Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Buslinie mit selbstfahrendem Fahrzeug zwischen dem Pfaffenthal-Aufzug und dem Aufzug der Kirchberg-Standseilbahn

Frage von Tom KRIEPS

Ich möchte gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderats eine Frage zur Inbetriebnahme des neuen autonom fahrenden Shuttlebusses stellen, der den Pfaffenthal-Aufzug mit der Kirchberg-Standseilbahn verbindet.
Diese Buslinie wird in der Kategorie selbstfahrende Fahrzeuge ohne menschliche Einflussnahme betrieben. Hierbei ist lediglich eine Begleitperson an Bord, die eher zur Überwachung mitfährt, das Fahrzeug aber nicht selbst lenkt. Wie es scheint, soll die Präsenz einer solchen Begleitperson nach Abschluss der Testphase abgeschafft werden.
Diese kleine Revolution im Bereich menschlicher Mobilität wurde jedoch ohne Zustimmung des Gemeinderats vorangetrieben.
Auch ist festzustellen, dass bislang keinerlei Art von Bestimmung vorliegt, welche die Nutzung eines solchen Fahrzeugs auf den kommunalen Verkehrswegen regelt.
Somit wirft der Einsatz von sogenannten autonom fahrenden Fahrzeugen zahlreiche Fragen auf, nicht nur bezüglich der Sicherheit, sondern auch im Hinblick auf ethische Aspekte. Ich möchten Ihnen, Frau Bürgermeisterin, daher folgende Fragen stellen:

  • Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um etwaigen Hindernissen – angefangen von kleineren Hindernissen wie Laubansammlungen im Herbst bis hin zu kleineren und größeren Tieren – auszuweichen?
  • Müssten denn nicht Nutzungs- oder Begleitbestimmungen für derartige Fahrzeuge erstellt werden? Wie mir scheint, hat das Verkehrsministerium diesbezüglich aber noch keine gesetzlichen Regelungen erlassen?

Antwort von Patrick Goldschmidt

Der Schöffe Patrick Goldschmidt erläutert, das Projekt des selbstfahrenden Shuttlebusses sei Teil des Europäischen Projekts „Avenue“ im Rahmen des „Horizont 2020-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation“. Ein luxemburgisches Unternehmen hat sich an diesem Projekt beteiligt und sich zur Umsetzung des Projekts an die Stadt gewandt.
Der autonom fahrende Shuttlebus wurde von dem französischen Unternehmen Navya konzipiert und das Projekt wird von der Europäischen Union kofinanziert, was bedeutet, dass einer der zwei selbstfahrenden Shuttlebusse ohne weitere Kosten für die Stadt im Verkehr ist.
Vier Städte wurden von der EU für dieses Projekt ausgewählt: Lyon, Genf, Kopenhagen und Luxemburg.

Bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen ist darauf hinzuweisen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in Form einer Busfahrerin bzw. eines Busfahrers mit Sonderausbildung anwesend ist, um für die Sicherheit der Fahrgäste Sorge zu tragen. Die Shuttlebusse sind mit einer Vielzahl von Technologien ausgestattet, die Hindernisse erkennen und entsprechend reagieren können, um die Sicherheit aller zu gewährleisten. Des Weiteren verfügen die Fahrzeuge über die erforderlichen ministeriellen Genehmigungen und wurden von der Kfz-Prüfstelle Sandweiler kontrolliert und zugelassen. Die Vorgaben der Europäischen Richtlinie 2007/46/EG, denen zufolge selbstfahrende Fahrzeuge nicht mit einem Lenkrad auszustatten sind, wurden in die Straßenverkehrsordnung übernommen. Zudem ist festzuhalten, dass auf der Fahrstrecke, auf der die Shuttlebusse eingesetzt werden, die Geschwindigkeit nun auf 30 km/h begrenzt wurde.

Abschließend ist festzuhalten, dass es sich hierbei um ein Projekt handelt, das sich über einen Zeitraum von sechs Monaten in der Entwicklungs- und Testphase befindet. Eine Beurteilung dieser Testphase wird nach Ablauf der sechs Monate durchgeführt.

Derzeit ist das autonome Fahren nicht Teil eines konkreten Projekts der Stadt in naher Zukunft.

Brand vom 14.9.2018 in den Räumlichkeiten eines Unternehmens in Hamm

Antwort von LYDIE POLFER

Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die zu diesem Vorfall ausstehende Stellungnahme vom CGDIS noch immer nicht vorliegt. Sie schlägt deshalb vor, das Thema nach Eingang entsprechender Antworten wieder aufzunehmen.
Das Gebäude ist durch eine Baugenehmigung vom 18. März 1968 abgedeckt, und die Betriebserlaubnis (Commodo-Incommodo-Genehmigung) fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums, das für Arbeit und/oder Umwelt verantwortlich ist.