Mein Wille am Ende des Lebens
Dernier Sol
2543 Luxembourg
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Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Möglichkeiten am Lebensende zu kennen. Die Luxemburger Gesetzgebung erlaubt es, Entscheidungen und/oder Wünsche in einer „Patientenverfügung“ und/oder „Bestimmungen zum Lebensende“ festzuhalten. Verschiedene Punkte der beiden Formulare werfen oft Fragen auf. Der Mediziner Dr. Maurice Graf und der Jurist und Mediator in Gesundheitsfragen Mike Schwebag werden die Gesetzgebung sowie Handhabung der Formulare erklären und auf Fragen eingehen.