Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Nutzung und Intervalle der Tram

Frage von Elisabeth Margue

Ich erlaube mir, mich an Sie zu wenden, um mehr Informationen zu den Intervallen der Tram sowie ihrer Nutzung zu erhalten. Ich möchte dem Schöffenrat die folgenden Fragen stellen:

  • Aus den offiziellen Zahlen, die auf der Website „Portail Transports“ (https://transports.public.lu/fr/contexte/situation-actuelle/chiffres-cles.html#) veröffentlicht wurden, geht hervor, dass die Tram jeden Tag von mehr als 20 000 Menschen genutzt wird. Verfügt die Stadt Luxemburg über zusätzliche Informationen zu diesem Thema, insbesondere über die Anzahl der Personen, die zu den Haupt- und Nebenverkehrszeiten mit der Tram befördert werden?
  • Werden regelmäßig Zählungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Fahrzeiten der Tram an die Nachfrage der Nutzer/innen angepasst sind?
  • Ist die Stadt Luxemburg aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden Informationen der Ansicht, dass die Kapazität der Tramwägen sowie die Intervalldichte zu den Hauptverkehrszeiten ausreichend ist, um die Nachfrage zu decken?
  • Kann die Stadt Luxemburg bestätigen, dass die Tram immer Vorrang gegenüber den anderen Nutzern der öffentlichen Verkehrswege hat?
  • Kann die Stadt Luxemburg bestätigen, dass die Fahrzeiten der Tram im Allgemeinen eingehalten werden? Gibt es Pläne, die Fahrzeit, welche die Tram benötigt, um die Strecke zwischen der Haltestelle Luxexpo und der Haltestelle Place de l'Etoile zurückzulegen, mittel- oder langfristig zu reduzieren?

Antwort von Patrick Goldschmidt

Der Schöffe Patrick Goldschmidt bedankt sich bei der Bürgermeisterin und Präsidentin des Schöffenrats sowie bei Frau Margue für die interessanten Fragen zur Tram und führt aus, dass die Informationen für die Beantwortung dieser Anfrage bei Luxtram sowie bei den internen Dienststellen der Stadt Luxemburg eingeholt wurden. Was die tägliche Nutzung betrifft, so zeigen die Statistiken, die anhand der von Luxtram übermittelten Daten erstellt wurden, dass die Tram auf ihrer derzeitigen Strecke täglich von 22 000 Personen genutzt wird. Während der Hauptverkehrszeiten, also zwischen 8:00 und 9:00 Uhr morgens und zwischen 17:00 und 18:00 Uhr abends, nehmen jeweils 3100 bzw. 2500 Personen die Tram. Zwischen 10:00 und 11:00 Uhr wird die Tram am wenigsten genutzt.

Was die Intervalle angeht, ist festzustellen, dass die Tram derzeit oft genug fährt, nämlich alle paar Minuten. Außerdem führt Luxtram eine monatliche Erhebung zu den Bedürfnissen der Nutzer/innen durch.
Zu den Intervallen ist darüber hinaus anzumerken, dass die Tram seit 3. Juni 2019 nicht mehr nur alle 6 Minuten, sondern alle 5 Minuten verkehrt, um der höheren Nachfrage gerecht zu werden (die Haltestellen werden nun von zwölf statt zehn Trams pro Stunde bedient).

Zur Frage des Vorrangs der Tram gegenüber den restlichen Verkehrsteilnehmern teilt der Schöffe mit, dass diese Regel zunächst nicht gut funktioniert hat, da die Tramwägen zuerst entsprechend ausgestattet werden mussten, um ein Signal aussenden zu können. Derzeit wird das Ziel verfolgt, dass die Tram nur noch an den vorgesehenen Haltestellen halten muss und die Signale, insbesondere die Lichtsignale, so gesteuert werden, dass die Tram stets Vorrang hat.

Die Tram hat derzeit keinerlei Verspätungen gegenüber den vorgesehenen Fahrzeiten. Bei 50 % der Fahrten weicht die Abfahrts- bzw. Ankunftszeit etwa 30 Sekunden von den Fahrplänen ab, und bei 80 % liegt die Abweichung bei maximal einer Minute.

Zur Frage der Fahrzeit pro Strecke und der Möglichkeit, die Geschwindigkeit der Tram zu steigern, wird darauf hingewiesen, dass Luxtram die Geschwindigkeit der Tram auf dem Abschnitt Luxexpo–Place de l'Etoile seit 8. April 2019 erhöht hat. Dadurch konnte allerdings nur eine Minute gewonnen werden (die Fahrzeit sank von 17 auf 16 Minuten). Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Tram eine Entfernung von 5,6 km zurückzulegen hat und dabei 11 Haltestellen bedient sowie Ein-/Ausfahrten zu Privatgrundstücken passiert. Deshalb ist es sehr schwierig, die aktuelle Fahrzeit noch weiter zu verkürzen. Nach der Verlängerung der Tramstrecke bis zum Bahnhof muss jedoch geprüft werden, ob diese Fahrzeit weiter verkürzt werden kann, denn die Stadt Luxemburg möchte die Bürgerinnen und Bürger dazu motivieren, die Tram möglichst oft zu nutzen.

Vermietung von Sozialwohnungen in der Stadt Luxemburg

Frage von François Benoy

Die Vermietung von Sozialwohnungen ist ein wirksames Instrument, um unbewohnten Wohnraum zu mobilisieren, erschwinglichen Wohnraum für bedürftige Menschen zu schaffen und so die soziale Vielfalt in den Stadtteilen zu fördern. Zu diesem Zweck hat die Stadt Luxemburg mit der Agentur für Sozialwohnungen (Agence Immobilière Sociale – AIS) eine Vereinbarung getroffen. In Anbetracht dessen möchte ich dem Schöffenrat folgende Fragen stellen:

  • Was ist der Gegenstand der Vereinbarung zwischen der Stadt und der AIS? Seit wann ist diese Vereinbarung in Kraft? Wurde sie im Laufe der vergangenen Jahre Änderungen unterzogen?
  • Wie viele Wohnungen konnte die AIS seit ihrem Bestehen pro Jahr auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg mobilisieren?
  • Sollte diese Zusammenarbeit angesichts der Wirkkraft der AIS bei der Mobilisierung von Wohnungen nicht ausgebaut werden?
  • Nach der Mobilisierung leerstehender Wohnungen hat die AIS die Idee vorgebracht, leerstehende Baugrundstücke zu mobilisieren, um dort Modulhäuser zu bauen. Was halten Sie von diesem Konzept? Könnte dies nicht eine Idee für ein neues Pilotprojekt in der Stadt Luxemburg sein?

Antwort von Isabel Wiseler-Lima und LYDIE POLFER

Was die Frage zum Gegenstand der Vereinbarung mit der Agentur für Sozialwohnungen angeht, weist die Schöffin Isabel Wiseler-Lima darauf hin, dass gemäß der 2013 geschlossenen Vereinbarung zur Durchführung von Projekten zur sozialen Eingliederung durch die Bereitstellung von Wohnungen (Projets d'inclusion  sociale  par le logement – PISL) zwei Personen, die ihr Einkommen von der Stadt Luxemburg beziehen, von der AIS eingestellt wurden. Nach zwei Jahren (im Jahr 2015) waren 50 Projekte für die Zielgruppe durchgeführt. Seit 2015 sind insgesamt 4 Personen für die bisher 100 Begünstigten von PISL-Projekten zuständig. Was die Anzahl der Familien anlangt, die von der AIS seit ihrer Gründung im Jahre 2009 in Sozialwohnungen untergebracht wurden, präsentiert die Schöffin Isabel Wiseler-Lima nicht alle Zahlen im Detail, weist jedoch darauf hin, dass zwischen 2009 und 2015 jährlich Wohnungen für 2 bis 7 Familien gefunden werden konnten. Die entsprechenden Zahlen ab 2016 sind 30, 30 und 10, wobei auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg bisher insgesamt 71 Familien in Sozialwohnungen untergebracht wurden.
Die Schöffin betont außerdem, dass die AIS über Wohnungen im gesamten Staatsgebiet verfügt. Es wurde beschlossen, die AIS solle versuchen, Wohnungen für Menschen in schwieriger Lage zu finden, die derzeit in Wohnheimen untergebracht sind.
Was die neuen Projekte anlangt, führt die Stadt Luxemburg regelmäßig Gespräche mit der AIS, der Abteilung für Wohnbeihilfen, dem Sozialamt (Office social) und dem Service Logement (Dienststelle Wohnungswesen) der Stadt Luxemburg, um Menschen in schwieriger Lage und Personen, die Schwierigkeiten haben, alleine eine Unterkunft zu finden, in Sozialwohnungen unterzubringen. Was leerstehende Baugrundstücke betrifft, so nutzt die Stadt Luxemburg im Rahmen des Dialogs mit den verschiedenen Einrichtungen alle sich bietenden Möglichkeiten.

Die Bürgermeisterin und Präsidentin des Schöffenrats erklärt, dass sie bemerkt hat, dass die Mietverträge der AIS nach 3 Jahren gekündigt werden und die Familien die Wohnung räumen müssen. Sie ist der Ansicht, dass diese Vorgehensweise nicht sehr sozial ist und zu den unsicheren Wohnverhältnissen dieser Familien beiträgt. Es müssen also Änderungen am bestehenden rechtlichen Rahmen vorgenommen werden, damit sich diese Familien in ihrer Wohnung wohlfühlen und in ihrem Wohnviertel integrieren können (Schule für die Kinder usw.). Sie hat die zuständige Ministerin darauf aufmerksam gemacht.

Parkausweise für berufliche Aktivitäten

Frage von Cathy Fayot

Wenn in der Stadt Luxemburg, wie derzeit, Hochkonjunktur im Bausektor herrscht, werden die Straßen der Hauptstadt an Wochentagen von zahlreichen Fahrzeugen von Gewerbetreibenden überschwemmt, die Bau- und Renovierungsarbeiten durchführen.
Viele dieser Fahrzeuge verfügen über einen von der Stadt ausgestellten blauen Parkausweis, der es ihnen ermöglicht, kostenlos und für unbegrenzte Dauer in allen Stadtvierteln zu parken.

Aufgrund dieses Zustands sehe ich mich veranlasst, Ihnen die folgenden Fragen zu stellen:

  • Was ist die Rechtsgrundlage für die Ausstellung dieses Parkausweises, der den Inhabern im Vergleich mit den Rechten, die einfache Nutzer/innen der öffentlichen Verkehrswege genießen, völlig überzogene Rechte gewährt? Hat die Stadt eine Verordnung erlassen, und wenn ja, welche?
  • Wie viele blaue Parkausweise sind derzeit zugeteilt?
  • Für welche Dauer wurden sie ausgestellt? Können diese Parkausweise wieder entzogen werden, z. B. wenn eine Baustelle zu Ende ist, oder können die Unternehmen weiterhin darüber verfügen? Wie viele Parkausweise können von einem Unternehmen bei der Stadt Luxemburg beantragt werden?
  • Da auf dem Parkausweis lediglich der knappe Vermerk „für bestimmte berufliche Aktivitäten“ angebracht ist, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen diese Parkausweise ausgestellt werden. Bedeutet dies, dass der Parkausweis nicht für eine bestimmte Baustelle ausgestellt wird? Verleiht der Parkausweis den Inhabern das Recht, ihr Fahrzeug überall und für unbegrenzte Dauer auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg abzustellen? Sind diese Fahrzeuge dadurch von den Kontrollen der für die Parkplatzüberwachung zuständigen Beamten ausgenommen?

Antwort von Patrick Goldschmidt und LYDIE  POLFER

Der Schöffe Patrick Goldschmidt gibt bekannt, dass derzeit eine Bestandsaufnahme des Systems im Hinblick auf die Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten durchgeführt wird. Das derzeitige System basiert auf Artikel 5 des Code de la route (Straßenverkehrsordnung), der es den Gemeindeverwaltungen ermöglicht, die Vergabe von Parkausweisen zu privaten Zwecken oder für berufliche Aktivitäten zu regeln. So sind in der Verordnung der Stadt Luxemburg vom 13. Oktober 2003 die Bedingungen für die Erteilung und Nutzung eines Parkausweises für bestimmte berufliche Aktivitäten festgelegt.
Derzeit sind 4764 Parkausweise für bestimmte berufliche Aktivitäten zugeteilt, nämlich:

  • 208 Ausweise mit einer Gültigkeit von einem Monat
  • 383 Ausweise mit einer Gültigkeit von drei Monaten
  • 1149 Ausweise mit einer Gültigkeit von sechs Monaten
  • 3024 Ausweise mit einer Gültigkeit von zwölf Monaten

Die Parkausweise sind zwischen einem und zwölf Monaten gültig, die für die Parkkarte zu entrichtende Gebühr hängt von der Gültigkeitsdauer ab:

  • 50 € für einen Ausweis mit einer Gültigkeit von einem Monat
  • 115 € für einen Ausweis mit einer Gültigkeit von drei Monaten
  • 185 € für einen Ausweis mit einer Gültigkeit von sechs Monaten
  • 375 € für einen Ausweis mit einer Gültigkeit von zwölf Monaten

Ein Unternehmen kann eine unbegrenzte Anzahl an Parkausweisen beantragen, und für jeden Parkausweis können bis zu drei Kfz-Kennzeichen registriert werden. Außerdem ist in der von der Stadt Luxemburg erlassenen Verordnung über Parkausweise geregelt, für welche Art von Aktivitäten diese Parkausweise ausgestellt werden können.

Die für die Parkplatzüberwachung zuständigen Beamten prüfen, ob die Parkkarten für berufliche Aktivitäten korrekt verwendet werden, das heißt, ob die Fahrzeuge tatsächlich im Rahmen einer Baustelle genutzt/betrieben werden und dass der Parkausweis nicht dazu verwendet wird, um eine Vielzahl von Fahrzeugen in dem Stadtviertel abzustellen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Es ist allerdings nicht immer einfach, das zu überprüfen.

Die Bürgermeisterin und Präsidentin des Schöffenrats ergänzt, dass im Rahmen des Möglichen darauf geachtet wird, dass kein Missbrauch stattfindet. Da die Stadt Luxemburg jedoch eine „lebendige“ Stadt ist, geht es auch darum, ein Gleichgewicht zwischen den Vorschriften und den Interessen der in der Stadt tätigen Unternehmen zu finden.

Leerstehende ehemalige Schulgebäude

Frage von Claudie Reyland

Ich habe festgestellt, dass einige der ehemaligen Schulgebäude auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg monatelang oder manchmal sogar jahrelang leer stehen (z. B. das Gebäude der ehemaligen Schule für Früherziehung in der Rue de Neudorf).
Deshalb möchte ich dem Schöffenrat in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen stellen:

  • Welche ehemaligen Schulgebäude werden derzeit nicht mehr als Schulen genutzt?
  • Welche ehemaligen Schulgebäude auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg werden derzeit gar nicht genutzt und stehen leer?
  • Hat der Schöffenrat bereits Pläne, was mit diesen ungenutzten Gebäuden geschehen soll?

Antwort von Lydie POLFER

Die Bürgermeisterin und Präsidentin des Schöffenrats gibt bekannt, dass die Stadt Luxemburg bezüglich des Gebäudes in der Avenue du X Septembre Nr. 25 in Belair Gespräche mit dem Ministerium für Bildung aufgenommen hat, um darin das Centre pour le développement intellectuel (Zentrum für intellektuelle Entwicklung – CDI), ehemals „EDIFF“ unterzubringen, das sich derzeit in der Rue Pierre d'Aspelt befindet.

Das Gebäude 5, Rue de la Congrégation im Stadtzentrum wird derzeit an das Lycée des Arts et Métiers vermietet, das dort seine neuen Ausbildungen zum Erwerb eines höheren Fachdiploms (Brevet de Technicien Supérieur – BTS) anbietet. Ursprünglich war geplant, dort eine Kinderkrippe unterzubringen. In Anbetracht der Lage und der Tatsache, dass durch die Eltern, die ihre Kinder zur Krippe bringen, ein nicht unbeachtliches Verkehrsaufkommen entstanden wäre, wurde beschlossen, die Kinderkrippe in den frei werdenden Räumlichkeiten in der Rue Pierre d'Aspelt unterzubringen.

In den Gebäuden an der Adresse 18, Montée de Clausen in Clausen möchte die Stadt Luxemburg künftig Fremdsprachenkurse und Luxemburgisch-Kurse anbieten. Wie das Gebäude in der Allée de Mansfeld Nr. 53 künftig genutzt werden soll, ist noch offen. Es wird derzeit für einen eventuellen unvorhergesehenen Bedarf freigehalten.

Bei den Gebäuden an der Adresse 5, Rue de l'Abattoir in Hollerich handelt es sich um „Container“ (mobile Einheiten), die im Rahmen der Sanierung der Schule in Gasperich wiederverwendet werden sollen.

In Neudorf wird das zwischen 30 und 35 Jahren alte Gebäude der ehemaligen Vorschule (147, Rue de Neudorf) abgerissen und die Grundschule (257, Rue de Neudorf) wird derzeit vom Schülerhort Laladudo genutzt.

Das Gebäude der ehemaligen Grundschule auf dem Limpertsberg (48, Rue Henri VII) schließlich soll instand gesetzt und umgebaut werden, um Räumlichkeiten für eine Schule mit Schülerhort für die Kinder des Zyklus 4 zu schaffen.