Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Leichtathletikverein CAL-Spora (CSL)

Frage von Tom Krieps

Der Leichtathletikverein CAL-Spora (CSL) ist so beliebt, dass für Kinder Wartelisten angelegt werden mussten. Am 25. Oktober 2020 informierte der Luxemburger Leichtathletikverband (Fédération luxembourgeoise d’athlétisme, FLA) den CSL über die Gründung eines neuen Vereins, des Liichtathletik Club Lëtzebuerg (LIAL). Dieser neue Verein hat durch die neue Satzung zwar rechtmäßig Bestand, es ist aber bedauerlich, dass der Vorstand des FLA den Verein angenommen hat, ohne dass dies vorher in einer Hauptversammlung besprochen wurde. Die Wartelisten beim CSL sind auf die begrenzten Kapazitäten der Sportanlagen des Vereins zurückzuführen. Der neue Verein scheint vorläufig auf der Sportanlage des Athénée (am Boulevard Pierre Dupong) zu trainieren. Hat der neue Verein Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufgenommen? Wie steht die Stadt zur Frage einer eventuellen Bereitstellung städtischer Sportstätten für den LIAL? Ist der Schöffenrat ebenfalls der Meinung, dass sich der Druck auf die städtischen Sportstätten, die über begrenzte Kapazitäten verfügen, durch einen zusätzlichen Leichtathletikverein nur weiter erhöhen wird, vor allem da das Josy-Barthel-Stadion nicht mehr zur Verfügung steht? Wie weit ist das Projekt des Leichtathletikstadions in Hamm fortgeschritten?

Antwort von Simone Beissel

Die Stadt wurde nicht vorab über die Gründung des LIAL informiert. Der LIAL hat am 12. Oktober 2020 eine schriftliche Anfrage betreffend die Bereitstellung von Sportstätten an den Service Sports (Dienststelle Sport) gerichtet. Der Service Sports hat am 14. Oktober geantwortet, dass alle Sportstätten ausgebucht seien und der LIAL eine entsprechende Anfrage an den Schöffenrat richten müsse. Dies erfolgte am 20. Oktober durch einen ordnungsgemäßen Antrag.

Die städtischen Sportstätten sind derzeit zu 98 % ausgelastet. Laut der neuen Satzung des FLA ist die Aufnahme eines neuen Vereins ohne Zustimmung der Hauptversammlung tatsächlich zulässig. Die Stadt hat die Vorsitzende des FLA am 26. Oktober informiert, dass die Stadt dem LIAL derzeit keine Sportstätten zur Verfügung stellen kann. Einen Tag später wurde auch der LIAL benachrichtigt und gebeten, bei Sportstätten in der Umgebung der Hauptstadt anzufragen.

Da derzeit ein Mangel an Sportstätten und insbesondere an Leichtathletikanlagen besteht, ist die Gründung neuer oder die Spaltung bestehender Vereine nicht wünschenswert. Für die Athletinnen und Athleten des Nationalkaders wird bald die neue Laufbahn des Nationalen Sportinstituts (INS) zur Verfügung stehen. Der CAL-Spora hat 650 Mitglieder, darunter zahlreiche Kinder und Jugendliche. Mehr als 400 Mitglieder sind jünger als 26 Jahre. Das Josy-Barthel-Stadion ist zu 100 % ausgelastet.

Die Stadt plant die Errichtung eines neuen Stadions in Hamm, ist dabei aber mit mehreren Einschränkungen konfrontiert: Für das vorgesehene Gelände wird derzeit ein Flächennutzungsplan (plan d’occupation du sol, POS) erstellt, sodass die betroffenen Grundstücke im Allgemeinen Bebauungsplan (plan d'aménagement général, PAG) neu eingestuft werden müssen. Im Rahmen der Ausarbeitung des POS wurden Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt. Die Erstellung des POS wird 2021 abgeschlossen sein. Danach können die nötigen Änderungen im PAG vorgenommen werden. Auch die Frage des Zugangs ist noch nicht geklärt, unter anderem, weil sich ein Quellschutzgebiet in unmittelbarer Nähe befindet.

Beauftragung eines privaten Wachunternehmens mit der Durchführung von Kontrollgängen im Bahnhofsviertel durch die Stadt Luxemburg

Frage von Cathy Fayot, Christa Brömmel und Guy Foetz

Am 26. November haben wir davon erfahren, dass der Schöffenrat beschlossen hatte, ein privates Sicherheitsunternehmen für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 zu beauftragen, Kontrollgänge im Bahnhofsviertel und im Stadtzentrum durchzuführen. Bestürzt stellten wir fest, dass dies geschehen war, ohne den Gemeinderat zu informieren oder hinzuzuziehen.

Der Minister für innere Sicherheit ist der Ansicht, dass dieser Beschluss gesetzeswidrig ist, da ausschließlich der Staat und die Großherzogliche Polizei für den Schutz der öffentlichen Ordnung zuständig sind. Die Tätigkeit privater Wachunternehmen hat sich gemäß dem Gesetz zu diesem Thema (loi du 12 novembre 2002 relative aux activités des sociétés privées de gardiennage) auf die Überwachung von beweglichen Sachen und Immobilien, die Verwaltung von Alarmzentralen, den Geld- und Werttransport sowie den Personenschutz zu beschränken. In der Mitteilung vom 27. November 2020 begründet der Schöffenrat seinen Beschluss wie folgt: „Die Aufgabe[des agents de sécurité privée] besteht darin, präventiv Präsenz zu zeigen, um das Sicherheitsgefühl zu verbessern. Der Schöffenrat hofft, dass die Anwesenheit der Sicherheitsleute eine abschreckende Wirkung auf Straftäter/innen haben wird und auch gegen Vandalismus vorbeugt.“ Diese Argumentationslinie ändert allerdings nichts daran, dass das Vorhaben rechtswidrig ist. Der luxemburgische Gesetzgeber hat ausschließlich die Ordnungskräfte mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung betraut. Diese Aufgabe wird von der allgemeinen Verwaltungspolizei wahrgenommen.

Der Minister für innere Sicherheit hat auf RTL bekräftigt, er sei über dieses Vorhaben der Stadt nicht im Vorfeld informiert gewesen und dass „für die betreffenden Tätigkeiten ausschließlich Polizeikräfte zuständig sind, die speziell dafür ausgebildet wurden; private Wachunternehmen sind nicht berechtigt, Polizeiaufgaben wahrzunehmen“.

Auf Radio 100,7 erklärte der Minister für innere Sicherheit, dass keine koordinierte Zusammenarbeit zwischen der Großherzoglichen Polizei und einem Wachunternehmen bezüglich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im öffentlichen Raum bestehe und dass dafür ausschließlich die Großherzogliche Polizei zuständig sei.

Der Schöffenrat erklärt, er handle im Rahmen seiner Aufgaben und in seiner Argumentationslinie zeigt sich sogar eine gewisse Verachtung für den Gemeinderat: Er meint, er sei durch die Annahme des Antrags in der Gemeinderatssitzung vom 13. Juli 2020 damit betraut worden, „neue Mittel und Wege zu finden, wie im Hinblick auf die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Hilfsdienste, der Nutzer/innen dieser Dienste, aber auch der Anwohner/innen und Gewerbetreibenden der vom Dialog betroffenen Viertel eine Präsenz im Bahnhofsviertel sowie in Bonneweg sichergestellt werden kann“.

Welches Lastenheft wurde dem privaten Sicherheitsunternehmen für die Erbringung seiner Leistungen vorgelegt? Welche Funktion nimmt das private Sicherheitsunternehmen wahr und wem bzw. welcher Dienststelle muss es Bericht erstatten? Was erwartet sich der Schöffenrat von diesem Vorhaben? Worauf stützt der Schöffenrat seine Behauptungen, dass die Beauftragung eines privaten Wachunternehmens eine langfristige, rechtmäßige Lösung darstelle, bei der die Menschenrechte gewahrt sind? Hat der Schöffenrat die vor Ort tätigen Akteure des Sozialbereichs zu Rate gezogen? Wurde zur Beauftragung Rücksprache mit dem Minister für innere Sicherheit, der Ministerin für Inneres oder der Ministerin der Justiz gehalten? Warum hat der Schöffenrat den Gemeinderat nicht über dieses Vorhaben informiert?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Die Mitarbeitenden des Wachunternehmens können keinesfalls als Hilfspolizei bezeichnet werden – genauso wenig wie die anderen vor Ort tätigen Akteure wie beispielsweise die Beteiligten des Projekts „À vos côtés“.

Die Partei déi gréng und der Minister für innere Sicherheit (ebenfalls déi gréng) nehmen bei diesem Thema eine zwiespältige Position ein, denn die Stadt Differdingen, deren Bürgermeisterin ebenfalls der Partei déi gréng angehört, nimmt schon seit 18 Monaten die Dienste eines Wachunternehmens in Anspruch, das im öffentlichen Raum tätig ist. Der Schöffenrat von Differdingen hat heute auf RTL eine offizielle Stellungnahme abgegeben, Statistiken vorgelegt (1100 Einsätze seit Beginn der Aktion, davon 150 Polizeieinsätze) und erklärt, mit der Arbeit des Wachunternehmens zufrieden zu sein. Es ist mir also unverständlich, warum der Minister für innere Sicherheit dieselbe Vorgehensweise bei der Stadt Luxemburg als gesetzwidrig bezeichnet und vorgibt, nicht davon gewusst zu haben, dass die Stadt Differdingen genauso vorgeht. Im besten Fall misst der Minister hier mit zweierlei Maß.

Angesichts der Statistiken über die Kriminalität im Bahnhofsviertel besteht kein Zweifel über die Zweckmäßigkeit der Maßnahme. Nach einer großen Bürgerversammlung am 25. September 2019 wurden die Polizeikräfte beträchtlich aufgestockt. Dadurch hat sich die Situation etwas beruhigt, insbesondere was die Drogenkriminalität betrifft. Mit dem Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurde es für die Polizei schwieriger, die Situation unter Kontrolle zu behalten.

Am 24. Juni 2020 fand eine große Diskussion mit den zuständigen Ministerinnen und Ministern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Staatsanwaltschaft in der Abgeordnetenkammer statt. Dabei wurde festgestellt, dass die Situation wieder so schlimm wie im September 2019 war.

Die Polizei kann dieses Problem nicht allein lösen, auch andere Akteure müssen Verantwortung übernehmen. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft führte aus, dass die Gerichte bei der Verfolgung gewisser Straftaten heutzutage viel mehr Milde walten ließen als noch vor einigen Jahren. Am 10. November 2020 benachrichtigte die Polizei den Ausschuss für kommunale Prävention (Comité de prévention communal) der Stadt, dass sich die Situation weiter verschlimmert habe. Der Ankündigung, dass der Polizei mehr rechtliche Möglichkeiten eingeräumt würden, um diese Probleme zu bewältigen, sind keine Taten gefolgt.

Manche Einwohnerinnen und Einwohner haben sich Pfefferspray beschafft, da sie Angst haben, im öffentlichen Raum angegriffen zu werden. Eine derartige Situation ist einfach nicht akzeptabel. Am 12. November 2020 fand eine Besprechung mit der Union commerciale de la Ville de Luxembourg (Wirtschaftsverband) statt, bei der die Polizei und der Schöffenrat die aktuellen Zahlen präsentiert und der Wirtschaftsverband seine Beschwerden wiederholt haben.

Deshalb beschloss der Schöffenrat am 13. November 2020, eine Ausschreibung zu veröffentlichen, um im Dezember 2020 und im Januar 2021 mithilfe eines Wachunternehmens aus präventiven Gründen Präsenz im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt zeigen zu können. Diese Entscheidung fällt eindeutig in seinen Zuständigkeitsbereich. Die Anwesenheit der Mitarbeitenden des Wachunternehmens trägt dazu bei, das Sicherheitsgefühl zu verbessern.

Am 23. November hat der Schöffenrat den Auftrag an das Wachunternehmen mit dem günstigsten Angebot vergeben. Zufälligerweise handelte es sich dabei um dasselbe Wachunternehmen, das auch für die Stadt Differdingen tätig ist.

Am 24. November fand im Beisein eines Juristen der Stadt Luxemburg, von Vertreterinnen und Vertretern des Service Espace public, fêtes et marchés (Dienststelle Öffentlicher Raum, Veranstaltungen und Märkte) sowie des Wachunternehmens eine Besprechung mit der Großherzoglichen Polizei zum Thema des Informationsaustauschs statt. Am Abend desselben Tages stattete die Bürgermeisterin dem Bahnhofsviertel zusammen mit dem Minister für innere Sicherheit Henri Kox, dem für Soziales zuständigen Schöffen Maurice Bauer und Polizeikräften einen Besuch ab. Die Polizeikräfte drückten ihre Frustration darüber aus, dass zahlreiche Übertretungen festgestellt und Strafmandate ausgestellt, viele der Übertretungen von den Gerichten aber nicht verfolgt würden.

Öffentliche Gewalt darf nur von der Polizei ausgeübt werden. Im Rahmen der Debatte um die Beauftragung von Wachunternehmen durch die Stadt Luxemburg, die an anderen Orten zum Einsatz kamen, unterstrich der ehemalige Minister Félix Braz 2016, dass „es nicht Aufgabe der Regierung ist, die von den Gemeindebehörden beschlossene Beauftragung von Wach- oder Sicherheitsunternehmen durch die Stadt Luxemburg zu kommentieren oder zu beurteilen“. Die Stadt muss also für die Umsetzung einer derartigen Maßnahmen nicht die Genehmigung des Ministers einholen.

Der Handlungsspielraum der Beschäftigten von Wachunternehmen wird unter anderem durch Artikel 43 der Strafprozessordnung (Code de procédure pénale) festgelegt: „Wer einen Täter auf frischer Tat bei einem Verbrechen oder Vergehen ertappt, das mit der Freiheitsstrafe belegt ist, ist dazu berechtigt, diesen Täter zu ergreifen und dem nächsten Beamten der Kriminalpolizei zu übergeben.“ Auch Artikel 410-1 des Strafgesetzbuchs (Code pénal) enthält entsprechende Vorschriften: „Wer es in einer Situation, in der keine Gefahr für sich oder andere besteht, absichtlich unterlässt, einer sich in ernster Gefahr befindenden Person Hilfe zu leisten oder Hilfe zu holen, ist mit einer Freiheitsstrafe zwischen acht Tagen und fünf Jahren sowie einem Bußgeld zwischen 251 Euro und 10 000 Euro oder wahlweise mit einer dieser Strafen zu belegen (...)“

Es ist dem Minister für innere Sicherheit wahrscheinlich bewusst, dass es etwas voreilig war, zu verkünden, dass sich die Beschäftigten des Wachunternehmens selbstverständlich auf öffentlichen Straßen aufhalten dürfen. Dass diese Beschäftigten Kontrollgänge im Viertel durchführen, war ihm allerdings nicht recht. Der Schöffenrat wird diese Angelegenheit nächsten Freitag per Videokonferenz mit dem Minister besprechen.

Der Personalmangel der Großherzoglichen Polizei ist umso bedauerlicher, als bei der Zuweisung der Polizeikräfte nicht berücksichtigt wird, dass sich 40 % der landesweit begangenen Straftaten in Luxemburg-Stadt ereignen. Andere Städte wie Ettelbrück oder Echternach haben ebenfalls Wachunternehmen beauftragt.

Der Syvicol hat in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass die Gemeinden dafür zuständig sind, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Er betonte dabei: „Die Einschätzung einer besonderen Situation fällt unter den in der Verfassung festgeschriebenen Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung. Der Syvicol hat festgestellt, dass dieses Thema für zahlreiche Gemeinden Grund zur Besorgnis bietet und ist der Ansicht, dass die betreffende Maßnahme von einer berechtigten Sorge der Volksvertreter zeugt. Mit dieser Maßnahme üben die Gemeinden also ihre verwaltungspolizeiliche Gewalt aus und handeln im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse.“ Der Syvicol „ist jederzeit bereit, mit der Regierung mögliche Lösungen zu besprechen, um gegen das in den Gemeinden herrschende Gefühl der Unsicherheit anzukämpfen (...)“

Die von den Verfasserinnen und Verfassern der dringenden Frage erwähnte „Montagsrunde“ befasst sich ausschließlich mit Problemen, die direkt mit der Einrichtung Abrigado und ihrer unmittelbaren Umgebung in Zusammenhang stehen. Die Stadt Luxemburg übernimmt in Sachen Sozial- und Präventivmaßnahmen eine Vorbildfunktion. Die Personen, die ab dem 15. Dezember 2020 im Rahmen des Projekts „À vos côtés“ tätig sind, wurden von der Polizei entsprechend ausgebildet und gehen auf die Einwohner/innen und Gewerbetreibenden des Bahnhofsviertels zu, um zu einer Verbesserung der Situation beizutragen. Auch in den Unterkünften der Stadt sind auf Anfrage der Vereinigungen, die diese verwalten, Wachunternehmen tätig. Sie unterstützen die Vereinigungen beim Umgang mit schwierigen Situationen, zu denen es gelegentlich kommt. Im Februar 2021 soll in der zuständigen beratenden Kommission und dann im Gemeinderat Bilanz über die zweimonatige Probezeit gezogen werden.

Es handelt sich nicht um ein Abkommen, sondern um einen einfachen Vertrag, der infolge einer öffentlichen Ausschreibung geschlossen wurde. Vor zwei Jahren wurde ein Wachunternehmen damit beauftragt, abends Präsenz in den Parks zu zeigen. Dabei wurde ein vergleichbarer Vertrag geschlossen. Wenn die Mitarbeitenden des Wachunternehmens auf eine Situation aufmerksam werden, die das Eingreifen von Polizeikräften erfordert, benachrichtigen sie die Polizei. Am 24. November wurde vereinbart, dass die Mitarbeitenden des Wachunternehmens der Stadt Luxemburg jeden Tag und der Großherzoglichen Polizei einmal pro Woche Bericht erstatten müssen. Was die Statistiken betrifft, wird die Stadt Luxemburg wie die Stadt Differdingen vorgehen, das heißt, dass die Anzahl der Einsätze insgesamt und die Anzahl der Polizeieinsätze erfasst wird.