Anschaffung und Installation einer neuen Ladestation

Förderungsfähig sind ausschließlich natürliche Personen, deren ständiger Hauptwohnsitz sich auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg befindet und die die Geräte und Ausstattungen zu privaten Zwecken nutzen.

Der Zuschuss gilt für die Anschaffung und Installation einer neuen Ladestation für E-Fahrzeuge auf einem ordnungsgemäß genehmigten Parkplatz auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg, der nicht öffentlich zugänglich ist und der sich im Innen- oder Außenbereich der zugehörigen Wohnimmobilie befindet.

In folgenden Fällen wird der Zuschuss nicht gewährt:

  • Installationen von gebrauchten Geräten
  • wenn die Arbeiten/Investitionen nicht vom Staat gefördert wurden
  • wenn die Arbeiten/Investitionen zwar vom Staat gefördert wurden, der ministerielle Beschluss, der die Höhe der staatlichen finanziellen Beihilfe bescheinigt, aber vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung (1.12.2022) gefasst wurde

Höhe des Zuschusses

Die Stadt gewährt einen Zuschuss in Höhe von 50 % der vom Staat bewilligten finanziellen Beihilfe.

Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses

Der Zuschussantrag ist spätestens sechs Monate nach Erhalt des ministeriellen Beschlusses, der die Höhe der vom Staat gewährten finanziellen Beihilfe bescheinigt, zusammen mit den erforderlichen Belegen einzureichen.

Dem Antrag beizufügende Unterlagen

  • ministerieller Beschluss, der eine detaillierte Aufstellung der vom Staat gewährten finanziellen Beihilfe enthält
  • Bescheinigung der Bankverbindung (RIB)

Kontakt

E-Mail-Adresse: subsidesclimat@vdl.lu

Vorschriften der Bauaufsicht

Beihilfensimulator

Simulieren Sie die Höhe der Beihilfen, die Sie beantragen können, um Ihr Projekt erfolgreich umzusetzen und so zum Klimaschutz beizutragen.