In nichtöffentlicher Sitzung
1. Lehrpersonal: Ernennungen (Liste 1)
2. Beratende Kommissionen: Ersetzung von Mitgliedern
3. Fondation J.-P. Pescatore: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
4. Kommunaler Pakt für interkulturelles Zusammenleben: Ernennung der Mitglieder des Lenkungsausschusses des kommunalen Pakts
In öffentlicher Sitzung
5. Von den Mitgliedern des Gemeinderats gestellte Fragen
6. Schulen: Schulorganisation für das Jahr 2026/2027:
Sitzung vom 1. Juni 2026
- Vortrag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums
Sitzung vom 12. Juni 2026
- Diskussion
Sitzung vom 15. Juni 2026
- Antworten des Schöffenkollegiums auf die Wortmeldungen und Abstimmung
7. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
8. Verträge – Billigung
9. Städtebau:
- Einstufung bestimmter Gebäude und Elemente des Campus Limpertsberg der Universität Luxemburg als nationales Kulturerbe – Stellungnahme
- Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung
Download
10. Änderung der Satzung des SEBES – Billigung
11. Gewährung von Zuschüssen – Beschlussfassung
12. Fondation J. - P. Pescatore: Versetzung einer Stelle – Stellungnahme
13. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung
Live-Übertragung der Sitzungen
Analytischer Bericht
Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.
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Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen
Neugestaltung der Rue de Stavelot und der Rue des Tanneurs
Frage von Rat Fabricio Costa
Auf der Website der Stadt Luxemburg ist nachzulesen, dass die Stadt „aufgrund der veralteten Leitungen und Netze ein Sanierungsprojekt für die Rue de Stavelot im Stadtviertel Weimerskirch und die Rue des Tanneurs im Stadtviertel Pfaffenthal“ plane. Am 1. Oktober 2025 habe im Kulturzentrum „Am Duerf“ in Weimerskirch eine Informationsveranstaltung stattgefunden.
Das Projekt sieht vor, den nationalen Radweg, der derzeit durch den Laval-Park verläuft, in die Rue de Stavelot zu verlegen, da die derzeitige Situation im Bereich des Parks zu zahlreichen Konflikten zwischen dem Rad- und dem Fußverkehr führt. Dank der Einrichtung von Pollern werden die Radfahrer/innen sicher durch die Rue de Stavelot fahren können. Im Bereich der Rue des Tanneurs, aufseiten von Weimerskirch, sieht das Projekt die Verbreiterung des Laval-Parks sowie verkehrsberuhigende Maßnahmen vor.
In einem Schreiben vom 1. November 2025 hat der lokale Interessenverein Pfaffenthal-Siechenhof (SILPS) mehrere Anmerkungen und Empfehlungen zu dem von der Stadt Luxemburg vorgeschlagenen Umgestaltungsprojekt formuliert. Meinen Informationen zufolge hat der Verein noch keine Antwort auf dieses Schreiben erhalten. Der SILPS hat insbesondere vorgeschlagen, in der Rue de Stavelot eine weniger steile Steigung für den Radverkehr zu schaffen (die derzeitige Steigung überschreitet die vom Ministerium für Mobilität empfohlene Grenze von 6 %), Informationsschilder zur Geschichte des Ortes aufzustellen und die Grünfläche gegenüber der Kapelle von Siechenhof zu einem einladenden Bereich mit Blick auf die Alzette, insbesondere mit Bänken, umzugestalten. Der Vorschlag des SILPS sieht eine Umgestaltung der Parkplätze aufseiten von Pfaffenthal vor, sodass diese als Trennung zwischen der Rue des Tanneurs und der Rue de Stavelot dienen.
In der Verlängerung des nationalen Radwegs in Richtung Dommeldingen mündet dieser in die Rue Raspert. Im Rahmen einer Frage, die François Benoy am 28. Februar 2022 im Gemeinderat eingereicht hatte, wurde vorgeschlagen, diese Straße in eine Fahrradstraße („rue cyclable“) mit Modalfilter umzuwandeln, da sie eine wichtige Nord-Süd-Verbindung darstellt und die erforderlichen Kriterien für eine solche Straße perfekt erfüllt.
- Kann der Schöffenrat nähere Informationen zu den Rückmeldungen der Einwohnerinnen und Einwohner bei der Informationsveranstaltung am 1. Oktober 2025 geben? Inwieweit sind etwaige Anmerkungen oder Vorschläge in das Sanierungsprojekt für die Rue de Stavelot und die Rue des Tanneurs eingeflossen?
- Beabsichtigt der Schöffenrat, den Empfehlungen und Vorschlägen des lokalen Interessenvereins Folge zu leisten? Falls ja, welche Änderungen am Umgestaltungsprojekt sind vorgesehen, insbesondere hinsichtlich der Steigung für den Radverkehr in der Rue de Stavelot?
- Wie hoch sind die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Umgestaltungsarbeiten?
- Wann sollen die Arbeiten beginnen und wann sollen sie abgeschlossen sein?
- Wie steht der Schöffenrat derzeit zu dem Vorschlag, die Rue Raspert in eine Fahrradstraße umzuwandeln, und in welchem Zeitrahmen könnte eine mögliche Umsetzung ins Auge gefasst werden?
Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt
Die in der Rue Stavelot geplanten Bauarbeiten betreffen vor allem die Erneuerung der unterirdischen Infrastruktur, doch die Gelegenheit wird genutzt, um auch Änderungen an der Oberfläche vorzunehmen. Bei der öffentlichen Versammlung im Oktober 2025 haben die dort lebenden Menschen dieses Projekt begrüßt, insbesondere weil es in Zukunft keinen Durchgangsverkehr in der Rue Stavelot mehr geben wird.
Wir waren uns der erwähnten Steigung stets bewusst, doch ist diese nicht steiler als die auf dem Radweg in Weimershof. Dank der Elektromobilität dürfte dies zudem kein großes Hindernis darstellen.
Die kommunalen Dienststellen haben die Vorschläge und Anmerkungen der Anwohner/innen, die bei der öffentlichen Sitzung im Oktober 2025 vorgebracht wurden, berücksichtigt. Der lokale Interessenverein Pfaffenthal-Siechenhof (SILPS) hat im Dezember 2025 ein Schreiben zu diesem Thema an die Stadt gerichtet. Wir werden prüfen, ob die Antworten bereits an den SILPS weitergeleitet wurden.
Der Vorschlag, die Abfallcontainer zu entfernen, wurde vom Service Hygiène geprüft, jedoch verworfen, insbesondere da der Einbau von unterirdischen Containern aufgrund der Überschwemmungsgefahr nicht möglich ist.
Der Service Voirie hat ebenfalls die vorgeschlagene Schaffung einer erhöhten Plattform entlang des Friedhofs geprüft. Die Realisierung einer solchen Plattform, die den Zweck hätte, das Gefälle zu verringern, würde den Bau einer zusätzlichen Stützmauer zur Stabilisierung der neuen Rampe erfordern. Die Errichtung einer Rampe dieser Größenordnung wäre jedoch nicht möglich. Da es sich bei dem betreffenden Radweg um eine nationale, in beide Richtungen befahrbare Infrastruktur handelt, ist eine Mindestbreite von 3 Metern erforderlich. Bei einer geringeren Breite wäre die Zufahrt für Einsatzdienste, die CFL und die Instandhaltungsdienste (Service Parcs, Service Hygiène und Service Voirie) nicht mehr gewährleistet.
Am Eingang des Parks werden Absperrungen installiert, um die Radfahrer/innen davon abzuhalten, den Park zu durchqueren. Die Strecke über die Rue Stavelot wird für den Radverkehr die schnellste sein.
Der Vorschlag zur Aufstellung von Informationstafeln über die Geschichte des Viertels wird von unserer Kulturkoordination geprüft werden.
Was die Rue Raspert betrifft, so ist der Durchgangsverkehr in Richtung Route d’Echternach seit der Entfernung des Bahnübergangs in Dommeldingen verschwunden. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Stadt mit den Bürgerinnen und Bürgern Gespräche führen, um die beste Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden zu finden.
Genitalverstümmelung
Dringliche Frage von Colette Mart
Vor einigen Wochen haben wir in der Zeitung gelesen, dass UNICEF neue Zahlen zur Genitalverstümmelung veröffentlicht hat – eine Praxis, die eine schwerwiegende Verletzung der Frauenrechte darstellt. Nach Schätzungen von UNICEF, die auf der Zahl der in Luxemburg lebenden Personen aus Ländern basieren, in denen die Genitalverstümmelung praktiziert wird (auf der Grundlage einer Berechnung, die den Anteil der betroffenen Frauen in den betreffenden Ländern berücksichtigt), könnten in Luxemburg etwa 2238 Frauen Opfer von Genitalverstümmelung sein, und etwa 1000 Mädchen und Frauen könnten davon bedroht sein.
Dieses wichtige Thema interessierte mich bereits, als ich noch Journalistin war. Als ich 2011 Schöffin wurde, wurde ich über zwei Fälle dieser Art informiert, und wir haben diese ordnungsgemäß weitergeleitet. Damals haben wir gemeinsam mit UNICEF Initiativen gestartet und Faltblätter an unser Lehr- und Erziehungspersonal verteilt.
Unser schulmedizinischer Dienst steht in Kontakt mit zahlreichen Kindern, die aus Ländern stammen, in denen diese Praxis leider existiert. Ich hätte gerne folgende Informationen:
- ob unser schulmedizinischer Dienst Mädchen identifiziert hat, die beschnitten wurden oder von einer Beschneidung bedroht sind;
- ob die Eltern der betroffenen Mädchen sensibilisiert und über die luxemburgischen Gesetze informiert wurden;
- ob die Opfer medizinisch oder psychologisch betreut werden;
- ob Mädchen, die nach Afrika in den Urlaub fahren und dort möglicherweise einer Genitalverstümmelung ausgesetzt sind, besonders aufmerksam beobachtet werden;
- ob unser Dienst in einem Netzwerk mit Krankenhäusern und Vereinigungen steht, die sich mit Kindesmisshandlung in diesem Zusammenhang befassen;
- ob Sensibilisierungsmaßnahmen für Lehrkräfte und Erziehungspersonal durchgeführt werden, damit diese wachsam gegenüber den Gefahren bleiben, denen Mädchen aus den betreffenden Ländern ausgesetzt sind.
Antwort von Schöffe Paul Galles
Es handelt sich in der Tat um ein sehr wichtiges Thema, und die Frage von Rätin Mart ist absolut berechtigt, denn nach Schätzungen von UNICEF könnte eine beträchtliche Anzahl von in Luxemburg lebenden Frauen davon betroffen sein – auch wenn es sich hierbei um eine Hochrechnung handelt und die Zahlen daher genauer untersucht werden müssten.
Wir haben das Glück, über einen ausgezeichneten medizinisch-sozialen Dienst zu verfügen, der von einer bemerkenswerten Frau geleitet wird. Die Dienststelle stellt sicher, dass alle Kinder untersucht werden, und ist sehr reaktionsschnell. Sie hilft den Kindern, berät die Eltern und leitet bei Bedarf die erforderlichen Verfahren ein.
Die Dienststellenleiterin, Frau Fandel, hat mir mitgeteilt, dass in den vergangenen zehn Jahren bei den untersuchten Kindern – die Schülerschaft der öffentlichen Grundschulen der Stadt setzt sich aus Kindern im Alter von 4 bis 13 Jahren zusammen – kein einziger Fall von Genitalverstümmelung festgestellt wurde.
Die schulärztlichen Untersuchungen, die standardisiert und regelmäßig durchgeführt werden, umfassen insbesondere eine klinische Untersuchung, die es gegebenenfalls ermöglicht, eine Genitalverstümmelung festzustellen. Jedes Kind, das neu nach Luxemburg kommt, wird innerhalb von drei Monaten einer schulärztlichen Untersuchung unterzogen. Diese Konsultationen, die in Anwesenheit der Eltern stattfinden, dienen auch der Aufklärung und Sensibilisierung hinsichtlich der Grundrechte des Kindes.
Im Falle einer Feststellung einer Genitalverstümmelung würde eine sofortige Betreuung gewährleistet, mit Weiterleitung an die Justizbehörden und spezialisierte (medizinische und psychologische) Betreuungseinrichtungen.
Durch regelmäßige schulmedizinische Untersuchungen kann eine erhöhte Wachsamkeit gewährleistet werden, insbesondere bei Kindern, die potenziell einem Risiko ausgesetzt sind.
Die Dienststelle Schulärztliche Betreuung arbeitet eng mit Akteuren des Gesundheitswesens (Ärzten, Krankenhäusern), der Jugendstaatsanwaltschaft und den genannten Organisationen zusammen, um ein koordiniertes Vorgehen zu gewährleisten.
Sie führt Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Schüler/innen und deren Lehrkräfte durch, und zwar im Rahmen unseres Workshops zur sexuellen und emotionalen Aufklärung, der die rechtlichen, sozialen und ethischen Dimensionen der Sexualität einbezieht.
Die Fortbildung des Personals (Krankenschwestern, Sozialarbeiterinnen) ist gewährleistet. Es fand ein Austausch mit UNICEF Luxemburg über den jüngsten Bericht dieser Organisation statt.
Die Stadt Luxemburg engagiert sich seit 2012 für den Kampf gegen die Genitalverstümmelung bei Frauen. Die Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit und des Personals der Stadt sind Ziele, die im kommunalen Aktionsplan für Chancengleichheit 2023–2027 festgelegt sind, und die Stadt organisiert jährlich mindestens eine öffentliche Aktion in Zusammenarbeit mit externen Akteuren (Padem, Fondation Follereau), wie Ausstellungen zu diesem Thema (z. B. im Bierger-Center im Jahr 2023 und auf der Place de Strasbourg im Jahr 2024), kulturelle Veranstaltungen (z. B. die Konzerte Expression against Excision in den Jahren 2013, 2015 und 2017) oder Filmvorführungen mit anschließender Diskussion (z. B. 2018 und 2020). Gelegentlich finden auch öffentliche Veranstaltungen mit Ständen auf der Place d’Armes statt.
Für das Jahr 2026 hat das Büro der Chancengleichheitsbeauftragten der Stadt Luxemburg – insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der UNICEF-Studie „Weibliche Genitalverstümmelung in Luxemburg: Schätzung der Prävalenz, Feststellungen und Empfehlungen“ – zwei Veranstaltungen vorgesehen:
- einen Austausch mit den Dienststellen für Schulmedizinische Betreuung, Schülerhorte, Kinderkrippen sowie für Integration und spezische Bedürfnisse, bei dem UNICEF Luxemburg seine Studie zur Prävalenz der Genitalverstümmelung in Luxemburg vorstellt;
- eine von der Vereinigung GAMS organisierte öffentliche Veranstaltung in Form einer Filmdiskussion fand am 19. Mai 2026 im Cercle-Cité statt. Der Abend begann mit der Vorführung des Dokumentarfilms „Les Puissantes“, gefolgt von einer Podiumsdiskussion mit Referentinnen von GAMS Luxemburg und Belgien, in deren Rahmen auch die UNICEF-Studie vorgestellt wurde.
Rumänische Polizisten in Luxemburg-Stadt
Dringliche Frage von Marie-Marthe Muller
Laut einem Artikel im Tageblatt vom 17. April werden ab dem 5. Mai zwei rumänische Polizeibeamte die örtliche Polizei auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg unterstützen, um Personen davon abzuhalten, in organisierten Banden zu betteln, wie der Minister für Innere Angelegenheiten, Léon Gloden, erläutert. Ich bedauere, dass der dringliche Charakter meiner Frage nicht berücksichtigt wurde und diese nicht auf die Tagesordnung der vergangenen Gemeinderatssitzung gesetzt wurde. Es wäre wünschenswert, dass Anfragen zu aktuellen Themen als dringlich eingestuft würden.
Inzwischen zeigen Presseberichte über das letzte „City Breakfast“, bei dem die Patrouillen der örtlichen Polizei in Begleitung von zwei rumänischen Polizeibeamten thematisiert wurden, dass die Sprachenfrage nach wie vor aktuell ist. Den Medienberichten zufolge sind die Bürgermeisterin und der Erste Schöffe offenbar nach wie vor davon überzeugt, dass es sich bei den Personen, die organisiert Betteln, um rumänische Staatsangehörige handelt oder dass diese zumindest Rumänisch sprechen. Was die Sinti und Roma betrifft, sofern diese gemeint sind, lässt sich die ethnolinguistische Frage nicht auf diese vereinfachende, verkürzende, ungerechte und diskriminierende Feststellung reduzieren.
- Seit wann ist dem Schöffenrat bekannt, dass zwei rumänische Polizeibeamte ihre luxemburgischen Kollegen auf dem Stadtgebiet unterstützen?
- Hätten die Mitglieder des Gemeinderats nicht direkt vom Schöffenrat informiert werden können, anstatt dass wir diese Informationen aus der Presse erfahren mussten?
- Stimmt es, dass die Stadt Luxemburg den rumänischen Polizeibeamten eine Unterkunft zur Verfügung gestellt hat? Wenn ja, über wie viele Unterkünfte dieser Art verfügt die Stadt Luxemburg?
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Wir hatten diese Frage schon auf der Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung, an welcher Rätin Muller leider nicht teilnehmen konnte, vorgesehen. Die Entscheidung, dass rumänische Polizisten ihre luxemburgischen Kollegen auf dem Stadtgebiet bei Patrouillen begleiten, wurde vom zuständigen Minister getroffen, und die Stadt Luxemburg hat diese Entscheidung unterstützt. Eine solche Maßnahme war auch schon unter dem vorherigen Minister im Gespräch. Sie ist wichtig wegen der bestehenden Sprachbarrieren. Und diese bestehen nicht nur für die Polizei, sondern auch für andere Dienste, die mit den betreffenden Personen sprechen wollen, z. B. für die Mitarbeitenden von „A vos côtés“.
Minister Gloden hatte am 5. März mit seinem rumänischen Amtskollegen eine Einigung gefunden. Die Stadt Luxemburg beschloss daraufhin, den rumänischen Polizisten für die Dauer ihres Aufenthalts zwei Zimmer in einem von der Stadt Luxemburg aufgekauften Hotel (in einem besonders betroffenen Stadtviertel) zur Verfügung zu stellen. Den rumänischen Polizisten wird also keine Wohnung, sondern ein Hotelzimmer. zur Verfügung gestellt.
Sie begleiten lediglich ihre luxemburgischen Kollegen und unterstützen diese, wenn sich ein sprachliches Problem stellt. Wie sich das im Alltag bewährt, wird sich zeigen, wenn die Polizei eine abschließende Bewertung durchführt. Vielleicht könnte dieses Vorgehen auch für andere Sprachen genutzt werden, denn die Sprachbarriere besteht nicht nur bei Personen einer einzigen Nationalität.
Werbeanzeige der Arbeitnehmerkammer in der Zeitschrift City und an den Bushaltestellen
Frage von David Wagner
Ich habe gehört, dass der Schöffenrat die Veröffentlichung einer Werbeanzeige der Arbeitnehmerkammer (Chambre des salariés - CSL) in der Zeitschrift City abgelehnt haben soll. Es handelt sich um eine Anzeige, mit der die CSL für eine Steuerreform wirbt. Nach Angaben von Vertretenden der CSL hat der zuständige Verlag erklärt, die Stadt Luxemburg habe die Veröffentlichung dieser Anzeige abgelehnt.
- Kann der Schöffenrat die Behauptungen bestätigen, wonach die Stadt in irgendeiner Weise – sei es über das Redaktionskomitee oder auf andere Weise – beim Herausgeber interveniert habe, um die Veröffentlichung dieser Anzeige zu verhindern?
- Falls ja, kann der Schöffenrat die Gründe für diese Ablehnung darlegen?
- Falls nein, kann der Schöffenrat versichern, dass die Anzeige in Kürze in der Zeitschrift City veröffentlicht wird?
In diesem Zusammenhang hat uns die CSL zudem mitgeteilt, dass die Firma JCDecaux der CSL mitgeteilt habe, die Kampagne könne nicht mehr an den Bushaltestellen der Stadt Luxemburg ausgehängt werden, und dass die Plakate nach zwei oder drei Tagen wieder entfernt worden seien. Obwohl JCDecaux unabhängig von der Stadt Luxemburg ist, wirft das zeitliche Zusammentreffen dieser beiden Entscheidungen Fragen auf. Hat die Stadt Luxemburg in irgendeiner Weise bei JCDecaux interveniert, damit diese die Plakate der CSL von den Bushaltestellen entfernt?
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Im Lastenheft bezüglich der Zeitschrift City heißt es, die beauftragte Agentur müsse darauf achten, dass die Auswahl der Anzeigenkunden im Einklang mit den redaktionellen Leitlinien der Zeitschrift und den Werten der Stadt Luxemburg steht. Werbeanzeigen mit politischer Ausrichtung und politischem Inhalt, einschließlich jeglicher Form von Werbung im Rahmen politischer und gesellschaftlicher Wahlen, sind gemäß dem Lastenheft untersagt.
Auch für die Anzeigen bei JCDecaux gibt es klare Kriterien. Im Lastenheft heißt es, die Werbung dürfe keinen politischen oder konfessionellen Charakter haben und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
In beiden Fällen sind die Kriterien also klar und deutlich – und im Fall der Werbung bei JCDecaux hatte die Partei von Rat Benoy sogar dazu beigetragen, die Kriterien auszuarbeiten.
Es kann sein, dass in der Vergangenheit einmal eine Anzeige, die diesen Kriterien nicht entsprach, mit durchgerutscht ist.
Unter einem vorangehenden Schöffenratsmandat hatten wir einmal eine Anfrage für konfessionell ausgerichtete Werbeanzeigen auf der Grundlage der erwähnten Kriterien abgelehnt. Ich werde mich erkundigen, ob bereits einmal eine Werbeanzeige einer Berufskammer abgelehnt wurde.
Werbung in der Zeitschrift City und an den Bushaltestellen
Frage von François Benoy
Meinen Informationen zufolge hat die Stadt Luxemburg (bzw. ihre Subunternehmer) kürzlich eine Anzeige der Arbeitnehmerkammer in der Zeitschrift City sowie eine Plakatierung an Bushaltestellen abgelehnt.
- Kann der Schöffenrat dies bestätigen? Wenn ja, welches waren die Gründe?
- Gab es bereits Werbeanzeigen oder Plakate der Berufskammern in der Zeitschrift City oder an Bushaltestellen? Falls ja, wurden einige davon abgelehnt, und wenn ja, aus welchen Gründen? Beim Durchblättern der neuesten Ausgabe von City findet man neben institutionellen oder kulturellen Akteuren auch Anzeigen von Immobilienagenturen und Versicherungsgesellschaften sowie Veranstaltungen, die außerhalb der Stadt stattfinden. An den Bushaltestellen ist das Spektrum deutlich breiter, und ich erinnere mich auch an bestimmte Werbeanzeigen, die sexistisch waren oder den Klimazielen zuwiderliefen.
- Da es regelmäßig Unklarheiten hinsichtlich der auf den Medien der Stadt Luxemburg geschalteten Anzeigen gibt, möchte ich den Schöffenrat fragen, ob es diesbezüglich konkrete Kriterien gibt? Falls nicht, beabsichtigt der Stadtrat, solche Kriterien festzulegen? Falls ja, welche?
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Im Lastenheft bezüglich der Zeitschrift City heißt es, die beauftragte Agentur müsse darauf achten, dass die Auswahl der Anzeigenkundschaft im Einklang mit den redaktionellen Leitlinien der Zeitschrift und den Werten der Stadt Luxemburg steht. Werbeanzeigen mit politischer Ausrichtung und politischem Inhalt, einschließlich jeglicher Form von Werbung im Rahmen politischer und gesellschaftlicher Wahlen, sind gemäß dem Lastenheft untersagt.
Auch für die Anzeigen bei JCDecaux gibt es klare Kriterien. Im Lastenheft heißt es, die Werbung dürfe keinen politischen oder konfessionellen Charakter haben und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
In beiden Fällen sind die Kriterien also klar und deutlich – und im Fall der Werbung bei JCDecaux hatte die Partei von Rat Benoy sogar dazu beigetragen, die Kriterien auszuarbeiten.
Es kann sein, dass in der Vergangenheit einmal eine Anzeige, die diesen Kriterien nicht entsprach, mit durchgerutscht ist.
Unter einem vorangehenden Schöffenratsmandat hatten wir einmal eine Anfrage für konfessionell ausgerichtete Werbeanzeigen auf der Grundlage der erwähnten Kriterien abgelehnt. Ich werde mich erkundigen, ob bereits einmal eine Werbeanzeige einer Berufskammer abgelehnt wurde.
Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (<em>loi communale</em>) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.
Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.