Rechtsgrundlage (auf französisch)
- Gesetz vom 7. August 2023 über erschwingliche Wohnimmobilien (Loi relative au logement abordable) und zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 25. Februar 1979 über die Wohnbeihilfe (Loi concernant l’aide au logement)
- Gesetz vom 23. Juli 2024 zur Änderung des Gesetzes vom 21. September 2026 über die Miete zu Wohnzwecken (Loi portant modifiant la loi du 21 septembre 2006 sur le bail à usage d‘habitation).
- Geänderte großherzogliche Verordnung vom 16. November 1998 über die Festlegung der Durchführungsmaßnahmen betreffend Mietunterkünfte (Règlement grand-ducal fixant les mesures d'exécution relatives aux logements locatifs)
- Gesetz vom 20. Dezember 2019 über die Bedingungen für die zu Wohnzwecken vermieteten oder zur Verfügung gestellten Wohnungen und Zimmer (Loi relative aux critères de salubrité, d’hygiène, de sécurité et d’habitabilité des logements et chambres donnés en location ou mis à disposition à des fins d’habitation)
- Geänderte Großherzogliche Verordnung vom 20. Dezember 2019 über die Sauberkeits- und Hygienestandards sowie die Mindestanforderungen für die Bewohnbarkeit von Mietwohnraum (Zimmer und Wohnungen) (Règlement grand-ducal déterminant les critères minimaux de salubrité, d’hygiène et d'habitabilité auxquels doivent répondre les logements destinés à la location)
Das Projekt in Zahlen
Der Service Logement verwaltet 974 Mieteinheiten und 356 Garagen/Stellplätze, davon:
- 635 erschwingliche Unterkünfte
- 70 Dienstwohnungen
- 2 Notunterkünfte (27 Einheiten)
- 124 möblierte Zimmer
- 84 städtische Mietimmobilien
- 31 an Vereine vermietete Räumlichkeiten
- 3 Kierchefong-Wohnungen
Eine Immobilie der Stadt mieten
Wohnimmobilien, möblierte Zimmer oder Gemeinschaftsgärten der Stadt, die gemäß bestimmter Vergabebedingungen vermietet werden, entweder durch in einer großherzo…
Erschwinglicher Wohnraum
Die Stadt verfügt über 635 erschwingliche Wohnimmobilien, die zur Vermietung an Personen mit geringem Einkommen bestimmt sind.
Kontrolle unhygienischer Zimmer und Wohnungen
Erforderliche Schritte für die Anmietung von möblierten Zimmern.
Logement
Der Service Logement (Dienststelle Wohnungswesen) verwaltet 893 Unterkünfte im Besitz der Stadt Luxemburg, darunter erschwingliche Wohnungen, Mietunterkünfte de…
Mietimmobilien der Stadt
Die Stadt ist Eigentümerin von 84 Mietimmobilien in unterschiedlichen Stadtvierteln, die nach bestimmten Auswahlkriterien vermietet werden.
Mietkommission
Die Mietkommission (Commission des loyers) ist eine Schlichtungsstelle zwischen Eigentümern und Mietern in Bezug auf Mieterhöhungen oder -minderungen.
Sicherung persönlicher Gegenstände bei einer Wohnungsräumung
Bei der Handhabung der beweglichen Gegenstände von Personen, über die ein Räumungsurteil gesprochen wurde, unterliegen sowohl die Gemeinde als auch die von der …
Typ C1
Verfügbare Wohnungen mit 1 Schlafzimmer.
Typ C2
Verfügbare Wohnungen mit 2 Schlafzimmern.
Typ C3
Verfügbare Wohnungen mit 3 Schlafzimmern.
Typ C4
Verfügbare Wohnimmobilien mit 4 Schlafzimmern.
Vergabebedingungen und Anmeldeformular
An einer Wohnimmobilie interessierte Personen können sich auf eine Warteliste setzen lassen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag mit dem auf dieser Seite verfügbaren…