In nichtöffentlicher Sitzung

1. Office social: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

2. Zivilhospize: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

3. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung

In öffentlicher Sitzung

4. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats

5. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung

6. Verträge – Billigung

7. Kostenvoranschläge – Billigung

  • Endgültiges detailliertes Projekt zum Bau von 5 Zweifamilienhäusern in der Rue Michel Théato (Lose 41-42 und 62-63-64 des PAP „Parc des Aubépines“) in Luxemburg-Belair

8. Städtebau:

  • Einstufung des Gebäudes 2, Place de l’Europe als nationales Kulturgut – Stellungnahme
  • Einstufung des Gebäudes 69, Avenue Pasteur als nationales Kulturgut – Stellungnahme
  • Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung

9. Zusätzlicher Kredit für Arbeiten in den Schwimmbädern – Beschlussfassung

10. Gewährung von Zuschüssen – Beschlussfassung

11. Antrag der LSAP-Fraktion zur Überarbeitung der Kriterien für die Vergabe von kommunalen Zuschüssen – Vorstellung

12. Congrégation des Sœurs Hospitalières de Ste Elisabeth: Verkauf eines Grundstücks – Stellungnahme

13. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung

14. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung

Live-Übertragung der Sitzungen

Das Video dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.

Analytischer Bericht

Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.

Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.

Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.

Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.