Kurzgefasst
Die Stadt bietet in verschiedenen Stadtvierteln Mietunterkünfte (Häuser und Wohnungen) an. Aufgrund der Entwicklung neuer Bauprojekte wird dieses Angebot stetig erweitert: Für die Vergabe dieser Unterkünfte müssen sich interessierte Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, auf eine Warteliste setzen lassen.
Der Schöffenrat weist den auf der Warteliste eingetragenen Personen regelmäßig verfügbare Wohnimmobilien zu. Die Wohnimmobilien sind nach Typen klassifiziert:
- C1 (ein Schlafzimmer)
- C2 (zwei Schlafzimmer)
- C3 (drei Schlafzimmer)
- C4 (vier Schlafzimmer)
Vergabebedingungen
Ausschlusskriterien
- Sie dürfen nicht Eigentümer/in, Gesamthandseigentümer/in, Erbpächter/in, Erbbauberechtigte/r oder Nutznießer/in einer Wohnimmobilie oder eines Baugrundstücks in Luxemburg oder im Ausland sein und dort auch kein Wohnrecht in einer anderen Wohnung haben.
- Das Haushaltseinkommen darf den von der Stadt vorgegebenen Grenzwert nicht überschreiten.
Verbraucherpreisindex 968,04
Haushaltszusammensetzung |
Höchsteinkommen |
---|---|
Einzelperson |
6776,28 € |
Haushalt ohne Kinder |
8228,33 € |
Haushalt mit einem Kind |
8228,83 € |
Haushalt mit 2 Kindern |
9680,40 € |
Haushalt mit drei Kindern |
10 406,42 € |
Haushalt mit vier Kindern |
11 132,47 € |
Haushalt mit 5 Kindern |
11 616,60 € |
Haushalt mit 6 Kindern |
12 342,51 € |
Antrag
Zur Antragstellung ist ein Formular auszufüllen. Unvollständige Anträge werden per Post mit Informationen über die noch fehlenden Unterlagen an die antragstellende Person zurückgeschickt, damit diese den Antrag vervollständigen kann.
Wenn der Antrag vollständig ist, erhält die betroffene Person ein Bestätigungsschreiben über die Aufnahme in die Warteliste.
Die sich für die Anmietung interessierenden Personen erhalten jedes Jahr ein Schreiben, in dem sie aufgefordert werden, ihren Antrag zu erneuern. Unbestätigte Anträge werden von der Warteliste gestrichen.