Nutzungsbedingungen

Eine Parkkarte für bestimmte berufliche Aktivitäten kann ausgestellt werden

  • für Fahrzeuge, die für medizinische Maßnahmen benötigt werden
  • für Fahrzeuge von professionellen Pflege- und Hilfsdiensten, die hilfsbedürftige Personen zu Hause unterstützen und gesundheitlich versorgen
  • für Fahrzeuge von Gewerbetreibenden, die Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten bei Kunden durchführen

Unbeschadet anderer gültiger Regelungen ermöglicht diese Karte, die genannten Fahrzeuge auf dem gesamten Gebiet der Stadt Luxemburg am Straßenrand und auf Parkplätzen für die Dauer zu parken, die für die auszuführende Arbeit erforderlich ist.

Gebühren

Für die Parkkarte für bestimmte berufliche Aktivitäten wird eine in der kommunalen Abgabenverordnung (règlement-taxe) festgelegte Gebühr fällig:

Dauer Gebühr

1 Monat

50 €

3 Monate

115 €

6 Monate

185 €

12 Monate

375 €

Antrag

Den Antrag muss die Person stellen, die Eigentümer/in oder Halter/in des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeuge ist. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • ein Beleg für die beruflichen Aktivitäten, die auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg durchgeführt werden
  • eine Kopie des Zulassungsscheins des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeuge

Ist eine Überprüfung der Umstände für den Erhalt der Parkkarte erforderlich, so müssen die Antragstellenden auf Anfrage weitere Belege vorlegen. Personen, die eine oder mehrere Parkkarten besitzen, verpflichten sich zudem, die Karte/n der Gemeindeverwaltung zurückzugeben, falls eine der erforderlichen Bedingungen für die Nutzung dieser Karte/n nicht mehr erfüllt wird.

Eine Person kann über eine unbegrenzte Anzahl an Parkkarten verfügen. Auf einer Vignette können höchstens drei Ziffern des Kennzeichens eingetragen werden. Jede Parkkarte kann nur für ein Fahrzeug verwendet werden.

Falls eine der erforderlichen Bedingungen für den Besitz der Karte nicht länger zutrifft, muss sie zusammen mit den zugehörigen Informationen per Post an den Service Circulation (Dienststelle Verkehr) geschickt werden.

Es ist ausdrücklich untersagt, den Parkausweis zu vervielfältigen.

Beschreibung der Parkkarte

Die Parkkarte für bestimmte berufliche Aktivitäten muss folgende Informationen aufweisen:

Auf der Vorderseite

  • das Logo „Ville de Luxembourg“ (Stadt Luxemburg)
  • der Hinweis „Carte de stationnement dans l'intérêt de certaines activités professionnelles“ (Parkkarte für bestimmte berufliche Aktivitäten)
  • der Hinweis „stationnement autorisé“ (Parken erlaubt)
  • die Gültigkeitsdauer der Karte, angegeben mit der Zahl des Monats und den letzten beiden Ziffern des Jahres (getrennt mit Schrägstrich), in dem die Parkkarte abläuft
  • das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeuge (höchstens drei Ziffern je Karte, getrennt mit Schrägstrich)
  • das Datum, ab dem die Karte gültig ist, angegeben als Tag, Monat und Jahr in Zahlen
  • das Datum, an dem die Gültigkeit der Karte endet, angegeben als Tag, Monat und Jahr in Zahlen
  • die individuelle Genehmigungsnummer

Auf der Rückseite

  • Informationen und Modalitäten für die Nutzung der Parkkarte