In nichtöffentlicher Sitzung
1. Zivilhospize: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
2. Sozialamt: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
3. Fondation J.-P. Pescatore: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
4. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung
In öffentlicher Sitzung
5. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats
6. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
7. Verträge – Billigung
8. Kostenvoranschläge – Billigung
- Endgültiger detaillierter Entwurf für den Bau eines neuen Schulgebäudes mit Foyer scolaire für den Zyklus 1 in 32, rue de Marche in Beggen.
- Endgültiger detaillierter Entwurf für die Erneuerung des Heizraums, die Änderung der Klimaanlage und die Einrichtung eines neuen „Data Center“ in 2, boulevard Franklin D. Roosevelt.
9. Städtebau:
- Punktuelle Änderung am schriftlichen und grafischen Teil des PAP QE „Kirchberg Grünewald Sud [KIR-gs]“ (Pojekt „Kronos“) – Abstimmung
- Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung
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10. Gewährung von Zuschüssen – Beschlussfassung
11. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung
12. Umwandlung/Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung
Live-Übertragung der Sitzungen
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Analytischer Bericht
Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.
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Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen
Umsetzung des Drogendësch 2.0
Frage von Rätin Christa Brömmel
Der Drogendësch 2.0 umfasst rund 60 interdisziplinäre Maßnahmen, die sich in die nationale Strategie zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit einfügen und darauf abzielen, die Situation der Einwohner/innen der Stadt Luxemburg zu verbessern, insbesondere im Bahnhofsviertel und Bonneweg. Gleichzeitig sollen die spezifischen Gesundheitsbedürfnisse der drogenabhängigen Personen berücksichtigt werden.
Am 26. Januar 2026 hat der Gemeinderat bereits zwei Konventionen mit der Stiftung Jugend- an Drogenhëllef sowie dem Roten Kreuz genehmigt, die sich auf den Drogendësch 2.0 beziehen.
- Kann der Schöffenrat den Gemeinderat über die konkrete Umsetzung der Maßnahmen des Drogendësch 2.0 informieren?
- Welche Maßnahmen werden in Zukunft umgesetzt? In welchem Zeitrahmen? Mit welchen Partnerorganisationen?
- Welche konkreten Ergebnisse werden bis Ende 2026 erwartet?
- Wie wird die Bevölkerung informiert oder einbezogen?
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Die Problematik der Drogenkriminalität liegt uns sehr am Herzen. Der Aktionsplan „Drogendësch 2.0“ wurde am 8. Mai 2025 in der Abgeordnetenkammer, den Einwohnern des Bahnhofsviertels und der Presse vorgestellt. Die beteiligten Akteure sind die direkt betroffenen Ministerien (Innen-, Justiz-, Gesundheits- und Familienministerium), die Stadt Luxemburg sowie die Staatsanwaltschaft und die Polizei. Es wird sowohl auf Prävention als auch auf Repression gesetzt. Das Begleitgremium, das eingesetzt wurde, um die Umsetzung des Aktionsplans und die Koordination zu gewährleisten, ist bislang fünf Mal zusammengetreten (im September, Oktober und Dezember 2025 sowie zwei Mal im Januar 2026). Die einzelnen Maßnahmen sollen im Laufe des Jahres 2026 von den vier betroffenen Ministern und der Stadt Luxemburg vorgestellt werden. Wir können dem Gemeinderat aber einen Überblick über die Maßnahmen geben, die von der Stadt Luxemburg selbst umgesetzt werden.
Antwort von Schöffin Corinne Cahen
Ein Großteil der Maßnahmen, die ich aufzählen werde, ist dem Gemeinderat sicherlich bekannt, da sie in der Sozialkommission bzw. im Gemeinderat thematisiert wurden. Ich werde nicht nur auf die bestehenden Projekte eingehen, sondern auch auf die Projekte, die sich in Ausarbeitung oder in der Umsetzungsphase befinden.
- Ausdehnung der Öffnungszeiten von zwei Tagesstrukturen für Obdachlose sowie der Struktur „Para-Chute“
- Ausdehnung der Öffnungszeiten des „Kontakt 28“ der Jugend- an Drogenhëllef (zusätzlicher Posten, um eine Öffnung auch samstags zu ermöglichen)
- ein geplantes Day- and Night-Shelter in der Rue d’Eich (mit 20 Betten sowie mit medinischer und sozialer Betreuung)
- ein neues, provisorisches Gebäude für den Abrigado auf dem Grundstück der aktuellen Struktur in der Route de Thionville (Fertigstellung bis Ende 2027) in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium
- ein Housing-First-Projekt in der Rue Baudouin (12 Wohneinheiten, davon vier zugänglich für Personen mit eingeschränkter Mobilität)
- die „Maison de substitution“, die in Form einer modularen Struktur in der Rue Englebert Neveu entstehen soll, um alle Substitutionsangebote für drogenabhängige Menschen unter einem Dach unterzubringen. Bei der Ausarbeitung der Pläne wird besonders auf die Sicherheit des Personals und die Anonymität der Kundschaft (die zum Teil einer geregelten Arbeit nachgehen) geachtet, was eine klare Verteilung der Räumlichkeiten in Bezug auf die Bedürfnisse der einzelnen Benutzerkategorien voraussetzt. Die Substitutionsprogramme umfassen eine ärztliche Betreuung und Pflege sowie eine psychosoziale Begleitung. Das Gesundheitsministerium, der städtische Service Bâtiments, Jugend- an Drogenhëllef sowie weitere Akteure arbeiten eng zusammen, um festzustellen, ob in diesem Bereich noch weitere Kapazitäten benötigt werden.
- ein „sozialer Waschsalon“ (buanderie sociale), der in einer modularen Struktur im Bereich Dernier Sol entstehen soll. Dort werden neben Duschen und WCs auch Waschmaschinen bereitstehen (die in den bestehenden Strukturen „Bistrot Le Courage“ und bei Inter-Actions sehr intensiv genutzt werden). Es handelt sich dabei um ein Projekt, das vom Familienministerium finanziert wird.
- ein neues Gebäude für den „Kontakt 28“ in der Rue de Hollerich, da die Struktur derzeit wegen Überlastung keine neuen Personen mehr annehmen kann. Das Ziel besteht darin, den drogenabhängigen Personen einen geschützten Raum zur Verfügung zu stellen, wo sie ihre Drogen konsumieren können (ausschließlich durch Inhalation), und dadurch die Rue de Strasbourg und ihre Umgebung zu entlasten. „Kontakt 28“ soll am neuen Standort nicht nur mehr Platz (auf zwei Etagen) bekommen, sondern auch längere Öffnungszeiten bieten können. Die Struktur wird auch Duschen, WCs, Ruhezonen sowie ein „café de rencontre“ umfassen.
Über diese Projekte hinaus ist zu erwähnen, dass die Stadt Luxemburg die Präsenz von Sicherheitspersonal im Umfeld verschiedener Strukturen (Schule und Centre sociétaire et sportif im Bahnhofsviertel, aber auch in der Oberstadt) verstärken will, und dass die „Visupol“-Kameraüberwachung im Bahnhofsviertel und in Bonneweg ausgedehnt wird.
Nachfolge in der Direktion und künftige Ausrichtung des Konservatoriums / Einstellungsverfahren für leitende Positionen bei der Stadt Luxemburg
Frage von Rat François Benoy
Der Direktor des Konservatoriums hat angekündigt, dass er sein Amt zum 1. September 2026 niederlegen wird, nachdem er fast 15 Jahre lang an der Spitze dieser Einrichtung gestanden hat. Dieser Übergang ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft und die strategische Ausrichtung des Konservatoriums, das die mehrere Tausend Schüler/innen zählt und eine zentrale Rolle im kulturellen Leben der Hauptstadt und des Landes spielt.
- Wann wird die Stelle des Direktors des Konservatoriums offiziell ausgeschrieben, und wie sieht der vorläufige Zeitplan für das Einstellungsverfahren aus? Was sind die wichtigsten Etappen des Auswahlverfahrens, und welche Gremien oder Ausschüsse werden daran beteiligt sein?
- In welcher Weise wird das Lehrpersonal des Konservatoriums während des Einstellungsverfahrens sowie bei den Überlegungen zur künftigen Ausrichtung der Einrichtung einbezogen oder konsultiert?
- Wie lange wird die Amtszeit der künftigen Leitung betragen, und sieht der Schöffenrat eine befristete Amtszeit vor, wie dies bei bestimmten vergleichbaren Funktionen der Fall ist?
- Welche beruflichen und pädagogischen Kompetenzen und welche Führungsqualitäten werden im Stellenprofil besonders gefragt sein?
- Müssen die Bewerber/innen im Rahmen ihrer Bewerbung eine strategische Vision oder ein Entwicklungsprojekt für die Zukunft des Konservatoriums vorlegen?
Zudem gibt derzeit kein Aufsichtsgremium (Commission de surveillance) für das Konservatorium mehr, obwohl ein solches Gremium eine wichtige Rolle bei der strategischen Begleitung, dem institutionellen Dialog und der Einbindung der verschiedenen betroffenen Akteure spielen kann.
- Beabsichtigt der Schöffenrat die Einrichtung bzw. Wiedereinsetzung eines Aufsichtsgremiums für das Konservatorium, um die Leitung bei ihren strategischen Aufgaben zu unterstützen?
- Beabsichtigt der Schöffenrat zudem die Einrichtung einer Instanz, die eine strukturierte Mitwirkung des Personals ermöglicht, beispielsweise in Form eines eigenen Personalausschusses des Konservatoriums?
Die Einstellungsverfahren werden in der Regel von der Direction Ressources humaines der Stadt Luxemburg durchgeführt, wobei bei bestimmten Führungspositionen der Schöffenrat einbezogen wird. Da der Gemeinderat die allgemeinen Zuständigkeiten im Bereich des Gemeindepersonals wahrnimmt und in mehreren anderen Städten Vertreter/innen der Opposition in die Auswahlverfahren für die höchsten Führungspositionen einbezogen werden, stellt sich die Frage nach einer breiteren Beteiligung an den Einstellungsgremien.
- Beabsichtigt der Schöffenrat, künftig und insbesondere bei Führungspositionen der Stadt auch Vertreter/innen der Opposition in die Auswahlverfahren einzubeziehen, beispielsweise durch deren Teilnahme an den Einstellungsgesprächen?
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Vor 20 Minuten haben wir die Kündigung des bisherigen Direktors des Konservatoriums, Marc Meyers, zum 1. September 2026 angenommen. Die Ausschreibung des Postens erfolgt unverzüglich, d. h. noch diese Woche. Es handelt sich um eine interne Ausschreibung. Bewerben können sich der stellvertretende Direktor sowie diejenigen Lehrkräfte des Konservatoriums, die von der Stadt als Beamte beschäftigt und endgültig in die Besoldungsgruppe A1, Untergruppe Musikunterricht, ernannt wurden. Die Kandidaten müssen mindestens zehn Jahre lang am Konservatorium unterrichtet haben.
Die Direction Ressources humaines untersucht dann zunächst, ob die eingereichten Kandidaturen die in der Ausschreibung enthaltenen Voraussetzungen erfüllen. Wie beim letzten Mal wird dann eine commission d’audition zusammentreten. Mitglieder dieser Kommission sind Vertreter/innen des Schöffenrates, die Direktoren der Direction Ressources humaines und des Service Finances, die Generalsekretärin sowie (als Beobachter) ein Vertreter der Personalvertretung. Es ist nicht vorgesehen, dass die Oppositionsparteien in der Kommission vertreten sind – so wie dies noch nie der Fall war, auch nicht zu der Zeit, als déi gréng noch dem Schöffenrat angehörten. Ein Mitglied des Personals ist genauso wenig dabei, denn die Lehrkräfte können sich ja selbst auf den Posten melden. Eine solche Vorgehensweise besteht weder im öffentlichen noch im privaten Sektor.
Die Dauer des Mandats ist – im Gegensatz zu verschiedenen Posten beim Staat – nicht begrenzt. Die Stelle wird also von der betreffenden Person so lange bekleidet, wie sie das wünscht und dazu in der Lage ist. Die erforderlichen Kompetenzen werden in der Ausschreibung aufgelistet. Es handelt sich um klassische Kompetenzen: être doté de bonnes compétences administratives, musicales et pédagogiques ; disposer de bonnes compétences de gestion ; (…) être doté des compétences sociales suivantes : (…). Es soll sich also um eine Person handeln, die über die nötigen Kompetenzen verfügt, um eine so bedeutende und angesehene Einrichtung wie das Konservatorium zu leiten. Die Bewerber/innen müssen ein detailliertes Motivationsschreiben einreichen. Es ist davon auszugehen, dass sie darin verdeutlichen, welche Vorstellungen sie in Bezug auf das Konservatorium haben.
Die Commission de surveillance du Conservatoire, die per Gesetz vom 28. April 1998 als beratende Kommission geschaffen worden war, wurde bekanntlich durch das Gesetz vom 27. Mai 2022 über die Reorganisation des Musikunterrichts abgeschafft. Letzterer befindet sich jetzt im Kompetenzbereich des Bildungsministeriums – sowohl für den pädagogischen als auch für den administrativen und den finanziellen Bereich. Der Minister ernennt einen Commissaire du gouvernement für eine Amtszeit von sieben Jahren. Dieser hat eine Koordinations-, Kontroll- und Aufsichtsfunktion. Er soll auch dem Direktor des Konservatoriums beratend zur Seite stehen. Der Minister ernennt auch die Mitglieder der Programmkommission.
Nichtsdestotrotz beabsichtig der Schöffenrat, wieder eine Kommission einzusetzen, die den Schöffen- und Gemeinderat in diesem Bereich begleiten kann. Wir werden das in das neue „règlement organique“ des Konservatoriums aufnehmen. Im Hinblick darauf warten wir auf das Gesetz Nr. 8469, das sich seit einiger Zeit in Ausarbeitung befindet und möglicherweise noch vor den Sommerferien 2026 von der Abgeordnetenkammer verabschiedet werden könnte. Wir werden sowohl den neuen und den jetzigen Direktor des Konservatoriums als auch die Lehrerschaft in die Ausarbeitung der neuen Geschäftsordnung einbinden.
Die provisorische Schulorganisation des Konservatoriums wird noch vom jetzigen Direktor eingereicht werden, und im Herbst werden wir uns dann unter dem neuen Direktor mit der definitiven Schulorganisation befassen. Ich hoffe, dass wir im Herbst auch das neue „règlement d’ordre interne“ werden verabschieden können.
Es gab keine externe Ausschreibung für den Posten des neuen Direktors, da wir der Meinung waren, dass eine interne Ausschreibung der beste Weg sei.
Tramsmusée der Stadt Luxemburg
Frage von Rat François Benoy
In seiner Ausgabe vom 23. Januar 2025 hat sich die Wochenzeitung „Lëtzebuerger Land“ mit dem Tramsmusée der Stadt Luxemburg befasst (Seite 13-14): „Das Tramsmusée ist eine wunderbare charmante Zeitkapsel – die jedoch dringend ein Update benötigt (...). (Es) bietet keine moderne, museale Ausstellung mit wechselnden, kuratierten Themen. Es zeigt die über Jahre gesammelten Exponate zur Verkehrsgeschichte in einem statischen Ausstellungskonzept. Nicht auf Englisch, nicht auf Französisch, sondern meist auf Luxemburgisch; gelegentlich auch ganz ohne Text. Das Museum verfolgt keinen ausgeprägten pädagogischen Anspruch und begnügt sich damit, die Dinge chronologisch anzuordnen und ein allgemeines Panorama zu vermitteln. Manche Kontextualisierungen vermisst man zudem (...).“
- Teilt der Schöffenrat die im erwähnten Artikel dargelegte Einschätzung zur aktuellen Situation des Tramsmusée? Falls nein, wie bewertet er die museografische und pädagogische Qualität dieser Einrichtung?
- Wie viele Besucher/innen hat das Tramsmusée in den vergangenen zehn Jahren jährlich verzeichnet?
- Wie sieht die Vision des Schöffenrates hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Tramsmusée aus? Werden eine Integration in die städtischen Museen sowie eine Weiterentwicklung zu einem echten Museum für Mobilität in Betracht gezogen, um dessen qualitative und wissenschaftliche Standards zu stärken und es zu einer touristischen Attraktion zu machen?
- Da sich das Tramsmusée derzeit auf dem Gelände des städtischen Service Autobus befindet, das im Rahmen des Projekts „Portes de Hollerich“ wegfallen soll, und eine Verlagerung der Infrastruktur nach Kockelscheuer (in der Nähe des Stade de Luxembourg) vorgesehen ist: Plant der Schöffenrat auch die Verlegung des Tramsmusée an diesen neuen Standort? Falls nein, sieht der Schöffenrat einen anderen Standort für das Tramsmusée vor?
Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt
Es arbeiten derzeit zwei Beschäftigte des Service Autobus in Vollzeit und eine weitere Person in Teilzeit im Tramsmusée. An den Wochenenden hilft der eine oder andere weitere Beschäftigte des Service Autobus. Das Museum deckt die Zeit von der Pferdetram bis Anfang der 1980er-Jahre ab.
In den vergangenen zehn Jahren war das Museum überraschend gut besucht. Im Jahr 2016 waren es 5654 Personen und im Jahr 2019 6639 Personen. Im Jahr 2020 waren es trotz der Pandemie noch 4179 Personen. 2021 waren es rund 5400 und im Jahr 2025 5884.
In diesem Jahr feiern wir 150 Jahre öffentlicher Transport und 100 Jahre städtischer Bus in der Stadt Luxemburg, und ich nutze die Gelegenheit, um darauf hinzuweisen, dass wir am 6. Juni 2026 einen Tag der offenen Tür veranstalten werden. Zusammen mit drei Experten wurde eine Jubiläumsausstellung auf die Beine gestellt. Es lässt sich daraus bestimmt ein weiteres Projekt für die Zukunft entwickeln.
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Eine Revalorisierung des Museums wird angestrebt, wobei auch die bisherigen Exponate, die mit viel Liebe und Engagement zusammengetragen wurden, erhalten bleiben. Am 6. Juni werden nicht nur Bus und Tram im Rampenlicht stehen, sondern auch die Eisenbahn. Ein neues, pädagogischeres Konzept müsste in Zusammenarbeit mit dem Staat ausgearbeitet werden – mit dem Mobilitäts-, aber auch dem Kulturministerium. Ich habe gehört, dass es interessante Ideen gebe, um im Bahnhof Ettelbrück verschiedene Exponate zu zeigen. Wo sich das Tramsmusée in Zukunft befinden wird, steht noch nicht fest. Das Busdepot, wo sich das Museum zurzeit befindet, wird an einen anderen Standort umziehen, doch der Zeitpunkt ist noch unklar. Die Aufgabe, ein interessantes Konzept für das Museum auszuarbeiten, wird dem kommenden Schöffenrat zufallen.
Vermietung von Gewerbeflächen im Rahmen des Programms „Pop-Up Stores“
Frage von Rat Fabricio Costa
Laut der Website der Stadt Luxemburg verfügt die Stadt derzeit im Rahmen ihres Programms „Pop-Up Stores“ über acht temporäre Gewerbeflächen, die in den belebtesten Fußgängerzonen der Hauptstadt vermietet werden können. Diese Initiative trägt zweifellos zur Attraktivität und Vielfalt des kommerziellen Angebots in der Innenstadt bei und bietet Unternehmern gleichzeitig die Möglichkeit, ihre Idee im Hinblick auf eine endgültige Umsetzung zu testen. Nach Informationen aus verschiedenen Quellen kann die Vermietung dieser Gewerbeflächen durch die Stadt Luxemburg für das Programm „Pop-Up Stores“ jedoch in manchen Fällen andere potenzielle Mieter ausschließen, die dort ein neues Geschäft eröffnet hätten, insbesondere aufgrund der von der Stadt angebotenen höheren Miete.
- Ist dem Schöffenrat bekannt, ob es Fälle gab, in denen ein potenzieller Mieter abgelehnt wurde, weil die betreffende Gewerbefläche im Rahmen des Programms „Pop-Up Stores“ an die Stadt Luxemburg vermietet wurde? Falls ja, wie viele solcher Fälle sind dem Schöffenrat bekannt?
- Wie wird der Schöffenrat sicherstellen, dass sich solche Situationen in Zukunft nicht wiederholen? Beabsichtigt er, die von der Stadt angebotenen Mieten zu überprüfen?
- Wie und nach welchen Kriterien legt die Stadt generell die vorgeschlagenen Mieten fest, wenn sie Gewerbeflächen anmietet, um sie für das Programm „Pop-Up Stores“ zu nutzen?
- Wie plant der Schöffenrat, das Programm „Pop-Up Stores“ in Zukunft weiterzuentwickeln? Beabsichtigt er, die Anzahl der für dieses Programm vorgesehenen Gewerbeflächen zu erhöhen?
Antwort von Schöffe Maurice Bauer
Ich finde es bedauerlich, dass diese Frage – wie auch die Frage von Rat Costa über leerstehende Geschäftsflächen, die heute ebenfalls auf der Tagesordnung steht – die Fortsetzung einer Reihe von Fragen darstellen, die das Geschäftsleben in der Hauptstadt in einem negativen Licht darstellen und diesbezügliche Unterstellungen enthalten, während der Schöffenrat sich ständig bemüht, zusammen mit anderen Akteuren das Geschäftsleben in einem positiven Licht zu präsentieren. Es ist schade, dass auf negativen Punkten herumgeritten wird, die zum Teil – wie in diesem Fall – nur aus Sicht des Fragestellers existieren. Sehr bedauerlich ist auch der Umstand, dass Rat Costa zusammen mit anderen Mitgliedern der Fraktion „déi gréng“ ein Video aufgenommen hat, in dem die Menschen praktisch ermutigt werden, im Einkaufszentrum Cloche d’Or statt im Zentrum der Hauptstadt einkaufen zu gehen.
Rat Costa hat auch Fragen bezüglich des „Pop-Up Stores“-Konzeptes gestellt, und ich begrüße den Umstand, dass Rat Costa dieses als positiv dargestellt hat. Die Stadt vermietet derzeit neun Geschäftsflächen als zeitlich begrenzte „Pop-Up Stores“: drei im Bahnhofsviertel, fünf in der Oberstadt und eines im Petruss-Tal (am ehemaligen Standort des LUGA-Hub). Dieses Konzept kommt sehr gut bei den Leuten an.
Das Ziel des Konzepts besteht einerseits darin, den Geschäftsleuten die Möglichkeit zu geben, ihre Geschäftsideen zu testen, ohne sich über die Miete Sorgen machen zu müssen. Andererseits zielt es natürlich auch darauf an, die Zahl der leerstehenden Geschäftsflächen zu reduzieren. Die Mietdauer ist auf maximal elf Monate begrenzt. Die Mietpreise beginnen bei 930 Euro (680 Euro plus 250 Euro Nebenkosten). Das Angebot gilt a priori nur für Unternehmen, die an keinem anderen Standort über Verkaufsflächen verfügen – es sei denn, es werden andere Produkte angeboten, die das bestehende Angebot bereichern. Bestehende Unternehmen zahlen eine höhere Miete.
Wir haben keine Kenntnis von Fällen, in denen die Besitzer von Geschäftsflächen wegen höherer Mieteinnahmen lieber an die Stadt Luxemburg vermietet hätten als an Privatmieter. Solche Fälle wären auch erstaunlich, da die von der Stadt Luxemburg bezahlten Mieten mindestens 30 bis 40 Prozent unter dem Marktwert liegen – gerade um jeglichen unlauteren Wettbewerb zu vermeiden. Da es sich meistens um provisorische Situationen handelt, sind die Besitzer damit einverstanden.
Die Höhe des Mietpreises richtet sich nach der Größe, dem Standort, der Ausstattung und dem Zustand der jeweiligen Geschäftsfläche.
Es gibt über 30 % Success Stories: Über 30 % der Personen, die einen „Pop-Up Store“ eröffnet hatten, haben anschließend einen Mietvertrag auf dem privaten Markt abgeschlossen. Für uns stellt dies eine Ermutigung dar, in diesem Sinne fortzufahren. Wir haben dabei eine wunderbare Zusammenarbeit mit dem Geschäftsverband und der „Luxembourg Confederation“.
Seit 2019 verzeichnen wir eine Steigerung von 16,25 % der Geschäfte in der Hauptstadt. Im Horeca-Bereich z. B. siedeln sich – im Gegensatz zur Tendenz auf nationaler Ebene - immer mehr Betriebe in der Stadt Luxemburg an. Es bestehen derzeit 2446 Geschäfte in der Stadt, was sehr positiv ist. Der Prozentsatz der leerstehenden Geschäftsflächen ist so tief wie nie zuvor seit Beginn der Erhebungen – sowohl in der Oberstadt als auch im Bahnhofsviertel.
Leerstehende Geschäftsflächen in der Hauptstadt
Frage von Rat Fabricio Costa
Den neuesten Zahlen zufolge, über die ich noch nicht verfügte, als ich diese Frage verfasste, gibt es in der Oberstadt eine Leerstandsquote von 9,4 Prozent und im Bahnhofsviertel von 12,9 Prozent – weniger als in anderen Städten, was sicherlich positiv zu bewerten ist. Das heißt jedoch nicht, dass man nicht einen Rahmen schaffen sollte, um unnötige Leerstände zu verhindern. Ein Problem sehen wir vor allem an verschiedenen Stellen. So lagen wir den mir vorliegenden Zahlen zufolge in der Avenue de la Gare bei einem Leerstand von rund 20 Prozent. Wenn der Schöffenrat über aktuellere Zahlen verfügt, wäre ich dankbar für eine Aktualisierung.
Ein gewisser Leerstand ist normal, da manchmal der Mieter wechselt oder Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Wenn die Leerstände aber länger anhalten, schadet dies der Attraktivität des Stadtzentrums und darüber hinaus auch der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.
Es gibt auch versteckte negative Beispiele hinter den relativ guten Zahlen, wie z. B. der Umstand, dass das Gebäude auf Kockelscheuer, in dem sich das Restaurant „Le Patin d’Or“ befand, und das meines Wissens der Stadt Luxemburg gehört, nunmehr seit rund acht Jahren leer steht.
Andere Städte, wie z. B. Esch/Alzette, sind aktiv geworden, indem sie eine Leerstandssteuer eingeführt haben. Im Rahmen der Budgetdebatten im Dezember 2025 hatte der zuständige Schöffe meinem Kollegen François Benoy diesbezüglich erklärt: „Wir beobachten selbstverständlich die Entwicklung der Situation, was die von der Stadt Esch/Alzette eingeführte Leerstandssteuer betrifft. Wir sehen praktische Probleme bei der Umsetzung der Maßnahme. Sollte die Stadt Esch/Alzette jedoch erfolgreich damit sein, werden wir uns sicherlich zusammensetzen und sehen, wie wir weiter vorgehen.“
- Was sind nach Ansicht des Schöffenrates die Hauptgründe für den Leerstand von Gewerbeflächen in der Stadt?
- Hat der Schöffenrat bereits Kontakt zu den Verantwortlichen der Stadt Esch/Alzette aufgenommen, um sich über deren Umsetzung der Steuer auf leerstehende Gewerbeflächen auszutauschen?
- Plant der Schöffenrat die Einführung einer Steuer auf leerstehende Gewerbeflächen, um das kommerzielle Angebot in der Stadt zu fördern? Falls nein, aus welchen Gründen? Falls ja, innerhalb welcher Frist beabsichtigt der Schöffenrat, eine entsprechende Regelung vorzuschlagen?
- In Anbetracht der Tatsache, dass die Avenue de la Gare besonders stark von leerstehenden Gewerbeflächen betroffen ist: Welche Maßnahmen plant der Schöffenrat, um dieser Straße neue Dynamik zu verleihen? Zieht er eine Neugestaltung in Betracht, wie z. B. eine Umwandlung in eine Fußgängerzone, um die Attraktivität zu steigern?
Antwort von Schöffe Laurent Mosar
Es handelt sich hierbei um die neunte Frage, die in den vergangenen Jahren zu diesem Thema gestellt wurde. Die Stellungnahme von Rat Benoy zum Budget 2026 eingerechnet, wären wir schon beim zehnten Mal. Wer die zehnte Frage stellt, dem gebe ich einen aus! Denn ich kann mich nicht erinnern, dass schon einmal zehn Mal die gleiche Frage zum selben Thema gestellt wurde. Ich bitte deshalb um Nachsicht, wenn meine Antwort den Gemeinderat langweilen wird, denn ich kann Ihnen im Großen und Ganzen nur das antworten, was bereits Sam Tanson als damalige Schöffin auf eine entsprechende Frage geantwortet hatte.
Wie ich bereits auf eine Frage von Rätin Gaasch geantwortet hatte, ist die Stadt Esch/Alzette die einzige Gemeinde, die eine solche Steuer eingeführt hat. Wie in der Presse zu lesen war, stellen sich dabei jedoch viele Probleme. Es handelt sich um eine sympathische Idee, doch die praktische Umsetzung erweist sich als schwierig. Die Probleme stellen sich zunächst in puncto Datenschutz, denn es ist alles andere als leicht, Informationen über die Besitzer der Geschäftsflächen – vor allem in der Hauptstadt handelt es sich dabei oft um Strukturen – zu bekommen. Das Datenschutzgesetz ist streng, weshalb es für die Stadt Luxemburg fast unmöglich ist, an die erforderlichen Informationen zu gelangen. Zudem stellen sich Fragen bezüglich der Kontrollen und der Sanktionen.
Seit drei Jahren gibt es insofern ein neues Element, als im Rahmen der Grundsteuer ein grundlegendes Urteil gefällt wurde. Dieses bezog sich auf die Frage, unter welchen Bedingungen es möglich ist, eine neue kommunale Steuer einzuführen. Im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs heißt es: „qu’il s’agit notamment de la proportionnalité, mais que la jurisprudence et la doctrine ont également été confirmées dans la mesure où le tribunal a estimé que d’une manière globale, la taxation doit respecter l’intérêt général ainsi que les droits fondamentaux et libertés publiques dans la liberté du commerce et de l’industrie.“ Seitens der Jurisprudenz werden also sehr restriktive Bedingungen gestellt. Ein weiteres Argument, das für die Stadt Luxemburg zählt, aber nicht für die Stadt Esch/Alzette, ist das kommunale Abgabengesetz. Darin ist zu lesen, „qu’avant d’introduire une nouvelle taxe il faut prouver qu’il existe un réel besoin financier“. Angesichts der guten finanziellen Lage der Stadt Luxemburg kann man nicht argumentieren, dass eine neue Steuer erforderlich wäre. Sogar, wenn wir die Einführung einer Leerstandssteuer politisch wünschen würden, wäre es also juristisch sehr schwierig, sie einzuführen.
Worauf wir immer schon hingewiesen haben, ist der Umstand, dass das Ministerium für innere Angelegenheiten dabei ist, ein Gesetzprojekt über die Grundsteuer auszuarbeiten. In dem Rahmen erhalten Steuern wie diese erst eine gesetzliche Grundlage. Wir müssen also abwarten, bis das entsprechende Gesetz von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde, den Inhalt analysieren und dann schauen, ob wir wirklich der Meinung sind, dass die Einführung einer solchen Steuer erforderlich ist. Sollte dies der Fall sein, müssten wir sehen, mit welchen juristischen Argumenten wir das tun würden.
Die Leerstandsquote liegt im Bahnhofsviertel nicht bei 20 Prozent, sondern derzeit bei 12,9 Prozent, und sinkt weiter – wie übrigens auch in der Oberstadt. Anzumerken ist zudem, dass in der Grand-Rue zwei Geschäftsflächen, die lange Zeit leer standen, nun wieder vermietet sind. Es gibt noch ein weiteres Gebäude, das weiterhin leer steht, doch in dem Fall würde uns auch eine Leerstandssteuer nicht weiterhelfen. Eine Leerstandssteuer ist also mit Sicherheit kein Allheilmittel. Natürlich muss dafür gesorgt werden, dass die Geschäftsflächen genutzt werden, doch eine solche Steuer ist nicht unbedingt das Mittel, das uns dabei voranbringt.
Rat Fabricio Costa (déi gréng): Ich habe auf eine Frage keine Antwort erhalten, nämlich in Bezug auf die Leerstandsquote in der Avenue de la Gare.
Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die uns vorliegenden Statistiken beziehen sich nicht auf einzelne Straßen, sondern auf die Viertel im Allgemeinen.
Risiko für den Fußverkehr in der Rue de Bonnevoie (Place Wallis)
Frage von Rat Tom Weidig
Am 14. April ereignete sich in der Rue de Bonnevoie in der Nähe der Place Wallis ein schwerer Unfall, bei dem der Bus auf dem schmalen Gehweg landete. Soweit ich weiß, wurden glücklicherweise keine Fußgänger/innen verletzt.
Für Anwohnende und für Menschen, die dort oft vorbeikommen – wie ich, der fast jeden Tag dort vorbeigeht –, ist diese Situation nicht unerwartet.
Die gesamte Nachbarschaft rund um die Place Wallis ist aufgrund des extremen Bus- und Autoverkehrs, der durch das Gebiet in Richtung Rocade geleitet wird, gefährlich geworden. Die Rue de Bonnevoie von der Place Wallis bis zur Kreuzung mit der Rue du Fort Neipperg war früher immer eine Einbahnstraße mit einem relativ breiten Gehweg. Auf der schmalen Straße fahren nun Busse und Autos in beide Richtungen und kommen kaum aneinander vorbei. Auf diesem engen Abschnitt gibt es auf beiden Seiten Bushaltestellen, die während der morgendlichen Stoßzeiten auch von vielen Eltern und Kindern genutzt werden. Weil der Gehweg überfüllt ist, haben viele Menschen sich angewöhnt, die Rue de Bonnevoie kreuz und quer zu überqueren. Viele Menschen gehen über den Radweg, auf dem so gut wie nie ein Fahrrad fährt. Es sind sicherlich hundertmal mehr Fußgänger/innen auf dem Radweg unterwegs als Fahrräder! Aufgrund der durch den Busunfall verursachten Schäden an der Fassade eines Hauses ist der ohnehin schon schmale Gehweg derzeit gesperrt, und alle Fußgänger/innen müssen nun über den Radweg die Straße überqueren. Fotos habe ich meiner Frage beigefügt.
In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen an die Bürgermeisterin:
- Kann der Schöffenrat keine bessere Lösung finden, damit die Fußgänger/innen sich nicht in Gefahr begeben müssen, indem sie auf der Straße gehen müssen, weil der Bürgersteig blockiert ist?
- Stimmt mir der Schöffenrat zu, dass der Gehweg nicht breit genug ist und dass Fußgänger/innen nicht aneinander vorbeikommen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen?
- Gibt es Pläne, die Situation zu verbessern, zum Beispiel durch eine Verbreiterung des Gehwegs und die Aufhebung des Radwegs?
- Wird darüber nachgedacht, die gesamte Verkehrssituation zu ändern? Wäre es möglich, beide Straßen in Einbahnstraßen umzuwandeln: die Rue Bender in Richtung Avenue de la Gare und die Rue de Bonnevoie in Richtung Rocade? Wird in Erwägung gezogen, die Bushaltestelle weiter in Richtung Rocade zu verlegen? Wäre das Wercollier-Denkmal nicht ein geeigneter Standort für eine sichere Bushaltestelle?
Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt
Wie angekündigt beantworten wir diese dringliche Frage nun unter dem Punkt „Verkehr“. Die Frage ist mehr als berechtigt. Wir haben uns im Schöffenrat natürlich Fragen über die Gründe dieses dramatischen Unfalls gestellt.
Ich möchte zunächst ein paar Dinge klarstellen. Die Stelle, an dem sich der Unfall ereignet hat, stellt nicht per se eine Gefahr für den Fußverkehr dar. Was passiert ist, ist Folgendes: Ein Busfahrer ist aus dem Bus gestiegen, ohne die Handbremse zu ziehen. Der Bus ist weitergerollt und gegen die Fassade eines Hauses geprallt. Es befanden sich Passagiere im Bus, von denen glücklicherweise niemand schwer verletzt wurde. Mehrere Fahrgäste wurden aber zur Kontrolle in ein Krankenhaus gebracht. Es handelte sich um einen Bus eines privaten Unternehmens, das als Subunternehmer Buslinien der Stadt Luxemburg fährt. Meines Wissens ist der Unfallverursacher nicht mehr als Busfahrer tätig.
Wäre der Bürgersteig drei Meter breiter gewesen, hätte das nichts geändert. Wir sind sehr froh, dass sich zu dem Augenblick niemand an der betreffenden Stelle auf dem Bürgersteig befand.
Wir durften zunächst den Bus nicht entfernen, bis ein Statiker vorbeigeschaut hatte. Dieser erklärte, dass die Mauer abgestützt werden müsse. Daraufhin wurde ein Betonklotz auf dem Bürgersteig aufgestellt. Dem Service Circulation blieb nichts anderes übrig, als den betreffenden Bereich des Bürgersteigs für den Fußverkehr zu sperren. Die Fußgänger/innen sollen deshalb den gegenüberliegenden Bürgersteig benutzen. Die meisten tun dies allerdings nicht, sondern legen die paar Meter des abgesperrten Bereichs über die Straße (bzw. den dort eingezeichneten Radweg) zurück. Wir suchen das Gespräch mit dem Statiker, um mit diesem zu schauen, ob es möglich wäre, den Betonklotz zu entfernen, um zumindest die Hälfte der Breite des Bürgersteigs wieder nutzen zu können. Dabei muss natürlich die Stabilität der Mauer gewährleistet bleiben, damit keine Gefahr für Fußgänger/innen und andere Verkehrsteilnehmende entsteht. Es lag dem Schöffenrat am Herzen, schnellstmöglich eine Lösung zu finden. Die optimale Lösung ist noch nicht gefunden, doch wir arbeiten weiter daran.
Ich möchte darauf hinweisen, dass in diesem Bereich nur Busse bergab in Richtung Avenue de la Gare fahren dürfen, nicht der Individualverkehr. Wegen des sehr hohen Passagieraufkommens am Hauptbahnhof und in dessen Umgebung werden die zahlreichen Busse benötigt, denn die Tram allein kann das nicht bewältigen. Die Stadt Luxemburg ist ständig bemüht, das Busangebot zu optimieren, und alle sechs Monate werden die Fahrpläne aktualisiert. Die vorgesehene Umgestaltung der Avenue de la Gare wurde vor einigen Jahren zurückgestellt, da die Tram-Baustelle gerade abgeschlossen war und wir nicht gleich wieder eine neue Großbaustelle beginnen wollten.
Es ist also nicht vorgesehen, dass im Bereich der Place Wallis weniger Busse fahren sollen. Es ist auch nicht vorgesehen, die Rue Bender und die Rue de Bonnevoie in Einbahnstraßen zu verwandeln, denn über die eine Straße fahren die Busse zur Rocade und über die andere zur Rue des Trévires. Im Rahmen des Ausbaus des Verwaltungsgebäudes „Rocade“ der Stadt Luxemburg wird dort die Straßenführung leicht abgeändert, wobei wohl nur noch eine Spur in Richtung Rue des Trévires übrigbleiben wird. Wir werden den gesamten Bereich im Auge behalten, und wenn sich Verbesserungen anbieten sollten, werden wir diese selbstverständlich vornehmen.
Rat Tom WEIDIG (ADR): Ich bin weiterhin der Meinung, dass der Bürgersteig aufgrund der vielen Passierenden in dem Bereich, in dem sich der Busunfall ereignet hat, zu schmal ist.
Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Wir werden erneut prüfen, ob die Breite des Bürgersteigs für die Anzahl der Fußgänger/innen angemessen ist, wobei aber weiterhin genügend Platz für die Busse zur Verfügung stehen muss.
Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (<em>loi communale</em>) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.
Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.