Öffnungszeiten und Abläufe
Schulzeit
Von Montag bis Freitag:
- 11:50 bis 12:30 Uhr: Betreuung der Kinder des Zyklus 1, pädagogische und spielerische Aktivitäten
- 12:00 bis 12:30 Uhr: Betreuung der Kinder der Zyklen 2-4 (montags, mittwochs und freitags) sowie spielerische Aktivitäten
- 12:30 bis 14:00 Uhr: Betreuung, Mittagessen und Aktivitäten
- 14:00 bis 16:00 Uhr: Pädagogische Aktivitäten und Projekte sowie Hausaufgabenbetreuung (dienstags und donnerstags)
- 16:00 bis 18:00 Uhr: Imbiss, pädagogische Aktivitäten und Projekte sowie Hausaufgabenbetreuung (montags, mittwochs und freitags) Betreuung der Kinder des Zyklus 1 ab 15:50 Uhr (montags, mittwochs und freitags)
- 18:00 bis 18:30 Uhr: Betreuung und Aktivitäten
Schulferien
Montag bis Freitag, von 7:30 Uhr bis 18:30 Uhr:
- 7:30 bis 12:30 Uhr: Betreuung, pädagogische Aktivitäten und Projekte sowie Imbiss
- 12:30 bis 14:00 Uhr: Betreuung und Mittagessen
- 14:00 bis 16:00 Uhr: Pädagogische Aktivitäten und Projekte
- 16:00 bis 18:00 Uhr: Pädagogische Aktivitäten und Projekte sowie Imbiss
- 18:00 bis 18:30 Uhr: Betreuung und Aktivitäten
Schließtage
Die <em>Foyers scolaires</em> sind an folgenden Tagen geschlossen:
- an den letzten drei Werktagen vor dem ersten Schultag nach den Sommerferien
- samstags, sonntags und an Feiertagen
- vom 24. Dezember (14:00 Uhr) bis einschließlich 1. Januar
- während der „Aktioun Bambësch“ (Weihnachten, Ostern, Sommer) ab 14:00 Uhr
Die Stadt behält sich das Recht vor, Änderungen der Betriebszeiten während der Schließung am Jahresende vorzunehmen. Die Änderungen werden bei der Anmeldung durch die Einrichtungsleitung mitgeteilt.
Voranmeldung
Schuljahr 2026-2027
Die Voranmeldung für das Schuljahr 2026/2027 in den Foyers scolaires der Stadt erfolgt an folgenden Terminen:
- Für Kinder des Zyklus 1.0 („Précoce“): Montag, 13. April bis Freitag, 24. April 2026
- Für Kinder der Zyklen 1.1 („Spillschoul“) bis 4.2: Montag, 23. Februar bis Freitag, 27. März 2026
Die Eltern werden gebeten, für weitere Informationen die „Arbeitsvorschriften der Foyers scolaires 2025-2026“ heranzuziehen, die nachstehend heruntergeladen werden können. Die Zulassungsbedingungen für die Foyers scolaires der Stadt werden in diesem Dokument dargelegt.
Zur Vorbereitung Ihrer Anmeldung und Besprechung ihrer persönlichen Umstände bitten wir Sie, Kontakt mit der Leitung des Foyer scolaire in ihrem Stadtviertel aufzunehmen (siehe nachstehende Kontaktliste). Dies sollte sobald wie möglich erfolgen, spätestens aber bis Freitag, den 27. März 2026.
Folgende Belege werden zur Vervollständigung der Akte Ihres Kindes benötigt, die im Rahmen des Anmeldeverfahrens geführt wird:
- das Anmeldeformular (persönliche Akte des Kindes), das auf www.foyers-scolaires.lu zur Verfügung steht
- der Sozialversicherungsnachweis (auf Antrag kostenlos erhältlich über die Website www.ccss.lu oder auf MyGuichet.lu). Alle vom CCSS ausgestellten Sozialversicherungsnachweise sind mit einem QR-Code versehen, mit dem die Echtheit der Bescheinigung über die GouvCheck-Anwendung überprüft werden kann. Es werden keine CCSS-Bescheinigungen ohne QR-Code akzeptiert. Für Bedienstete von Institutionen der Europäischen Union: eine Arbeitsbescheinigung. Ohne die entsprechende Bescheinigung muss die Akte als unvollständig betrachtet werden und es wird davon ausgegangen, dass eine alternative Betreuungsmöglichkeit besteht. Sollte aufgrund der Art des Arbeitsverhältnisses (z. B. Beschäftigung im Ausland) kein luxemburgischer Sozialversicherungsnachweis vorgelegt werden können, wird auch eine gleichwertige Bescheinigung akzeptiert.
- eine erweiterte Wohnsitzbescheinigung (ehemalige Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung) sowie gegebenenfalls zusätzliche Informatione, anhand deren die Dienststellenleitung feststellen kann, ob das Kind in einer Zwei-Eltern- oder Ein-Eltern-Familie lebt.
Anhand dieser Dokumente kann die Dienststelle feststellen, ob alternative Betreuungsmöglichkeiten für das betreffende Kind in Frage kommen. Im Falle des Fehlens eines Nachweises über eine regelmäßige Erwerbstätigkeit der Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. anderer oben aufgeführter Dokumente wird der Anmeldeantrag mit geringerer Priorität registriert (es wird davon ausgegangen, dass eine alternative Betreuungsmöglichkeit für das Kind vorhanden ist). Die Dienststelle behält sich das Recht vor, nur jene persönlichen Akten von Kindern zu bearbeiten, die vollständig sind, d. h. alle erforderlichen Unterlagen und Angaben enthalten.
Während der Anmeldefrist werden alle Dossiers gleichrangig behandelt, d. h. es spielt keine Rolle, ob Sie einen frühen oder späten Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass die Voranmeldung auch bei den Kindern, die einen Foyer scolaire besuchen, jedes Jahr erneuert werden muss.
Downloads
Anmeldung
Die Zulassungsbedingungen für die Foyers scolaires der Stadt für das Schuljahr 2025/2026 werden in dem Dokument „Arbeitsvorschriften der Foyers scolaires der Stadt Luxemburg“ dargelegt.
Zur Vorbereitung Ihrer Anmeldung und Besprechung ihrer persönlichen Umstände bitten wir Sie, sobald wie möglich Kontakt mit der Leitung des Foyer scolaire in ihrem Stadtviertel aufzunehmen (siehe nachstehende Kontaktliste).
Folgende Belege werden zur Vervollständigung der Akte Ihres Kindes benötigt, die im Rahmen des Anmeldeverfahrens geführt wird:
- das Anmeldeformular (persönliche Akte des Kindes), das auf www.foyers-scolaires.lu zur Verfügung steht
- der Sozialversicherungsnachweis (auf Antrag kostenlos erhältlich über die Website www.ccss.lu oder auf MyGuichet.lu). Alle vom CCSS ausgestellten Sozialversicherungsnachweise sind mit einem QR-Code versehen, mit dem die Echtheit der Bescheinigung über die GouvCheck-Anwendung überprüft werden kann. Es werden keine CCSS-Bescheinigungen ohne QR-Code akzeptiert. Für Bedienstete von Institutionen der Europäischen Union: eine Arbeitsbescheinigung. Ohne die entsprechende Bescheinigung muss die Akte als unvollständig betrachtet werden und es wird davon ausgegangen, dass eine alternative Betreuungsmöglichkeit besteht. Sollte aufgrund der Art des Arbeitsverhältnisses (z. B. Beschäftigung im Ausland) kein luxemburgischer Sozialversicherungsnachweis vorgelegt werden können, wird auch eine gleichwertige Bescheinigung akzeptiert.
- eine erweiterte Wohnsitzbescheinigung (ehemalige Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung) sowie gegebenenfalls zusätzliche Informatione, anhand deren die Dienststellenleitung feststellen kann, ob das Kind in einer Zwei-Eltern- oder Ein-Eltern-Familie lebt.
Anhand dieser Dokumente kann die Dienststelle feststellen, ob alternative Betreuungsmöglichkeiten für das betreffende Kind in Frage kommen. Im Falle des Fehlens eines Nachweises über eine regelmäßige Erwerbstätigkeit der Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. anderer oben aufgeführter Dokumente wird der Anmeldeantrag mit geringerer Priorität registriert (es wird davon ausgegangen, dass eine alternative Betreuungsmöglichkeit für das Kind vorhanden ist). Die Dienststelle behält sich das Recht vor, nur jene persönlichen Akten von Kindern zu bearbeiten, die vollständig sind, d. h. alle erforderlichen Unterlagen und Angaben enthalten.
Während der Anmeldefrist werden alle Dossiers gleichrangig behandelt, d. h. es spielt keine Rolle, ob Sie einen frühen oder späten Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass die Voranmeldung auch bei den Kindern, die einen Foyer scolaire besuchen, jedes Jahr erneuert werden muss.
Kosten
Es gelten die Gebühren des Chèque-Service Accueil (CSA). Alle Kinder, die einen Foyer scolaire der Stadt Luxemburg besuchen, müssen im Besitz einer CSA-Karte sein.