Bestimmungen

Solidaritätszulage

Alle in der Stadt Luxemburg wohnenden Personen, die eine Teuerungszulage vom Nationalen Solidaritätsfonds erhalten, können Anspruch auf eine Solidaritätszulage erheben.

Die Gemeindeverwaltung kann die Rückzahlung der Zulage verlangen, wenn die genannten Bedingungen nicht bzw. nicht mehr erfüllt sind oder die Zulage aufgrund falscher Angaben der antragstellenden Person gewährt wurde.

Änderung von Artikel 3 der kommunalen Verordnung vom 10. Februar 2012 zur Schaffung einer Solidaritätszulage (règlement communal créant une allocation de solidarité). Die genannte Änderung betrifft Zulagen, die ab dem Jahr 2023 gelten.

Zulagen

BETRAG

PERSONENANZAHL

480 € für eine Person
610 € für zwei Personen
740 € für drei Personen
870 € für vier Personen
1000 € für fünf und mehr Personen


Energieprämie

Anspruch auf die Energieprämie für das Jahr 2024 hat jede Person, die in der Stadt Luxemburg wohnt und die Energieprämie vom Staat erhalten hat, wobei der entsprechende Nachweis vorab der Stadt vorgelegt werden muss.

Die Energieprämie, die in Form einer Einmalzahlung gewährt wird, beträgt pro Haushalt:

Zulagen

BETRAG

PERSONENANZAHL

220 € für eine Person
275 € für zwei Personen
330 € für drei Personen
385 € für vier Personen
400 € für fünf und mehr Personen

Antrag auf Erhalt einer Solidaritätszulage und/oder einer Energieprämie

Um eine Solidaritätszulage und/oder eine Energieprämie der Stadt für das Jahr 2024 zu erhalten, füllen Sie bitte nachstehendes Formular aus und übermitteln Sie es zusammen mit

  • einer Kopie des Schreibens des Nationalen Solidaritätsfonds (FNS), in dem der Erhalt eine Teuerungszulage (AVC) und/oder eine Energieprämie für das Jahr 2024 bestätigt wird;
  • einer Bescheinigung der Bankverbindung (RIB).

Der Antrag muss bis zum 24. Februar 2025 gestellt werden:

  • per E-Mail an allocation@vdl.lu
  • per Post oder persönlich an die folgende Adresse:
    • Maison des Affaires Sociales
      Service Jeunesse et intervention sociale
      28, place Guillaume II
      L-2090 Luxembourg

Öffnungszeiten: montags bis freitags von 9:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr

Personen, die Anspruch auf die Teuerungszulage (AVC) des FNS haben, erhalten das Formular automatisch. Nur Einwohner/innen der Stadt Luxemburg, die Anspruch auf die AVC haben, können diese Zulage in Anspruch nehmen.

Kontakt

Büro „Accueil Social“

Maison des Affaires Sociales
28, place Guillaume II
L-2090 Luxembourg

Datenschutz (DSGVO)

Der Service Jeunesse et intervention social erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, um sicherzustellen, dass Ihre Unterlagen der gültigen Rechtslage entsprechend und insbesondere gemäß der kommunalen Verordnung zur Schaffung einer kommunalen Solidaritätszulage (règlement communal du 28 mars 2023 créant une allocation communale de solidarité) bearbeitet werden.

Der Service Jeunesse et intervention social und die weiteren Dienststellen der Stadt Luxemburg verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Dabei kann es vorkommen, dass der Service Jeunesse et intervention social Ihre Daten an weitere an der Erbringung der Sozialhilfe beteiligte Akteure übermittelt.

Der Service Jeunesse et intervention social und insbesondere der Nationale Solidaritätsfonds, mit dem wir eng zusammenarbeiten, sind verpflichtet, die Datenschutzgesetze einzuhalten. Die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO) schreibt seit ihrem Inkrafttreten am 25. Mai 2018 organisatorische und technische Regelungen zum Datenschutz vor.

In diesem Sinne übermittelt der Nationale Solidaritätsfonds die Daten anspruchsberechtigter Haushalte an den Service Jeunesse et intervention social der Stadt Luxemburg (Ihr gewöhnlicher Wohnsitz), damit dieser Sie über Ihr Anrecht auf finanzielle Beihilfen informieren kann.

Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Bestimmung Ihres Anrechts und Überprüfung der Voraussetzungen für die Zuschüsse und ihrer Bewilligung;
  • Verwaltung einer Datenbank zum Versand von Informationen an Personen, die gegebenenfalls Anspruch auf die Solidaritätszulage oder finanzielle Beihilfen haben;
  • Auszahlung der Solidaritätszulage/Energieprämie;
  • Erstellung von Statistiken und Aktivitätsberichten.

Ihre personenbezogenen Daten werden für die angegebenen Zwecke verarbeitet und anschließend gelöscht (nach einer Speicherdauer von höchstens 10 Jahren), vorbehaltlich der Übergabe an den Service Archives municipales (Dienststelle Stadtarchiv) der Stadt Luxemburg zur Weiterverarbeitung zu archivarischen Zwecken im öffentlichen oder historischen Interesse oder vorbehaltlich der Übergabe an das Nationalarchiv Luxemburg gemäß dem Gesetz vom 17. August 2018 (loi du 17 août 2018 relative à l'archivage). Ihre Daten werden nicht an Stellen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt und ansonsten nur an Verwaltungsstellen weitergeleitet, die an der Erfüllung der genannten Zwecke beteiligt sind.

Es gelten die Rechte, die Ihnen die DSGVO gewährt, u. a. das Recht auf Zugriff, Berichtigung, Löschung, Beschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit. Diese Rechte werden allen Personen zuerkannt werden, deren Daten verarbeitet werden. Sie haben das Recht, aus berechtigten Gründen Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen.

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten oder die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person:

Délégué à la protection des données

42, place Guillaume II
L-1648 Luxembourg

dpo@vdl.lu

Administration communale de la Ville de Luxembourg

42, place Guillaume II
L-1648 Luxembourg

protectiondesdonnees@vdl.lu

Bei Beschwerden können Sie sich auch an die Nationale Kommission für den Datenschutz wenden: www.cnpd.lu