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Wo kann ein Antrag auf Staatsbürgerschaft eingereicht werden?
Sie sind in der Stadt Luxemburg wohnhaft:
Sie müssen die Anträge und Erklärungen, die für den Erhalt der luxemburgischen Staatsbürgerschaft erforderlich sind, beim Bierger-Center der Stadt Luxemburg einreichen.
Sie wohnen in einer anderen luxemburgischen Gemeinde:
Sie müssen die Anträge und Erklärungen, die für den Erhalt der luxemburgischen Staatsbürgerschaft erforderlich sind, bei der Gemeinde stellen, in der Sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.
Sie wohnen im Ausland:
Sie müssen die Anträge und Erklärungen, die für die Wiedereinbürgerung bzw. den Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch Option erforderlich sind, beim Standesbeamten der Stadt Luxemburg einreichen.
Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft (Vorfahre mit luxemburgischer Staatsbürgerschaft zum 1. Januar 1900):
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wird die Frist für die Einleitung der zweiten Phase des Wiedereinbürgerungsverfahrens (Artikel 89) und den persönlichen Vorsprechtermin beim Standesbeamten der Stadt Luxemburg zwecks Unterzeichnung der Erklärung zur Wiedereinbürgerung bis zum 31.12.2021 verlängert.
Praktische Hinweise
Anwärter auf die luxemburgische Staatsbürgerschaft müssen persönlich vor dem Standesbeamten der Stadt erscheinen und sämtliche von Rechts wegen erforderlichen Unterlagen einreichen.
Auf der Website guichet.lu finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen und den zu unternehmenden Schritten.