Die Stadt besitzt in verschiedenen Vierteln ein Kontingent an 79 Wohnimmobilien (Häuser und Wohnungen), und aufgrund der Entwicklung neuer Bauprojekte wird dieses in Zukunft noch anwachsen. Für die Vergabe dieser Wohnungen müssen interessierte Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, sich anhand eines Antragformulars auf eine Warteliste setzen lassen.

Der Schöffenrat weist den auf der Warteliste eingetragenen Personen regelmäßig verfügbare Wohnimmobilien zu. Im Folgenden finden Sie eine Liste der aktuell verfügbaren Wohnimmobilien, die nach Typen klassifiziert sind: C1 (ein Schlafzimmer), C2 (zwei Schlafzimmer) usw.

Die Zuteilung der Wohnimmobilien erfolgt gemäß spezifischer Ausschlusskriterien (keine Eigentümer/in, Gesamthandseigentümer/in, Erbpächter/in, Erbbauberechtigte/r oder Nutznießer/in einer Wohnimmobilie, Einkommen der antragstellenden Personen usw.) und Zuteilungsregeln, bei denen die wichtigsten sozioökonomischen Eigenschaften der Antragstellenden berücksichtigt werden (Arbeitsort, Jahre der Berufstätigkeit usw.).