Sozialhilfe
Die Sozialhilfe, die vom Sozialamt Office Social der Stadt Luxemburg vergeben wird, ist für Personen bestimmt, die rechtmäßig auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg wohnhaft sind und sich in einer Notlage befinden.
Ziele
- Die Betroffenen bei der Wiedererlangung oder beim Erhalt ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen und ihnen ein würdiges Leben zu ermöglichen.
- In Not geratenen Personen Zugang zu den Gütern und Dienstleistungen zu verschaffen, die sie in ihrer jeweiligen Lage benötigen, und die Begünstigten bei der Wiedererlangung oder beim Erhalt ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen.
Das Sozialamt wird nur im äußersten Notfall tätig, nachdem alle anderen Ressourcen ausgeschöpft wurden.
Welche Leistungen werden angeboten?
- Finanzielle Beihilfen: Wohnbeihilfe, Energiekostenzuschuss, Zuschuss zu den Kosten für die Gesundheitsversorgung, einschließlich direkte Leistungsabrechnung für einkommensschwache Personen (Tiers payant social, TPS), und Beihilfe für andere Grundbedürfnisse
- Materielle Beihilfen: Zugang zum Sozialkaufhaus épicerie sociale, zu Möbeln, Kleidung oder anderen Bedarfsartikeln
- Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten: Hilfe bei behördlichen Vorgängen wie beispielsweise:
- Beantragung von Zulagen (Teuerungszulage, Mietzuschuss, zusätzliche Zulage gemäß dem Gesetz über das Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) usw.)
- Beitritt zur Sozialversicherung
- Offizielle Mitteilungen (Bierger-Center usw.)
- Individuelle soziale Betreuung:
- Erarbeitung eines individuellen Betreuungsplans
- Vermittlung an spezialisierte Stellen in dringenden Fällen (Schülerhorte, Kinderkrippen, psychologische Betreuung usw.)
- Ansprechpartner für Dritte (Anwälte, Gerichtsvollzieher, Familljen-Center, Psychiater, nationales Kinderbüro usw.)
- Haushaltsführung und Finanzverwaltung
- Begleitung der antragstellenden Person bis zur Stabilisierung ihrer persönlichen Situation
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe vom Sozialamt der Stadt Luxemburg?
Alle Personen, die rechtmäßig in der Stadt Luxemburg wohnhaft sind, sofern:
- Sie die in den geltenden Gesetzen und Vorschriften festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
- Alle anderen verfügbaren Ressourcen bereits ausgeschöpft wurden.
Ausschlusskriterien:
Manche Personengruppen haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe:
- Personen, die internationalen Schutz beantragt haben und einer eigenen Regelung unterliegen.
- Personen, die infolge einer Verpflichtungserklärung eines Dritten, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben.
- Ausländische Schüler/innen oder Studierende, die sich in Luxemburg niederlassen, um dort ein Studium oder eine Berufsausbildung zu absolvieren.
- Bürger/innen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz sowie ihre Familienangehörigen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Luxemburg oder während des Zeitraums ihrer Arbeitssuche, sofern sie zu diesem Zweck nach Luxemburg eingereist sind. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Arbeitnehmer/innen, Selbstständige oder Personen, die diesen Status behalten, oder deren Familienangehörige, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
- Personen, die sich vorübergehend in Luxemburg aufhalten.
- Personen, die in Untersuchungshaft sitzen oder zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, außer während eines Hafturlaubs.
Antrag
Wie ist der Antrag zu stellen?
- Wenden Sie sich an das Sozialamt: Nehmen Sie Kontakt mit dem Sozialamt auf und vereinbaren Sie ein Erstgespräch, entweder telefonisch unter 4796-2358 oder per E-Mail an: officesocial@vdl.lu. Bitte geben Sie auf allen Antragsunterlagen Ihre Sozialversicherungsnummer an.
- Stellen Sie die nötigen Unterlagen zusammen: Bringen Sie zum Gesprächstermin Ihre Sozialversicherungskarte, einen Ausweis, Ihren Aufenthaltstitel, Einkommensnachweise sowie alle anderen für die Bewertung Ihrer Lage zweckdienlichen Dokumente mit.
Wer kann einen Antrag stellen?
Die betroffene Person kann sich direkt an das Sozialamt wenden. Es können jedoch auch andere Einrichtungen oder Organe das Sozialamt befassen (z. B. Sozialdienste (Krankenhaus usw.), Polizei, Arbeitsagentur, Überschuldungsdienst (Service Surendettement), Privatpersonen, Familie, Nachbarn).