Verordnung
Alle in der Stadt Luxemburg wohnenden Personen, die eine Teuerungszulage vom Nationalen Solidaritätsfonds erhalten, können Anspruch auf eine Solidaritätsbeihilfe erheben.
Das entsprechende Antragsformular muss ab dem 1. Mai des laufenden Jahres und bis spätestens Ende April des Folgejahres beim Schöffenrat eingereicht werden.
Die Gemeindeverwaltung kann die Rückzahlung der Zulage verlangen, wenn die genannten Bedingungen nicht bzw. nicht mehr erfüllt sind oder die Zulage aufgrund falscher Angaben der antragstellenden Person gewährt wurde.
2023
Änderung von Artikel 3 der kommunalen Verordnung vom 10. Februar 2012 zur Schaffung einer Solidaritätszulage (règlement communal créant une allocation de solidarité). Die genannte Änderung betrifft Zulagen, die ab dem Jahr 2023 gelten.
Vormalige Zulage 2022 |
Angepasste Zulage 2023 |
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BETRAG |
PERSONENANZAHL |
ERHÖHUNG |
BETRAG |
PERSONENANZAHL |
435 € | für eine Person | + 10 % | 480 € | für eine Person |
550 € | für zwei Personen | + 10 % | 610 € | für zwei Personen |
665 € | für drei Personen | + 10 % | 740 € | für drei Personen |
780 € | für vier Personen | + 10 % | 870 € | für vier Personen |
895 € | für fünf und mehr Personen | + 10 % | 1000 € | für fünf und mehr Personen |
Energieprämie für das Jahr 2022
Der Schöffenrat hat beschlossen, nach dem Vorbild des Staates eine Energieprämie für das Jahr 2022 einzuführen.
Anspruch auf die Energieprämie hat jede Person, die in der Stadt Luxemburg wohnt und die Energieprämie vom Staat erhalten hat, wobei der entsprechende Nachweis vorab der Stadt vorgelegt werden muss.
Die Höhe der Energieprämie ist identisch mit der vom Staat gezahlten Prämie. Die Beträge pro Haushalt sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Energieprämie für das Jahr 2023
Der Schöffenrat hat beschlossen, die Energieprämie für das Jahr 2023 beizubehalten und diese im Vergleich zu der für 2022 festgesetzten Energieprämie zudem um 10 % zu erhöhen.
Anspruch auf die Energieprämie für das Jahr 2023 haben Personen, die in der Stadt Luxemburg wohnhaft sind und die staatliche Energieprämie erhalten haben, wobei der entsprechende Nachweis vorab der Stadt vorgelegt werden muss.
Die Energieprämie, die in Form einer Einmalzahlung gewährt wird, beträgt pro Haushalt:
Vormalige Prämie 2022 |
Angepasste Prämie 2023 |
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BETRAG |
PERSONENANZAHL |
ERHÖHUNG |
BETRAG |
PERSONENANZAHL |
200 € | für eine Person | + 10 % | 220 € | für eine Person |
250 € | für zwei Personen | + 10 % | 275 € | für zwei Personen |
300 € | für drei Personen | + 10 % | 330 € | für drei Personen |
350 € | für vier Personen | + 10 % | 385 € | für vier Personen |
400 € | für fünf und mehr Personen | + 10 % | 440 € | für fünf und mehr Personen |
Antragsformular
Das Antragsformular für die Solidaritätszulage / die Energieprämie kann im Büro des Accueil Social (Sozialbetreuungsstelle) angefordert werden:
Von Montag bis Freitag
9:30 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:30 Uhr
Der Antrag ist als Pdf-Datei per E-Mail an die Adresse allocation@vdl.lu zu übermitteln. Hierbei benötigen wir folgende Angaben von Ihnen: Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer und Telefonnummer.
Beide Anträge werden gleichzeitig bearbeitet.
Kontakt
Büro „Accueil Social“
28, place Guillaume II
L-2090 Luxembourg