In nichtöffentlicher Sitzung

1. Beratende Kommissionen: Ersetzung von Mitgliedern
2. Office social: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
3. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung

In öffentlicher Sitzung

4. Fragen der Gemeinderatsmitglieder
5. Schulen: Schulorganisation für das Jahr 2026/2027:

  • Antworten des Schöffenkollegiums auf die Wortmeldungen
  • Abstimmung

6. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
7. Vereinbarungen – Billigung
8. Kostenvoranschläge – Billigung

  • Endgültiges detailliertes Projekt für die Renovierung und den Umbau des Gemeindegebäudes in der Rue de la Tour Jacob  Nr. 51 in Clausen
  • Endgültiges detailliertes Projekt für die Dachreparatur und die Anpassung der Kirche St. Martin in Weimerskirch an die Vorschriften

9. Organisationsstatut des Konservatoriums der Stadt Luxemburg - Annahme
10. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung

Live-Übertragung der Sitzungen

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Analytischer Bericht

Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.

Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.

Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Begleitung von Frauen in psychischen und sozialen Notlagen

Frage von Liudumila Branca

In den vergangenen Monaten wurden mir mehrere Fälle von Frauen, die sich in einer psychischen Notlage befinden und sozial stark gefährdet sind, zur Kenntnis gebracht. Es scheint, dass manche schutzbedürftige Frauen sich weigern, bestimmte Unterbringungs- und Betreuungsangebote wie die von HUT (Hëllef um Terrain), Inter-Actions, vom Roten Kreuz oder anderen von der Stadt oder ihren Partnern angebotenen Notfallangebote in Anspruch zu nehmen, da sie diese Gemeinschaftseinrichtungen als ungeeignet für ihre psychische, soziale oder sicherheitsbezogene Situation erachten – insbesondere wenn dort Personen untergebracht sind, die mit schwerwiegenden Problemen wie Suchterkrankungen oder chronischer Obdachlosigkeit konfrontiert sind. Dadurch scheinen manche Frauen in eine Form der Isolation und fortschreitenden Prekarisierung getrieben zu werden, während eine präventive und angepasste Begleitung eine Verschlimmerung ihrer sozialen und psychischen Situation verhindern könnte.

  • Ist dem Schöffenrat bekannt, dass es Fälle von besonders schutzbedürftigen Frauen gibt, die bestehende Unterbringungsmöglichkeiten ablehnen – sei es aufgrund ihres psychischen Zustands, aufgrund von Traumata, aufgrund psychischer Probleme oder weil diese Strukturen ihrem Profil und ihrer Situation bezüglich ihrer sozialen, psychischen oder sicherheitsbezogenen Schutzbedürftigkeit nicht gerecht werden?
  • Verfügt die Stadt über Angaben zu solchen Situationen, insbesondere in Zusammenarbeit mit den auf dem Stadtgebiet tätigen Vereinigungen und Sozialdiensten? 
  • Ist der Schöffenrat der Ansicht, dass das derzeitige Angebot den Bedürfnissen von Frauen in einer leichten oder mittelschweren psychischen Notlage, die eine Begleitung in einem ruhigen und nicht stigmatisierenden Umfeld benötigen, ausreichend gerecht wird?
  • Beabsichtigt die Stadt, in Abstimmung mit den im sozialen Bereich sowie im Bereich der psychischen Gesundheit tätigen Akteuren die Einführung eines Pilotprojekts für betreutes Wohnen in kleinem Maßstab für diese spezifische Zielgruppe zu prüfen?
  • Kann der Schöffenrat darlegen, welche Kooperationen derzeit zwischen den Sozialdiensten der Stadt Luxemburg und den auf psychische Gesundheit spezialisierten Einrichtungen bestehen, um eine präventive Betreuung in solchen Situationen zu gewährleisten?

Antwort von Schöffin Corinne Cahen

Die Zahl der Menschen, die Probleme haben, steigt – auch und vor allem die Zahl der betroffenen Frauen. Aus der Frage von Rätin Branca geht nicht hervor, welche Kategorie von Frauen genau gemeint ist: diejenigen, die auf der Straße leben, oder diejenigen, die von ihr Zuhause verlassen müssen, z.B. wegen häuslicher Gewalt. Wenn es um die psychologische, psychiatrische Betreuung geht, liegt die Kompetenz beim Staat. Sowohl das Gesundheits- als auch das Chancengleichheitsministerium verfügen über Strukturen, wobei manche sich in der Hauptstadt befinden und andere nicht.

Ich habe Rätin Branca die Liste aller in diesem Bereich bestehenden Strukturen mitgebracht. Ich kann an dieser Stelle nicht alle aufzählen, doch gibt es Strukturen verschiedenster Art: Strukturen für Frauen mit Kindern, Informationszentren, Strukturen für längere Aufenthalte, ein Nightshelter speziell für Frauen, ein Schlafraum speziell für Frauen im Rahmen der „Wanteraktioun“, das „Marga“ (eine Tagesstruktur für drogenabhängige Frauen), die Struktur „Vis-à-vis“ von „Femmes en détresse“, das „Centre national pour victimes de violences“, usw.  Die Stadt Luxemburg hat zusammen mit der „Ligue luxembourgeoise d’hygiène mentale“ eine Struktur für obdachlose Personen mit psychiatrischen Problemen eröffnet.

Wir arbeiten mit den zuständigen Ministerien zusammen und tun unser Bestes, um Plätze in Strukturen anzubieten. Natürlich können wir den betroffenen Personen nur unsere Hilfe anbieten. Wer diese ablehnt, kann nicht gezwungen werden.

Organisation und neue Direktion des Konservatoriums der Stadt Luxemburg

Dringliche Frage von Rätin Liudumila Branca

In einem heute auf reporter.lu erschienenen Artikel wird über Unregelmäßigkeiten im Konservatorium der Stadt Luxemburg berichtet. Einige Mitarbeiter, die anonym bleiben, kritisieren die Leitung des Konservatoriums und beklagen eine mangelnde Kontrolle seitens der Stadt Luxemburg. Kritik hinsichtlich mangelnder Transparenz wird auch von der Gewerkschaft FGFC und der Lehrervereinigung des Konservatoriums aufgegriffen.

Aufgeworfen wird u.a. die Frage der Verteilung der Arbeitsstunden innerhalb des Lehrerkollegiums, insbesondere die Tatsache, dass zwei Fachbereichsleiter eine Entlastung von mehr als 15 Stunden pro Woche erhalten, was als ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Lehrkräften empfunden wird. Vollzeitlehrkräfte übernehmen normalerweise 22 Unterrichtsstunden pro Woche. Entlastungen für Verwaltungsaufgaben sind möglich, liegen aber im Durchschnitt bei 8 Stunden pro Woche.

Der Artikel hat auch Fragen hinsichtlich der Transparenz bei der Verteilung der Entlastungsstunden für das Schuljahr 2025/2026 aufgeworfen. Gemäß den darin festgelegten Kriterien können Abteilungsleiter eine Entlastung von bis zu zehn Stunden pro Woche erhalten, was deutlich unter den in den beiden oben genannten Fällen gewährten Entlastungen liegt. Darüber hinaus wird auf weitere Unstimmigkeiten und fehlerhafte Tabellen in der Schulorganisation hingewiesen.

Eine weitere Frage, die in dem Artikel angesprochen wird, betrifft das Verfahren zur Ausschreibung der Stelle des Direktors des Konservatoriums. Dem Artikel zufolge hat die Bürgermeisterin beschlossen, die Frist für die Einreichung von Bewerbungen um eine Woche zu verlängern, also bis zum 22. Mai 2026.

Der Artikel befasst sich zudem mit dem Verfahren zur Ausschreibung der Stelle des Direktors des Konservatoriums. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Bürgermeisterin beschlossen hat, die Frist für die Einreichung von Bewerbungen um eine Woche, also bis zum 22. Mai 2026, zu verlängern.

In den vergangenen 15 Jahren ist die Zahl der Schüler am Konservatorium von 2.600 auf 4.500 gestiegen. Vor diesem Hintergrund wird in dem Artikel von einer zunehmenden Belastung für die Verwaltung der Einrichtung gesprochen, ohne dass die internen Abläufe entsprechend angepasst worden wären.

  • War der Schöffenrat über die in dem betreffenden Artikel angesprochenen Fragen informiert? Wie reagiert er auf diese Kritik?
  • Dem Artikel zufolge soll ein Treffen der Bürgermeisterin mit dem Lehrerkollegium stattfinden. Hat dieses Treffen stattgefunden? Falls ja, wann? Zu welchen Schlussfolgerungen und Folgemaßnahmen hat es geführt? Falls nein, warum hat dieses Treffen noch nicht stattgefunden?
  • Wie wird der Schöffenrat reagieren, um die aufgezeigten Unregelmäßigkeiten bei der Verteilung der Entlastungsstunden zu beheben? Kann der Schöffenrat gewährleisten, dass sich solche Situationen nicht wiederholen, insbesondere im Rahmen der nächsten Schulorganisation des Konservatoriums, die demnächst dem Gemeinderat vorgelegt wird?
  • Aus welchen Gründen wurde die Frist für die Einreichung von Bewerbungen für die Stelle des Direktors des Konservatoriums um eine Woche verlängert? Ist nach wie vor nicht vorgesehen, die Ausschreibung auch für externe Bewerber zu öffnen, wie wir es bereits in der vergangenen Gemeinderatssitzung angefragt hatten? Falls nein, warum nicht? Und sollte angesichts des derzeit angespannten Klimas nicht gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren eine strategische Vision erarbeitet und diese bei der Entscheidung über die neue Leitung berücksichtigt werden?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Ich werde mit den letzten Fragen beginnen, da ich zu dazu bereits Antworten geliefert hatte. Dass die Frist für die Bewerbungen auf den Posten des Direktors um eine Woche verlängert wurde, ist dadurch bedingt, dass bei der Ausschreibung vergessen worden war, zwei Präzisionen hinzuzufügen, nämlich einerseits „m/f“ und andererseits, dass auch Professoren, die zehn Jahre Erfahrung haben und in der Karriere E7 klassiert sind, sich bewerben können. Die Ausschreibung erfolgte intern, da wir einer Person, die über eine große Erfahrung verfügt – sowohl auf pädagogischer als auch auf administrativer Ebene –, die Möglichkeit geben wollten, sich auf den Posten zu bewerben.

Das Konservatorium wird sowohl vom aktuellen Direktor als auch vom beigeordneten Direktor auf exemplarische Art und Weise geleitet. Es ist hinlänglich bekannt, dass es durch den enormen Erfolg des Konservatoriums zu einer Reihe von Problemen kam. Die Änderungen in der Gesetzgebung in den Jahren 2022 und 2023 sorgten für einen gewaltigen Arbeitsaufwand, der nur durch viel Flexibilität und Kreativität zu bewältigen war. Im Rahmen von rund 50 Unterredungen wurde seit der Rentrée 2024/2025 mit allen Akteuren gesprochen. Beteiligt waren die Abteilungsleiter, die Verwaltung des Konservatoriums, die Abteilungen für Kultur und Technik, der Lehrerverband des Konservatoriums, die Elternvereinigung sowie die verschiedenen zuständigen Dienststellen der Stadt Luxemburg. Dabei wurde insbesondere daran gearbeitet, die Organisation klarer zu gestalten.

Was die Kritik betreffend die Entlastungen („décharges“) betrifft, gab es keinerlei Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen oder bestehende Richtlinien. Die kritisierten Entlastungen waren durch den enormen Arbeitsaufwand bedingt. Es gab lange Wartelisten mit z.B. 406 Personen im Bereich Klavier, 178 im „éveil musical“ und 97 im Bereich Gitarre. Die „décharges“ von 16,5 und 17,5 Stunden bezogen sich auf zwei verschiedene Funktionen: jene des „chef de section“ einerseits und jene der „assistance administrative et de coordination“. Es handelte sich um eine punktuelle Hilfe, die erforderlich war, um der stark gestiegenen Zahl an Einschreibungen Herr zu werden. In den erwähnten 50 Unterredungen wurde gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren festgelegt, wie man in Zukunft alles klarer trennt.

Der erwähnte Artikel ist bei den allermeisten Professoren des Konservatoriums sehr schlecht angekommen. Ich habe viele Schreiben von Professoren erhalten, die sich schockiert erklärt haben über die Art und Weise, wie das Konservatorium – ein wichtiger Pfeiler unseres kulturellen Lebens – in dem Artikel dargestellt wurde. Vielleicht wurde bezüglich der Entlastungen das eine oder andere falsch verstanden. Jedenfalls entspricht die Darstellung in keiner Weise der Realität im Konservatorium, die von einem außerordentlich großen Engagement der allermeisten Lehrkräfte geprägt wird. Diesem Engagement verdankt das Konservatorium seine hervorragenden Resultate. Das neue „Règlement d’ordre intérieur“ wird von Anfang an alles genau festlegen. Ich hoffe, dass die ungerechtfertigte Kritik am Konservatorium nun der Vergangenheit angehört.

Kriterien für (gesundheitsschädliche) Wohnungen

Frage von Rätin Christa Brömmel

Vor kurzem wurde dem Wohnungsausschuss der Abgeordnetenkammer ein Vorhaben zur Anpassung des Gesetzes vom 20. Dezember 2019 über die bei vermieteten bzw. zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellten Wohnungen anwendbaren Kriterien in den Bereichen Gesundheit, Hygiene, Sicherheit und Wohnraumqualität vorgelegt. Ziel sei eine Vereinfachung der Anwendung des Gesetzes durch die Abschaffung mehrerer derzeit geltender Kriterien.

  • Wurde die Stadt im Vorfeld konsultiert? Wer hat an dieser Konsultation teilgenommen?
  • Wie steht die Stadt Luxemburg bzw. der Schöffenrat zu den folgenden Aspekten:
    • Regelung bezüglich der Einleitung des Kontrollverfahrens durch den Bürgermeister im Falle schwerwiegender Anhaltspunkte;
    • Befugnis des Bürgermeisters, ein gewaltsames Betreten der Wohnung anzuordnen, wenn eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit der Bewohner festgestellt wird;
    • Anbringung einer offiziellen Kennzeichnung am Eingang einer als unbewohnbar erklärten Wohnung;
    • Verlängerung des Zeitraums, in dem die Verwaltungsgebühr fällig ist, auf maximal ein Jahr;
    • Benennung eines zuständigen und geschulten Mitarbeiters der Gemeinde;
    • Einführung des „Wohnungslabels“ (« Label du logement ») zur Auszeichnung von Wohnungen mit hoher Qualität (Komfort, Energieeffizienz, Architektur);
    • Abschaffung der Mindestfläche von neun Quadratmetern pro Zimmer.

Kann der Schöffenrat ausschließen, dass diese Änderungen zu einer Legalisierung schlechter Wohnbedingungen führen könnten? Um wie viel wird die Zahl der Wohnungen nach Einschätzung des Schöffenrates durch diese Änderungen steigen?

Antwort von Schöffin Corinne Cahen

Ich bin weder Mitglied der Regierung noch Mitglied des Wohnungsausschusses der Abgeordnetenkammer. Rätin Brömmel weiß vielleicht mehr zu diesem Thema als ich. Es besteht noch kein Gesetzesprojekt. Wir waren zu einer Unterredung mit dem Wohnungsbauminister eingeladen worden. Mit dabei waren Bürgermeisterin Lydie Polfer, Schöffe Maurice Bauer und ich selbst. Man hat uns eine Reihe von Fragen gestellt, z.B., wie wir die Kriterien bezüglich der hygienischen Bedingungen („salubrité“) der Wohnungen sehen, und in Bezug auf die Mietkommission. Wir haben geantwortet, dass wir der Meinung sind, dass hier im Land jeder unter würdigen Bedingungen hier leben können muss, und der Minister ist ebenfalls dieser Meinung. Die zuständige Dienststelle der Stadt Luxemburg wird manchmal gebeten, an einer Arbeitsgruppe teilzunehmen. Es geht vor allem darum, dass landesweit die gleichen gesetzlichen Bestimmungen zur Einhaltung der hygienischen Bedingungen eingehalten werden.

Die Stadt Luxemburg führt jedenfalls jetzt schon Kontrollen durch und fordert die Eigentümer gegebenenfalls auf, die Wohnungen innerhalb einer bestimmten Frist mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen. Es kann z.B. nicht sein, dass Wohnungen in einem Keller ohne Fenster vermietet werden.

Wir vertreten die Ansicht, dass die Fläche von neun Quadratmetern, die uns als ein absolutes Minimum erscheint, sich nur auf das Zimmer an sich beziehen darf, und dass diese Fläche keine Dusche oder Küchenzeile umfassen darf.

Es bleibt abzuwarten, was der Minister beschließen wird, und wie das „avant-projet de loi“ aussehen wird.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, einen Aufruf an die Besitzer von Wohnungen richten, dafür zu sorgen, dass die hygienischen Vorschriften eingehalten werden, damit die Mieter in Würde in den Wohnungen leben können.

Gartenprojekt der Schule Hollerich

Frage von Christa Brömmel

Schulgärten bieten zahlreiche positive Aspekte, darunter insbesondere die Förderung psychosozialer Kompetenzen (Selbstständigkeit, Ausdauer, Geduld), das Erlernen von Zusammenarbeit und Teamarbeit sowie die Verbindung zur Natur und das Verständnis für natürliche Kreisläufe und Ökosysteme. Die Vermittlung von Wissen und Gartenkultur erfolgt in Zusammenarbeit mit der „Garten und Heim“-Liga, die in der cité jardinière im Petruss-Tal ein Pilotprojekt für die Schüler der Grundschule Hollerich entwickelt hat.

Aufgrund der seit den Überschwemmungen von 2021 durchgeführten Sanierungsarbeiten an den Mauern und der Maßnahmen zur Renaturierung der Petruss bleibt das Projekt des Lehrgartens vorerst auf Eis gelegt: Der Zugang zum Garten ist nur über eine ungesicherte, für Schüler ungeeignete Treppe möglich.

  • Wann werden die Sanierungsarbeiten an den Mauern und die Renaturierung der Pétrusse abgeschlossen sein?
  • Kann so schnell wie möglich eine Übergangslösung (Sicherheitsgeländer) gefunden werden, damit die Kinder einen sicheren Zugang von oben zum Lehrgarten haben, ohne eine weitere Gartensaison bzw. ein weiteres Gartenjahr zu verlieren, da der Zugang über das Tal gesperrt ist?
  • Plant der Schöffenrat die Einrichtung weiterer Lehrgärten nach dem Vorbild des Gartens im Petruss-Tal?

Antwort von Schöffe Maurice Bauer

Wir freuen uns, wenn Schulen „pädagogische Gärten“ anbieten, denn die Kinder lernen dadurch viel für ihr späteres Leben. Der Schöffenrat beabsichtigt, die Schulhöfe grüner zu gestalten, und eventuell könnten Aktivitäten dieser Art im Schulhof selbst durchgeführt werden.

In diesem Fall werden die Aktivitäten in Zusammenarbeit mit der Vereinigung „Garten und Heim“ organisiert, der wir dankbar sind, dass sie ihr Know-How zur Verfügung stellt. Es stimmt, dass der pädagogische Garten in Hollerich sich seit den Überschwemmungen von 2021 in einem schlechten Zustand befindet und er wegen der Arbeiten im Petrusstal derzeit nicht über einen abgesicherten Weg zugänglich ist. Die Arbeiten bezüglich der Renovierung der Mauern und der Errichtung von Stützmauern sollen im August 2026 beginnen und Ende Januar 2027 abgeschlossen sein. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden die Kinder wieder über einen abgesicherten Zugang zum pädagogischen Garten haben.

Ein weiterer pädagogischer Garten wird in Zusammenarbeit mit dem „Garten und Heim“ in Beggen entstehen (in der „Cité jardinière Uelzecht“). Wir freuen uns immer über entsprechende Initiativen seitens der einzelnen Schulen und unterstützen diese immer gerne.

Rätin Christa BRÖMMEL (déi gréng): Eine provisorische Lösung wäre im Fall von Hollerich also nicht möglich?

Schöffe Maurice BAUER: Nein, denn es handelt sich auch um eine Vorsichtsmaßnahme. Der pädagogische Garten von Hollerich befindet sich einer Zone, in der zurzeit im Rahmen der Renaturierung der Petruss sehr umfangreiche Bauarbeiten stattfinden. Die zuständigen Dienststellen haben deshalb auch davon abgeraten, den Garten momentan zu nutzen. Wir gesagt soll er Anfang 2027 wieder zur Verfügung stehen.

Sicherheit und Eröffnung der Minigolfanlage im Petruss-Tal

Frage von Maxime Miltgen

In der Antwort auf meine Frage vom 8. Mai 2025 bezüglich der Minigolfanlage im Petruss-Tal wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund von Steinschlag Sicherheitsanalysen sowie zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich seien, um die Eröffnung der Anlage unter Bedingungen zu ermöglichen, die die Sicherheit der Nutzer uneingeschränkt gewährleisten. Es wurde außerdem darauf hingewiesen, dass die oberhalb des Geländes gelegene Felswand im Besitz des Staates ist und dass derzeit Gespräche mit diesem geführt werden, um eine nachhaltige Lösung zur Sicherung des Geländes zu finden.

  • Wurde inzwischen gemeinsam mit dem Staat bzw. der Administration des ponts et chaussées eine Lösung gefunden, um die Sicherheit der Felswand oberhalb des Minigolfplatzes zu gewährleisten?
  • Welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen wurden seitdem umgesetzt bzw. sind derzeit geplant?
  • Ist die Risikobewertung nun abgeschlossen und wird der Standort von den zuständigen Behörden als sicher eingestuft?
  • Ab wann kann mit einer Öffnung der Minigolfanlage für die Öffentlichkeit gerechnet werden?
  • Falls eine Öffnung noch nicht möglich ist: Welche Schritte müssen noch unternommen werden und wie sieht der voraussichtliche Zeitplan für die anstehenden Arbeiten und Entscheidungen aus?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Wir hoffen, einen Teil der Minigolfanlage – sechs bis sieben Bahnen – für die Sommersaison 2026 wieder eröffnen zu können. Dies setzt aber voraus, dass die Absicherungsarbeiten bis dahin abgeschlossen sind. Letztere umfassen die Installation von Verankerungen und Netzen in der Felswand sowie eines Fangnetzes mit einer Höhe von etwa zwei Metern und eines Sandstreifens am Fuße der Felswand, um eventuell herabstürzende Felsblöcke abzufangen. Dieses Projekt wird in Zusammenarbeit zwischen der Administration des ponts et chaussées und unserem Service Forêts umgesetzt.  Ob die Arbeiten rechtzeitig zu den Sommerferien abgeschlossen sein werden, bleibt abzuwarten.

Unterstützung lokaler Initiativen durch die Stadt Luxemburg und spezifischer Fall des Restaurants „Chiche“ in Limpertsberg

Dringende Frage von Rat Fabricio Costa

Das Restaurant « Chiche » in Limpertsberg beschäftigt heute rund 70 Mitarbeiter, die alle einen Flüchtlings- bzw. Migrationshintergrund haben, was dem Projekt einen Charakter der sozialen Integration verleiht. Das Restaurant ist zu einem Ort der Begegnung zwischen verschiedenen Kulturen geworden, der von vielen Einwohnern der Hauptstadt und darüber hinaus geschätzt wird. Das Projekt konnte inzwischen auf andere Gemeinden ausgeweitet werden.

Meinen Informationen zufolge droht dem Restaurant die Schließung wegen eines Problems im Zusammenhang mit der Betriebsgenehmigung, über die es verfügen muss, um mehr als 50 Gäste empfangen zu können. Angeblich hat die Stadt Luxemburg ihre Genehmigung für den erforderlichen zweiten Fluchtweg verweigert, da dieser über ein von der Vereinigung „Zaltimbanq Zirkus asbl“ bei der Stadt angemietetes Terrain führen soll und der mit dieser Vereinigung abgeschlossene Mietvertrag dies nicht vorsehe. Auch wurde argumentiert, dass die Gewährung einer Dienstbarkeit die zukünftige Entwicklung von Projekten auf diesem Terrain verhindern würde.

Dieser konkrete Fall wirft allgemeinere Fragen hinsichtlich der Unterstützung der Betreiber von Geschäften durch die Stadt Luxemburg bei administrativen Problemen auf.

  • Kann der Schöffenrat meine Angaben zum Fall des Restaurants „Chiche“ in Limpertsberg bestätigen?
  • Teilt der Schöffenrat nicht die Ansicht, dass die Schließung dieses Restaurants – insbesondere angesichts des auf soziale Inklusion ausgerichteten Charakters des Projekts – einen erheblichen Verlust für den Stadtteil Limpertsberg, ja sogar für die gesamte Stadt darstellen würde?
  • Hat der Schöffenrat Kontakt mit der Vereinigung „Zaltimbanq Zirkus“ aufgenommen, um zu klären, ob die Einrichtung eines zweiten Fluchtwegs im Brandfall in Betracht käme? Welche Bauvorhaben sind geplant, die durch die Einrichtung eines zweiten Fluchtwegs behindert würden?
  • Welche Unterstützung hat die Stadt dem betroffenen Gastronomen angeboten oder wird sie ihm anbieten, um die Schließung des Restaurants, die mit der Entlassung von 70 Mitarbeitern einhergehen würde, zu verhindern? Wird dem Betreiber ein anderer Standort angeboten?
  • Welche Unterstützung bietet die Stadt Luxemburg im Allgemeinen in ähnlichen Fällen, insbesondere im Hinblick auf behördliche Auflagen, den Betreibern von Geschäften, Cafés oder Restaurants an?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Die Situation stellt sich etwas vielschichtiger dar, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Ich habe der Betreiberin, Frau Donven, am 18. Mai einen Brief geschrieben. Sie hat mir am 2. Juni geantwortet, und ich werde ihr natürlich auch darauf antworten. Die Frage von Rat Costa wurde am 7. Juni gestellt. Es handelt sich nicht um eine administrative Frage, sondern um eine Frage der Sicherheit, die in den Kompetenzbereich des CGDIS und der Gewerbeinspektion (ITM) fällt. Ich möchte darauf hinweisen, dass das betreffende Restaurant seit dem Jahr 2020 existiert. Es handelt sich also nicht um eine neue Situation.

Es ist nicht wünschenswert, einen zweiten Ausgang zu einem benachbarten Terrain zu schaffen, auf dem sich oft Kinder aufhalten, welche die Zirkusschule „Zaltimbanq“ besuchen. Aus Sicherheitsgründen sollen keine fremden Personen dort Zugang erhalten. Auch die Einrichtung einer Terrasse war aus diesem Grund abgelehnt worden. Wenn ein Wegerecht bzw. eine Dienstbarkeit zugestanden würde, würde dieses Recht nicht nur für das aktuelle Restaurant gelten, sondern auch später bestehen bleiben, wenn sich die Nutzungssituation eventuell ändert. 

Ich denke nicht, dass das Restaurant jetzt geschlossen wird, da die zuständigen Instanzen die Situation seit Jahren dulden. Ich bin aber gerne bereit zu einem Gespräch mit Frau Donven, um zu sehen, welche Lösungen möglich wären.

Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (<em>loi communale</em>) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.

Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.