Rapport analytique

Retransmission en direct de la séance

„veloskaart.lu“ des Mouvement Écologique

Frage von François Benoy

Das Mouvement Écologique hat auf der Website www.veloskaart.lu 1500 für Radfahrer/innen problematische Orte und Strecken veröffentlicht, etwa 100 davon liegen auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg. Mehr als 1000 Radfahrer/innen nutzten die Plattform zwischen August und Oktober 2021, um die betreffenden Orte zu melden und Verbesserungsvorschläge zu machen.

Sind dem Schöffenrat diese für den Radverkehr problematischen Orte und Strecken im Stadtgebiet bekannt?

Wie gedenkt der Schöffenrat mit den festgestellten Problemen umzugehen?

Beabsichtigt der Schöffenrat, die Kommission für urbane Mobilität mit diesem Thema zu befassen, um eine Analyse der gemeldeten Schwachstellen sowie der formulierten Empfehlungen vorzunehmen und infolgedessen dem Schöffenrat bzw. dem Gemeinderat Verbesserungsvorschläge vorlegen zu können?

Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt

Die Stadt nimmt alle Verbesserungsvorschläge ernst und lässt diese von der zuständigen Dienststelle prüfen, und zwar unabhängig davon, ob sie von Bürgerinnen und Bürgern oder von Vereinigungen vorgebracht werden. Denn jene, die unsere Dienste täglich nutzen, wissen am besten über bestehende Probleme Bescheid. Ein Großteil der 100 gemeldeten Stellen war bekannt und für einige Stellen waren bereits Verbesserungsmaßnahmen geplant. Es handelt sich hauptsächlich um sehr lokale und einfach zu lösende Probleme. Meiner Meinung nach macht es keinen Sinn, die Kommission mit der „veloskaart.lu“ zu befassen. Viele der beanstandeten Punkte sind nicht mehr aktuell, an anderen Stellen können nur Verbesserungen umgesetzt werden, wenn genügend Platz für Verbesserungsmaßnahmen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften vorhanden ist.

Gründung einer kommunalen Gesellschaft für Urbanisierung

Frage von Guy Foetz

Laut einem am 11. Februar 2022 im „Lëtzebuerger Land“ erschienenen Artikel mit dem Titel „Extremer Realismus“ soll intern über die „Gründung einer neuen Gesellschaft für Urbanisierung, einer Art kommunalen FUAK oder „Stater SNHBM“ auf Ebene der Stadt Luxemburg diskutiert werden und die Leitungen der Dienststellen sollen dem Schöffenrat vorgeschlagen haben, „ein Gutachten über die Vor- und Nachteile dieses Vorhabens“ erstellen zu lassen. In demselben Artikel wird kolportiert, dass die Bürgermeisterin „von der Idee nicht besonders überzeugt“ sei, wohingegen der Erste Schöffe „aus dem Schatten der liberalen Stadtverwaltung treten“ wolle und die „Gründung einer neuen Gesellschaft für Urbanisierung“ als „eine Möglichkeit unter vielen“ sehe.

Der Gemeinderat ist zutiefst schockiert, dass er aus der Presse von den Überlegungen des Schöffenrats und der Stadtverwaltung erfahren muss.

Angesichts des beträchtlichen Grundbesitzes der Stadt, der 87,5 ha Wohnbauland umfasst, sind derartige Überlegungen nicht verwunderlich und entsprechen auch annähernd der Position der Fraktion déi Lénk, die für die Schaffung einer von der Stadt geführten Organisation für Immobilienentwicklung eintritt, um sich gegenüber privaten Bauträgern und der Marktwirtschaft behaupten zu können.

Können Sie die in diesem Artikel aufgestellten Behauptungen bestätigen?

Wenn ja, können Sie dem Gemeinderat die nötigen Informationen bereitstellen?

Wären Sie bereit, die Vor- und Nachteile dieses Vorhabens mit dem Gemeinderat zu besprechen?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Presseartikel werden vom Schöffenrat im Rahmen von Gemeinderatssitzungen üblicherweise nicht kommentiert, sofern dies nicht für absolut notwendig erachtet wird. In diesem Fall machen wir von unserem Recht auf Gegendarstellung Gebrauch. Darüber hinaus untersagt es der Schöffenrat seinen Schöffinnen und Schöffen sowie sonstigen Beschäftigten üblicherweise nicht, Überlegungen zu verschiedenen Themen anzustellen.

Tatsache ist, dass die Stadt derzeit an mehreren großen Vorhaben arbeitet, darunter das „Stade“, „Villeroy&Boch“ sowie die „Porte de Hollerich“. Darüber finden im Schöffenrat und mit unseren Dienststellen selbstverständlich Gespräche statt. Es stellt sich die Frage, ob wir die Ausführung dieser Vorhaben intern betreuen möchten – in diesem Fall würde unseren Dienststellen zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt – oder ob wir eine im Eigentum der Stadt stehende Gesellschaft gründen, beispielsweise nach dem Modell des FUAK (Fonds d’urbanisation et d’aménagement du Plateau de Kirchberg). Weiter sind die Gespräche bisher nicht fortgeschritten. Über die weitere Vorgehensweise wird in der nächsten Sitzung des Schöffenrats entschieden. Zu gegebener Zeit ist es sicher sinnvoll, Rechtsgutachten zur möglichen Struktur einer eventuellen kommunalen Gesellschaft für Urbanisierung einzuholen, um eine derart wichtige Entscheidung in voller Kenntnis der rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Lage treffen zu können. Es erscheint mir sinnvoll, zu diesem Zeitpunkt auch den Gemeinderat und die betroffene beratende Kommission mit dem Thema zu befassen. So weit sind wir aber noch nicht. Darüber hinaus gibt es nicht die geringste Meinungsverschiedenheit zwischen dem Ersten Schöffen Serge Wilmes und mir.

Ladung vor das Polizeigericht Luxemburgs

Frage von Tom Krieps

Offenbar wurden zwei Personen zur Verhandlung vor dem Polizeigericht Luxemburgs am 15. Februar 2022 geladen. Bei den Delikten handelt es sich insbesondere um einen Verstoß gegen die städtische Polizeiverordnung (Artikel 21 und 22).

Ich hatte um Auskunft ersucht, ob die Strafanzeige bzw. die Meldung des Delikts an die Staatsanwaltschaft durch der Stadt erfolgt war. Die Bürgermeisterin hat meine Frage bereits beantwortet, ich möchte ihre Antwort hier kurz zusammenfassen. Die betreffenden Personen wurden in der Tat vor das Polizeigericht geladen. Es handelte sich um verschiedene und insbesondere wiederholt begangene Delikte. Die Bürgermeisterin teilte mir mit, dass die Initiative von der Polizei ausgegangen war. Die Stadt hat also keine Informationen an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Vielen Dank, dass Sie Ihre Frage selbst beantwortet haben. Sie haben die Antwort korrekt wiedergegeben. Die Polizei hat die Straftaten festgestellt, ein Strafmandat ausgestellt und dieses an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Die amtliche Tatbestandsaufnahme durch die Polizei erfolgte auf Grundlage der städtischen Verordnung.

QR-Codes auf den Rechnungen der Stadt

Frage von Tom Krieps

In meiner Anfrage vom 3. März wollte ich wissen, ob geplant ist, die von der Stadt ausgestellten Rechnungen mit einem QR-Code zu versehen, der für die Zahlung mit Payconiq (vormals Digicash) äußerst praktisch ist. Vor kurzem habe ich festgestellt, dass nun ein solcher Code auf den städtischen Rechnungen aufgedruckt ist. Es ist sehr erfreulich, dass manche unserer Vorschläge so schnell umgesetzt werden können.

Antwort von Schöffe Serge Wilmes

Da die Zahlung mit Payconiq für die meisten Bürger/innen die einfachste Zahlungsmethode darstellt, können künftig in der Tat fast alle von der Stadt ausgestellten Rechnungen mit dieser Methode gezahlt werden. Ausgenommen davon sind lediglich Gutschriften, Rechnungen über 100 000 Euro und Lastschriften. Sollten Sie von anderen Fällen wissen, in denen die Zahlung mit Payconiq noch nicht möglich ist, teilen Sie uns dies bitte mit.