In nichtöffentlicher Sitzung

1. Office social: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
2. Zivilhospize: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
3. Fondation J.-P. Pescatore: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
4. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung

In öffentlicher Sitzung

5. Fragen der Gemeinderatsmitglieder
6. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
7. Vereinbarungen – Billigung
8. Kostenvoranschläge – Billigung

  • Detailliertes endgültiges Projekt für die Sanierungsarbeiten an den Bodenbelägen und die Anpassung der Brandmeldeanlage des Parkhauses „Bouillon“ in Hollerich an die geltenden Vorschriften
  • Detailliertes endgültiges Projekt für die Erneuerung der Bodenbelägen und die Anpassung der Sprinkleranlage des Parkhauses „Schuman“ in Limpertsberg an die geltenden Vorschriften
  • Detailliertes endgültiges Projekt für die Einrichtung eines in beide Richtungen befahrbaren Radwegs am Boulevard Roosevelt
  • Detailliertes endgültiges Projekt für die Tiefbauarbeiten zur Verlegung von zwei Trinkwasserleitungen entlang der CR 215A zur Verbesserung der Versorgungssicherheit in den Versorgungsgebieten 02 und 03
  • Endgültiges detailliertes Projekt für die Renovierung und den Umbau in Bürogebäude von zwei Gemeindehäusern im Boulevard de la Pétrusse 67-69 in Luxemburg für die Zwecke des Service TIC (Gebäude Nr. 69) und des SYVICOL (Gebäude Nr. 67)

9. Städtebau:

  • Punktuelle Änderung des PAG in Bezug auf das Gelände des Lycée de Bonnevoie – Befassung
  • Punktuelle Änderung des PAG in Bezug auf das Gelände „Am Laangfeld“ in Hamm – Abstimmung
  • Punktuelle Änderung des grafischen Teils (Lageplan) des PAP QE in Bezug auf das Gelände „Am Laangfeld“ in Hamm – Abstimmung
  • Einstufung des Gebäudes in der Rue Jean Jaurès Nr. 11 als nationales Kulturgut – Stellungnahme
  • Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung

10. Provisorische Organisation des Musikunterrichts am Konservatorium der Stadt Luxemburg im Jahr 2026/2027 – Vorstellung und Abstimmung
11. Finanzen der Stadt –Billigung

  • Status der verbleibenden Mittel aus 2025
  • Grundsteuer – Festsetzung der für 2027 geltenden Steuersätze
  • Gewerbesteuer – Festsetzung des Steuersatzes für 2027

12. Anpassung der Verordnung vom 7. Mai 2018 (règlement du 7 mai 2018 sur l’allocation d’un subside d’études aux élèves et étudiants s’adonnant à des études post-primaires) – Beschlussfassung
13. Gewährung von Zuschüssen – Beschlussfassung
14. Fondation J. - P. Pescatore: Schaffung einer Stelle – Stellungnahme
15. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung
16. Umwandlung/Schaffungen/Streichungen von Stellen – Beschlussfassung

Live-Übertragung der Sitzungen

Schauen Sie das Video dieser Sitzung an.

Analytischer Bericht

Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.

Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.

Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Die bei dieser Sitzung gestellten Fragen werden zeitnah bereitgestellt.

Freies Pflücken von Obst an den mit einem gelben Band gekennzeichneten Bäumen

Frage von Fabricio Costa

Mir wurde berichtet, dass es in Bonneweg, in der Nähe des Spielplatzes am Boulevard de la Fraternité, Kirschbäume gibt, deren Früchte teilweise vom besagten Spielplatz aus erreichbar sind. Diese Bäume seien jedoch nicht mit einem gelben Band gekennzeichnet, das dazu dient, Obstbäume zu kennzeichnen, an denen das freie Pflücken erlaubt ist. Es scheint noch weitere Beispiele zu geben, z. B. im Hof des Centre St. Jean in Belair, wo nicht alle Bäume mit einem Band markiert sind.

Die Verwendung des gelben Bandes geht auf eine Initiative des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zurück. Gemeinden, Privatpersonen, Vereine und Unternehmen können mithilfe eines gelben Bandes die Obstbäume kennzeichnen, die ihnen gehören und deren Früchte von der Öffentlichkeit geerntet werden dürfen.

Laut der Website antigaspi.lu verfügt die Stadt derzeit über drei Standorte, an denen das freie Pflücken erlaubt ist: im Park im Ban de Gasperich, in der Rue Plaetis im Stadtgrund und in der Rue Jean-Pierre Biermann in Cents.

Es sei angemerkt, dass im Rahmen der Initiative der Stadt Luxemburg, bis zum Jahr 2030 insgesamt 30 000 Bäume zu pflanzen, der entsprechende Zähler bislang die Pflanzung von 183 Obstbäumen ausweist, was einem Prozent der zu pflanzenden Bäume entspricht.

  • Über wie viele Obstbäume verfügt die Stadt derzeit, an denen das freie Pflücken erlaubt ist? 
  • Kann der Schöffenrat weitere Standorte in der Stadt ausweisen, an denen das Pflücken von Obst durch die Öffentlichkeit ermöglicht werden könnte?
  • Wird die Stadt das freie Pflücken von Obst an den erwähnten Stellen in Bonneweg und Belair anbieten und diese Möglichkeit durch ein gelbes Band verdeutlichen? 
  • Auf welche Weise informiert die Stadt die Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeit, in der Stadt Obst zu ernten?
  • Wie viele Obstbäume werden im Rahmen der Initiative zur Pflanzung von 30 000 Bäumen bis zum Jahr 2030 gepflanzt? 
  • Plant der Schöffenrat weitere Maßnahmen zur Förderung von Obstgärten auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg?

Antwort von Schöffe Maurice Bauer

Die Stadt verfügt derzeit über etwa 630 Obstbäume auf dem Stadtgebiet, doch darüber hinaus gibt es auch „haies gourmandes“ („Nasch-Hecken“), und wir arbeiten an der Schaffung von „forêts gourmandes“ („Nasch-Wälder“). Wir haben also schon etwas mehr als ein Prozent erreicht. Wir sind dabei, die besten Standorte für die Anpflanzung der übrigen geplanten Bäume zu bestimmen.

Neben dem Park im Ban de Gasperich, der Rue Plaetis im Grund sowie der Rue Jean-Pierre Biermann in Cents ist das freie Pflücken auch im Park in Merl, im neuen Obstgarten in der Rue Annette Schwall-Lacroix sowie auf dem Gelände hinter dem Pfarrhaus in Hollerich möglich. Sobald die Renaturierung der Petruss abgeschlossen ist, werden dort weitere Obstbäume gepflanzt, deren Früchte dann ebenfalls geerntet werden können.

Bislang wurden die gelben Bänder im Herbst hauptsächlich an Apfel- und Birnbäumen angebracht. Andere Obstsorten wie Kirschen, Mirabellen, Pflaumen und dergleichen wurden dabei nicht berücksichtigt.

Es wird bewusst darauf verzichtet, an bestimmten Bäumen ein Band anzubringen, da diese für besondere Zwecke bestimmt sind. So werden beispielsweise die Früchte einiger Bäume im Rahmen der „Bëschspillschoul“ zur Herstellung von Apfelsaft verwendet. Andere Früchte werden im Rahmen von Aktivitäten des Nationalmuseums für Naturgeschichte oder – im Falle des Centre Saint Jean in Belair – von den Pfadfindern gepflückt.

Oftmals verzichtet man darauf, Obstbäume in der Nähe eines Spielplatzes zu pflanzen, da die Früchte beispielsweise Wespen anlocken können.

Seit 2024 hat der Service Forêts der Stadt Luxemburg etwa 300 Obstbäume in Obstgärten und in Form von Baumreihen gepflanzt. Der Service Parcs betreut die übrigen 360 Obstbäume. Im Jahr 2026 wurde in Hamm eine „Nasch-Hecke“ aus 400 Setzlingen sieben verschiedener Arten angelegt. An den Standorten außerhalb des Stadtzentrums sind keine gelben Bänder an den Bäumen angebracht, doch jeder darf dort die Früchte pflücken. Im Herbst 2026 wird in Zessingen ein Obstgarten eingeweiht, im Herbst 2027 folgt ein weiterer in Bonneweg; jeder wird etwa 60 Obstbäume umfassen.

Die Kommunikation erfolgt über soziale Medien, die Zeitschrift City sowie über Schilder vor Ort. So wurden für die im Frühjahr 2026 in Hamm gepflanzte „Nasch-Hecke“ Erklärungsschilder aufgestellt, auf denen die verschiedenen Pflanzenarten sowie deren Verwendungsmöglichkeiten vorgestellt werden. Im Zentrum des neuen Obstgartens in Hamm befindet sich ein Biodiversitätsturm („Lebensturm“), der dazu dient, die Ansiedlung von Bestäubern sowie anderer Tierarten wie Fledermäuse und Vögel zu fördern und so zur Bereicherung der lokalen Artenvielfalt und der umliegenden Lebensräume beizutragen.

Da ein Obstbaum mehr Platz am Boden benötigt als ein Reihenbaum, eignen sich nicht alle Standorte dafür; aus diesem Grund werden an vielen Orten lieber Baumreihen gepflanzt. 

Die gelben Bänder sind eine hervorragende Initiative, an der sich die Stadt Luxemburg sehr gerne beteiligt. Neben zahlreichen anderen Bäumen werden wir auch weiterhin Obstbäume pflanzen.

Auswirkungen der Hitzewelle auf Schulen, Betreuungseinrichtungen für Kinder und den Musikunterricht

Dringliche Frage von Christa Brömmel

Ich habe diese Frage zu einem Zeitpunkt gestellt, als Luxemburg bereits seit über einer Woche unter einer schweren Hitzewelle litt. Besonders belastend ist die Hitze für verletzliche Bevölkerungsgruppen, darunter auch die Kinder unter 13 Jahren, die im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht eine größere Körperoberfläche auf als Jugendliche und Erwachsene aufweisen und daher weniger leicht überschüssige Wärme ableiten können. Sie beginnen erst bei höheren Temperaturen zu schwitzen, was sie besonders anfällig für Überhitzung und hitzebedingte Erkrankungen macht. Der Schöffenrat beschloss in Absprache mit dem Bildungsministerium, die Kinder am 24. und 26. Juni nachmittags vorzeitig nach Hause zu entlassen. Für Kinder, die nicht nach Hause gehen konnten, wurde eine Betreuung durch das Lehrpersonal gewährleistet.

  • Ist der Schöffenrat der Ansicht, dass die Kinder so weit wie möglich im Unterricht bleiben sollten, insbesondere um schulische Rückstände und soziale Ungleichheiten zu vermeiden? 
  • Wie hoch war der Anteil der Kinder, die am 24. und 26. Juni mittags die Schule verlassen haben, und wie hoch der Anteil derjenigen, die in der Schule geblieben sind?
  • Was bedeutet die von den Lehrkräften in den Schulen gewährleistete Betreuung der Schüler/innen konkret, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Lehrkräfte, die in jeder Schule anwesend bleiben, der Kriterien für die Auswahl der Lehrkräfte, die mit dieser Betreuung betraut sind, sowie der Aktivitäten und der Betreuung, die den Kindern während dieser Zeit angeboten werden?
  • Wie viel Prozent der Klassenzimmer und anderen Räumlichkeiten in den Schulen sind mit einem Hitzeschutzsystem (wirksamer Sonnenschutz, Klimaanlage, Belüftung…) ausgestattet, mit dem die Raumtemperatur auf maximal 26 °C begrenzt werden kann? Wie viele Klassenzimmer waren nicht mehr nutzbar (Temperaturen von über 35 °C)?
  • Wurden die Schulgebäude, Klassenzimmer und Arbeitsräume über Nacht gelüftet? Dies trägt dazu bei, die Temperatur am Morgen zu senken. Falls nicht, warum nicht? Wie könnte dies in Zukunft ermöglicht werden?
  • Die derzeitige Situation ist kein Ausnahmefall mehr, sondern eine Auswirkung der Klimakrise, die in Zukunft viermal so viele Hitzewellen mit steigenden Temperaturen mit sich bringen wird. In den Städten ist eine verstärkte Erwärmung zu beobachten. Beabsichtigt der Schöffenrat, kurzfristig die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit bereits ab dem nächsten Schuljahr außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen wie Rollläden, verstellbare Lamellen oder ähnliche Einrichtungen in allen Schulen installiert werden, die noch nicht darüber verfügen?
  • Plant der Schöffenrat neben der im Mehrjahresplan vorgesehenen Ausstattung mehrerer Schulhöfe mit Sonnensegeln auch eine umfassende Entmineralisierung und Begrünung aller Schulhöfe? Kann er zudem die Installation von Wasservernebelungsanlagen in Betracht ziehen?
  • Wie sieht die Situation in den Gebäuden der Schulfoyers aus? Besteht ein Hitzeschutzplan? Welche Aktivitäten werden den Kindern, die ein Schulfoyer besuchen, angeboten? 
  • Warum wurde der Musikunterricht am Konservatorium und in den Musikschulen der Stadtviertel nicht abgesagt, obwohl bestimmte Räume während der Sommermonate sehr heiß werden? In welchen Gebäuden sind Anpassungsmaßnahmen vorgesehen, um die Situation mittelfristig nachhaltig zu verbessern?

Antwort von Schöffe Paul Galles

Ich werde zunächst auf die Fragen bezüglich der Aktualität eingehen und anschließend auf die Strategie der Stadt Luxemburg zur Abmilderung der Auswirkungen der Hitzewelle (insbesondere durch Begrünung und Sonnenschutz).

Der Schöffenrat vertritt die Ansicht, dass der Schulbetrieb bei Hitzewellen so lange wie möglich aufrecht erhalten bleiben soll, denn es gilt, verschiedene Ziele miteinander abzuwägen. Wenn die Schulen geöffnet bleiben, haben wir eine Aufsicht über die Kinder, es kann mehr vom Programm durchgenommen werden – wobei das wegen der hohen Temperaturen allerdings auch schwierig sein kann –, und es ist, wie Rätin Brömmel richtig gesagt hat, auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass alle Schulen geöffnet bleiben. Andererseits müssen natürlich die Beschaffenheit der Gebäude und die Wärme, die sich darin staut, berücksichtigt werden.

Um die Schulen so lange wie möglich geöffnet zu lassen – was organisatorisch auch einfacher ist als hitzefrei zu geben –, habe ich gemeinsam mit der Bürgermeisterin beschlossen, die Schulen am Montagnachmittag geöffnet zu lassen, doch als die Temperaturen weiter anstiegen, kamen wir zu dem Schluss, dass die anderen Ziele Vorrang haben müssten, und beschlossen daher, am Mittwoch- und Freitagnachmittag hitzefrei zu geben. Dabei war eine „Permanence“ gewährleistet, d. h. die Kinder konnten zur Schule gehen, mussten dies aber nicht tun.

Wir haben bei der Regionaldirektion angefragt, wie viele Kinder und Lehrkräfte während der hitzefreien Nachmittage in den Schulen waren, haben diese Zahlen aber noch nicht erhalten. Aufgrund meiner Kontakte vor Ort würde ich schätzen, dass etwa ein Drittel der Kinder in der Schule waren. Was die Präsenz des Lehrpersonals betrifft, ist es für uns als Gemeinde nur wichtig, dass eine „Permanence“ gewährleistet ist. Wie dies konkret umgesetzt wird, liegt im Ermessen der einzelnen Schulen. Es bestehen deshalb verschiedene Modelle: In manchen Schulen wird gesagt, alle Lehrkräfte sollen anwesend sein, in anderen wird z. B. gesagt, dass bei einer Hitzewelle die Lehrpersonen, die am weitesten entfernt wohnen, anwesend sein sollen – während im Winter bei Glatteis diejenigen Lehrkräfte zur Schule kommen, die am nächsten wohnen.

Die Stadt Luxemburg verfügt über 95 Gebäude, in denen sich Grundschulen oder Schulfoyers befinden. Davon sind 73 mit Sonnenschutzvorrichtungen ausgestattet. Bei 22 Gebäuden ist eine Nachrüstung vorgesehen. Davon werden 19 Gebäude bis zum Sommer 2027 komplett mit Sonnenschutzvorrichtungen ausgerüstet. Bei den drei übrigen Gebäuden handelt es sich um historische Bauwerke, die zum Teil unter Denkmalschutz stehen, so dass eine eingehendere Analyse erforderlich ist – was aber nicht bedeutet, dass für diese Gebäuden keine Maßnahmen getroffen würden.

Es gab zwei Sitzungen der „Cellule de crise“, und dem Schöffenrat sollen daraufhin konkrete Vorschläge unterbreitet werden. Dazu zählt eine Strategie mit drei Stufen.

Erstens brauchen wir in jedem Gebäude mindestens eine so genannte Kälteinsel, d. h. ein gekühlter Raum, in dem sich eine Person, der es schlecht geworden ist, aufhalten kann, oder der abwechselnd auch von Klassen genutzt werden kann. Bei diesem Raum soll es sich nicht um einen Klassensaal handeln, sondern z. B. um eine Bibliothek, die Platz für eine größere Anzahl von Personen bietet.

Zweitens sollte es in den Gebäuden, in denen sich eine besonders starke Hitze entwickelt, mehr als eine Kälteinsel geben. Die Ausstattung aller Klassen mit einer Klimaanlage ist im Moment nicht vorgesehen. Wir werden noch im Schöffenrat diskutieren, wie wir das anpacken wollen.

Drittens geht es um die angebotenen Aktivitäten. Den Schulklassen wird z. B. geraten, in den Wald zu gehen, wobei bei Bedarf ein Bus zur Verfügung gestellt wird. Es wurde auch bereits eine Liste mit Aktivitäten, die bei Hitzewellen möglich sind, an die Schulen verschickt. Die meisten Schulen haben interne Lösungen gefunden, insbesondere Aktivitäten, die im Zusammenhang mit Wasser stehen (Wasserspiele, Wasserrutschen usw.).

Derzeit gibt es keine Aufzeichnungen der Temperaturen in den einzelnen Gebäuden. In den schönen alten Schulgebäuden mit dicken Mauern ist es weniger schlimm. In den Gebäuden jüngeren Datums ist es wichtig, morgens zu lüften – entsprechende Anweisungen wurden den Hausmeistern vom Service Maintenance gegeben – und die Fenster dann tagsüber geschlossen zu halten. Die derzeit geplanten neuen Gebäude werden eine passive Kühlung erhalten, z. B. über Eisspeicher, wobei die Kälte über Rohre im Gebäude verteilt werden. Was die modularen Gebäude (Container) betrifft, müssen wir überlegen, ob ein aktives Kühlsystem vorgesehen werden sollte.

Das Konservatorium hat uns mitgeteilt, dass wegen der Examen und der zahlreichen Aktivitäten zum Jahresende darauf verzichtet wurde, die Kurse abzusagen. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um das Gebäude so kühl wie möglich zu halten, und es wurde darauf hingewiesen, dass man genügend Wasser trinken sollte. Die Kurse wurden aber angepasst und es wurde auf den gesunden Menschenverstand gesetzt, indem z. B. die Examen in weniger warmen Räumen abgehalten wurden. 

Verpflichtungen der Stadt Luxemburg gegenüber ihren Einwohnern und Besuchern

Dringliche Frage von Marie-Marthe Muller

Unsere Stadt ist ein Ort, an dem viele Menschen leben und arbeiten, und sie zieht zahlreiche Touristen und weitere Besucher/innen an. Es ist aber auch eine Stadt, in der viele Menschen, die Hilfe suchen, ankommen. Die Stadt hat all diesen Menschen gegenüber zahlreiche Verpflichtungen – moralische und andere.

Von der rezenten Hitzewelle waren sowohl die Einwohner/innen als auch die Besucher/innen stark betroffen. Ich möchte die Aufmerksamkeit auf staatliche Einrichtungen lenken, die sich im Stadtgebiet befinden. Ein Beispiel dafür ist das Abrigado, das über eine Konvention mit dem Gesundheitsministerium verfügt. Würde es nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Luxemburg fallen, Sonnensegel auf dem Gelände rund um das Abrigado anzubringen, um die Benutzer/innen dieser Struktur zu schützen?

Ein weiteres Beispiel ist die für 2027 geplante Eröffnung einer neuen staatlichen Anlaufstelle für Migrantinnen und Migranten („centre de filtrage“) in der Rue Bender. Diese Einrichtung, die sich derzeit in der Route d’Arlon befindet, ist noch nicht rund um die Uhr geöffnet, wie es das kürzlich von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Migrations- und Asylpaket (Pacte sur la migration et l’asyle) vorsieht. Die Einwohner/innen des Bahnhofsviertels müssen sich also auf eine neue Struktur einstellen, die rund um die Uhr geöffnet sein wird – in einer Gegend, in der es heute schon viele Beschwerden über eine übermäßige Konzentration von sozialen Strukturen gibt. Ich denke nicht, dass dieser Standort eine gute Wahl ist.

Ich möchte daher den Gemeinderat dazu einladen, eine Diskussion über seit vielen Jahren bestehende Thematik der staatlichen Einrichtungen in der Stadt Luxemburg zu führen, dies in verschiedenen Bereichen wie Infrastrukturen, Transport usw., in denen wir verschiedene Verpflichtungen haben, während die Hauptverantwortung aber außerhalb unserer Kompetenz liegt. Ein weiteres Beispiel ist, dass Einwohner/innen, die entlang einer Hauptstraße wohnen und – zu Recht – eine Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fordern, sich aus Kompetenzgründen an die Straßenbauverwaltung wenden müssen. Diese Menschen – sehr oft ausländische Mitbürger/innen – verstehen die Trennung zwischen kommunaler und staatlicher Verantwortung innerhalb der Stadtgrenzen nicht und finden es schwierig, diese zu akzeptieren.

  • Seit wann ist der Schöffenrat über die geplante Eröffnung eines Verteilungszentrums für Migranten im ehemaligen Gebäude des Arbeitsamtes in der Rue Bender informiert?
  • Wurde die Stadt Luxemburg im Vorfeld konsultiert?
  • Wie ist die prinzipielle Position des Schöffenrats bezüglich der Einrichtung staatlicher Einrichtungen auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg?
  • Wie gedenkt der Schöffenrat seine Position bezüglich der ewigen Frage der staatlichen Strukturen in der Hauptstadt, die den Alltag der Bewohner/innen beeinflussen, aber außerhalb der Kompetenz der Gemeinde liegen, weiterzuentwickeln?

Antwort von Schöffin Corinne Cahen

Der Staat muss uns nicht im Vorfeld konsultieren, wenn er eine Dienststelle in einem ihm gehörenden Gebäude unterbringt. Im vorliegenden Fall handelt es sich zudem um einen Umzug innerhalb des Stadtgebietes.

Was das Abrigado betrifft, haben wir das Gesundheitsministerium schriftlich gebeten, dafür zu sorgen, dass weniger Menschen im Umfeld dieser Struktur „squatten“, Drogen konsumieren und dealen.

Es ist nun einmal eine Tatsache, dass der Staat über seine Gebäude und seine Straßen verfügt. Die Gemeindeautonomie ist uns wichtig. Wir wollen nicht, dass der Staat alles entscheidet. Die Stadt Luxemburg arbeitet sehr gut mit dem Staat zusammen und pflegt einen engen Kontakt mit den einzelnen Ministerien, insbesondere auch mit dem Innenministerium. Dass es nicht immer jedem klar ist, ob eine Straße der Kompetenz der Gemeinde oder jener des Staates unterliegt, ist richtig, doch die einzelnen Akteure müssen eben in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich ihre Verantwortung übernehmen und mit den anderen betroffenen Akteuren partnerschaftlich zusammenarbeiten.

Es stimmt auch, dass wir viele soziale Strukturen in der Hauptstadt haben. Ich mache deshalb immer wieder den Aufruf, nicht alles zentral in der Stadt Luxemburg anzusiedeln, sondern eine Dezentralisierung anzustreben, denn es gibt 99 weitere Gemeinden im Land, die ebenfalls ihre Verantwortung übernehmen sollen. Als Hauptstadt tun wir bereits sehr viel, aber wir können nicht alles allein machen.

Bürgermeisterin Lydie POLFER: Was das Gebäude in der Rue Bender betrifft, hat die Stadt Luxemburg lediglich eine Baugenehmigung für die Umbauarbeiten, die der Staat in seinem Gebäude durchführen will, erteilt.

Bauarbeiten für das Stadion in Hamm und mögliche Gefahren für die Gesundheit der Kinder

Dringliche Frage von David Wagner

Am 26. Juni 2026 hatte ich folgende schriftliche Frage eingereicht: „Einwohner/innen des Stadtviertels Hamm haben uns auf eine äußerst besorgniserregende Situation im Zusammenhang mit den Bauarbeiten für das Stadion von Hamm aufmerksam gemacht, das sich in unmittelbarer Nähe des Kindergartens und des Schulfoyers befindet.

Seit Beginn der Bauarbeiten sind die Kinder täglich erheblichen Staubmengen ausgesetzt, die von der Baustelle stammen. Durch die außergewöhnlich hohen Temperaturen der vergangenen Tage hat sich die Situation erheblich verschlimmert: Staubwolken dringen in die von den Kindern frequentierten Bereiche ein, sodass diese die Luft während ihres gesamten Schultages einatmen.

Diese Situation löst bei den Eltern tiefe Besorgnis aus. Kinder gehören zu einer Gruppe, die besonders anfällig für die Auswirkungen der Luftverschmutzung ist. Eine wiederholte Belastung durch Feinstaub kann insbesondere Folgendes auslösen oder verschlimmern: 

  • Reizungen der Augen, der Nase und des Rachens 
  • Asthmaanfälle oder andere Atembeschwerden 
  • eine Verschlimmerung von Allergien
  • eine vorübergehende Beeinträchtigung der Lungenfunktion 
  • bei Kleinkindern und empfindlichen Personen ein erhöhtes Risiko für Atemwegsinfektionen und andere Komplikationen im Zusammenhang mit einer anhaltenden Exposition gegenüber Feinstaub

Abgesehen von gesundheitlichen Aspekten wirft diese Situation auch die Frage nach der Verantwortung der Behörden gegenüber den Kindern auf. Es erscheint mir unverständlich, dass es nur wenige Meter von einer Schule entfernt eine Baustelle dieser Größenordnung geben kann, ohne dass systematisch wirksame Maßnahmen zur Staubminderung ergriffen werden.

  • Wurde der Schöffenrat über diese Situation informiert? 
  • Falls ja, beabsichtigt er, Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise die Bewässerung der Baustelle, um die Staubemissionen zu begrenzen, die Errichtung geeigneter Staubschutzvorrichtungen, eine regelmäßige Überwachung der Luftqualität im Umfeld der Schule sowie eine transparente Information der Eltern über die getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung der gesundheitlichen Sicherheit der Kinder?“

Mittlerweile wurde ich informiert, dass die Einwohner/innen endlich von der Stadt eine Antwort erhalten haben. Die Stadt hat dabei erklärt, dass die Terrains, auf denen der Staub aufgewirbelt wird, mit Wasser besprüht werden. Wie es scheint, wurde eine Zisterne von 50 Kubikmetern installiert, und eine weitere Zisterne soll bei Bedarf in der kommenden Woche folgen.  Es stellt sich die Frage, ob das ausreichend wird, denn die nächste Hitzewelle steht vor der Tür. Angeblich wäre die Installation von Planen keine ideale Lösung. Dem lokalen Interessenverein wurde erklärt, dass alles Nötige getan werde. Die Frage stellt sich, ob man die Baustelle bei großer Trockenheit nicht unterbrechen sollte, um eine Gefahr für die Gesundheit der Kinder auszuschließen. 

Antwort von Schöffin Simone Beissel

Die Gesundheit und Sicherheit der Anwohnenden und ganz besonders der Kinder sind uns sehr wichtig. Wir haben dem Interessenverein sowie den anderen Bürgerinnen und Bürgern geantwortet und Maßnahmen eingeleitet.

Der Boden in Hamm ist sehr bröckelig und es entsteht bei Trockenheit viel Staub. Zuerst wurde ein Traktor mit einer Wasserzisterne eingesetzt, um den Boden zu besprühen. Da die Trockenheit anhielt, stellte sich aber rasch heraus, dass dies nicht ausreichen würde. Daraufhin wurden die Maßnahmen angepasst. Es sind nun zwei schwere Lastwagen mit Zisternen im Einsatz, um den Boden zu besprühen, wenn die Baumaschinen laufen.

Frau Dr. Fandel, die Leiterin unseres Service Médecine scolaire, hat analysiert, um welche Art von Staub es sich genau handelt, und Entwarnung gegeben, da es sich um einfachen Staub handelt, der ungiftig ist und von dem auch keine Gefahr für die Lungen oder Bronchien ausgeht. Dr. Fandel hat erklärt, dass die Bewässerung des Bodens fortgesetzt werden soll, und dass die Schulhöfe und die Umgebung der Schulgebäude öfter gereinigt werden sollen, um sie vom Staub zu befreien. Unter diesen Voraussetzungen besteht absolut kein Risiko für die Kinder.

Morgen werden sich Spezialisten vor Ort begeben. In den noch nicht von den Bauarbeiten betroffenen Zonen werden Blumen gesät, deren Wurzeln das Erdreich festhalten werden. Auf Vorschlag des Bauunternehmers wird zudem Kalk gestreut – eine ebenfalls ungefährliche Substanz –, um den Boden zusätzlich zu befestigen. In der Hoffnung, dass es bald wieder regnen wird, werden wir alles tun, um bis dahin die Staubbildung so weit wie möglich zu unterbinden.

Bereitstellung von Trinkwasser während der Hitzewelle

Dringliche Frage von Antónia Afonso

Zahlreiche Menschen müssen im Bierger-Center warten, um Behördengänge zu erledigen. Die Wartezeiten, die mal kürzer, mal länger ausfallen können, sind in dieser Hitzewelle noch beschwerlicher als sonst, insbesondere für die besonders vulnerablen Personen wie ältere Menschen, Schwangere, Kinder und Personen in Begleitung von Kleinkindern. Der Wasserspender im Bierger-Center ist seit mehreren Monaten ausgefallen.

Wie es die Behörden nachdrücklich empfehlen, ist es bei großer Hitze unerlässlich, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Angesichts der Tatsache, dass solche Hitzeperioden wahrscheinlich erneut auftreten werden, möchte ich folgende Fragen stellen:

  • Welche Maßnahmen wurden von der Stadt Luxemburg ergriffen, um der Öffentlichkeit eine einfache und regelmäßige Flüssigkeitszufuhr zu ermöglichen? 
  • Zieht der Schöffenrat in Erwägung, im Bierger-Center für die Öffentlichkeit leicht zugängliche Trinkwasserstellen einzurichten?
  • Könnte der Schöffenrat eine Bestandsaufnahme des Trinkwasserangebots in anderen öffentlichen Einrichtungen der Stadt vornehmen?
  • Beabsichtigt der Schöffenrat, Trinkbrunnen an stark frequentierten öffentlichen Orten einzurichten, an denen es bislang noch keine derartigen Einrichtungen gibt?

Antwort von Schöffin Simone Beissel

Es wurde die Anweisung gegeben, dass es in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden (z. B. das Rathaus oder das Bierger-Center) einen direkten Zugang zu Trinkwasser gibt.

Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass der Wasserspender im Bierger-Center ausgefallen ist. Es wird derzeit Wasser in Flaschen angeboten, und es kann auch das Wasser vom Wasserhahn getrunken werden.

Auf dem Stadtgebiet sind 62 große Wasserspender aufgestellt, die Wasser für Mensch und Tier (z. B. Hunde) bereitstellen. Neben den klassischen Trinkbrunnen haben wir auch die bunten „Pepinos“ auf den Spielplätzen.

Wir wollen noch zusätzliche Wasserspender aufstellen. Wegen der Hitzewelle gibt es derzeit einige Lieferengpässe, so wie bei den Ventilatoren, doch die betreffenden Firmen arbeiten auf Hochdruck, um die Produktion zu erhöhen. Eine Liste der Standorte wird derzeit erstellt.

Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (<em>loi communale</em>) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.

Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.