Reservierte Stellplätze

In der Stadt gibt es 400 Stellplätze, die für Personen mit besonderen Bedürfnissen reserviert sind. Sie sind mit einem zusätzlichen Schild mit dem Rollstuhlsymbol und einer entsprechenden Horizontalmarkierung gekennzeichnet.

Diese Stellplätze sind ausschließlich für Personen reserviert, die über einen Behindertenparkausweis verfügen. Ohne diesen Parkausweis ist das Parken auf solchen Stellplätzen ausdrücklich verboten.

Es müssen weiterhin die üblichen Gebühren gezahlt und die maximale Parkdauer eingehalten werden.

Menschen, die den hier beschriebenen Parkausweis besitzen, können zudem folgende Angebote nutzen:

  • den Anwohnerparkausweis, mit dem man unbeschränkt im festgelegten Bezirk parken kann
  • die Parkscheibe, die gemeinsam mit dem Anwohnerparkausweis dazu berechtigt, zwei Stunden lang kostenlos auf dem ganzen Gebiet der Stadt Luxemburg sowohl am Straßenrand als auch auf Parkplätzen zu parken. Die Höchstparkdauer darf nicht überschritten werden.

Uneingeschränktes Parken am Straßenrand

Wer einen Behindertenparkausweis besitzt, braucht auf dem gesamten Gebiet der Stadt Luxemburg die Höchstparkdauer nicht einzuhalten, wenn er oder sie am Straßenrand parkt. In diesem Fall müssen auch die üblichen Parkgebühren nicht gezahlt werden. Diese Befreiungen gelten allerdings nicht auf Stellplätzen, die für behinderte Personen vorgesehen und entsprechend gekennzeichnet sind.

Antrag an das MMTP

Um einen Behindertenparkausweis zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten, MDDI:
 

Kontakt

4, Place de l'Europe
L-1499 Luxembourg

Interaktiver Stadtplan mit Parkhäusern und Parkplätzen