Kurzgefasst
Die Stadt bietet in verschiedenen Stadtvierteln Mietunterkünfte (Häuser und Wohnungen) an. Aufgrund der Entwicklung neuer Bauprojekte wird dieses Angebot stetig erweitert: Für die Vergabe dieser Unterkünfte müssen sich interessierte Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, auf eine Warteliste setzen lassen.
Der Schöffenrat weist den auf der Warteliste eingetragenen Personen regelmäßig verfügbare Wohnimmobilien zu. Die Wohnimmobilien sind nach Typen klassifiziert:
- C1 (ein Schlafzimmer)
- C2 (zwei Schlafzimmer)
- C3 (drei Schlafzimmer)
- C4 (vier Schlafzimmer)
Vergabebedingungen
- Sie müssen eine volljährige natürliche Person sein und dürfen die Wohnung nur zu persönlichen Wohnzwecken nutzen.
- Sie dürfen nicht Eigentümer/in, Erbpächter/in oder Nutznießer/in einer Wohnimmobilie in Luxemburg oder im Ausland sein und dort auch kein Wohnrecht in einer anderen Wohnung haben.
- Die Wohnungen werden vorrangig an häusliche Gemeinschaften vergeben, in denen ein Mitglied lebt, das auf dem Stadtgebiet arbeitet.
- Die Wohnung muss für die Zusammensetzung der häuslichen Gemeinschaft geeignet sein.
- Die Miete darf 30 % des Nettoeinkommens der häuslichen Gemeinschaft nicht überschreiten.
- Das Mindesteinkommen der häuslichen Gemeinschaft muss die von der Stadt festgelegte Grenze überschreiten.
Tabelle mit dem monatlichen Mindesteinkommen der antragstellenden Personen:
Haushaltszusammensetzung |
Mindesteinkommen |
---|---|
Einzelperson |
3250 € |
2 Erwachsene |
4875 € |
1 Erwachsene/r mit 1 Kind |
4089 € |
2 Erwachsene mit 1 Kind |
6134 € |
1 Erwachsene/r mit 2 Kindern |
4947 € |
2 Erwachsene mit 2 Kindern |
7421 € |
1 Erwachsene/r mit 3 Kindern |
5670 € |
2 Erwachsene mit 3 Kindern |
8505 € |
1 zusätzliche erwachsene Person | 1302 € |
1 zusätzliches Kind | 977 € |
Die Werte in der Tabelle beziehen sich auf das Anwendungsmaß der gleitenden Lohnskala von 968,04.
Antrag
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Belegen per Post an den Service Logement (Dienststelle Wohnwesen) zu übermitteln.
Unvollständige Anträge werden per Post mit Informationen über die noch fehlenden Unterlagen an die antragstellende Person zurückgeschickt, damit diese den Antrag vervollständigen kann.
Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
Auszufüllende(s) Formular(e)
Über ein Online-Formular
Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung
- Nicht-authentifizierter Modus
- Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
- Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
- per Post oder
- per E-Mail (Scan)
Nach Prüfung des vollständigen Antrags wird die antragstellende Person nach den ihrer finanziellen und familiären Situation entsprechenden Kriterien in die Warteliste aufgenommen.
Die antragstellende Person wird mit einem Schreiben über die Aufnahme in die Warteliste informiert.
Jegliche Änderung der Wohnsituation ist dem Service Logement mitzuteilen.
Die an einer Anmietung interessierten Personen erhalten jedes Jahr ein Schreiben, in dem sie aufgefordert werden, ihren Antrag zu erneuern. Unbestätigte Anträge werden von der Warteliste gestrichen.
Sollte eine für die Situation der antragstellenden Person geeignete Mietwohnung frei werden, wird die Bewerbung berücksichtigt.
Kontaktperson:
Mirnesa Latic
Tel.: 4796-4333