In nichtöffentlicher Sitzung
1. Aufsichtsrat der Hospices Civils der Stadt Luxemburg: Ernennung eines neuen Vollmitglieds nach dem Rücktritt von Vronny Bock-Krieps
2. Sozialamt: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
3. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung
In öffentlicher Sitzung
4. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats
5. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
6. Verträge – Billigung
7. Stellungnahme des Gemeinderats zur Einrichtung eines Videoüberwachungsbereichs in der Zone G - Bonneweg
8. Kostenvoranschläge – Billigung
- Projekt mit außerordentlichem Budget für den Ausbau des VISUPOL-Netzwerks - Zone G im Stadtviertel Bonneweg
- Projekt zur Sanierung der Montée des Tilleuls
9. Stadtplanung – Beschlussfassung
- Punktuelle Änderung des PAP QE „secteur protégé du Pfaffenthal [SPR-pf]“ – 9, rue des Trois Glands
- Punktuelle Änderung des PAG (Befassung) – PAP NQ „Rue des Ligures [ME-10]“
10. Gewährung von Zuschüssen – Beschlussfassung
11. Antrag der Partei déi Lénk auf eine strikte Begrenzung der Nachtflüge am Flughafen Luxemburg – Vorstellung
12. Beschluss des Gemeinderats der Stadt Luxemburg zur Bestätigung der Stadt als Freiheitsraum für LGBTIQ-Menschen (Luxembourg LGBTIQ+ Freedom zone) – Vorstellung und Abstimmung
13. Sozialamt: Rückübertragung eines Erbpachtrechts – Verkauf einer Parzelle – Stellungnahme
14. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung
15. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung
Live-Übertragung der Sitzungen
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Analytischer Bericht
Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.
Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.
Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen
Ungeplante Abschaltungen des Pfaffenthal-Aufzugs
Frage von Rat François Benoy
Nach meinen Informationen wurde der Aufzug Pfaffenthal in den vergangenen Wochen mehrmals außerhalb der monatlichen Wartung außer Betrieb genommen. Solche unvorhergesehenen Abschaltungen sind für die Nutzer besonders ärgerlich und sollten daher vermieden werden.
- Kann der Schöffenrat diese ungeplanten Abschaltungen in den vergangenen Wochen bestätigen? Wie oft kam es dazu? Aus welchen Gründen?
- Wie oft wurde der Aufzug im Jahr 2024 ungeplant abgeschaltet? Aus welchen Gründen?
Was hat der Schöffenrat unternommen, um diese ungeplanten Abschaltungen zu vermeiden?
- Meinen Informationen zufolge werden die Hinweise bezüglich der ungeplanten Abschaltungen des Aufzugs auf der CityApp nicht ganz zuverlässig angezeigt. Welche Maßnahmen ergreift der Schöffenrat, um diese Situation zu verbessern?
Antwort von Schöffin Simone Beissel
Zwischen dem 1. Dezember 2024 und dem 10. Januar 2025 war der Aufzug sechs Mal außer Betrieb. In drei Fällen handelte es sich um technische Probleme (mit einem Lager, einem Sensor bzw. einem Kontakt), während die anderen drei Schließungen auf die Wetterbedingungen (Frost, Eis und Schnee) zurückzuführen waren. Die Firma Schindler, die den Aufzug installiert hat und sich um seine Wartung kümmert, hat immer schnell reagiert und alles innerhalb weniger Stunden bzw. innerhalb eines Tages behoben. Im Jahr 2024 musste der Aufzug 12 Mal unerwartet außer Betrieb genommen werden. In acht Fällen lag es an technischen Problemen und in vier Fällen an den Wetterbedingungen. Da die Aufzugtüren oft Probleme bereiten, ist die Firma vermehrt interveniert, um die Türen zu schmieren und die Verriegelungen mit einem Frostschutzmittel zu behandeln. Im Jahr 2024 wurden auch eine Glasplatte am Ende der Fußgängerbrücke sowie eine gerissene Glaswand der Aufzugskabine ersetzt.
Die über die „CityApp“ bereitgestellten Informationen stammen vom Betreiber des Aufzugs. Vom Wachlokal aus kann der Status von „offen“ auf „geschlossen“ geändert werden. Die Stadt hat bei der Firma interveniert, damit diese ihr Personal vor Ort daran erinnert, diesen Statuswechsel immer durchzuführen.
Lernräume für junge Menschen
Frage von Rätin Maxime Miltgen
Die City Bibliothèque ist für viele junge Menschen ein unverzichtbarer Ort, insbesondere für Schüler, die ihr Abitur vorbereiten, sowie für Studenten, die dort eine ruhige Umgebung suchen. Allerdings bestehen mehrere Probleme. Der verfügbare Platz ist begrenzt, was es manchmal schwierig macht, einen Platz zum Lernen zu finden. Der Geräuschpegel ist in einigen Bereichen hoch, was die Konzentration der Studierenden beeinträchtigt. Die Nationalbibliothek verfügt über spezielle Lernbereiche, die jedoch aufgrund der hohen Nachfrage häufig ausgelastet sind. Viele junge Menschen, denen es zu Hause an Platz oder Ruhe mangelt, sind auf diese öffentlichen Räume angewiesen, um effizient arbeiten zu können.
- Plant der Schöffenrat, auf dem Stadtgebiet mehr Räume für Studenten und Schüler einzurichten, insbesondere ruhige Lernräume?
- Ist eine Erweiterung der bestehenden Lernräume, insbesondere in der City Bibliothèque, geplant, um der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden?
- Könnten Kooperationen mit anderen Einrichtungen (wie Schulen, Kinderhorte, Kultur- oder Sportzentren) in Betracht gezogen werden, um den Jugendlichen während der Prüfungszeiten zusätzliche Räume zur Verfügung zu stellen?
- Plant der Schöffenrat Maßnahmen zur Lärmminderung in den bereits bestehenden Räumen, um ein konzentrationsförderndes Umfeld zu gewährleisten?
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Seit ihrer Eröffnung vor 17 Jahren ist die City Bibliothèque Opfer ihres eigenen Erfolgs geworden. Die Stadt ist sich der von Rätin Miltgen beschriebenen Probleme bewusst und versucht, sie zu lösen.
Die Bibliothek wird von Menschen mit unterschiedlichen Nutzerprofilen besucht. Es gibt Studenten, die dort allein und in Ruhe arbeiten wollen, während andere Studenten sich dort treffen, um zusammen zu arbeiten. Da dies nicht ohne Diskussionen abläuft, haben wir beschlossen, eine schalldichte Kabine einzurichten, in der 4 Personen zusammenarbeiten können. Wir bitten auch bestimmte Nutzergruppen, auf andere Räumlichkeiten zurückzugreifen. Dies gilt insbesondere für Schulklassen und andere Kindergruppen, denen wir Räumlichkeiten im fünften Stock des Cercle-Cité-Gebäudes anbieten.
Es wäre theoretisch möglich, im Eingangsbereich der Bibliothek zusätzliche Arbeitsplätze einzurichten, doch das würde auf Kosten anderer Nutzer gehen, zum Beispiel derjenigen, die in der Bibliothek Zeitung lesen und sich oft längere Zeit dort aufhalten. Wir wollen keine zeitliche Begrenzung der Bibliotheksnutzung einführen.
Die Idee, mit anderen Einrichtungen wie zum Beispiel Jugendhäusern zusammenzuarbeiten, ist nicht schlecht, doch die in solchen Einrichtungen angebotenen Aktivitäten sind in der Regel nicht still. Wir werden weiterhin nach den bestmöglichen Lösungen suchen.
Installation von Wasserenthärtern
Frage von Rat David Wagner
Seit die Stadt vermehrt auf Trinkwasser aus ihren eigenen Quellen zurückgreift, die mit Mineralien aus dem Luxemburger Sandstein angereichert sind, und in geringerem Maße auf Wasser aus dem Obersauerstausee (SEBES), hat der Härtegrad des Wassers in einigen Stadtteilen deutlich zugenommen. Neben den Vierteln Merl und Belair, die bereits seit Jahren mit hohen Wasserhärten konfrontiert sind, betrifft die Veränderung insbesondere die Zonen 2 und 8 von Zessingen sowie einen Teil von Kirchberg (neue Zone 11). In all diesen Stadtteilen liegt die Wasserhärte nun über 18°dH (deutsche Norm). Mit zunehmendem Härtegrad des Wassers bilden sich jedoch Ablagerungen in Rohrleitungen, Heizungsanlagen, Wärmetauschern und Geräten, die heißes Wasser über 50 °C verwenden, und beschädigen diese Anlagen, sodass ab 17°dH der Einsatz eines Wasserenthärters in Betracht gezogen werden sollte. Solche privaten Anlagen sind jedoch teuer und Laien werden oft von vermeintlichen Experten über den Tisch gezogen, die vor allem ihren eigenen Umsatz steigern wollen.
Daher hatte der Schöffenrat Anfang Februar 2022 den Service Eaux der Stadt Luxemburg beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für die Installation von Trinkwasserenthärtungssystemen in den vier Pumpstationen Pulvermühl, Glaasburen, Birelergrund und Mühlenbach durchzuführen, um in den verschiedenen Zonen weniger hartes Wasser zu liefern. In ihrem Tätigkeitsbericht 2023 hatte diese Dienststelle ein Nanofiltrationssystem als beste Enthärtungsmethode bezeichnet, und Ingenieurbüros haben Lösungen für die Installation solcher Anlagen in den Pumpstationen ausgearbeitet.
Wie positioniert sich der Schöffenrat in Bezug auf die vom Service Eaux empfohlenen Trinkwasserenthärtungssystemen in den Pumpstationen der Stadt? Wie lange dauert die Umsetzung eines solchen Projekts und wann werden die Bürger, die mit hohen Wasserhärtegraden konfrontiert sind, darüber informiert?
Antwort von Schöffin Simone Beissel
Das Trinkwasserversorgungsnetz der Stadt umfasst 11 Zonen. Um ihre Autarkie im Trinkwasserbereich zu stärken, ist die Stadt Luxemburg bestrebt, den Anteil des aus eigenen Quellen stammenden Wassers zu erhöhen und den Anteil des vom SEBES gelieferten Wassers entsprechend zu reduzieren. Vor rund zehn Jahren wurde der Anteil des SEBES-Wassers erhöht, da das Wasser aus einigen Quellen Metazachlor-ESA enthielt. Derzeit liegt das Verhältnis zwischen dem Wasser aus unseren eigenen Quellen und dem von SEBES gelieferten Wasser bei etwa 50 zu 50.
Das Quellwasser weist einen hohen Härtegrad auf, da es durch Sandstein fließt. Die Wasserhärte variiert in Zone 2 zwischen 16 und 19°dH, in Zone 8 zwischen 15 und 17,5°dH und in Zone 11 zwischen 13,5 und 16,5°dH. Ich möchte betonen, dass eine höhere Härte kein Qualitätsmangel ist, ganz im Gegenteil: Hartes Wasser ist gesundheitsfördernd, da es Mineralsalze, insbesondere Kalzium und Magnesium, enthält.
Es stimmt allerdings, dass hartes Wasser Kalkablagerungen in Maschinen und Anlagen verursacht. Um diese Ablagerungen zu vermeiden, ist es ratsam, den Heizkessel auf 55 bis 59 °C einzustellen, für die Waschmaschine eine Temperatur unter 60 °C zu wählen und das Salz in der Spülmaschine regelmäßig nachzufüllen.
Die Stadt plant daher die Installation mehrerer Wasserenthärtungsanlagen, um in allen Versorgungszonen der Stadt eine Wasserhärte von unter 11°dH zu erreichen. Spezialisierte Ingenieurbüros haben der Stadt empfohlen, die Nanofiltrationsmethode anzuwenden. Die Wasseraufbereitungsanlagen werden an den Pumpstationen Pulvermühl, Glaasburen, Birelergronn und Mühlenbach installiert. Es wird schrittweise vorgegangen, wobei die Aufbereitungsanlage in Pulvermühl als Pilotprojekt dient.
Vermietung einzelner Zimmer
Frage von Rat David Wagner
Artikel 1 « Zone d’habitation 1 [HAB-1] » von Kapitel 1 « Le mode d’utilisation des zones urbanisées ou destinées à être urbanisées » des Flächennutzungsplans (PAG) der Stadt Luxemburg besagt: « La zone d’habitation 1 est destinée aux maisons d’habitation unifamiliales, bi familiales ou plurifamiliales. Le nombre de logements autorisables dans les maisons plurifamiliales correspond au nombre de niveaux de la maison. Sont pris en compte les niveaux pleins ainsi que le premier niveau situé au-dessus du dernier niveau plein. Dans les cafés existants les établissements d’hébergement sont autorisés aux étages. »
Seit einigen Jahren werden Einfamilienhäuser jedoch häufig in einzelne, separat vermietete Räume unterteilt, um die Mieteinnahmen zu erhöhen, sodass die Anzahl der einzelnen Mietwohnungen die Anzahl der Stockwerke des Hauses deutlich übersteigt. Dabei ist klarzustellen, dass es sich hier nicht um Wohngemeinschaften handelt, sondern dass jeder Mieter eines einzelnen Zimmers einen individuellen Mietvertrag mit dem Eigentümer abschließt.
Ist sich die Stadt Luxemburg dieser Praktiken, die im Widerspruch zu den Vorschriften des PAG stehen, bewusst? Wenn ja, was gedenkt sie zu unternehmen, um die Einhaltung des PAG zu gewährleisten? Wenn nicht, welche Kontrollen gedenkt sie einzuführen, um die Einhaltung des PAG zu gewährleisten?
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Es handelt sich hierbei um ein sehr sensibles Thema, und die bestehende Rechtsprechung macht die Sache nicht wirklich einfacher. Rat Wagner hat zu Recht die Bestimmungen unseres PAG angeführt, wonach in einer Wohnzone „HAB-1“ pro Stockwerk eine Wohnung geschaffen werden kann. Dann geht es darum, den Begriff „Wohnung“ („logement“) zu definieren. Auch, wenn von „Einfamilienhäusern“ die Rede ist, bezieht sich die Definition einer Wohnung nicht auf die Bewohner, sondern lautet wie folgt: „Unter Wohnung versteht man eine Gesamtheit von Räumen, die zu Wohnzwecken dienen, eine Einheit bilden und mindestens einen Aufenthaltsraum, eine Küchennische und ein Badezimmer mit WC umfassen.“ (Diese Definition ist in Anhang II der großherzoglichen Verordnung vom 8. März 2017 über den Inhalt des Teilbebauungsplans „quartier existant“ und des Teilbebauungsplans „nouveau quartier“ enthalten.)
Ein Urteil vom 8. Januar 2018 besagt in diesem Zusammenhang, dass die Vermietung einzelner Zimmer den Status eines Einfamilienhauses, zu dem sie gehören, nicht verändert und auch nicht einer Nutzungsänderung dieses Hauses entspricht.
Wir sind uns der von Rat Wagner beschriebenen Situation jedoch bewusst und teilen die Einschätzung, dass die Vervielfachung von Wohnungen in Einfamilienhäusern unerwünscht ist und eine Belastung für das Viertel darstellen kann.
Unsere Kontrollen der möblierten Zimmer („chambres meublées“) können ein Mittel sein, um diese Situation besser in den Griff zu bekommen. Denn eigentlich müssen die Eigentümer der betreffenden Häuser ja bei der Stadt eine Genehmigung für die Vermietung eines oder mehrerer möblierter Zimmer beantragen. Dafür gibt es eine Reihe von Kriterien, zum Beispiel, dass die Wohnungen über einen zweiten Fluchtweg auf derselben Etage verfügen müssen. Eine Kommission der Stadt führt sehr häufige Kontrollen durch, oft auf der Grundlage von Informationen von Nachbarn, um zu überprüfen, ob die Bestimmungen der Verordnung über möblierte Zimmer eingehalten werden.
Es geht hier also darum, wie eine Wohnung definiert wird.
Wenn ein Eigentümer eine Nutzungsänderung beantragen würde, bei der die gleiche Anzahl von Zimmern beibehalten, diese aber mit einem Badezimmer und einer Kochnische ausgestattet würden, würden diese Zimmer als Wohneinheit betrachtet, und es wäre nicht möglich, drei solcher Einheiten auf einem Stockwerk unterzubringen.
Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.
Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.