Antrag auf eine individuelle Ausnahme

Auf Antrag kann eine individuelle Ausnahme von den normalen Öffnungszeiten für Gaststätten gewährt werden. In diesem Fall wird für jeden Tag, an dem die Öffnungszeiten verlängert wurden, eine Nuits-blanches-Gebühr fällig.

Allgemeine Nuits blanches

Um die Organisation allgemeiner Nuits blanches zu vereinfachen, hat der Schöffenrat angeordnet, dass die Öffnungszeiten der Gaststätten bei folgenden Veranstaltungen und Festlichkeiten bis 3:00 Uhr morgens verlängert werden können:

  • 14. auf 15. März und vom 15. auf 16. März 2026 (Karnevalssamstag und -sonntag)
  • 30. April auf 1. Mai 2026 (Vorabend des 1. Mai)
  • 16. auf 17. Mai 2026 (ING Night Marathon)
  • 22. auf 23. Juni 2026 (Vorabend des Nationalfeiertags)
  • 30. auf 31. August 2026 (Vortag des Schueberfouersonndeg)
  • 31. Oktober auf 1. November 2026 (Halloween, Vortag von Allerheiligen)
  • 31. Dezember 2026 auf 1. Januar 2027 (Silvester)

Für die verschiedenen Stadtviertel wird am Samstag vor dem Tag der jeweiligen Viertelskirmes eine allgemeine Nachtfreigabe gewährt.

Punktuelle Nuits blanches

Es besteht die Möglichkeit, auch für andere als in diesem Kalender der allgemeinen Nuits blanches genannten Tage punktuell die Öffnungszeiten zu verlängern. Diesbezügliche Anträge werden im Bierger-Center und im Generalsekretariat der Stadt bearbeitet.

Regelmäßige Nuit blanches

Es besteht die Möglichkeit, für einen oder mehrere Tage pro Woche oder gar alle Wochentage (Kategorien A und B) regelmäßige verlängerte Öffnungszeiten zu beantragen. Entsprechende Anträge sind nach denselben Modalitäten wie für punktuelle Nuits blanches zu stellen.

Modalitäten und Formular

Sie können Ihren Antrag folgendermaßen übermitteln:

  • persönlich im Bierger-Center mit dem ordnungsgemäß ausgefüllten Formular (Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr)
  • per Fax durch Übermittlung des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars an: 47 36 53
  • per E-Mail durch Übermittlung des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars an das Generalsekretariat der Stadt (secretariat@vdl.lu)

Die antragstellenden Personen werden vom Generalsekretariat informiert, ob ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde. Die Genehmigung kann gegen Entrichtung der anfallenden Gebühr beim Bierger-Center abgeholt werden.
 

Fristen

Für die Einreichung von Anträgen auf Genehmigung von Nuits blanches gelten folgende Fristen:

  • für punktuelle Nuits blanches mindestens fünf ganze Arbeitstage vor dem gewünschten Datum
  • für regelmäßige Nuits blanches mindestens zwei Monate vor der ersten beantragten Nuits blanches