Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen
Schlechter Zustand des Rasens im Stade de Luxembourg
Frage von Herrn François Benoy
„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
wenige Tage vor dem wichtigen Spiel unserer Fußballnationalmannschaft gegen Weißrussland befindet sich der Rasen im Stade de Luxembourg wieder in einem sehr schlechten Zustand... und dies, obwohl er anscheinend erst in diesem Sommer erneuert wurde! Vor einigen Tagen war nicht einmal klar, ob das Terrain überhaupt bespielbar sein würde...
Ich möchte daran erinnern, dass die Stadt Luxemburg mit nicht unerheblichen Mehrkosten eigens ein Spielfeld mit Hybridrasen anstelle eines klassischen Naturrasens geschaffen hat.
In Anwendung von Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats möchte ich dem Schöffenrat folgende Fragen stellen:
- Wie ist der aktuelle Zustand des Spielfelds? Was ist der Grund dafür? Wer ist für die Instandhaltung verantwortlich?
- Kann der Zustand des Rasens negative Auswirkungen auf andere Spiele haben, die demnächst stattfinden werden? Wenn ja, wann wird der Rasen endgültig wiederhergestellt sein, und wie kann der reibungslose Ablauf zukünftiger Spiele gewährleistet werden?
- Wurden in diesem Sommer Erneuerungsarbeiten durchgeführt? Um welche Arbeiten handelte es sich? Wie hoch waren die Kosten? Wer trägt diese Kosten?
- Welche anderen Arbeiten wurden in den vergangenen Jahren am Rasen durchgeführt? Wie hoch waren die Kosten?
- Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um in Zukunft einen guten Zustand des Rasens zu gewährleisten?
- Wie hoch waren die Kosten für den Spezialrasen bei der Umsetzung des Stadions? Wie hoch waren die zusätzlichen Kosten im Vergleich zu einem normalen Rasen, für das Anlegen des Rasens und dessen regelmäßige Pflege?“
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
„Sehr geehrtes Gemeinderatsmitglied,
In Beantwortung Ihrer per E-Mail eingereichten Frage vom 5. September 2024 über den schlechten Zustand des Rasens im Stade de Luxembourg habe ich die Ehre, Ihnen folgende Informationen mitzuteilen:
- Wie ist der aktuelle Zustand des Spielfelds? Was ist der Grund dafür? Wer ist für die Instandhaltung verantwortlich?
Die Bespielbarkeit des Platzes ist derzeit nicht beeinträchtigt, so dass Sportveranstaltungen darauf ausgetragen werden können. Das Problem wird durch pathogene Pilze verursacht. Die Firma 3S-Tech s.à r.l. hat den Zuschlag für die Pflege des Hybridrasens im Stade de Luxembourg erhalten.
- Könnte der Zustand des Rasens negative Auswirkungen auf andere Spiele haben, die demnächst stattfinden werden? Wenn ja, wann wird der Rasen endgültig wiederhergestellt sein, und wie kann der reibungslose Ablauf zukünftiger Spiele gewährleistet werden?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es schwierig vorherzusagen, wie sich die festgestellten Mängel auf die Bespielbarkeit des Platzes für künftige Spiele auswirken werden. Jedenfalls werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Bespielbarkeit zu gewährleisten.
- Wurden in diesem Sommer Erneuerungsarbeiten durchgeführt? Um welche Arbeiten handelte es sich? Wie hoch waren die Kosten? Wer trägt diese Kosten?
Es wurden Rasenpflegearbeiten durchgeführt, die vom Lieferanten des Hybridplatzes empfohlen wurden. Es handelt sich also nicht um Erneuerungsarbeiten. Die Rasenfläche wurde von einem spezialisierten Unternehmen abgefräst, um die etwa 3 cm dicke Filzschicht und das einjährige Rispengras (Poa annua), das in den vergangenen Jahren dort gewachsen war, zu entfernen, damit das Spielfeld die ursprünglichen Eigenschaften des Substrats wiedererlangt und die von der UEFA und der FIFA vorgeschriebenen Stabilitäts-, Sicherheits- und Spieleigenschaften gewährleistet sind. Es ist anzumerken, dass bei Hybridplätzen durch das Rasenmähen eine Filzschicht entsteht.
Die Kosten für die Instandhaltung setzen sich wie folgt zusammen:
- Ursprünglicher Auftrag: 100 332,60 € inkl. MwSt.
- Zusätzliche Kosten für die Bekämpfung der Krankheit und Vorbereitung des Spielfelds für das Spiel am 8.9.2024: 36 170,50 € inkl. MwSt.
- Unterhalt und Krankheitsbekämpfung bis zum Spiel vom 15.11.2024: 65 520,15 € inkl. MwSt.
Die Stadt hat die genannten zusätzlichen Kosten (Punkt 1 und 2) angesichts der Dringlichkeit vorgestreckt; die Betriebskosten des Stade de Luxembourg werden zu 70 % vom Sportministerium und zu 30 % von der Stadt Luxemburg getragen.
- Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um in Zukunft einen guten Zustand des Rasens zu gewährleisten?
Es wird eine Präventionsstrategie eingeführt, die die mechanische Pflege, Bewässerung, Gesundheitsüberwachung und Unterhaltsmethode des Rasens berücksichtigt, um eine erneute Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Regelmäßige Analysen werden durchgeführt, um die Entwicklung der Krankheit zu überwachen und zu sehen, ob die Gegenmaßnahmen wirksam sind.
- Wie hoch waren die Kosten für den Spezialrasen bei der Umsetzung des Stadions? Wie hoch waren die zusätzlichen Kosten im Vergleich zu einem normalen Rasen, für das Anlegen des Rasens und dessen regelmäßige Pflege?
Die Anfangsinvestition für die Verlegung des Hybridrasens, einschließlich der verschiedenen Netzwerke und der Umgebung innerhalb des Stadions, belief sich auf 3 251 415,07 € (inkl. MwSt.). Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Spielfeldtyp von der FLF empfohlen wurde.
Die zusätzlichen Kosten für ein solches Spielfeld im Vergleich zu einem normalen Rasen werden auf 250 000 € geschätzt. Die Kosten für die regelmäßige Pflege sind ähnlich hoch wie bei herkömmlichen Spielfeldern mit Naturrasen. Hinzu kommen die Kosten für das Abfräsen und Nachsäen von etwa 110 000 € alle 1 bis 3 Jahre.
Diese Stellungnahme wird Ihnen gemäß Artikel 25 des abgeänderten Gemeindegesetzes vom 13. Dezember 1988 sowie Artikel 9 der abgeänderten Geschäftsordnung des Gemeinderats vom 13. Mai 2013 übermittelt und gilt als schriftliche Antwort auf die gestellte Frage. Sie wird im Analytischen Bericht und auf der Website der Stadt Luxemburg veröffentlicht.“
Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.
Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.