Kurzgefasst

Die Stadt bietet in verschiedenen Stadtvierteln Mietunterkünfte (Häuser und Wohnungen) an. Aufgrund der Entwicklung neuer Bauprojekte wird dieses Angebot stetig erweitert: Für die Vergabe dieser Unterkünfte müssen sich interessierte Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, auf eine Warteliste setzen lassen.

Der Schöffenrat weist den auf der Warteliste eingetragenen Personen regelmäßig verfügbare Wohnimmobilien zu. Die Wohnimmobilien sind nach Typen klassifiziert:

  • C1 (ein Schlafzimmer)
  • C2 (zwei Schlafzimmer)
  • C3 (drei Schlafzimmer)
  • C4 (vier Schlafzimmer)

Vergabebedingungen

Ausschlusskriterien

  • Sie dürfen nicht Eigentümer/in, Gesamthandseigentümer/in, Erbpächter/in, Erbbauberechtigte/r oder Nutznießer/in einer Wohnimmobilie oder eines Baugrundstücks in Luxemburg oder im Ausland sein und dort auch kein Wohnrecht in einer anderen Wohnung haben.
  • Das Haushaltseinkommen darf den von der Stadt vorgegebenen Grenzwert nicht überschreiten.
Tabelle mit den maximalen monatlichen Einkünften der antragstellenden Personen:

Verbraucherpreisindex 968,04

Haushaltszusammensetzung

Höchsteinkommen

Einzelperson

6776,28 €

Haushalt ohne Kinder

8228,33 €

Haushalt mit einem Kind

8228,83 €

Haushalt mit 2 Kindern

9680,40 €

Haushalt mit drei Kindern

10 406,42 €

Haushalt mit vier Kindern

11 132,47 €

Haushalt mit 5 Kindern

11 616,60 €

Haushalt mit 6 Kindern

12 342,51 €

Antrag

Zur Antragstellung ist ein Formular auszufüllen. Unvollständige Anträge werden per Post mit Informationen über die noch fehlenden Unterlagen an die antragstellende Person zurückgeschickt, damit diese den Antrag vervollständigen kann.

Wenn der Antrag vollständig ist, erhält die betroffene Person ein Bestätigungsschreiben über die Aufnahme in die Warteliste.

Die sich für die Anmietung interessierenden Personen erhalten jedes Jahr ein Schreiben, in dem sie aufgefordert werden, ihren Antrag zu erneuern. Unbestätigte Anträge werden von der Warteliste gestrichen.