Teilbebauungspläne (plans d’aménagement particuliers, PAP) dienen dazu, den Allgemeinen Bebauungsplan (plan d'aménagement général, PAG) zu präzisieren und umzusetzen, wobei die jeweilige im PAG festgelegte Art und der zulässige Umfang der Bodennutzung zu berücksichtigen sind. ​

Man unterscheidet zwischen den folgenden Arten von Teilbebauungsplänen:

Teilbebauungspläne für bereits bestehende Stadtviertel (PAP QE)

In den Teilbebauungsplänen für bereits bestehende Stadtviertel (plans d'aménagement particuliers „quartier existant“, PAP QE) sind die städtebaulichen Vorgaben für vollständig erschlossene Grundstücke in städtischen Gebieten festgelegt. Die PAP QE werden von der Gemeinde parallel zum PAG erstellt.

In den PAP QE ist Folgendes festgelegt:

  • die Abmessungsvorgaben für Gebäude (Abstände, Höhen, Anzahl der Stockwerke, Dachform, Anzahl von Wohnungen pro Bau)
  • die Bauart

Genehmigte Teilbebauungspläne (PAP„approuvés“) 

Genehmigte Teilbebauungspläne (projets d'aménagement particulers „approuvés“, PAP „approuvés“) sind Teilbebauungspläne, bei denen bereits eine ordnungsgemäße Genehmigung vom zuständigen Ministerium erteilt wurde bzw. für die das Genehmigungsverfahren eingeleitet wurde, bevor der neue PAG in Kraft getreten ist, d. h. vor dem 13. Juni 2016.
Die PAP „approuvés“ werden in einer Tabelle gelistet und sind im Lageplan mit ihrer Listennummer erfasst. PAP „approuvés“ können per Gesetz jederzeit abgeändert werden.

Teilbebauungspläne für neue Stadtviertel (PAP NQ)

In den Teilbebauunsplänen für neue Stadtviertel (projets d'aménagement particuliers „nouveau quartier“, PAP NQ) sind die Regeln für die Stadtplanung und die Parzellierung von zum Zeitpunkt der Erstellung des Plans noch unerschlossenen Grundstücken festgelegt. Für Flächen, für die ein PAP NQ erstellt werden muss, aber noch kein ordnungsgemäß vom Ministerium genehmigter PAP NQ vorliegt, ist die Erstellung eines PAP NQ obligatorisch, bevor mit baulichen Maßnahmen oder der Parzellierung begonnen werden darf. Die städtebauliche Entwicklung der betreffenden Gebiete richtet sich nach den Masterplänen, die Teil des PAG sind. Ein PAP NQ kann auf Initiative der Gemeinde, des Staats oder einer juristischen Person erstellt werden.

In den PAP NQ ist Folgendes festgelegt:

  • die Bebaubarkeit von Parzellen in Privatbesitz
  • Gebäudeart sowie volumetrische Ausdehnung und Anordnung der Gebäude
  • die Einrichtung und Gestaltung der öffentlichen Bereiche