Kurzgefasst
In ihrer Rolle als „soziale Vermieterin“ stellt die Stadt einen Informations- und Beratungsdienst für die Suche nach bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung und gewährleistet gleichzeitig eine bürgernahe Betreuung ihrer Mieter/innen. Diese Aufgabe umfasst insbesondere die administrative und soziale Verwaltung sowie die regelmäßige Instandhaltung der Mietobjekte.
Die Stadt verfügt über 635 erschwingliche Wohnimmobilien, die zur Vermietung an Personen mit geringem Einkommen bestimmt sind.
Berechtigungsvoraussetzungen
Die Kriterien für den Anspruch auf erschwinglichen Wohnraum sind in Artikel 55 des aktuell geltenden Gesetzes über erschwingliche Wohnimmobilien (loi du 7 août 2023 relative au logement abordable) festgelegt:
Personen, die sich für eine erschwingliche Wohnimmobilie interessieren, müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Die antragstellende Person ist eine natürliche Person, die am Tag der Antragstellung volljährig ist.
- Weder die antragsstellende Person noch ein anderes Mitglied ihrer häuslichen Gemeinschaft ist Eigentümer/in, Nießbraucher/in oder Erbpächter/in von mehr als einem ungeteilten Drittel einer anderen Wohnimmobilie im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland.
- Weder die antragstellende Person noch die Mitglieder ihrer häuslichen Gemeinschaft dürfen über ein Einkommen verfügen, das über der gesetzlich festgelegten Höchstgrenze liegt:
Art der häuslichen Gemeinschaft |
Höchstgrenze Monatliches Einkommen |
---|---|
1 erwachsene Person |
3820 € |
2 erwachsene Personen – 0 Kinder |
5732 € |
1 oder 2 erwachsene Personen – 1 Kind |
7259 € |
1 oder 2 erwachsene Personen – 2 Kinder |
8788 € |
1 oder 2 erwachsene Personen – 3 Kinder |
10 316 € |
Weiteres Kind |
1147 € |
Weitere erwachsene Person |
1528 € |
Die Werte in der Tabelle beziehen sich auf das Anwendungsmaß der gleitenden Lohnskala von 968,04.
- Die antragstellende Person und die Mitglieder ihrer häuslichen Gemeinschaft verfügen zum Zeitpunkt der Antragstellung über ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten gemäß dem Gesetz über die Freizügigkeit von Personen und die Einwanderung (loi modifiée du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l’immigration).
Antrag
Zur Antragstellung ist nachstehendes Formular vollständig auszufüllen und einschließlich aller geforderten Dokumente postalisch an den Service Logement (Dienststelle Wohnungswesen) zu übermitteln.
Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die sich für die Anmietung interessierenden Personen erhalten jedes Jahr ein Schreiben, in dem sie aufgefordert werden, ihren Antrag zu erneuern. Unbestätigte Anträge werden von der Warteliste gestrichen.
Kontakt
Kontaktperson
- Mirnesa Latic
- Tel.: 4796-4333
logements@vdl.lu