ selten zu physischen Übergriffen gegen das Fahrpersonal, doch aggressives Verhalten im Bus hat zugenommen.

In 70 Prozent der tätlichen Übergriffe wird die Polizei verständigt und in 45 bis 50 Prozent aller Übergriffe wird die Polizei vor Ort gerufen, um zu intervenieren.

Das Personal wird geschult, um mit solchen Situationen umgehen zu können. Konfliktmanagement ist sowohl Bestandteil der Grundausbildung als auch der Fortbildung (Auffrischung alle 5 Jahre).

Das Busfahrpersonal steht ständig in direktem Kontakt mit der Leitstelle der städtischen Busse und verfügt über einen Notfallknopf, der in der Leitstelle einen Alarm auslöst. Wenn es die Situation erfordert, wird Kontrollpersonal und/oder andere Busfahrer/innen, die sich in der Gegend befinden, als Verstärkung geschickt. 

Es besteht eine enge und gute Zusammenarbeit mit der Polizei. Fast alle Busse sind mit Videokameras ausgestattet. Je nach Buslinie und Uhrzeit wird das Fahrpersonal besonders sensibilisiert und vorbereitet.

Die Personalvertretung und die Leitung des Service Autobus treffen sich drei- bis viermal pro Jahr in einem Sonderausschuss, um alle Fragen, die sich bei der Dienststelle stellen, zu erörtern. Ergänzend dazu bildet die Arbeitsgruppe für Personalangelegenheiten (GTAP) bei Bedarf ein weiteres Forum für den Austausch, in dem Themen gemeinsam mit der Personalvertretung, der Leitung des Service Autobus, der Personalabteilung sowie der Bürgermeisterin und dem Ersten Schöffen erörtert werden.

Was abgetrennte Kabinen für Busfahrer/innen betrifft, bleibt unser Standpunkt unverändert. Im urbanen Raum ist die Situation anders als im ländlichen Raum. Es kommt weitaus häufiger zu Aggressionen zwischen einzelnen Fahrgästen als zu Situationen, in denen das Fahrpersonal Opfer von tätlichen Übergriffen wird. Für das Sicherheitsgefühl der Passagiere ist es nicht ideal, wenn das Fahrpersonal in einer abgetrennten Kabine sitzt. Zudem hat sich die Mehrheit der Busfahrer/innen gegen die Installation von Abtrennungen ausgesprochen, vor allem, da diese Spiegelungen verursachen, die eine Gefahr im Verkehr darstellen können. Aus all diesen Gründen beabsichtigt die Stadt Luxemburg nicht, abgetrennte Kabinen für das Fahrpersonal zu installieren.

Gendergerechte Mobilität

Frage von François Benoy

Wie ein kürzlich in der Zeitschrift Der Spiegel veröffentlichter Artikel („Frauenfeindliche Leihsysteme – Sharing ohne Caring“) über Sharing-Systeme zeigt, sind diese in der Praxis weitgehend auf einen „männlichen Standardnutzer“ ausgerichtet. Frauen nutzen diese Systeme deutlich seltener: In Deutschland liegt ihr Anteil bei Fahrradverleihsystemen unter 30 Prozent und beim Carsharing sogar noch darunter, obwohl diese Dienste eine Schlüsselrolle bei der ökologischen Wende spielen.

Laut der Mobilitätsforscherin Ines Kawgan-Kagan sind die Mietfahrräder oft für einen „größeren und stärkeren“ Nutzer konzipiert: zu breite oder zu hohe Lenker, schwer erreichbare Bremshebel und ein hohes Gewicht.

Bei den Carsharing-Angeboten fehlt es insbesondere an familiengerechten Fahrzeugen und z. B. an Kindersitzen. Die Lage der Stationen und Fahrzeuge in Bereichen, die als unsicher empfunden werden (schlecht beleuchtete oder schlecht einsehbare Zonen) stellt ein zusätzliches Hindernis dar, was die Rolle der Gemeinden bei der Planung des öffentlichen Raums unterstreicht.

  • Wie sieht die geschlechtsspezifische Verteilung der Nutzer und Nutzerinnen der Shared-Mobility-Angebote der Stadt Luxemburg (Flex/Carloh und vel’OH!) aus, und welche Trends ließen sich in den vergangenen Jahren für jeden dieser Dienste beobachten?
  • Welche Maßnahmen ergreift der Schöffenrat, um die Shared-Mobility-Angebote gendergerechter zu gestalten? Beabsichtigt er, den Betreiber von Flex bezüglich des Fehlens von Kindersitzen in dessen Fahrzeugen zu kontaktieren?
  • Der Mobilitätsplan 2024 der Stadt Luxemburg enthält keinen expliziten Abschnitt zur geschlechtergerechten Mobilität. Teilt der Schöffenrat die Einschätzung, dass diese Dimension bereichsübergreifend in die kommunale Mobilitätspolitik integriert werden sollte? Falls ja: Wie gedenkt er, diese Dimension darin zu integrieren (spezifische Studie, Indikatoren, Bürgerbeteiligung, Pilotprojekte usw.)?
  • Innerhalb welcher Frist könnte ein solcher Ansatz eingeleitet und dem Gemeinderat vorgelegt werden?

Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass an der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Ausarbeitung des Mobilitätsplans 51 Prozent Frauen und 48 Prozent Männer teilgenommen haben (die übrigen Teilnehmenden haben kein Geschlecht angegeben). Es konnte also jeder daran teilnehmen, und die Geschlechterverteilung war ausgewogen.

Im Mobilitätsplan ist unter Punkt 5.2.3 (Mobilité pour tous, Seite 79) zu lesen: La mobilité est un bien commun essentiel et la base de la participation de chacun à la vie en société. Garantir la mobilité pour tous est donc une priorité. “Tous” s’entend ici indépendamment de l’âge et des limites physiques, du statut social, de l’origine ou du patrimoine et du revenu. Les objectifs spécifiques suivants sont, à cet égard, particulièrement pertinents pour le plan de mobilité :

  • Assurer une accessibilité optimale : L’accessibilité pour tous doit permettre une mobilité indépendante pour les personnes souffrant de handicaps physiques ou sensoriels. Elle facilite également les déplacements à pied des enfants et des personnes âgées.
  • Assurer la mobilité de tous les groupes de personnes, indépendamment de leur statut social et de leur revenu : La gratuité des transports en commun à Luxembourg constitue une base solide pour ce faire. Le système de location de vélos électriques vel’OH!, pratique et peu onéreux, y contribue également. Carloh permet pour sa part une mobilité automobile sans voiture personnelle. Les déplacements à pied sont en outre fortement encouragés, ce qui est également fondamental pour garantir la mobilité pour tous.»

Bei Carloh gab es die Möglichkeit, eine Sitzerhöhung oder einen Kindersitz zu bestellen. Bekanntlich bestand aber Einigkeit darin, dass es besser wäre, wenn nur noch ein einziger Mietauto-Anbieter in der Stadt aktiv wäre. Wir werden den neuen Anbieter „Flex“ bitten, diese Angebote einzuführen.

Was die Abonnements betrifft, haben wir bei „vel’OH!“ 65 Prozent Männer und 35 Prozent Frauen. Bei Carloh waren es 62,5 Prozent Männer und 37,5 Prozent Frauen.

Unsere Mietfahrräder sind elektrisch und höhenverstellbar. Ich habe nicht gehört, dass mehr Beschwerden von Frauen als von Männern kämen, oder dass jemand sich z. B. über die Breite des Lenkers beschwert hätte. Wenn wir Beschwerden erhalten, betreffen diese vor allem die Funktionstüchtigkeit verschiedener Fahrräder.

Der von Rat Benoy erwähnte Artikel in einem deutschen Magazin war nicht uninteressant, doch wir stellen in Luxemburg keine geschlechtsspezifischen Probleme in diesem Bereich fest. Unser Angebot richtet sich an jeden und ist auch für jeden erschwinglich. So kostet ein Abonnement für das „vel’OH!“-System nur 18 Euro pro Jahr.

Rat François BENOY: Ich danke Schöffe Goldschmidt für diese Zahlenangaben, die belegen, dass die Situation in Luxemburg ähnlich ist wie im Ausland. Wäre es nicht daher nicht doch angebracht, eine Studie durchzuführen, um mehr Gendergerechtigkeit im Mobilitätsbereich zu erzielen?

Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Die Stadt Luxemburg beabsichtigt zu diesem Zeitpunkt nicht, eine entsprechende Studie durchzuführen. Rat Benoy weiß genau, dass im Mobilitätsbereich derzeit sehr vieles geplant ist – insbesondere im Bereich der sanften Mobilität, z. B. der Fahrradrouten –, und dass der Personalbestand der zuständigen Dienststellen begrenzt ist. Ich bin mir sicher, dass Studien dieser Art nützliche Informationen liefern, doch unsere Priorität liegt derzeit woanders.

Sporthalle neben dem „Tramsschapp“

Frage von Tom Weidig 

Im März wurde ich darauf hingewiesen, dass in der Sporthalle neben dem „Tramsschapp“ in Limpertsberg das Leitungswasser seit zwei Monaten – also seit nunmehr vier Monaten – nicht mehr trinkbar ist. An den Türen der Umkleideräume waren Warnschilder angebracht worden, nicht jedoch bei den Waschbecken in den Umkleideräumen. Angeblich wurde dies mittlerweile nachgeholt.

  • Worin besteht das Problem mit dem Trinkwasser in der Sporthalle?
  • Betrifft das Problem nur die Sporthalle oder das gesamte Trinkwassernetz in diesem Stadtteil?
  • Welchem Zweck dienen die neuen Duschköpfe, die am 17. Februar installiert wurden und alle vier Monate ausgetauscht werden müssen?
  • Was wird unternommen, um das Problem zu beheben, und bis wann wird eine Lösung erwartet?

Eine Frage möchte ich noch hinzufügen: Wie es scheint, gibt es auch Probleme mit einigen Geräten im Fitnessraum. Worin bestehen diese Probleme, und welche Lösung sieht der Schöffenrat vor?

Antwort von Schöffin Simone Beissel

Im Dezember 2026 wurde im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Trinkwasseranalysen das Vorhandensein von Legionellen sowie Korrosion in den Leitungen festgestellt. Das Problem betraf den gesamten Standort „Tramsschapp“ mit seinen verschiedenen Einrichtungen. Präventiv wurden sofort Hinweise angebracht, dass kein Trinkwasser verbraucht werden soll. Seither wird Trinkwasser in Flaschen geliefert, sowohl in die Sporthalle als auch in das benachbarte Schulfoyer. Ein externer Experte hat die Situation analysiert und die erwähnten Probleme bestätigt. Das Gesundheitsministerium wurde gleich informiert und in den Karnevalsferien wurden Gegenmaßnahmen durchgeführt. Die Leitungen wurden mit Hochdruck gespült und die korrodierten Teile ersetzt. Es wurden Änderungen im Bereich der Warmwasseraufbereitung an der Heizungsanlage durchgeführt. Auf Anraten des Experten wurden sämtliche Duschköpfe ersetzt und mit Bakterienfiltern ausgestattet. Der Hersteller dieser Filter garantiert eine Wirksamkeit von vier Monaten, anschließend sollen die Filter ersetzt werden. Das werden wir tun. Es werden ständig Analysen durchgeführt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Voraussichtlich im kommenden Herbst wird das Trinkwasser wieder bedenkenlos genutzt werden können.

Was den Fitnessraum betrifft, stehen in der Tat zwei Geräte, die sehr intensiv genutzt werden, kurz vor dem Ausfall. Die Bestellung neuer Geräte wurde bereits vorbereitet.

Umgestaltung des Odendahl-Parks (Pfaffenthal)

Frage von Fabricio Costa

Mit einer Fläche von über 6000 m2 ist der Odendahl-Park die wichtigste Grünanlage des Stadtteils Pfaffenthal. Mit seinen Grünflächen, seinem Multisportplatz und dem Blick über die Stadt bietet er den Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtviertels sowie der wachsenden Zahl von Besuchern einen natürlichen Ort der Ruhe, der Begegnung und der sportlichen Betätigung.

Nach dem Abbau der Installation „LUGA Lab“ und dem Beginn der Erweiterungsarbeiten an der Jugendherberge sowie aufgrund einer Baustelle im Zusammenhang mit einem privaten Wohnungsbauprojekt befinden sich der Park und sein Umfeld derzeit im Wandel.

Im Rahmen der LUGA wurde im Jahr 2024 eine Bürgerbefragung zur künftigen Neugestaltung des Parks durchgeführt. 348 Personen nahmen daran teil, darunter 101 Anwohner/innen des Viertels Pfaffenthal, was acht Prozent der Bevölkerung dieses Stadtteils entspricht. Den online veröffentlichten zusammenfassenden Ergebnissen zufolge wünschen sich die dort lebenden Menschen, dass die Neugestaltung die Artenvielfalt und Nachhaltigkeit fördert, die Erholungsräume erhält und die Infrastruktur sowie den Sportplatz des Parks verbessert.

  • Beabsichtigt der Schöffenrat, die detaillierten Ergebnisse der im Jahr 2024 durchgeführten Bürgerbefragung zu veröffentlichen? Falls ja, wann wird er diese veröffentlichen? Falls nein, aus welchen Gründen?
  • Inwieweit werden die Ergebnisse der Bürgerbefragung in das Projekt zur Neugestaltung des Parks einfließen?
  • Kann der Schöffenrat bereits jetzt Einzelheiten zum Umgestaltungsprojekt des Odendahl-Parks mitteilen? Werden die bestehenden Grünflächen erhalten oder sogar erweitert? Beabsichtigt der Schöffenrat, den Multisportplatz beizubehalten? Sind zusätzliche Begegnungsräume vorgesehen? Werden Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt einbezogen?
  • Verpflichtet sich der Schöffenrat, eine Informationsveranstaltung für die Anwohner zu organisieren und den lokalen Interessenverband zu konsultieren, bevor eine endgültige Entscheidung über die Neugestaltung des Odendahl-Parks getroffen wird? 
  • Wann gedenkt der Schöffenrat sein Neugestaltungsprojekt vorzustellen?

Antwort von Schöffe Maurice Bauer

Es gilt zu unterscheiden zwischen der Umfrage, die im Rahmen der „Apéri’tours“ organisiert wurde, damit die Bürger/innen ihre Meinung zu ihrem jeweiligen Stadtviertel ausdrücken konnten – die Antworten sind in aller Transparenz auf der Website der Stadt Luxemburg zu finden –, und einer anderen Umfrage, die nicht von der Stadt Luxemburg, sondern von der LUGA organisiert wurde. Die Frage von Rat Costa bezieht sich auf Letztere. Die wesentlichen Resultate wurden schon von der LUGA in ihrem Newsletter und auf ihrem YouTube-Kanal veröffentlicht. Die Stadt Luxemburg hat bei der LUGA angefragt, ihr alle Resultate zur Verfügung zu stellen. Die Resultate der Bürgerbeteiligung überschneiden sich stark mit den Ergebnissen unserer „Quartiers-Versammlungen“ für die 24 Stadtteile.

Der Odendahl-Park, der neuntgrößte der Stadt, ist als Naherholungsgebiet sehr beliebt. Es ist angedacht, den Park mittelfristig neuzugestalten, und dabei werden wir selbstverständlich die vorgebrachten Ideen berücksichtigen. Details gibt es aber noch nicht. Nach den von Rat Costa erwähnten Arbeiten wird der Park vorerst in seinen normalen Zustand zurückversetzt. Die Grünflächen bleiben selbstverständlich erhalten. Ein Ausbau der Grünflächen wäre schwierig wegen der Topografie – mit der Alzette auf der einen Seite und der bestehenden Bebauung auf der anderen Seite. Das Multisport-Terrain bleibt ebenfalls bestehen. Was die übrige Gestaltung betrifft, werden wir im Laufe der Zeit weiterentscheiden. Wir haben bekanntlich das Ziel, 30 000 zusätzliche Bäume zu pflanzen, sodass auch im Odendahl-Park einige Bäume hinzukommen könnten. Es sind auch Projekte im Bereich der Biodiversität vorstellbar. Sobald ein konkretes Projekt für die Umgestaltung des Parks vorliegt, werden wir selbstverständlich mit dem lokalen Interessenverein darüber diskutieren und eine Bürgerversammlung organisieren.

Bauarbeiten am Boulevard Charles Simonis und Anschlüsse an das Stromnetz

Frage von Nicolas Back

Einwohner des Stadtviertels Cents haben sich wegen der derzeit laufenden Bauarbeiten in den Straßen Léon Kaufmann, Arthur Knaff und Joseph Massarette sowie am Boulevard Charles Simonis an uns gewandt. Seit Anfang 2025 werden umfangreiche Sanierungsarbeiten an den Versorgungsnetzen (Wasser, Strom, Gas, Glasfaser) durchgeführt. Mehrere Anwohnende, denen in den 1970er Jahren errichtete Garagen gehören, möchten diese Bauarbeiten zum Anlass nehmen, ihre Garagen an das Stromnetz anzuschließen. Dies würde auch die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge ermöglichen. Die laufenden Bauarbeiten bieten eine einmalige Gelegenheit, diese Änderungen ohne größere zusätzliche Kosten und ohne neue Verkehrsbeeinträchtigungen durchzuführen. Trotz verschiedener Schritte, die bei der Stadt und der SNHBM unternommen wurden, scheint die Situation jedoch festgefahren zu sein: Ein bei der SNHBM eingereichter Antrag auf eine Dienstbarkeit sei abgelehnt worden, wobei die SNHBM darauf hingewiesen habe, dass vorgesehen sei, das betreffende Grundstück an die Stadt Luxemburg zu veräußern. Im November 2025 wurde bei der Stadt Luxemburg interveniert, doch die Einwohner/innen haben bisher keine Rückmeldung erhalten.

  • Wie steht die Stadt Luxemburg zur Möglichkeit, die betreffenden Garagen an das Stromnetz anzuschließen?
  • Wie ist der Stand des betreffenden Dossiers und warum haben die Antragstellenden noch keine Rückmeldung erhalten?
  • Bestätigt die Stadt, dass sie mit der SNHBM über die Veräußerung der betreffenden Grundstücke verhandelt? In welchem Zeitraum könnte diese Situation geklärt werden?
  • Beabsichtigt der Schöffenrat, die laufenden Bauarbeiten zu nutzen, um die notwendigen Infrastrukturen (Leerrohre, Anschlüsse) für einen zukünftigen Anschluss der Garagen an das Stromnetz und die Installation von Ladestationen vorzusehen?
  • Ist im Rahmen der Ausschreibung der Stadt zur Installation öffentlicher Ladestationen auf dem Gemeindegebiet vorgesehen, die öffentlichen Parkplätze neben den betreffenden Garagen mit Ladestationen auszustatten?

Antwort von Schöffin Simone Beissel

Die betreffenden Garagen wurden 1970 im Rahmen der Umsetzung des SNHBM-Projekts errichtet. Das Grundstück gehört der SNHBM. Im Rahmen der Bauarbeiten in den von Rat Back erwähnten Straßen gab es Gespräche zwischen der Stadt Luxemburg und der SNHBM, um einen Anschluss der Garagen an das Stromnetz zu ermöglichen. Diese Gespräche sind nun abgeschlossen. Die SNHBM ist einverstanden, um der Gesellschaft CREOS eine Dienstbarkeit (servitude) bzw. mindestens ein Wegerecht (droit de passage) zuzugestehen. Die Besitzer/innen der Garagen müssen den Anschluss ihrer Garagen bei der Firma CREOS beantragen. Für die Stadt Luxemburg ist dieses Dossier somit abgeschlossen.

Was die Ladestationen im öffentlichen Raum betrifft, hat CREOS die erste Phase der Installation von Ladestationen auf dem Gebiet der Hauptstadt umgesetzt. Die zweite Phase befindet sich in Ausarbeitung. Wenn diese umgesetzt wird, müssen sich die Einwohner/innen an den jeweiligen Anbieter, der im Rahmen der Ausschreibung mit der Installation der Ladestationen beauftragt wird, wenden, um zu sehen, ob neben den Garagen öffentliche Ladestationen geschaffen werden könnten. Die Stadt Luxemburg hat also auch darauf keinen direkten Einfluss.

Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (<em>loi communale</em>) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.

Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.