Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Baustellen: feste Bauarbeiterteams – Samstagsarbeit – Einführung eines mobilen Baustellen-Überwachungsteams

Frage von Héloïse Bock

Es ist keine Frage, dass Baustellen notwendig sind. Auch ist es kein Geheimnis, dass die Tram-Baustelle sowie andere Baustellen in der Stadt Luxemburg für die Bürger/innen, Gewerbetreibenden und Gäste der Stadt mit Unannehmlichkeiten verbunden sind, die manchmal auch erheblich sein können.
Im Hinblick auf die Umsetzung von kontinuierlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität aller möchte ich folgende Fragen stellen:

1. Beschleunigung der Bauvorhaben durch Einsatz fester Bauarbeiterteams im Schichtdienst

  • Wann und auf welchen Baustellen setzen die Unternehmen, die im Rahmen von Bauvorhaben für die Stadt Luxemburg tätig sind, feste Bauarbeiterteams im Schichtdienst?
  • Wurde bei folgenden Bauvorhaben auf eine derartige Form der Arbeitsorganisation zurückgegriffen? 1. Tram-Baustelle am Kirchberg und/oder 2. im neuen Stadtviertel Cloche d'Or?
  • Durch eine derartige Form der Arbeitsorganisation können Bauvorhaben beschleunigt werden. Kommt diese auch an anderen Orten zum Einsatz, und wenn ja, unter welchen Bedingungen (in zwei oder drei Schichten)?

2. Samstagsarbeit auf den Baustellen

  • Wann und auf welchen Baustellen der Stadt Luxemburg wird auch am Samstag gearbeitet?
  • Unter welchen Bedingungen finden Bauarbeiten samstags statt (ununterbrochene Arbeit, punktuelle Einsätze usw.)?

3. Schneller Einsatz eines mobilen Baustellen-Überwachungsteams: Kontrolle der Sauberkeit, des Zugangs zu den Geschäften sowie der Sichtbarkeit der Geschäfte und Einrichtung von geeigneten Umleitungen, auch für Fußgänger/innen

  • Könnte ein mobiles Baustellen-Überwachungsteam der Stadt geschaffen werden? Dieses sollte über genügend Mitarbeiter/innen verfügen, um sich um die Überwachung der Umleitungen für Fußgänger/innen, Fahrradfahrer/innen und Autofahrer/innen zu kümmern, für deren Reinhaltung zu sorgen und zu kontrollieren, ob das jeweilige ausführende Bauunternehmen die entsprechenden Vorschriften einhält und dabei auch die Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmer/innen und Geschäfte berücksichtigt werden.
    Dieses Team hätte die Aufgabe, mit folgenden Zielen ständig in der Stadt unterwegs zu sein:
    1. Sofortige Überprüfung „in Echtzeit“ der Einhaltung der Vorschriften für die Baustelleneinrichtung.
    2. Proaktiver Kontakt mit den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern sowie den Gewerbetreibenden, damit eventuelle Beschwerden sofort aufgenommen und direkt reagiert werden kann: So könnten Reinigungsarbeiten veranlasst oder die Baustelle und die Umleitungen (insbesondere jene für Fußgänger/innen) angepasst werden. Dies würde dazu beitragen, die Probleme möglichst gering zu halten, die im Zusammenhang mit Baustellen regelmäßig auftreten.

    Die Mitarbeiter/innen des Teams sollten kenntlich sein, damit sich die Passantinnen und Passanten direkt auf der Straße an sie wenden können (z. B. durch Tragen einer Warnweste mit dem Logo der Stadt). Die Mitarbeiter/innen eines solchen Baustellen-Überwachungsteams könnten auf Grundlage ihrer täglichen Beobachtungen auch allgemeine Verbesserungsvorschläge zur Mobilität an die zuständigen Stellen weiterleiten, insbesondere was die sanfte Mobilität betrifft.

    Wichtig wäre außerdem, dass alle Anfragen und Beschwerden von diesem mobilen Baustellen-Überwachungsteam dokumentiert und schriftlich festgehalten werden.
    Auf diese Weise könnte die Stadt Luxemburg auf ihre Einwohner/innen, Gewerbetreibenden und Gäste zugehen, ständig in Kontakt mit ihnen bleiben und Schwierigkeiten noch besser vorbeugen.

Antwort von Simone Beissel und Lydie Polfer

Die Schöffin Simone Beissel antwortet, dass die Bauunternehmen infolge der Wiederaufnahme der Tätigkeit der Baubranche (20. April) derzeit gewisse Schwierigkeiten haben, die Arbeitsmenge zu bewältigen, zumal es ihnen noch an Personal fehlt.

Was die Schichtarbeit angeht, so ist es der Service Coordination des chantiers (Dienststelle Baustellenkoordinierung) der Stadt Luxemburg, dem es obliegt, dem Schöffenrat die für jede Baustelle geeignetste Arbeitsmethode vorzuschlagen. Zudem sieht der Code du Travail (Arbeitsgesetzbuch) vor, dass für jede/n Arbeiter/in eine Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag und von 48 Stunden pro Woche einzuhalten ist. Die folgenden Arten der Arbeitsorganisation sind in diesem Zusammenhang möglich:

  • Einsatz mehrerer Teams gleichzeitig an verschiedenen Orten im Einschichtbetrieb (z. B. bei umfangreichen Infrastrukturarbeiten)
  • Einschichtbetrieb mit normalen Arbeitszeiten von 8 Stunden täglich zwischen 7:00 und 16:00 Uhr
  • Eineinhalb-Schichtbetrieb: Hierbei wird in zwei einander überschneidenden Schichten gearbeitet, mit normalen Arbeitszeiten von 7:00 bis 19:00 Uhr. Dieser Ansatz eignet sich besonders gut für Wohnviertel, da keine Belästigungen mehr gegeben sind, wenn die Bewohner/innen am Abend nach Hause zurückkehren
  • Zweischichtbetrieb (von 7:00 bis 22:00 Uhr): Hierbei liegt der Zeitgewinn gegenüber dem Einschichtbetrieb nur bei 30 bis 35 %. Dies liegt daran, dass dies mit einem höheren logistischen Aufwand für das Unternehmen verbunden ist und die Betreuung durch die Gemeindeverwaltung nicht im selben Rhythmus erfolgen kann
  • Samstagsarbeit: Der Samstag gilt als Arbeitstag; jedes Unternehmen kann allerdings selbst entscheiden, ob und in welchem Ausmaß Arbeiten an einem Samstag durchgeführt werden
  • Sonntagsarbeit: Gemäß Code du Travail ist hierfür zwar keine Genehmigung erforderlich, aber die Inspection du Travail et des Mines (Gewerbeaufsicht) muss informiert werden
  • Nachtarbeit (zwischen 22:00 und 7:00 Uhr): Hierauf wird nur selten zurückgegriffen. Sie kommt vor allem dann zur Anwendung, wenn Verkehrsbehinderungen vermieden werden sollen; benötigt wird dafür eine vorherige Genehmigung des Ministeriums für Umwelt, die auf der Grundlage eines Lärmgutachtens erteilt wird
  • Arbeiten während des Kollektivurlaubs: Hierfür ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich. Diese ist vom betroffenen Unternehmen bei der Inspection du Travail et des Mines zu beantragen. Genehmigungen werden beispielsweise für Arbeiten in Schulen oder für von der zuständigen Kommission dringend befundene Arbeiten erteilt.

Arbeiten im Zweischichtbetrieb wurden beispielsweise in der Rue de Hollerich und an der Place de la Gare durchgeführt (Baustellen der Stadt Luxemburg), aber auch an der Place Dargent (Baustelle des Unternehmens Creos). Arbeiten am Wochenende sowie in der Nacht werden von der Stadt Luxemburg nur in bestimmten Fällen durchgeführt, beispielsweise wenn Infrastrukturarbeiten an einer stark befahrenen Straße vorgenommen werden müssen oder wenn eine Erneuerung des Straßenbelags erforderlich ist.
Auf den Baustellen des Service Coordination des chantiers ist ein/e Projektkoordinator/in für die Überwachung zuständig, der bzw. die bei mobilen Baustellen von einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bzw. einer Koordinatorin und dem Service Circulation (Dienststelle Verkehr) unterstützt wird. Die Projektkoordinatoren stehen in ständigem Kontakt mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Gewerbetreibenden, sodass eine einzige Kontaktstelle für Fragen und Beschwerden zur Verfügung steht. Darüber hinaus haben die Anwohner/innen und Gewerbetreibenden die Möglichkeit, Kontakt mit den Baustellen-Mediatorinnen bzw. -Mediatoren aufzunehmen. Die kommunalen Dienststellen gewährleisten somit eine effiziente Baustellenüberwachung.
Zum Vorschlag, ein mobiles Baustellen-Überwachungsteam einzuführen, ist darauf hinzuweisen, dass der Service Circulation für die Überprüfung der von ihm ausgestellten Genehmigungen zuständig ist (sowohl für Straßenarbeiten als auch der dazugehörige Verkehrsreglemente). Die Stadt Luxemburg verfügt auch über Baustellen-Mediatoren, die dem Service Communication et relations publiques (Dienststelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit) unterstellt sind und die mit der Funktionsweise der Gemeindeverwaltung bestens vertraut sind. So können sie Beschwerden und Anfragen nach Auskünften effizient an die zuständigen Stellen übermitteln und noch dazu die externe Kommunikation wahrnehmen.

Was die Art der Arbeitsorganisation auf der Tram-Baustelle anbelangt, so nutzt das Unternehmen Luxtram alle beschriebenen Arbeitsweisen: Einschichtbetrieb, Eineinhalb-Schichtbetrieb, Zweischichtbetrieb, und manchmal Nacht- bzw. Wochenendarbeit. Luxtram entscheidet selbst, welche Art der Arbeitsorganisation zum Einsatz kommt.
Für die Straßenbau- und Infrastrukturarbeiten, die im neuen Stadtviertel Cloche d'Or ausgeführt wurden, ist die Administration des Ponts et Chaussées (Straßenbauverwaltung) zuständig. Diese Arbeiten wurden vornehmlich im Einschichtbetrieb durchgeführt.

 

Lydie Polfer, Bürgermeisterin und Präsidentin des Schöffenrats, weist darauf hin, dass für den nächsten Tag eine Sitzung des Comité Politique (Politischer Ausschuss) einberufen ist, welcher der Minister für öffentliche Arbeiten sowie Vertreter/innen des Unternehmens Luxtram beiwohnen. Ein Gesprächsthema ist der künftige Verlauf der Tram-Baustelle. Es liegt natürlich im Interesse aller Beteiligten, dass die Arbeiten so schnell wie möglich voranschreiten. Es ist aber zu bedenken, dass die Unternehmen aufgrund der aktuellen Krise meist nicht über das nötige Personal verfügen, um das übliche Arbeitstempo aufrecht zu erhalten. Auch muss die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitsdauer eingehalten werden.
Den Passantinnen und Passanten mag die Art der Durchführung der Bauarbeiten oftmals unverständlich erscheinen, es gibt aber immer einen guten Grund dafür. Die zwischen der Place d'Armes und der Rue Philippe II bzw. der Avenue Monterey durchgeführten Infrastrukturarbeiten beispielsweise mussten aufgrund der Coronakrise unterbrochen werden. Im Zuge dessen wurden die Gräben wieder zugeschüttet. Nachdem die Baubranche am 20. April ihre Tätigkeit wieder aufgenommen hat, wurden eine Woche lang Arbeiten durchgeführt. Dann kam es aber erneut zu einer Unterbrechung, weil bei einer ersten Überprüfung der neuen Wasserleitungen Mängel festgestellt wurden. Eine weitere Überprüfung war erst nach einer Wartezeit von vier Tagen möglich. Es läuft also nicht immer alles wie geplant, aber die Stadt Luxemburg ist bemüht, einen möglichst reibungslosen Verlauf der Arbeiten zu gewährleisten und für eine optimale Kommunikation zu sorgen.

Auswirkungen der Gesundheitskrise auf den Haushalt der Stadt

Frage von Elisabeth Margue

Meine Fragen betreffen die gesundheitliche Lage infolge der COVID-19-Verbreitung und die Auswirkungen auf die Finanzlage der Stadt Luxemburg.
Die Coronakrise hat erhebliche wirtschaftliche Folgen. Diese könnten eine schwere Wirtschaftskrise auslösen, und dies hätte dann auch Auswirkungen auf den Haushaltsvoranschlag der Stadt Luxemburg.
Bereits jetzt hat sich die Gesundheitskrise auf die Finanzlage der Stadt Luxemburg und ihren Haushaltsvoranschlag ausgewirkt. Dies vor allem deshalb, weil die Ausgaben gestiegen sind (vor allem aufgrund der eingeführten Sicherheitsmaßnahmen und der Beihilfen für den Handel), während die Einnahmen gesunken sind (insbesondere aufgrund von sinkenden Steuereinnahmen). In diesem Zusammenhang möchte ich die folgenden Fragen an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium richten:

  • Was sind die größten Ausgaben, die in Zusammenhang mit der Coronakrise getätigt werden mussten?
  • Wie wird sich die Gesundheitskrise voraussichtlich auf die Einnahmen der Stadt Luxemburg auswirken?
  • Welche Auswirkungen wird die Gesundheitskrise im Allgemeinen auf den Haushaltsvoranschlag haben?

Antwort von Laurent Mosar

Der Schöffe Laurent Mosar erläutert, dass die neuesten Zahlen des Ministeriums der Finanzen alles andere als ermutigend sind. Diese wurden heute früh der Commission des finances (Kommission für Finanzen) der Abgeordnetenkammer vorgelegt. Es scheint sich eine sehr schwere Wirtschaftskrise abzuzeichnen.

Was die von der Stadt Luxemburg im Rahmen der Coronakrise getroffenen Maßnahmen anbelangt, so hat der Service Architecte-Maintenance (Dienststelle Gebäudeverwaltung und -wartung) Ausgaben über einen Gesamtbetrag von 487 000 Euro getätigt. Dies vor allem für Masken, Seife, Desinfektionsmittel sowie Material zum Schutz der Schalter, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Allein 240 000 Euro davon sind auf Masken entfallen, wobei 164 000 Euro dafür dem Syndicat des villes et communes luxembourgeoises (Luxemburgischer Städte- und Gemeindeverband, Syvicol) in Rechnung gestellt wurden. Der Syvicol seinerseits legt diese Kosten auf die verschiedenen Gemeinden um, die einen Teil dieser Masken erhalten haben. Für die Ausweitung der Telearbeit hat die Stadt Luxemburg Laptops für einen Gesamtbetrag von 85 000 Euro erworben. Was die Kosten für die laufenden Bauvorhaben betrifft, so liegen noch keine endgültigen Zahlen vor (für die Einstellung und Wiederaufnahme der Bauarbeiten, die Überwachung der Baustellen während der Stilllegung, die neuen Formen der Arbeitsorganisation unter Einhaltung der Sicherheitsabstände sowie die den Arbeiterinnen und Arbeitern zur Verfügung zu stellenden Hygieneartikel).
Die Unternehmen haben bereits angekündigt, dass sie diese Kosten auf die Gemeinden abwälzen werden.

Für Maßnahmen zur Unterstützung des Handels durch den Kauf von Gutscheinen sind 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Die endgültige Höhe der finanziellen Beihilfen für den Handel steht allerdings noch nicht fest, da die genauen Modalitäten erst festgelegt werden müssen. Diese hängen auch von den Richtlinien des Ministeriums des Inneren ab.

Was die Auswirkungen der Coronakrise auf den zukünftigen Haushalt betrifft, so werden die voraussichtlichen Verluste in einem Rundschreiben aufgeschlüsselt, welches die Stadt Luxemburg am 8. Mai vom Ministerium des Inneren erhalten hat. Diesen Informationen zufolge verringert sich der Fonds de dotation globale des communes (Globaler kommunaler Mittelzuweisungsfonds) im Vergleich mit dem Haushaltsentwurf 2020 um 17,4 %. Dies käme einem Verlust von 92,7 Millionen Euro für die Stadt Luxemburg gleich. Das Ministerium des Inneren rechnet mit einem Rückgang von 24,8 % bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer, was einem Minus von 18,1 Millionen Euro entspräche. Insgesamt beläuft sich der Einnahmeausfall im Vergleich mit dem Haushalt 2020 voraussichtlich auf 110,8 Millionen Euro. Wohlgemerkt geht das Ministerium des Inneren bei diesen Prognosen von dem optimistischsten Szenario des Ministeriums der Finanzen aus. Sollte sich ein weniger günstiges Szenario abzeichnen, so ist davon auszugehen, dass die Ausfälle auch höher ausfallen könnten.

Durch die vom Schöffenrat getroffenen Maßnahmen entgehen der Stadt folgende Einnahmen: 225 000 Euro durch den Verzicht auf die von den Gewerbetreibenden geschuldeten Mietzahlungen für Geschäftslokale im Eigentum der Stadt während zweieinhalb Monaten, 110 000 Euro durch den Verzicht auf die Erhebung der Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums durch Straßenterrassen (während des gesamten Jahres 2020), und 330 000 Euro durch den Verzicht auf die Erhebung der Gebühren für die Müllabfuhr der großen Mülltonnen von Geschäften. Bei den öffentlichen Parkplätzen entsteht der Stadt ein Einnahmeausfall in Höhe von 2,5 Millionen Euro, da diese während der Dauer der Ausgangsbeschränkungen praktisch leer standen. Insgesamt kommt es somit zu einem recht beträchtlichen Einnahmeausfall.

Eine Gesamtbeurteilung der allgemeinen Auswirkungen der Gesundheitskrise auf den Haushaltsvoranschlag gestaltet sich zum jetzigen Zeitpunkt noch schwierig. Bei den nicht zweckgebundenen Einnahmen wird es zu beträchtlichen Einbußen kommen.
Einzelheiten werden aber erst Anfang 2021 verfügbar sein, und auch die zusätzlichen Kosten für Baustellen können derzeit nicht beziffert werden. Durch die Absage mehrerer großer Veranstaltungen muss die Stadt Luxemburg ebenfalls mit finanziellen Einbußen rechnen. Im Bereich Großprojekte plant der Schöffenrat, weiterhin Investitionen in großem Umfang zu tätigen. Da es aber bei der Umsetzung mancher Projekte sicherlich zu Verzögerungen kommt, wird auch dies sich auf die Ausgaben auswirken.

Recyclingcenter

Frage von Linda Gaasch

Während der ersten Phase der Ausgangsbeschränkungen war das Recyclingcenter geschlossen. Seit dem 20. April ist es mit verkürzten Öffnungszeiten von 10:00 bis 16:00 Uhr wieder für die Öffentlichkeit zugänglich. Durch die verkürzten Öffnungszeiten und die einzuhaltenden Gesundheitsvorschriften entstehen lange Warteschlagen am Eingang des Recyclingcenters. Ich möchte dem Schöffenrat daher die folgenden dringenden Fragen stellen:

  • Zu welchen Zeiten wird das Recyclingcenter am häufigsten und am seltensten aufgesucht?
  • Wäre es möglich, die voraussichtliche Wartezeit auf der Website oder auf anderen Kanälen zu veröffentlichen, ebenso wie die Zeiten, an denen das Center weniger häufig besucht wird?
  • Wann beabsichtigt der Schöffenrat, die vor der Krise geltenden Öffnungszeiten wieder in Kraft zu setzen, also von 7:00 bis 19:30 Uhr anstelle der derzeitigen Öffnungszeiten von 10:00 bis 16:00 Uhr?

Antwort von Patrick Goldschmidt

Der Schöffe Patrick Goldschmidt antwortet, dass Fußgänger/innen und Radfahrer/innen grundsätzlich jederzeit das Gelände des Recyclingcenters betreten können. Es kann sein, dass in einem bestimmten Fall eine Person, die mit ihrem Auto Schlange stand und dieses verlassen hat, um ihren Müll zu Fuß zu entsorgen, dazu aufgefordert wurde, zum Auto zurückzukehren und zu warten, bis sie an der Reihe sei.

Die Schließung des Recyclingcenters zählte zu den Maßnahmen, die im Rahmen der Coronakrise im Hygienebereich ergriffen wurden. Einige Mitarbeiter/innen des Service Hygiène (Dienststelle Hygiene) mussten zu Hause bleiben, da sie zum gefährdeten Personenkreis zählen oder sich zu Hause um ihre Kinder kümmern mussten, sodass die Abholung des Hausmülls mit einem reduzierten Personalbestand organisiert werden musste. Angesichts der Ausgangsbeschränkungen wäre es nicht logisch gewesen, die normalen Öffnungszeiten des Recyclingcenters beizubehalten.
Nach der Wiedereröffnung war das Recyclingcenter zunächst nur 30 Stunden pro Woche (montags bis freitags) in Betrieb. Nun ist es auch samstags wieder geöffnet. Weiterhin Bestand hat die Tatsache, dass sich aufgrund der zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen derzeit weniger Personen als üblich gleichzeitig im Recyclingcenter aufhalten dürfen.
Aktuell wird das Recyclingcenter von 300 bis 450 Personen pro Tag besucht, ausgelegt ist es aber eigentlich nur für 288 Nutzer/innen pro Tag. Gegenwärtig wird das Recyclingcenter zu jeder Zeit stark frequentiert, sodass es nicht möglich ist, Zeiten bekanntzugeben, an denen mit einem niedrigeren Besucheraufkommen zu rechnen ist. Die Wartezeit beläuft sich derzeit auf 20 bis 40 Minuten.
Den Einwohner/innen der Stadt Luxemburg wird empfohlen, eine Mülltonne für Altpapier und eine für Altglas zu bestellen, da die Papier- und Altglasabfälle einmal pro Woche von der Stadt Luxemburg abgeholt werden. Die Abholung der Gartenabfälle wurde ebenfalls wieder aufgenommen. Die Stadt versucht, den Bürgerinnen und Bürgern mit den verfügbaren Ressourcen den bestmöglichen Service zu bieten.

Airbnb-Plattform

Frage von Claudine Konsbruck

Die Airbnb-Plattform bietet regelmäßig Anlass zu Diskussionen im Gemeinderat. Die Probleme, die der Erfolg dieser Plattform mit sich bringt, sind bekannt:

  • Völliges Fehlen eines rechtlichen Rahmens: keine Besteuerung, keine Hygiene- und Sicherheitskriterien, keine Kontrollen usw.
  • Zusätzlicher Druck auf den Mietwohnungsmarkt: die angebotenen Wohnungen stehen nicht für eine klassische Vermietung zur Verfügung, was die Wohnungsknappheit in der Stadt noch verschlimmert.

Darüber hinaus wird auf die Bestimmungen von Artikel 18 des Gesetzes über die Einführung des Hotelierstatus (Loi du 17 juillet 1960 portant institution du statut de l'hôtellerie) hingewiesen. Hier ist vorgesehen, dass für Privatpersonen, die gewöhnlich Reisende gegen Entgelt beherbergen, eine Melde- und Registrierungspflicht bei der Gemeindeverwaltung besteht. Im vorliegenden Fall werden die Bestimmungen dieses Artikels offenkundig nicht eingehalten. Deshalb möchte ich dem Schöffenrat folgende Fragen stellen:

  • Haben die Verantwortlichen der Stadt Luxemburg Gespräche mit Airbnb aufgenommen, und zu welchen Ergebnissen haben diese geführt?
  • Andere Städte im Ausland haben Abkommen mit der Vermietungsplattform geschlossen. Welche Absichten hat der Schöffenrat?
  • Ist der Stadt Luxemburg die genaue Anzahl der im Stadtgebiet gelegenen und zur kurzfristigen Vermietung auf der Plattform angebotenen Wohnungen bekannt?
  • Sind der Stadt die Ergebnisse der Studie bekannt, mit der die Situation analysiert werden sollte? Diese war von der Regierung im März 2018 in Auftrag gegeben.

Antwort von Serge Wilmes

Schöffe Serge Wilmes weist darauf hin, dass der Stadt Luxemburg die Ergebnisse dieser Studie nicht bekannt sind und dass er am 20. Februar 2020 eine Besprechung mit einem Repräsentant von Airbnb hatte, die sehr konstruktiv verlief.
Die meisten der Wohnungen, die von Airbnb in Luxemburg angeboten werden, befinden sich auf dem Gebiet der Hauptstadt. Airbnb verfügt über Zahlen zu Kurzaufenthalten und Aufenthalten von längerer Dauer. Darüber hinaus aber auch über die Orte, an denen die Luxemburger/innen selbst die Dienste von Airbnb in Anspruch nehmen. Der Repräsentant von Airbnb kündigte an, er werde der Stadt Luxemburg detaillierte Zahlen vorlegen. Geschehen ist dies ist allerdings noch nicht. Auch erklärte sich der Repräsentant damit einverstanden, dass Airbnb seinen Kundinnen und Kunden eine Ortstaxe berechnet, die dann an die Stadt Luxemburg abzuführen ist.

Die Schaffung eines geeigneten rechtlichen Rahmens fällt in die Zuständigkeit der Regierung. Der Schöffenrat wird mit Airbnb nochmals über die Ortstaxe sprechen und dem Gemeinderat die erwähnten Zahlen vorlegen.