Erfahren Sie hier, in welchem Schulbezirk Ihr Kind zugeteilt ist.

Um den Kindern den Besuch einer Schule in der Nähe ihres Wohnorts zu ermöglichen, wurde die Stadt in Schulbezirke aufgeteilt. Alle Kinder müssen die Schule des Einzugsbereichs besuchen, in dem sich der Wohnort ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigen befindet.

Von dieser Bestimmung kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden

Auf schriftlichen Antrag der verantwortlichen Person (und ggf. gegengezeichnet durch die sorgeberechtigte Person) sowie durch begründete Entscheidung der Schulkommission kann das betroffene Kind in einer anderen Schule auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg aufgenommen werden, wenn seine Aufsicht von

  • einem Mitglied der Familie bis zum 3. Grad,
  • einer Drittperson, die als staatlich anerkannte Tagesmutter tätig ist,
  • oder einer staatlich anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung wahrgenommen wird.

Das Antragsformular ist beim Service Enseignement erhältlich. Falls dies mit der Schulorganisation vereinbar ist, wird dem Antrag nach einer Überprüfung der Gründe stattgegeben.

Wechsel des Schulbezirks

Falls ein Kind den Schulbezirk wechselt, kann es von der Schulkommission - auf Grundlage eines schriftlichen Antrags durch die verantwortliche Person, einschließlich Stellungnahme der Lehrkraft - die Erlaubnis erhalten, das laufende Schuljahr in der aktuellen Schule zu Ende führen.

Sollte ein Schulkind in einer Grundschule angemeldet sein, die nicht in der Wohnsitzgemeinde der Familie liegt, so müssen die Eltern die Gemeindeverwaltung ihres Wohnorts spätestens acht Tage nach Unterrichtsbeginn durch Einreichen der von der Schule erhaltenen Anmeldebestätigung hierüber informieren. Eltern, die ihr Kind zu Hause unterrichten möchten, müssen eine entsprechende Erklärung bei der Regionaldirektion abgeben, die über die Annahme oder Ablehnung des Gesuchs entscheidet. Bei Annahme des Gesuchs müssen die Eltern ihre Wohnsitzgemeinde diesbezüglich informieren.