Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Einbindung der Rue Jules Fischer, der Rue Nic. Martha und des Boulevard Kaltreis in die in Bonneweg-Süd bestehende Tempo-30-Zone; Parkkonzept in der Umgebung des künftigen Lycée G. Lippmann und des CNFPC

Frage von Marc Angel

Ein schwerer Verkehrsunfall an der Kreuzung von Rue Nic. Martha und Boulevard Kaltreis in Bonneweg am 16. Juli 2018 hat ein weiteres Mal bestätigt und wieder vor Augen geführt, dass die dortige Verkehrssituation besorgniserregend und gefährlich ist. Die Anwohner/innen machen schon seit Langem darauf aufmerksam. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im oberen Teil der Rue Jules Fischer oft nicht eingehalten wird.
Die Rue Jules Fischer, die Rue Nic. Martha und der Boulevard Kaltreis führen zwar in reine Wohnviertel, allerdings wurde die Tempo-30-Zone, die ansonsten in diesem Stadtviertel gilt, nicht auf diese ausgedehnt.
Der Bau des künftigen Lycée Gabriel Lippmann, das Vorhaben der Ansiedlung des Centre national de formation professionnelle continue (Nationales Zentrum für berufliche Weiterbildung - CNFPC) in der derzeitigen Anlage des LTB, sowie die Umsetzung des PAP NQ „Rue Jules Fischer“ drohen die Situation noch zu verschlimmern, zumal zu erwarten ist, dass diese Vorhaben das Verkehrsaufkommen in diesem reinen Wohnviertel und insbesondere der Rue Jules Fischer noch erhöhen werden.

Ich bitte daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Kann Frau Bürgermeisterin die Gründe nennen, die gegen eine Einbindung der Rue Jules Fischer, der Rue Nic. Martha und des Boulevard Kaltreis in die in Bonneweg-Süd bestehenden Tempo-30-Zone sprechen?
  • Plant der Schöffenrat ein neues Vorhaben zur Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone auf die genannten Straßen?
  • Ist für die Umgebung des künftigen Lycée Gabriel Lippmann und des künftigen CNFPC ein Verkehrs- und Parkkonzept in Planung, um das zusätzliche Verkehrsaufkommen vom benachbarten Wohnviertel fernzuhalten?

Antwort von Patrick Goldschmidt

Schöffe Goldschmidt erläutert, zu diesem Thema werde eine Stellungnahme der betroffenen Dienststellen erwartet. Allgemein werde für Straßen eine hierarchische Gliederung angewandt (Sammelstraßen, Hauptstraßen, Nebenstraßen, Wohnstraßen). Es sei oftmals nicht möglich, auf Sammelstraßen Tempo-30-Zonen einzurichten, und aus diesem Grund sei dies für die drei in diesem Zusammenhang genannten Straßen auch nicht erfolgt. Wäre dies erfolgt, so hätte dies zur Folge gehabt, dass die Fahrten mit den Bussen, deren Strecke entlang der betroffenen Straßen führt, noch länger geworden wären.
Hinzu kommt, dass die Stadt zur Einhaltung der Richtlinien verpflichtet ist, die besagen, dass Fußgängerüberwege in verkehrsberuhigten Zonen (Tempo-30-Zonen) auf ein Minimum zu reduzieren sind. Nun wurde von den Anwohnern die Einrichtung von Fußgängerüberwegen eingefordert – fünf gibt es in der Rue J. Fischer sowie im Boulevard Kaltreis bereits. Bei einer Einbindung dieser Straßen in die Tempo-30-Zone müssten die Überwege entfernt werden, mit Ausnahme der beiden bei der Schule.

Auch hat es sich bestätigt, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen umso weniger eingehalten werden, je länger die jeweiligen Straßen sind. Die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen wird regelmäßig von der Gemeinde gemessen, und dabei wurde Folgendes festgestellt:

  • Die Durchschnittsgeschwindigkeit beim Aufwärtsfahren beträgt 55 km/h.
  • Die Durchschnittsgeschwindigkeit in umgekehrter Richtung liegt unter 50 km/h.
  • In vielen Straßen, in denen die Rechts-vor-links-Regelung gilt, bremsen die Autofahrer/innen automatisch.

Angesichts der Länge der betroffenen Straßen (Tempo-30-Zonen sollten nur in Straßen von bis zu einem Kilometer Länge eingerichtet werden) und der soeben beschriebenen Umstände, ist davon auszugehen, dass die Autofahrer/innen hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht einhalten würden. Es ist also eine Lösung vorzuziehen, bei der punktuell an den gefährlichsten Stellen einzelne Abschnitte als Tempo-30-Zonen eingerichtet werden. Der Service Circulation (Dienststelle Verkehr) und der Service Voirie (Dienststelle Straßen) sind damit befasst, die Machbarkeit dieses Vorhabens zu prüfen.

Außerdem muss noch erwähnt werden, dass zur Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen auf Sammelstraßen nicht nur Arbeiten am Oberbau sondern in der Regel auch an der Infrastruktur erforderlich sind, und die Bauarbeiten daher meist recht lange dauern. Für die nächste Zukunft ist daher nicht die Einrichtung einer einzigen, allgemeinen Tempo-30-Zone vorgesehen, sondern es werden zur Reduktion des Verkehrsaufkommens eher punktuelle Maßnahmen umgesetzt.

Zur Sicherung der Wege in der Umgebung des künftigen Lycée G. Lippmann und des CNFPC: Hierfür wurden Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit der Problematik befassen. Die Arbeiten befinden sich allerdings noch in der Vorbereitungsphase.

Verwendung des Logos „Ville de Luxembourg“ durch den Luxemburger Adventscircus am Glacis sowie eventuelle Nutzung des Zirkusgeländes durch die Stadt für Veranstaltungen

Frage von Tom Krieps

Rat Krieps legt dar, der zweite Aspekt seiner Frage sei bereits beantwortet worden, zumal die neuen Bürger der Stadt Luxemburg bereits auf dem Zirkusgelände empfangen wurden. Nun möchte er jedoch noch den ersten Aspekt ausführen. Dieser betrifft den Umstand, dass derzeit in den Schulen Zirkusprospekte an die Kinder verteilt werden, auf denen die Logos der Stadt, des Luxemburgischen Roten Kreuzes sowie weiterer angesehener Einrichtungen erscheinen. In diesem Zusammenhang sind folgende Fragen zu stellen:

  • Hat die Stadt mit den Vertreterinnen bzw. Vertretern des Luxemburger Adventscircus „Cirque de Lux“ eine vertragliche Vereinbarung getroffen?
  • Falls ja: Auf welche Bereiche bezieht sich diese Vereinbarung?

Antwort von Patrick Goldschmidt

Schöffe Goldschmidt betont, dass der Luxemburger Adventscircus regelmäßig an die Stadt herantrete und nicht erst in diesem Jahr. Er habe im Rahmen seiner Planungen angefragt, ob die Stadt einer erneuten Veranstaltung des Zirkus zustimmen würde, und auf diese Frage gab es in den vergangenen Jahren immer eine positive Antwort. Der Schöffenrat habe daher zugestimmt, dass der Luxemburger Adventscircus im November und Dezember in die Stadt kommen könne, und in diesem Rahmen wurde mit den Vertretern des Zirkus eine vertragliche Vereinbarung formalisiert.
Die Installationen wurden in den oberen Teil des Glacis verlegt, da die Infrastruktureinrichtungen im unteren Bereich eine Aufstellung am gewohnten Ort nicht zuließen. Allerdings gab es auch an der derzeitigen Stelle Schwierigkeiten, und so musste über den künftigen Standplatz des Zirkus nachgedacht werden.

Als das Rote Kreuz Luxemburg auf der Suche nach einem einmaligen Ort für seinen alle zwei Jahre stattfindenden Ball an die Stadt herantrat, wurde es auf das Zirkusgelände und die Vorteile dieses Aufstellungsorts aufmerksam gemacht (Tram und Parkmöglichkeiten). Es wurde eine Vereinbarung mit dem Zirkus über die Veranstaltung getroffen, und das erklärt wahrscheinlich, warum sich das Logo dieser Organisation auf der Broschüre abgedruckt ist. Zur Abbildung des Logos der Stadt Luxemburg: Diese Problematik ist noch nicht geklärt und wird Thema einer Besprechung sein, in der erörtert wird, ob eine solche Verwendung in Zukunft gewünscht und denkbar ist.

Die Stadt erhält übrigens über die für den Service Intégration et besoins spécifiques (Dienststelle Integration und spezifische Bedürfnisse) zuständige Person, die sich permanent dafür einsetzt, dass Personen mit Integrationsbedarf oder einer Behinderung die Teilnahme an Veranstaltungen dieser Art ermöglicht wird, zahlreiche vom Zirkus zur Verfügung gestellte kostenlose Eintrittskarten. So konnten mehr als 900 Karten für die Vorpremiere des Zirkus an Vereinigungen und auch interessiertes Gemeindepersonal verteilt werden.