Kurzgefasst

Entsorgung

Regelmäßige Abfuhr

Frequenz

Wöchentlich

Behälter

Braune Behälter

Hinweise

Das geänderte Gesetz vom 9. Juni 2022 über Abfälle besagt, dass es verboten ist, Bio- und Grünabfälle mit biologisch abbaubaren oder nicht abbaubaren Kunststoffen gemischt zu sammeln oder gemeinsam zu behandeln. Plastiksäcke, einschließlich sogenannter biologisch abbaubarer Säcke, dürfen folglich nicht über den Behälter für Bioabfälle entsorgt werden.

Erlaubt

Lebensmittelreste (roh und gekocht), Obst, Gemüse, Kartoffeln, Kaffeesatz, Teebeutel, Brot, verdorbene oder abgelaufene Lebensmittel, Fleisch, Fisch usw.

Zur Vermeidung der Ansammlung von Flüssigkeiten unten im Behälter: Zeitungspapier, Papiertüten (nur Abfalltüten für biologisch abbaubare Abfälle)

Nicht erlaubt

Tüten, Verpackungen und andere Erzeugnisse aus biologisch abbaubarem Kunststoff

Hausabfälle, Zigarettenkippen, Fette und Öle, Kehricht, Asche und Kohle, Katzenstreu usw.

Hygieneartikel, Servietten, Taschentücher, Windeln usw.

Kaffeekapseln

Entsorgungsart

Regelmäßige Abfuhr

Die in braunen Behältern gesammelten Bioabfälle werden jede Woche bei Ihnen zu Hause abgeholt.

Achtung – Behälter
Abfälle dürfen nur in den von der Stadt für die regelmäßige Abfuhr vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Alle anderen Behälter werden nicht entleert!

Wo ist was zu entsorgen?

Sie sind nicht sicher, wie eine bestimmte Abfallart zu entsorgen ist oder wie Sie eine bestimmte Verpackung trennen sollten?
Unser Abfallglossar hilft Ihnen weiter.

Die
Dienststelle kontaktieren

Kontakt

48, route d'Arlon
L-1140 Luxembourg

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

8:00 bis 16:00 Uhr