Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Partizipatives Wohnen in Luxemburg-Stadt

FRAGE VON FRANCOIS BENOY

Die Stadt hatte im Frühjahr 2017 zwei Aufrufe zur Einreichung von Projekten für partizipatives Wohnen veröffentlicht. Diese Initiative war ein großer Erfolg: Sieben Bewerbungen wurden bei der Stadt eingereicht. Ein Projekt befindet sich derzeit in der Umsetzung und die Umsetzung des zweiten Projekts scheint kurz vor dem Beginn zu stehen. In seiner Sitzung vom 18. November 2019 hatte der Gemeinderat einstimmig für den von der Fraktion déi gréng eingereichten Antrag gestimmt, in dem der Schöffenrat aufgefordert wurde, einen neuen Aufruf an partizipative Wohngruppen zu starten und Maßnahmen zur Förderung anderer Formen des partizipativen Wohnens in Betracht zu ziehen. Partizipatives Wohnen stellt einen Mehrwert für die betroffenen Viertel dar. In den vergangenen sechs Jahren wurde kein neuer Aufruf gestartet.

Welche Pläne hat die Stadt im Bereich des partizipativen Wohnens? Beabsichtigt sie, andere Formen des partizipativen Wohnens, wie z. B. Genossenschaften, zu fördern? Welche Mittel will die Stadt genau einsetzen? Innerhalb welcher Fristen könnten mögliche Projekte realisiert werden?

ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER

Die Situation ist komplexer als Rat Benoy sie dargestellt hat. Während das erste Projekt des partizipativen Wohnens ohne Probleme realisiert werden konnte, vor allem aufgrund des guten Einvernehmens unter den zukünftigen Bewohnern, gab es beim zweiten, größeren Projekt enorme Schwierigkeiten, die bis zu einem Prozess geführt haben. Die Umsetzung dieses zweiten Projektes hat noch nicht begonnen. Die Schwierigkeiten wurden nicht von der Stadt, sondern von den am Projekt Beteiligten verursacht.

Der Schöffenrat hat den klaren Willen, den Weg der Förderung des partizipativen Wohnens fortzusetzen, wollte aber zunächst die Lehren aus diesem Fall ziehen, bevor er neue Bewerbungsaufrufe veröffentlicht.

Der Schöffenrat hatte die zuständigen Dienststellen gebeten, Standorte vorzuschlagen, die sich für die Realisierung von partizipativen Wohnformen eignen würden. Im September 2020, d. h. während der Pandemie, beschloss der Schöffenrat, Grundstücke in den Straßen Rue de la Barrière, Rue Giselbert, Rue Baudouin, Rue Jeanne Rouff und Rue du Kiem für diesen Zweck zu reservieren. Die städtischen Dienststellen wurden anschließend damit beauftragt zu analysieren, wie die künftigen Projekte des partizipativen Wohnens am besten umgesetzt werden können. Im Januar 2023 beschloss der Schöffenrat, den Erbpachtnehmern - wie bei den ersten zwei Projekten, die zu einer Zeit ausgearbeitet worden waren, als déi gréng dem Schöffenrat angehörten - weiterhin die Wahl zu lassen, ob sie während der Dauer der Erbpacht (99 Jahre) eine einmalige oder eine jährliche Gebühr zahlen wollen. Ein Lastenheft wurde ausgearbeitet. Die von den Interessenten zu erfüllenden Bedingungen sind unverändert geblieben (kein Grundstückseigentum, Wohnort, Arbeitsplatz usw.). Die Bewerbungsaufrufe werden in den kommenden Wochen veröffentlicht. Die Bewerbungen werden analysiert, bevor die Unterlagen dem zuständigen beratenden Ausschuss vorgelegt werden. Der Schöffenrat setzt also weiterhin auf das klassische partizipative Wohnen. Nichts spricht dagegen, in einer nächsten Phase auch über andere Modelle (z. B. Genossenschaften) zu diskutieren.

Straßenbeleuchtung in der Stadt Luxemburg

FRAGE VON GABRIEL BOISANTE

Die Stadt ist dabei, in verschiedenen Stadtteilen, wie Limpertsberg und Merl, die alten Natriumdampf-Straßenlampen durch LED-Beleuchtungen zu ersetzen. Dies ist eine positive Maßnahme zur Energieeinsparung. Allerdings handelt es sich um ein sehr weißes Licht, das negative Folgen haben könnte. Hat die Stadt die möglichen Auswirkungen auf Menschen und Tiere berücksichtigt? Werden die alten Lampen recycelt, wiederverwendet oder verkauft? Werden LED-Beleuchtungen vorrangig an Orten eingesetzt, an denen das Risiko von Verkehrsunfällen höher ist, bzw. in Bereichen, in denen eine leistungsfähige Beleuchtung wünschenswert ist, um die Arbeit der Polizei und der Streetworker/innen zu erleichtern?

ANTWORT VON SCHÖFFIN SIMONE BEISSEL

Seit 2018 wendet der Service Éclairage public der Stadt Luxemburg den vom Staat ausgearbeiteten „Leitfaden für gutes Licht im Außenraum“ an. Es werden Maßnahmen ergriffen, um die Lichtverschmutzung zu mindern (gezieltere und weniger lange Beleuchtungen, Anpassung der Beleuchtungsstärke usw.). Es gilt, einen Kompromiss zwischen der Energieeffizienz und der Lichtfarbe einer LED-Beleuchtung zu finden. Ein weißeres Licht (anstelle von gelbem oder gar orangefarbenem Licht) ermöglicht eine bessere Unterscheidung der Farben. Weiße LEDs sind aus energie- und sicherheitstechnischer Sicht sehr effizient, haben aber negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt und den zirkadianen Rhythmus des Menschen. Die Stadt bemüht sich, für jeden Ort den besten Kompromiss zu finden. Die Lichtfarbe der in der Stadt installierten LEDs beträgt 3000 Kelvin, was einer warmweißen Farbe entspricht, während eine Lichtfarbe zwischen 3300 und 5300 Kelvin als kaltweiß bezeichnet wird. Die alten Natriumdampf-Straßenlampen werden zerlegt und die einzelnen Bestandteile recycelt. Die internationale Regel „Security by performant urban lighting“ wird insofern angewandt, als die Stadt versucht, dunkle Ecken in den Straßen, insbesondere in schwierigeren Vierteln, gut auszuleuchten, um die Arbeit verschiedener Akteure wie der Polizei oder der „À vos côtés“-Mitarbeitenden zu erleichtern. Die Stadt ist dabei, die Zebrastreifen mit Zusatzbeleuchtungen auszustatten. Diese Arbeiten werden im Prinzip nach und nach im Rahmen von Straßenbauarbeiten durchgeführt, doch an gefährlicheren Stellen werden die Zusatzbeleuchtungen vorrangig angebracht.

Ladestationen für Elektrofahrzeuge

FRAGE VON ELISABETH MARGUE

Immer mehr Einwohner/innen der Stadt nutzen Elektrofahrzeuge, doch nicht jeder hat die Möglichkeit, sein Auto zu Hause aufzuladen. Wie viele „Chargy“-Stationen gibt es auf dem Stadtgebiet (wie viele normale Stationen und wie viele Schnellladestationen)? Wie ist das Verfahren für die Einrichtung einer „Chargy“-Station? Wird der Schöffenrat in diesem Zusammenhang konsultiert? Wie hoch ist die Nutzungsrate der bestehenden Ladestationen? Ist der Schöffenrat der Ansicht, dass das Angebot an Ladestationen ausreichend ist? Welche Strategie verfolgt die Stadt, um auf die steigende Zahl von Elektrofahrzeugen zu reagieren?

ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT

Die großherzogliche Verordnung vom 3. Dezember 2015 über die öffentliche Infrastruktur im Zusammenhang mit der Elektromobilität sowie die ministerielle Verordnung vom 5. Februar 2016 zur Festlegung eines allgemeinen Standortplans für die öffentliche Infrastruktur im Zusammenhang mit der Elektromobilität haben die Einrichtung von 800 „Chargy“-Ladestationen im ganzen Land vorgesehen.

Etwa 600 dieser Ladestationen sind bereits installiert. 102 Ladestationen sind im öffentlichen Raum auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg geplant, sowie 104 Ladestationen auf den Park&Ride-Parkplätzen der Hauptstadt.

Im Oktober 2022 forderte der Energieminister die Gemeinden in einem Rundschreiben auf, den Ausbau des Netzes von Ladestationen zu fördern. Die Stadt bemüht sich, wo immer möglich auf Elektrofahrzeuge umzusteigen. Bei Bussen wird diese Umstellung schneller als geplant erfolgen (bis zum Jahr 2024 oder 2025 statt 2030), während sie in anderen Bereichen mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, da die erforderlichen Fahrzeuge noch nicht existieren. Die Stadt stellt sicher, dass die erforderlichen Ladestationen für die Fahrzeuge der Stadt Luxemburg an den jeweiligen Standorten verfügbar sind.

In Bezug auf den öffentlichen Raum hat die Stadt dem zuständigen Ministerium mitgeteilt, dass sie der Ansicht ist, dass eine Gemeinde nicht allein bestimmen sollte, wo Ladestationen aufgestellt werden sollen, da mit dem jeweiligen Betreiber geklärt werden muss, ob die erforderliche Leistung verfügbar ist. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die Verstärkung der Netze nicht mit zu vielen Baustellen einhergeht.

Auf nationaler Ebene ist eine Koordinierung erforderlich. Die Stadt Luxemburg unterstützt den Staat und die Betreiber, wo immer es möglich ist.

Den Einwohnerinnen und Einwohnern ist es nicht erlaubt, ihre vor dem Haus geparkten Fahrzeuge aufzuladen, indem sie das Stromkabel über den Bürgersteig führen. Dies stellt eine Gefahr für den Fußverkehr dar.

Die Installation einer privaten Ladestation ist genehmigungspflichtig. Im Stadtgebiet gibt es ultraschnelle Ladestationen („SuperChargy“), von denen sich vier auf dem Parkplatz der Universität Luxemburg in Kirchberg befinden. Diese Art von Ladestationen wird in den kommenden Jahren wahrscheinlich vor allem bei Tankstellen installiert werden. Die Frage nach den Nutzungsraten der Ladestationen wäre an die verschiedenen Betreiber zu richten

Rolle der Gemeinden bei der Einrichtung zusätzlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge

FRAGE VON FRANCOIS BENOY

Die Rolle der Gemeinden bei der Einrichtung zusätzlicher Ladestationen war Thema einer parlamentarischen Anfrage (Nr. 7199), die ich an Energieminister Claude Turmes gerichtet hatte. Der Minister antwortete im Dezember 2022, dass „die Entwicklung der Elektromobilität den Ausbau des Netzes von allgemein zugänglichen Ladestationen in der Nähe von öffentlichen Straßen und in anderen öffentlichen Räumen erfordern wird. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, in diesem Bereich tätig zu werden“.

Das Rundschreiben an die Gemeinden Nr. 4190 vom 28. Oktober 2022 sieht drei mögliche Maßnahmen vor, nämlich durch öffentliche Ausschreibungen, durch eigene Einrichtungen und in Zusammenarbeit mit privaten Partnern.

Mobilitätsschöffe Patrick Goldschmidt scheint der Meinung zu sein, dass die Einrichtung zusätzlicher Ladestationen a priori nicht die Aufgabe der Gemeinde sei. Am 11. Juni 2021 hatte Herr Goldschmidt Rat Carlo Back eine Antwort gegeben, die in die gleiche Richtung ging: „Was die Frage betrifft, ob die Stadt noch mehr tun kann, so sei darauf hingewiesen, dass es in der Zuständigkeit des Staates liegt, dafür zu sorgen, dass Ladestationen im ganzen Land verfügbar sind.“

Beabsichtigt der Schöffenrat, unter Berücksichtigung der Informationen, die in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage Nr. 7199 und im Rundschreiben Nr. 4190 gegeben wurden, seine Position bezüglich der Installation zusätzlicher Ladestationen durch die Stadt Luxemburg zu überdenken? Wenn ja, welche Ziele verfolgt die Stadt und wie gedenkt der Schöffenrat vorzugehen?

ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT

Nach dem Rundschreiben Nr. 4190 an die Gemeinden hat die Stadt Luxemburg hat dem Energieminister am 16. Januar 2023 schriftlich geantwortet. Sie beabsichtigt, mit dem Staat zusammenzuarbeiten, kann die Standorte für zusätzliche Ladestationen aber nicht allein festlegen. Die Stadt verfügt über einen entsprechenden Plan, wobei sich jedoch die Frage stellt, ob dieser unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Netze bzw. dem Interesse der verschiedenen Betreiber realisierbar ist.

Die Stadt hätte eine andere Vorgehensweise bevorzugt. Die Gemeinden hätten von Anfang an vom Staat einbezogen werden müssen, um eine gemeinsame Vorgehensweise festzulegen – zum Beispiel, um die Zahl der Ladestationen von 206 auf 500 zu erhöhen.

Die Stadt wird nicht als Betreiberin der Ladesäulen fungieren, wird keine Gesellschaft zu diesem Zweck gründen, und die Ladestationen werden nicht an das Carsharing-System „Carloh“ angeschlossen sein. Die Stadt versicherte dem Minister, dass sie den Staat bei der Suche nach der besten Lösung unterstützen wolle, damit alle Einwohner/innen über die notwendigen Ladestationen zum Aufladen ihrer Autos verfügen.

Öffnungszeiten des Kiosks auf dem Place d’Armes

FRAGE VON CLAUDIE REYLAND

Wir hören uns gerne die Konzerte an, die im Kiosk auf der Place d’Armes gegeben werden. Bei schönem Wetter lauschen viele Menschen der Musik von den Terrassen und Bänken aus, und manchmal wird sogar zur Musik getanzt. Der Kiosk steht jedoch nur an zwei Tagen pro Woche und nur für eine sehr begrenzte Zeit zur Verfügung (mittwochs von 19 bis 20 Uhr und sonntags von 11 bis 12 Uhr). Bürgerinnen und Bürger haben mir mitgeteilt, dass sie diese Öffnungszeiten für unzureichend halten.

Ist der Schöffenrat der Ansicht, dass die Zeitfenster ausreichend sind? Wurden Anfragen abgelehnt? Gibt es eine Warteliste? War die Verfügbarkeit des Kiosks seit jeher auf zwei Tage pro Woche für eine Stunde beschränkt? Hat der Schöffenrat Beschwerden von den Restaurants und Cafés auf der Place d’Armes erhalten? Beabsichtigt er, die Verfügbarkeit des Kiosks für die Veranstaltung von Konzerten zu erweitern? Stehen andere öffentliche Plätze in der Hauptstadt für die Veranstaltung von Konzerten zur Verfügung?

ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT

Die Zahl der Veranstaltungen auf der Place d’Armes ist in der Tat zurückgegangen. Während es vor der Pandemie etwa 300 Veranstaltungen pro Jahr gegeben hatte, fanden in den Jahren 2020 und 2021 dort keine Konzerte statt. Die Terrassen wurden vorübergehend bis zum Kiosk ausgeweitet.

Im Jahr 2022 wurden wieder Konzerte organisiert. Einige Menschen meinen vielleicht, dass es nicht genug Konzerte gibt, während andere der Meinung sind, dass es zu viele seien und die Musik zu laut sei. Die Stadt reagierte auf diesbezügliche Beschwerden und beschränkte die Anzahl der Konzerte auf der Place d’Armes auf zwei pro Woche.

Mit dem Ende der Pandemie will die Stadt wieder mehr Veranstaltungen zulassen. Konzerte können nun mittwochs von 19 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags von 11 bis 12 Uhr veranstaltet werden. Zusätzliche Konzerte finden im Rahmen von Veranstaltungen wie dem Nationalfeiertag und dem UGDA-Musiktag statt.

Die Stadt sorgt dafür, dass jede Fanfare der Hauptstadt ein Konzert auf der Place d’Armes geben kann. Die zurückbehaltene Organisation ermöglicht es jedem Antragstellenden, ein Zeitfenster zu erhalten. Es wurde beschlossen, die Konzerte samstags und sonntags um 11 Uhr stattfinden zu lassen, um auch jungen Musizierenden die Möglichkeit zu geben, daran teilzunehmen.

Die Stadt zieht Konzerte von Musikgesellschaften Konzerten mit Beschallungsanlagen vor, da letztere zu Beschwerden von Gastwirten geführt haben. Der Schöffenrat ist der Ansicht, dass die derzeit angebotenen Zeiten ausreichend sind. Für den Fall, dass zusätzliche Anfragen eingereicht würden, bleibt die Stadt für Diskussionen offen.

Öffnungszeiten der Schwimmbäder

FRAGE VON TOM KRIEPS

In einer Stadt mit 132 000 Menschen ist es kaum zu rechtfertigen, wenn die städtischen Schwimmbäder sonntagnachmittags geschlossen sind. Kein Schwimmbad in den umliegenden Gemeinden (Pidal in Strassen, Krounebierg in Mersch, Syrdallschwemm in Niederanven) schließt an Sonntagnachmittagen seine Türen. Wäre es denkbar, die städtischen Schwimmbäder auch sonntagnachmittags zu öffnen?

ANTWORT VON SCHÖFFIN SIMONE BEISSEL

Die Situation der Schwimmbäder in der Hauptstadt unterscheidet sich stark von den von Rat Krieps erwähnten Schwimmbädern, da unsere Einrichtungen vorrangig oder ausschließlich zum Schwimmen bestimmt sind (nur die „Badanstalt“ und das Schwimmbad in Bonneweg verfügen über ein Sauna- und Fitnessangebot), während die Schwimmbäder in den erwähnten Gemeinden auch andere Erholungsangebote vom Typ „Aqua-Park“, insbesondere für Kinder, umfassen. Die Stadt Luxemburg hat keine Anfragen erhalten, die Schwimmbäder sonntagnachmittags zu öffnen. Aufgrund der Schwierigkeit, Bademeister zu finden, kann das neue Schwimmbad auf Cents an den Wochenenden nicht für die Öffentlichkeit geöffnet werden. Eine Öffnung der Schwimmbäder an Sonntagnachmittagen ist aufgrund des Personalmangels nicht möglich. Die Stadt sucht derzeit nach einer Lösung.