Öffnungszeiten und Abläufe

Schulzeit

Von Montag bis Freitag:

  • 11:50 bis 12:30 Uhr: Betreuung der Kinder des Zyklus 1, pädagogische und spielerische Aktivitäten
  • 12:00 bis 12:30 Uhr: Betreuung der Kinder der Zyklen 2-4 (montags, mittwochs und freitags) sowie spielerische Aktivitäten
  • 12:30 bis 14:00 Uhr: Betreuung, Mittagessen und Aktivitäten
  • 14:00 bis 16:00 Uhr: Pädagogische Aktivitäten und Projekte sowie Hausaufgabenbetreuung (dienstags und donnerstags)
  • 16:00 bis 18:00 Uhr: Imbiss, pädagogische Aktivitäten und Projekte sowie Hausaufgabenbetreuung (montags, mittwochs und freitags) Betreuung der Kinder des Zyklus 1 ab 15:50 Uhr (montags, mittwochs und freitags)
  • 18:00 bis 18:30 Uhr: Betreuung und Aktivitäten

Schulferien

Montag bis Freitag, von 7:30 Uhr bis 18:30 Uhr:

  • 7:30 bis 12:30 Uhr: Betreuung, pädagogische Aktivitäten und Projekte sowie Imbiss
  • 12:30 bis 14:00 Uhr: Betreuung und Mittagessen
  • 14:00 bis 16:00 Uhr: Pädagogische Aktivitäten und Projekte
  • 16:00 bis 18:00 Uhr: Pädagogische Aktivitäten und Projekte sowie Imbiss
  • 18:00 bis 18:30 Uhr: Betreuung und Aktivitäten

Schließtage

Die <em>Foyers scolaires</em> sind an folgenden Tagen geschlossen:

  • an den letzten drei Werktagen vor dem ersten Schultag nach den Sommerferien
  • samstags, sonntags und an Feiertagen
  • vom 24. Dezember (14:00 Uhr) bis einschließlich 1. Januar
  • während der „Aktioun Bambësch“ (Weihnachten, Ostern, Sommer) ab 14:00 Uhr

Die Stadt behält sich das Recht vor, Änderungen der Betriebszeiten während der Schließung am Jahresende vorzunehmen. Die Änderungen werden bei der Anmeldung durch die Einrichtungsleitung mitgeteilt.

Voranmeldung

Schuljahr 2026-2027

Die Voranmeldung für das Schuljahr 2026/2027 in den Foyers scolaires der Stadt erfolgt an folgenden Terminen:

  • Für Kinder des Zyklus 1.0 („Précoce“): Montag, 13. April bis Freitag, 26. April 2026
  • Für Kinder der Zyklen 1.1 („Spillschoul“) bis 4.2: Montag, 23. Februar bis Freitag, 29. März 2026

Die Eltern werden gebeten, für weitere Informationen die „Arbeitsvorschriften der Foyers scolaires 2025-2026“ heranzuziehen, die nachstehend heruntergeladen werden können. Die Zulassungsbedingungen für die Foyers scolaires der Stadt werden in diesem Dokument dargelegt.

Zur Vorbereitung Ihrer Anmeldung und Besprechung ihrer persönlichen Umstände bitten wir Sie, Kontakt mit der Leitung des Foyer scolaire in ihrem Stadtviertel aufzunehmen (siehe nachstehende Kontaktliste). Dies sollte sobald wie möglich erfolgen, spätestens aber bis Freitag, den 29. März 2026.

Folgende Belege werden zur Vervollständigung der Akte Ihres Kindes benötigt, die im Rahmen des Anmeldeverfahrens geführt wird:

  • Kopie des Teilnahmevertrasg am Gutscheinsystem („Chèque-service accueil“, CSA)
  • Sozialversicherungsnachweis für die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter/innen des Kindes (kostenlos anzufordern über die Website www.ccss.lu / www.myguichet.lu). Bedienstete von Institutionen der Europäischen Union und im Ausland beschäftigte Vormunde haben anstelle dieses Dokuments eine Arbeitsbescheinigung vorzulegen.

Für die Vereinbarung eines Anmeldetermins für Ihr Kind wenden Sie sich bitte an den Foyer scolaire Ihres Viertels. Während der Anmeldefrist werden alle Dossiers gleichrangig behandelt, d. h. es spielt keine Rolle, ob Sie einen frühen oder späten Termin vereinbaren.

Anmeldung

Die Zulassungsbedingungen für die Foyers scolaires der Stadt für das Schuljahr 2025/2026 werden in dem Dokument „Arbeitsvorschriften der Foyers scolaires der Stadt Luxemburg“ dargelegt.

Zur Vorbereitung Ihrer Anmeldung und Besprechung ihrer persönlichen Umstände bitten wir Sie, sobald wie möglich Kontakt mit der Leitung des Foyer scolaire in ihrem Stadtviertel aufzunehmen (siehe nachstehende Kontaktliste).

Folgende Belege werden zur Vervollständigung der Akte Ihres Kindes benötigt, die im Rahmen des Anmeldeverfahrens geführt wird:

  • Kopie des Teilnahmevertrags für das Gutscheinsystem zur außerschulischen Kinderbetreuung (Chèque-Service Accueil, CSA), zur Neuanlage oder Erneuerung der Akte Ihres Kindes.
  • Sozialversicherungsnachweis für die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter/innen des Kindes (kostenlos anzufordern über die Website www.ccss.lu oder www.MyGuichet.lu. Bedienstete von Institutionen der Europäischen Union und im Ausland beschäftigte Vormunde haben anstelle dieses Dokuments eine Arbeitsbescheinigung vorzulegen.

Während der Anmeldefrist werden alle Dossiers gleichrangig behandelt, d. h. es spielt keine Rolle, ob Sie einen frühen oder späten Termin vereinbaren.

Kosten

Es gelten die Gebühren des Chèque-Service Accueil (CSA). Alle Kinder, die einen Foyer scolaire der Stadt Luxemburg besuchen, müssen im Besitz einer CSA-Karte sein.